280 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag  193/A(E) der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Die Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Juli 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es ist politisch untragbar, dass die Regierung auf der einen Seite für Abfangjäger einen Euro-Milliardenbetrag zahlt, auf der anderen Seite aber dort, wo es um soziale Absicherung von Eltern und im speziellen um Regelungen geht, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, den Sparstift ansetzt. Auch die letzte Woche präsentierte Zwischenevaluation zum Kinderbetreuungsgeld bestätigt, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch das Kinderbetreuungsgeld nicht erreicht werden konnte. Gründe sind vor allem, dass Teilzeitkarenz ohne Zuverdienstgrenze seit dem Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht mehr möglich ist. Zudem verhindert die Zuverdienstgrenze generell (v.a. bei besser verdienenden Eltern) eine (Teil-)Erwerbstätigkeit während des Kinderbetreuungsgeldbezuges. Die Komplexität des Kinderbetreuungsgeldgesetzes verunmöglicht es vielen Eltern, die für sie vorteilhafteste Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld mit paralleler Erwerbstätigkeit zu nutzen.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. November 2003 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Sabine Mandak.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Edeltraud Lentsch, Mag. Andrea Kuntzl, Anna Höllerer, Heidrun Silhavy, Barbara Rosenkranz, Barbara Riener, Sabine Mandak, und Mag. Barbara Prammer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für  soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2003 11 05

               Sigisbert Dolinschek   Ridi Steibl

       Berichterstatter                     Obfrau