210 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 203/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden

Die Abgeordneten Fritz Grillitsch, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. August 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Jahre 2002 sind österreichweit außergewöhnliche Hochwässer durch dauerhafte Regenfälle verursacht worden. Für Schäden an Hab und Gut wurden gemäß § 2 HWG 2002 Mittel in Höhe von 250 Mio. EUR bereitgestellt. Nach den vorliegenden Meldungen der Länder werden vom Bund insgesamt rd. 303 Mio. EUR zur finanziellen Beseitigung der Schäden benötigt; der Mehrbedarf gemäß § 2 HWG 2002 beträgt somit rd. 53 Mio. EUR.

§ 6 HWG 2002 ermöglicht, dass nicht verbrauchte Mittel gemäß § 3 für Zwecke gemäß § 2 HWG 2002 verwendet und die vorgesehenen 250 Mio. EUR um diesen Betrag erhöht werden können. Nach europaweit extrem hohen Temperaturen und extrem geringen Niederschlägen im Frühjahr und Sommer 2003 sind außergewöhnliche Dürreschäden an landwirtschaftlichen Kulturenflächen, die als Futterflächen für raufutterverzehrende Großvieheinheiten dienen, entstanden, wodurch der Ankauf von Raufutter und Raufutterersatzprodukten durch die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe erforderlich wurde und wird.

Für die Folgen der Dürre an den genannten landwirtschaftlichen Kulturen werden 3 Mio. EUR aus Mitteln des Katastrophenfonds gemäß § 3 Z 4 KatFG 1996 zur Verfügung gestellt. Die bisherige Bestimmung in § 5 Abs. 2a kann entfallen, da sie die Jahre 2001 und 2002 betrifft. Sie wird ersetzt durch eine Regelung der Rücklagenverwendung im Jahr 2004 soweit bis zum Ablauf des Jahres 2003 die bereitgestellten Mittel von 3 Mio. € noch nicht in Anspruch genommen (d.h. ausbezahlt) wurden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 17. September 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Kurt Gassner, Heinz Gradwohl, Marianne Hagenhofer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Melitta Trunk, Dkfm.Dr. Hannes Bauer, Jakob Auer, Ing. Hermann Schultes sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr.Alfred Finz.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Abgeordneten Dkfm.Dr.Günter Stummvoll und des Dritten Präsidenten des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn einstimmig angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 09 17

Mag. Hans Langreiter  Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann