303 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (175 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft „Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, geändert wird

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die erforderlichen Investitionen der Gesellschaft „Österreichische Bundesbahnen“ für Rollmaterial (Triebfahrzeuge, Reisezugwagen und Güterwagen), die insbesondere aufgrund der EU-Osterweiterung in den nächsten Jahren zu tätigen sein werden, seitens des Bundes  in der Form unterstützt werden, dass der den Österreichischen Bundesbahnen zustehende Haftungsrahmen für abkommensgemässe Finanzierungen durch die Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA) erhöht wird. Gleichzeitig soll die Laufzeit der Haftungsübernahmen der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer der Investitionen der Österreichischen Bundesbahnen angepasst werden. Die vorgeschlagene Regelung ist mit den beihilfenrechtlichen Vorschriften der EU vereinbar, weil für diese Haftungsübernahmen ein angemessenes Haftungsentgelt verrechnet wird. Finanzierungen und Haftungsübernahmen von Gebietskörperschaften sind von den vergaberechtlichen Bestimmungen der EU ausgenommen.

Die Zuständigkeit des Bundes für die Gesetzgebung im Gegenstand gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 5 B-VG.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7.November 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Werner Kogler, Marianne Hagenhofer und Dr. Christoph Matznetter sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und Josef Bucher einen Abänderungsantrag zu Ziffer 4 (§ 4a) ein.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 11 07

Dr. Werner Fasslabend  Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann