326 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (276 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2003 wurde die Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche in die Österreichische Rechtsordnung umgesetzt. Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Identifizierung der Anwartschaftsberechtigten durch die Mitarbeitervorsorgekasse praxisgerecht geregelt werden. Weiters soll die Gewinnzuteilung dahingehend geändert werden, dass insbesondere bei Übertragung von Altabfertigungsanwartschaften der Zahlungszeitpunkt berücksichtigt werden kann. Damit sollen ungewünschte Umverteilungen und Benachteiligungen von Anwartschaftsberechtigten verhindert werden.

Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2003 wurden die Richtlinie 2001/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks Festlegung von Bestimmungen für Verwaltungsgesellschaften und vereinfache Prospekte und die Richtlinie 2001/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) hinsichtlich der Anlagen der OGAW in die Österreichische Rechtsordnung umgesetzt. Die Veranlagungsvorschriften des Pensionskassengesetzes für die Veranlagung der Vermögenswerte der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften sollen hinsichtlich der Regelungen betreffend Dachfonds und andere Sondervermögen den neuen Bestimmungen des Investementfondsgesetzes angepasst werden.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. November 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Walter Tancsits, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (276 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 11 27

Mag. Peter Michael Ikrath Dipl-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann