240 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Entschließungsantrag 209/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klima-Konjunkturpaket 200 Mio. € für Umweltschutz und Beschäftigung

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 2. September 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach der Flutkatastrophe 2002 zeigt sich der Sommer heuer in Europa mit der größten Trockenheit seit Jahrzehnten. Die Anzahl der heißen Tage mit Temperaturen jenseits der 30 Grad haben in Österreich neues Rekordniveau erreicht, in Kombination mit der extremen Trockenheit müssen die Bauern in vielen Regionen um ihre Ernte zittern. Die Land­wirtschaftskammer spricht schon von Totalschäden bei Mais und Kürbis. Die Strom­produktion sinkt auf Grund des niedrigen Wasserstandes der Flüsse. In Italien gab es bereits stundenlange Stromabschaltungen in den Städten. Auch für die Gletscher ist 2003 ein Katastrophenjahr. Der extreme Rückgang ist mit freiem Auge sichtbar. Rekordmeldungen auch aus anderen Teilen der Welt. In den USA brachte der Mai mit 526 Tornados einen neuen Rekord, der bislang gültige lag bei 399. In Indien ist die Vormonsunhitze mit 49° lebensbedrohend und forderte bis jetzt 1400 Menschenleben. Führende Klimaforscher bestätigen, dass dies die ersten Anzeichen des vom Menschen verursachten Klimawandels sind. Österreichs Alpen spüren es besonders. Das Verschwinden der Gletscher ist allerdings kein ästhetisches Problem, Hitze nicht nur eines der Lebensqualität. Die Grundlagen unseres Wirtschaftssystems sind gefährdet, Tourismus, Landwirtschaft, Stromproduktion und Wasserversorgung werden in der heutigen Form nicht mehr möglich sein. Das politische Gegensteuern bleibt halbherzig.

Den zunehmenden Katastrophen steht eine negative Bilanz der Klimaschutzpolitik Öster­reichs gegenüber. Angesichts weiter steigender CO2-Emissionen besteht dringender Handlungsbedarf. Im Hinblick auf die Erreichung des Kyotoziels (Reduktion der CO2-Emissionen um 13 Prozent bis zur Zielperiode 2008/2012) gehört Österreich bereits zu den EU-Schlusslichtern. Während die Emissionen der sechs vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase im Zeitraum 1990 bis 1999 im EU-Durchschnitt um 4 Prozent gesunken sind, sind sie im selben Zeitraum in Österreich um 2,7 Prozent angestiegen und lagen 1999 bei 79,2 Mio. Tonnen. Bei den reinen CO2-Emissionen, die für 80% der Treibhausgas­emissionen in der EU verantwortlich zeichnen, ist der österreichische Trend noch negativer. Um 5,9% (entspricht 3,7 Mio. Tonnen) haben diese in den Neunzigerjahren zugenommen. EU-weit sanken die CO2-Emissionen in den Neunzigerjahren um 1,6%.

Verstärkte Investitionen in Klimaschutzmassnahmen im Inland wären zudem ein wichtiger Beitrag zur Belebung der Konjunktur und der auftragsschwachen Bauwirtschaft. Gut ein Drittel der eingesetzten Mittel könnte sich über Steuerrückflüsse und vermiedene Arbeits­losigkeit refinanzieren. Außerdem rechtfertigen positive technologiepolitische Auswirkungen eine teilweise Defizitfinanzierung.

Auf internationaler Ebene steht der Prozess der Ratifizierung des Kyoto-Klimaschutz-Proto­kolls. Ohne die Ratifizierung Russlands tritt der Vertrag nicht in Kraft. Doch das Kyoto-Ziel ist bei weitem zu wenig, um die schlimmsten Auswirkungen der Klimaänderung abzu­schwächen. Dazu ist eine Reduktion der Treibhausgase um mindestens 50% notwendig. Eine Initiative Österreichs für eine Verschärfung der internationalen Klimaziele über das Kyoto-Ziel hinaus für den Zeitraum nach 2010 muss jetzt vorbereitet werden.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Oktober 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin im Ausschuss, Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer, die Abgeordneten Karlheinz Kopf,
Dipl.-Kfm.Dr. Hannes Bauer, Mag. Ulrike Sima, Georg Oberhaidinger, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Petra Bayr und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Klaus Wittauer brachten gemäß § 27 Abs. 3 GOG einen Entschließungsantrag betreffend Klima-Schutz – Erreichung des Kyoto-Ziels ein, der wie folgt begründet war:

„Erste Anzeichen des globalen Klimawandels, nämlich häufigere extreme Wetterereignisse, treten weltweit und auch in Österreich bereits jetzt auf. War es im Jahr 2002 die Flutkatastrophe, so war es heuer der extrem warme und trockene Sommer, der zu Dürreschäden, Missernten und rasantem Gletscherschwund geführt hat und damit auf eine bevorstehende Klimaänderung hinweist. Das Niedrigwasser der Flüsse hat europaweit zu Problemen bei der Stromversorgung aus Wasserkraft geführt, während der Stromverbrauch nicht zuletzt auf Grund des verstärkten Einsatzes von energieverschwendenden Klimaanlagen stark zugenommen hat. Aufgrund dieser Extremereignisse mehren sich die negativen Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Die Reparatur von Schäden durch den Klimawandel wird in naher Zukunft wohl ein immer größerer Kostenfaktor werden.

Zahlreiche Studien belegen, dass es volkswirtschaftlich wesentlich vorteilhafter ist, in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren als die Schäden durch den Klimawandel nachträglich zu reparieren.

Die Maßnahmen aus der „Klimastrategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels“ (Österr. Klimastrategie) müssen daher konsequent und forciert umgesetzt werden. Ein ausgewogener Instrumentenmix aus ordnungsrechtlichen und steuerlichen Maßnahmen zusammen mit der Ausweitung der Förderprogramme und der Nutzung der Flexiblen Mechanismen ist der Schlüssel dazu.

Viele der notwendigen, in der von der Bundesregierung 2002 beschlossenen österreichischen Klimastrategie vorgesehenen Instrumente werden bereits umgesetzt. Dazu zählen das Ökostromgesetz 2002 mit Zielen für den Anteil erneuerbarer Energieträger an der gesamten Elektrizitätsaufbringung bis 2008 und die Ökostrom-Einspeiseverordnung 2003, womit im Einvernehmen zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Justiz und Konsumentenschutz die wirtschaftliche Absicherung der Erzeugung von Ökostrom langfristig und bundeseinheitlich gewährleistet ist. Vom Bundesminister für Land– und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde die Industriegase-Verordnung zur Emissionsbegrenzung fluorierter Kohlenwasserstoffe erlassen. Die Deponieverordnung zum Abfallwirtschaftsgesetz wird ebenfalls zügig umgesetzt und führt zu einer beträchtlichen Reduktion der Methanemissionen. Das österreichische JI/CDM-Programm ist seit 21. August 2003 in Kraft, erste Projekte sind in Vorbereitung.

Im Bereich der Umweltförderung im Inland wird der überwiegende Teil der Mittel klimarelevant eingesetzt. So wurden seit 1998 mit Fördermitteln in der Höhe von 187 Mio Euro eine Reduktion von knapp 2,4 Mio t CO2 erreicht. Das damit ausgelöste Investitionsvolumen liegt bei 940 Mio Euro.

Andere Vorhaben stehen kurz vor der Umsetzung: ein Schritt zur Ökologisierung des Steuersystems 2004 bei Abgabensätzen für nicht erneuerbare Energieträger wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel und Einführung der Kohleabgabe. Die Vorbereitungen für die Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie laufen. Eine Vereinbarung gem Art 15a B-VG des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit den Ländern über energetische Mindeststandards als Voraussetzung für die Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln sowohl im Neubau als auch in der Sanierung steht kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen eines Aktionsprogramms sollen Initiativen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Qualitätssicherung, Marketing und Bewusstseinsbildung gesetzt werden. Dieses Klimaschutz-Aktionsprogramm ist entsprechend dem Ministerrats-Vortrag vom Juni 2002 Teil der Umsetzung der Klimastrategie und wird aus Mitteln der Umweltförderung im Inland bedeckt.

Als wesentliche Begleitmaßnahme wird gegenwärtig im Wege des sog. „Kyoto-Forums“ (Bund/Länder-Koordinationsgremium im Klimaschutz) ein Umsetzungs-Monitoringsystem vorbereitet. Dieses beinhaltet ein regelmäßiges Berichtswesen über den Stand der Umsetzung sowie die Messung des Umsetzungserfolgs mit Hilfe aussagekräftiger Indikatoren (z.B. Entwicklung des Heizwärmebedarfs bei neu errichteten Gebäuden; Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung etc.).“

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Klaus Wittauer wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle

1.             diesen Bericht zur Kenntnis nehmen,

2.             die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2003-10-14

Dipl.-Ing. Elke Achleitner      Dr. Eva Glawischnig

    Berichterstatterin                     Obfrau