247 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (46 der Beilagen): Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (Protokoll 1999)

Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr  (COTIF) vom 9.5.1980, das Österreich im Jahre 1983 ratifiziert hat, ist ein Staatsvertrag mit unmittelbarer Anwendbarkeit im innerstaatlichen Bereich und enthält das internationale Eisenbahnbeförderungsrecht.

Das COTIF wurde im Rahmen einer umfassenden und tief greifenden Revision überarbeitet und neu gefasst, um es den neuen Rahmenbedingungen, insbesondere aus dem Wettbewerbs­prinzip der EU auch für den Eisenbahnverkehr, anzupassen.

Mit der Neufassung dieses Übereinkommens im Protokoll 1999  wurden auch über das Eisenbahntransportrecht hinausreichende Bereiche erfasst,  insbesondere die staatlichen Rechtsgrundlagen für Eisenbahnfahrzeuge im internationalen Einsatz, sodass die Basis für eine Effizienzsteigerung der internationalen Zusammenarbeit im Eisenbahnsektor in dieser Hinsicht geschaffen wird.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Die authentischen Sprachen des Protokolls 1999 samt Übereinkommen und Anhängen sind französisch, englisch und deutsch.

Das Protokoll 1999 samt Übereinkommen und Anhängen werden in allen drei authentischen Sprachen im Bundesgesetzblatt kundgemacht, die Erklärung der Republik Österreich in deutscher Sprache.

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Anton Wattaul, Josef Broukal, Werner Miedl, Anton Heinzl sowie, der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (Protokoll 1999) (46 der Beilagen), dessen Art. 35 §§ 3 und 4 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.

Wien, 15. Oktober 2003

Peter Haubner              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann