180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über die Regierungsvorlage (12 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Staatsvertrag dient dem Zweck, die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen, Prüfungen und akademischen Graden in bestimmen Aspekten festzulegen und dadurch die Hochschulen von der Bewertung der akademischen Teilleistungen im Einzelfall zu entlasten, ohne allerdings automatisch vollständige Studien anzuerkennen oder Entscheidungen hinsichtlich der Berufsausübung zu berühren.

Das Abkommen soll an die Stelle des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich, BGBl. Nr. 368/1983, treten, das dem heutigen Stand der Bildungssysteme in beiden Vertragsstaaten nicht mehr gerecht wird.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 3. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Mag. Dr. Alfred Brader, die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Anna Franz.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass der gegenständliche Staatsvertrag der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich ist und sich daher eine Beschlussfassung des Nationalrates im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (12 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2003 07 03

Mag. Dr. Alfred Brader Mag. Dr. Magda Bleckmann

       Berichterstatter                     Obfrau