179 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über die Regierungsvorlage (119 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag hat vier verschiedene Regelungsbereiche des Studienförderungsrechts zum Gegenstand: Zum ersten soll der Einkommensbegriff des Studienförderungsgesetzes an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts durch Änderung der Hinzurechnungsbeträge angepasst werden. Zum anderen ist, ausgehend von der Möglichkeit der Studienbeihilfenbehörde, automationsunterstützt Daten bei den Datenhaltern abzufragen, eine automatische Neuberechnung der Studienbeihilfe nach dem ersten Jahr des Bezuges vorgesehen, ohne dass es jeweils eines eigenen Antrages des Studienbeihilfenbeziehers bedarf. Zum dritten soll berufstätigen und behinderten Studierenden sowie Studierenden mit Kindern der Zugang zum Bezug von Studienförderung erleichtert werden. Und schließlich ist vorgeschlagen, die Studienabschluss-Stipendien, deren Rechtsgrundlage mit Ende des Studienjahres 2002/2003 außer Kraft tritt, unbefristet beizubehalten und den Anwendungsbereich über die Universitäten hinaus zu erweitern.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, die Abgeordneten Josef Broukal, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Heidrun Walther, DDr. Erwin Niederwieser und Mag. Andrea Kuntzl sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (119 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 07 03

Silvia Fuhrmann Mag. Dr. Magda Bleckmann

    Berichterstatterin                     Obfrau