318 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (308 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz  geändert werden

Der gegenständliche Gesetzentwurf hat folgenden Inhalt:

-       Berechnung der Einkommensgrenze bei Einkommen aus einem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb nach steuerlichen Grundsätzen und dynamische Anpassung durch die jährlich valorisierte Geringfügigkeitsgrenze.

-       Möglichkeit der Weitergewährung von Altersteilzeitgeld aufgrund alter Altersteilzeitvereinbarungen bei Weiterbeschäftigung trotz Erfüllung der „Hacklerregelung“.

-       Klarstellung des Ausmaßes der Nachzahlung des Differenzbetrages bei neuen Altersteilzeitblockvereinbarungen, abhängig von der Dauer der Ersatzkraftbeschäftigung.

-       Vorverlegung des In-Kraft-Tretens der Neuregelung der Leistungsbemessung für von der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommene Personen im Pensionsalter auf 1. Juli 2003.

-       Beibehaltung der mit der Laufzeit des JASG befristeten Gleichstellung von LehrgangsteilnehmerInnen mit Lehrlingen.

-       Kostengünstige Vereinfachung der Abrechnung der Mitarbeitervorsorgebeträge im Insolvenzfall zwischen Krankenkassen und IAG-Fonds.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage darauf hingewiesen, dass derzeit bei Führen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit einem Einheitswert über EUR 4700,-- mangels Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Bei Neuregelung dieser Bestimmung dahingehend, dass Arbeitslosigkeit vorliegt, wenn 3% des Einheitswertes die Geringfügigkeitsgrenze (2003: EUR 309,38 monatlich) nicht übersteigt, würde Arbeitslosengeld bis zu einem Einheitswert von derzeit EUR 10.312,66 gebühren. Dadurch würde voraussichtlich ein zusätzlicher jährlicher Aufwand von rund 0,5 Millionen Euro ohne SV-Beiträge bzw. rund 0,6 Millionen Euro mit SV-Beiträgen entstehen.

Weiters wird in den finanziellen Erläuterungen der Regierungsvorlage unter anderem darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsvereinfachung im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz zu Einsparungen beim Verwaltungsaufwand der Krankenkassen und der IAF-Service GmbH führt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. November 2003 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Sigisbert Dolinschek. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Barbara Prammer, Sigisbert Dolinschek, Mag. Walter Tancsits, Gabriele Heinisch-Hosek, Franz Riepl, Karl Öllinger, Dr. Reinhold Mitterlehner sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Dr. Martin Bartenstein.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Sigisbert Dolinschek einen Abänderungsantrag eingebracht, der folgende Änderungen in der Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz vorschlägt:

Umbenennung der Z. 2 bis 4 als Z. 3 bis 5, Einfügung einer neuen Z. 2 mit Änderungen betreffend § 50 Abs. 1 sowie § 78 Abs. 14 und 15.

Weiters werden in diesem Abänderungsantrag folgende Änderungen nachstehender Paragraphen in der Novelle zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz vorgeschlagen: § 12 Abs. 8, § 17a Abs. 34 und 35.

Dieser Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Gesetzesänderung soll die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen im Rahmen der Initiative „JOBS FOR YOU(TH) ’04“ der österreichischen Bundesregierung unterstützen.

Das Sonderprogramm für Jugendliche, das seit Oktober 2002 umgesetzt wird, hat sich bewährt. Im EU-Vergleich weist Österreich mit 7,4 % (Oktober 2003) die niedrigste Jugendarbeitslosenquote aus. Vor dem Hintergrund, dass die 2004 zu erwartende und durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung geförderte Wirtschaftsbelebung zu einer Stabilisierung der Arbeitslosigkeit beitragen wird, ist eine wesentliche arbeitsmarktpolitische Zielsetzung, die Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen in Verbindung mit der laufenden Verbesserung der Qualifikationsausstattung zu forcieren und dadurch den österreichischen Spitzenrang im internationalen Vergleich nachhaltig abzusichern.

Zur Erreichung dieses Zieles beabsichtigt die Bundesregierung - neben der Fortführung der bisherigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Jugendliche, der Fortführung der Jugendausbildungssicherung nach dem JASG bzw. des Sonderprogramms für Jugendliche - mit Beginn des Jahres 2004 die Initiative „JOBS FOR YOU(TH) ’04“ zu starten. Im Rahmen dieser Initiative sollen in den Jahren 2004 und 2005 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für rund 5 000 junge Menschen geschaffen werden.

Die Initiative „JOBS FOR YOU(TH) ’04“ soll die Erfüllung der sonstigen Aufgaben des Arbeitsmarktservice nicht beeinträchtigen. Die Mittel für die Initiative „JOBS FOR YOU(TH) ’04“ sollen daher durch einen Beitrag des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds in der Höhe von 20 Mio. € im Jahr 2004 und 5 Mio. € im Jahr 2005 aufgebracht werden.

Die Änderung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (Art. 4) dient der Umsetzung dieses Vorhabens.

Die Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes (Art. 2) betrifft eine auf Grund eines Redaktionsversehens unterbliebene Anpassung eines Zitats an die mit 1. Jänner 2003 in Kraft getretene Neuordnung des § 1 Abs. 2 AMPFG und hat keine inhaltlichen Auswirkungen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits und Sigisbert Dolinschek mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 11 26

               Sigisbert Dolinschek   Heidrun Silhavy

       Berichterstatter                     Obfrau