337 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (293 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Tiergesundheitsgesetz (TGG) geändert wird

Das Tiergesundheitsgesetz wird um eine Ermächtigung der Bundesministerin zur Festlegung von Untersuchungstarifen und pauschalen Ausmerzentschädigungen ergänzt.

Hinsichtlich der Änderung des TGG ergeben sich gegenüber der bisherigen Rechtslage keine finanziellen Auswirkungen. Dem Bund, den Ländern und den Gemeinden werden daher hiedurch weder zusätzliche Kosten noch Einnahmen erwachsen. Zusätzliches Personal wird bei den genannten Gebietskörperschaften nicht erforderlich sein.

Wird jedoch die neu geschaffene Regelung der pauschalen Ausmerzentschädigung in einer Verordnung nach dem Tiergesundheitsgesetz in Anspruch genommen, so stellt dies gegenüber der bisherigen Rechtslage eine deutliche Verwaltungsvereinfachung und damit Reduzierung der Kosten dar.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestand „Veterinärwesen“ (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG).

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. November 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Beate Schasching, Dr. Gabriela Moser, Barbara Riener, Anna Höllerer, Heidrun Walther, Erika Scharer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (293 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003-11-28

                     Elmar Lichtenegger                 Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau