332 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2002 (III-44 der Beilagen)
Der Bundesrechnungsabschluss enthält gemäß
§ 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 in der
geltenden Fassung, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des
Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung
des Bundes. Der Textteil des Bundesrechnungsabschlusses (= Band 1: Bericht
zum Bundesrechnungsabschluss) wurde vom Rechnungshof angefertigt. Der
Zahlenteil (= Band 2: Abschlussrechnungen und Übersichten) wurde vom
Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GmbH unter
Berücksichtigung der vom Rechnungshof veranlassten Richtigstellungen erstellt
und durch die vom Rechnungshof geprüften Abschlussrechnungen der vom Bund
verwalteten Rechtsträger vervollständigt.
Der vom Rechnungshof verfasste
Bundesrechnungsabschluss wurde gemäß § 9 Abs. 1 RHG dem
Bundesminister für Finanzen zur Stellungnahme übermittelt. Hiezu gab der
Bundesminister für Finanzen eine Äußerung ab.
Die Bilanzen sowie die Gewinn- und
Verlustrechnungen der betriebsähnlichen Einrichtungen, die Abschlussrechnungen
der vom Bund verwalteten Rechtsträger sowie ein Nachweis der Bundeshaftungen
sind gesondert dargestellt.
Der Bundesvoranschlag wurde gemäß
Art. III Abs. 1 BFG 2002 auf der Grundlage einer nominellen
Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 4,1% erstellt.
Nach den bisherigen und vorläufigen
Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand: Mai/Juni 2003)
belief sich das Brutto-Inlandsprodukt 2002 zu laufenden Preisen auf
216,598 Milliarden Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr
(211,857 Milliarden Euro) um nominell 2,2%. Es lag damit
1,9 Prozentpunkte unter der bei der Erstellung des Bundesvoranschlags
angenommenen Wachstumsrate.
Mit einer jahresdurchschnittlichen realen
Zunahme des Brutto-Inlandsproduktes von 1,0% (2001: +0,7%) lag Österreich damit
knapp über dem Durchschnitt der EU (EU: +0,9%). Im Vergleich: USA +2,4%,
Deutschland +0,2%, Japan +0,3% und OECD insgesamt +1,8%.
Bei der vom AMS ermittelten
Arbeitslosenrate trat eine Verschlechterung ein (Jahresdurchschnitt 2002: 6,9%,
Jahresdurchschnitt 2001: 6,1%); die Ermittlungsmethode nach EUROSTAT ergab
einen Anstieg von 3,6% auf 4,3%. Erstmals seit 1997 gab es auch einen Rückgang
des Beschäftigtenstandes.
Der Preisauftrieb (= Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresabstand) sank im vergangenen Jahr und belief sich im Jahresdurchschnitt 2002 auf +1,8% (2001: +2,7%).
Der Leistungsbilanzsaldo betrug im Jahr 2002 +1,57 Milliarden Euro (2001: -3,94 Milliarden Euro rückgerechnet) oder +0,7% des BIP (2001: -1,9%).
Die im § 2 BHG als Ziele der
Haushaltsführung und zugleich als Erfordernisse eines gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichtes angeführten Indikatoren (hoher Beschäftigungsstand, hinreichend
stabiler Geldwert, Sicherung des Wachstumspotentials sowie Wahrung des
außenwirtschaftlichen Gleichgewichts) zeigen für 2002 gegenüber dem Vorjahr
folgende Entwicklungen:
Gegenüberstellung |
||
|
2001 |
2002 |
BIP-Wachstum real |
|
|
(„Sicherung des Wachstumspotentials“) |
+0,7% |
+1,0% |
Inflationsrate |
|
|
(durchschnittliche VPI-Entwicklung) |
+2,7% |
+1,8% |
Arbeitslosenquote *) |
6,1% |
6,9% |
Arbeitslosenquote nach EUROSTAT **) |
3,6% |
4,3% |
Unselbständig Beschäftigte |
|
|
(„hoher Beschäftigtenstand“) |
+0,4% |
-0,5% |
Leistungsbilanzsaldo (absolut) |
–3,94 Mrd. EUR |
+1,57 Mrd. EUR |
Leistungsbilanzsaldo (im Verhältnis zum BIP) |
|
|
(„Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts“) |
–1,9% |
+0,7% |
*) Die österreichische Arbeitslosenquote stellt das Verhältnis vom im Jahresdurchschnitt bei den Geschäftsstellen des AMS vorgemerkten Arbeitslosen zum Arbeitskräftepotential (= unselbständig Beschäftigte laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger und vorgemerkte Arbeitslose) dar.
**) Die Arbeitslosenquote des EUROSTAT ist der Anteil an den nach den Kriterien des EUROSTAT definierten Arbeitslosen an den Erwerbspersonen (Summe von Erwerbstätigen und Arbeitslosen). Diese Quote wird auf Grund des Mikrozensus und einer Befragung nach einem standardisierten Fragenprogramm ermittelt (hinsichtlich der Fragestellungen und der Berechnungshinweise darf auf die Statistischen Nachrichten Nr. 5/1996, Seiten 357 ff hingewiesen werden).
Quellen der Arbeitslosenquote: AMS, WIFO, Statistik Austria.
Der Budgetausschuss hat den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2002 in seiner Sitzung am 27. November 2003 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter Abgeordneten Johann Kurzbauer, die
Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Melitta Trunk,
Mag. Kurt Gaßner, Dr.
Christoph Matznetter, Jakob Auer,
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Werner Kogler und der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz
Grasser sowie der
Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2002 im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2003 11 27
Johann Kurzbauer Jakob Auer
Berichterstatter Obmann