262 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über die Regierungsvorlage (208 der Beilagen): Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

Das vorliegende Zusatzprotokoll hat zum Ziel, auf Ebene des Europarates die Todesstrafe gänzlich abzuschaffen.

Das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe ist – wie die EMRK und die übrigen Zusatzprotokolle - verfassungsändernd und verfassungsergänzend und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 und 3 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Das Protokoll ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden.

Die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe in ganz Europa, d.h. über das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 138/1985 idF BGBl. III Nr. 30/1998, hinaus und damit auch in Kriegs- und Krisenzeiten, ist ein von Österreich seit langem verfolgtes außenpolitisches Ziel.

Das 13. ZPEMRK das gemäß seines Art. 7 Abs. 1 zu seinem Inkrafttreten der Ratifizierung von zehn Vertragsstaaten bedarf, ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten.

Der Staatsvertrag ist in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, abgefasst.

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 4. November 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Renate Csörgits, Mag. Ulrike Lunacek, Matthias Ellmauer, Anita Fleckl, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Walter Schopf, Mag. Walter Tancsits sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Edeltraud Lentsch gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Menschenrechtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe (208der Beilagen) – der verfassungs-ändernd  ist – wird genehmigt.

Wien, 4. November 2003

               Edeltraud Lentsch        Mag. Terezija Stoisits

    Berichterstatterin                     Obfrau