265 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (125 der Beilagen): Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention samt Anhang

 

Hinsichtlich der Internationalen Pflanzenschutzkonvention, die für Österreich am 21. Oktober 1952 in Kraft trat, wurde eine neuerliche Revision erforderlich, insbesondere um eine Anpassung an das WTO/SPS – Abkommen sowie den Beitritt von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie der EG zur IPPC zu ermöglichen. Es werden daher die dafür erforderlichen Anpassungen vorgenommen, aber auch die Begriffsbestimmungen den neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.

 

Aufgrund der verbesserten Transparenz bei Importbeschränkungen sind Erleichterungen für österreichische Exporte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu erwarten.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält in Art. XXI Abs. 4 eine verfassungsändernde Bestimmung. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich nicht zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG erforderlich ist. Dies erfolgte bereits durch die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes 1995 im Rahmen des Agrarrechtsänderungsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 78/2003.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Die Annahmeerklärung ist in englischer und deutscher Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 4. November 2003 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, der eine Druckfehlerberichtigung einbrachte, ergriffen der Abgeordnete Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages, dessen Art. XXI Abs. 4 verfassungsändernd ist, zu empfehlen.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vertritt weiters mit Stimmenmehrheit die Auffassung, dass der gegenständliche Staatsvertrag der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich nicht zugänglich ist und daher eine Beschlussfassung des Nationalrates im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG erforderlich ist.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention samt Anhang (125 der Beilagen) – dessen Art. XXI Abs. 4 verfassungsändernd ist – wird genehmigt.

2.      Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

 

Wien, 2003 11 04

Franz Glaser    Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann