181 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (94 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

Seit der letzten umfangreicheren Novelle des Luftfahrtgesetzes mit dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 102/1997 haben sich aus den Erfahrungen der Praxis und auf Grund der Judikatur der Höchstgerichte wieder einige Anpassungserfordernisse und die Notwendigkeit zur Behebung von Redaktionsversehen ergeben. Weiters müssen – nicht zuletzt auf Grund geltenden EU‑Rechts – internationale Regelungen der Joint Aviation Authorities (JAA) umgesetzt werden und durchführende Regelungen zu Verordnungen der Gemeinschaft erlassen werden.

So sollen die Bestimmungen der JAA über freigabeberechtigtes Personal (JAR‑66) und über die diesbezüglichen Ausbildungsbetriebe (JAR‑147) in das österreichische Recht eingegliedert werden. Die Notwendigkeit dieser Umsetzung ergibt sich bereits aus der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt, ABl. Nr. 373 vom 31.12.1991, S. 4. Als Anhang dieser Verordnung ist nämlich die Regelung der JAA betreffend genehmigte Instandhaltungsbetriebe (JAR‑145) angeführt, die vorschreibt, dass die Ausstellung von Freigabebescheinigungen im Namen eines gemäß JAR‑145 genehmigten Instandhaltungsbetriebes durch freigabeberechtigtes Personal mit entsprechender Berechtigung zu erfolgen hat. Die Qualifikation dieses freigabeberechtigten Personals ist in der JAR‑66 geregelt, die mit der gegenständlichen Novelle in österreichisches Recht übernommen werden soll. Dasselbe gilt für die das freigabeberechtigte Personal betreffenden Ausbildungsbetriebe, die von den JAA mit der JAR‑147 geregelt sind.

Weiters sollen durchführende Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit der Zivilluftfahrt, ABl. Nr. L 355 vom 30.12.2002 S. 1, und zur Verordnung (EWG) Nr. 95/93 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L014 S. 1 idF, erlassen werden.

Die übrigen Änderungen führen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – zu keinen inhaltlichen Änderungen, sondern sollen lediglich Unklarheiten ausräumen, Redaktionsversehen bereinigen oder notwendige Anpassungen an Gemeinschaftsrecht schaffen. Die wenigen inhaltlichen Änderungen sollen zu einer Erhöhung der Sicherheit der Luftfahrt beitragen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach und der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl-Ing. Maximilian Hofmann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (94 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 07 03

               Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann       Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann