338 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (292 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird

Im Fleischuntersuchungsgesetz wären die Bestimmungen über die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen an die Erfordernisse der EG anzupassen; darüber hinaus werden auch die Kontrollbestimmungen ergänzt.

Dem Bund, den Ländern und den Gemeinden werden gegenüber der bisherigen Rechtslage keine zusätzliche Kosten erwachsen. Zusätzliches Personal wird bei den genannten Gebietskörperschaften nicht erforderlich sein.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestand „Veterinärwesen“ (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG).

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. November 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Beate Schasching, Dr. Gabriela Moser, Barbara Riener, Anna Höllerer, Heidrun Walther, Erika Scharer, sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (292 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003-11-28

                     Elmar Lichtenegger                 Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau