341 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Verkehrsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft “Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (311 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz sowie das Gesetz zur Neuordnung des Dienstrechtes der Österreichischen Bundesbahnen und deren Rechtsnachfolge-Unternehmen erlassen wird, mit dem das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz aufgehoben wird und mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Angestelltengesetz geändert werden (Bundesbahnstrukturgesetz 2003), hat der Verkehrsausschuss am 1. Dezember 2003 auf Antrag der Abgeordneten Werner Miedl, Mag. Eduard Mainoni, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft “Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, geändert wird, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft “Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, steht im inhaltlichen Zusammenhang mit der Regierungsvorlage betreffend das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (311 der Beilagen), weil aufgrund der Neustrukturierung der „Österreichischen Bundesbahnen“ das bestehende eingangs genannte Gesetz für die „ÖBB-Holding AG“ und deren Konzerngesellschaften entsprechend angepasst werden muss.

Die Regelung der Haftungsentgelte wurde an jene für vergleichbare Unternehmen angepasst (ASFINAG, ÖBB Infrastruktur, SCHIG) und dient der Gleichstellung und Klarstellung.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Josef Broukal, Dr. Evelin Lichtenberger, Werner Miedl, Mag. Eduard Mainoni, Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Dr. Gabriela Moser und der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach, sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka das Wort.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 12 01

Anton Wattaul              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann