164 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Entschließungsantrag 48/A(E) der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsetzung einer Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zur Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes unter Einbindung von selbst betroffenen Experten

Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Behindertenpolitik kam es in den letzten Jahren zu einem Paradigmenwechsel: weg vom behinderten Menschen als Objekt der Fürsorge hin zu einer selbst bestimmten Behindertenbewegung und es liegt nun an uns, diesen Weg  in Richtung umfassende Gleichstellung zu gehen. Im Juli 1997 beschloss der Nationalrat einstimmig den neuen Art. 7 B-VG, in dem es heißt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“ Als nächsten Schritt ist diese Staatszielbestimmung mit Leben zu erfüllen, damit positive Auswirkungen auf das tägliche Leben von behinderten Menschen erzielt werden können.

Die im Jahr 1998 eingerichtete Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt untersuchte unter Mitwirkung von Vertretern der Behindertenorganisationen die österreichische Rechtsordnung auf diskriminierende Bestimmungen und erarbeitete einen umfassenden Bericht, der in einem ersten Schritt teilweise in Form eines Bündelgesetzes umgesetzt wurde.

Die Europäische Union ernannte das Jahr 2003 zum „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“. Dies sollte zum Anlass genommen werden, um ein solches Gesetz zu initiieren.

Aufgrund der komplexen Materie – Querschnittsmaterie – ist es im Sinne einer umfassenden und zufrieden stellenden Lösung angebracht, diese Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einzurichten und betroffene Experten einzubinden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Theresia Haidlmayr und Mag.Dr. Maria Theresia Fekter.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Franz Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp, Herbert Scheibner und Theresia Haidlmayr einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Bundesregierung hat unmittelbar nach ihrer Angelobung im März 2003 auf das von allen im Nationalrat vertretenen Parteien mitgetragene Anliegen betreffend die Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes reagiert und in Abstimmung mit dem Bundeskanzler beim Vizekanzler eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die vor allem aus betroffenen Experten besteht (zwölf Behindertenorganisa­tionen arbeiten mit), in die aber auch die Ressorts - darunter auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes - die Sozialpartner, die Verbindungsstelle der Bundesländer und die Behindertensprecher der vier Parlamentsfraktionen einbezogen sind. Dieses Gremium arbeitet bereits intensiv daran, die Grundlagen für ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz zu erarbeiten; ein Abschluss der Arbeiten bis Ende 2003 wird engagiert angestrebt. Der von allen vier Parteien eingebrachte Entschließungsantrag 48/A(E) entspricht somit nicht mehr dem aktuellen Stand der Verhandlungen und soll daher durch diesen Antrag ersetzt werden.

Mit dieser von allen vier Parteien getragenen Entschließung soll das gemeinsame Anliegen betreffend Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes nochmals bekräftigt werden.“

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp, Herbert Scheibner und Theresia Haidlmayr einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2003 07 01

                  Herbert Scheibner       Dr. Peter Wittmann

       Berichterstatter                  Obmann