192 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 170/A der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Doris Bures, Detlev Neudeck, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Doris Bures, Detlev Neudeck, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. Juni 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Diese Änderung dient der Klarstellung im Zusammenhang mit der steuerbefreiten Vermögensverwaltung gemäß § 5 Z 10 KöStG 1988. Die mit dem „Steuerpaket 1993" eingeführte Reservekapitalregelung (§ 7 Abs. 6) gewährleistet den zweckentsprechenden Kapitaleinsatz im steuerbegünstigten Bereich (Lenkungsabgabe bei Nichtverwendung) und stellt somit eine Durchbrechung der grundsätzlichen Ertragssteuerbefreiung der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen durch GBV dar.

Anm.:§ 5 Z 10 KöStG 1988:

         „Bauvereinigungen, die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als
gemeinnützig anerkannt sind, wenn sich ihre Tätigkeit auf die in § 7 Abs. l bis 3 des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes genannten Geschäfte und die
Vermögensverwaltung beschränkt, nach Maßgabe des § 6a.““

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 7. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich  die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Dietmar Hoscher, Mag. Walter Tancsits, Kurt Eder sowie die Obfrau des Ausschusses Abgeordnete Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der im Initiativantrag enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 07 07

Mag. Walter Tancsits      Doris Bures

       Berichterstatter                     Obfrau