214 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (193 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Umstellung des Grundbuchs auf automationsgestützte Datenverarbeitung und die Änderung des Grundbuchsgesetzes und des Gerichtskommissärsgesetzes (Grundbuchsumstellungsgesetz – GUG) geändert wird (GUG-Novelle 2003)

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) auf die Bereiche des Grundbuchs und des Firmenbuchs auszuweiten. Elektronische Urkundensammlungen im Grund- und Firmenbuch sind dafür eine wesentliche Voraussetzung. Während für das Firmenbuch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine elektronische Urkundensammlung bereits im Firmenbuchgesetz vorgesehen wurden, fehlen sie für den Grundbuchsbereich und sind daher mit einer Novelle zum Grundbuchsumstellungsgesetz (GUG) zu schaffen.

Durch eine elektronische Urkundensammlung werden ab 2004 Online-Abfragen auf die Urkunden des Grundbuchs und des Firmenbuchs ermöglicht.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. September 2003 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (193 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 09 17

Mag. Heribert Donnerbauer Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau