Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/2003, wird wie folgt geändert:

1. In § 39 wird nach Absatz 17 folgender Absatz 17a eingefügt:

„(17a) Unter Vermögensverwaltung im Sinne des § 5 Z 10 KöStG 1988 ist die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder die Vermietung, Verpachtung oder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 zu verstehen.“

2. In Artikel IV Absatz 1 Z 10 wird nach der Wortfolge „in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 253/1993“ die Wortfolge „sowie § 39 Absatz 17a“ eingefügt.