281 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag  194/A(E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes

Die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Juli 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes über die „Auswirkungen der Kindergeldregelung auf die Beschäftigung von Frauen mit Kleinkindern" vom März 2003 liegt erstmals eine Evaluierung des seit l. Jänner 2002 geltenden Kinderbetreuungsgeldgesetzes vor.

Mit der Regelung zum Kinderbetreuungsgeld sollte die Wahlfreiheit der Eltern über die Betreuung der Kinder und ihre Erwerbsbeteiligung erhöht werden. Allerdings zeigt die Studie auf, dass die Einführung unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine Verlängerung des Rückzugs von Frauen aus dem Erwerbsleben zur Folge hat, ohne eine verstärkte Beteiligung der Väter an der Karenz zur Betreuung von Kleinkindern zu bewirken.

Weiters kommt die Untersuchung zu dem Schluß, dass die Neuregelung zu den Zuverdienstgrenzen nur eine kleine Gruppe von Frauen zu einer rascheren Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach der Geburt eines Kindes veranlasst. Wesentlich stärker wirkt der beschäftigungshemmende Effekt aus der Verlängerung der möglichen Dauer des Leistungsbezuges. Insbesondere Frauen, die jung ein Kind zur Welt bringen, Frauen mit mehreren Kindern und Frauen mit geringeren Arbeitsentgelten ziehen sich nun längere Zeit aus dem Erwerbsleben zurück. Im Gegenzug zur längeren Inanspruchnahme von Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeld durch Mütter sinkt die Inanspruchnahme durch die Väter. Damit wurde bisher weder das Ziel einer Ausweitung der Beschäftigung von Frauen mit kleineren Kindern erreicht, noch das einer faireren Aufteilung der Betreuungsarbeit zwischen den Eltern. Damit wird erstmals die Kritik der SPÖ, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht dazu beiträgt, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, die Wahlfreiheit zu erhöhen und die Erwerbsbeteiligungen der Frauen zu steigern, wissenschaftlich bestätigt.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. November 2003 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Edeltraud Lentsch, Mag. Andrea Kuntzl, Anna Höllerer, Heidrun Silhavy, Barbara Rosenkranz, Barbara Riener, Sabine Mandak, und Mag. Barbara Prammer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für  soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2003 11 05

Barbara Riener             Ridi Steibl

    Berichterstatterin                     Obfrau