342 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (233 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße-TGSt) geändert wird

Die Richtlinien 91/628/EWG idF 95/29/EG über den Schutz von Tieren beim Transport regeln den gewerblichen Tiertransport innerhalb der Europäischen Union. Österreich ist verpflichtet, die gegenständlichen Richtlinien in österreichisches Recht umzusetzen. Mit der Änderung des Tiertransportgesetz-Straße-TGSt soll die Tiertransportrichtlinie vollständig umgesetzt werden.

Umfassende Änderungen ergeben sich vor allem im Bereich der gewerblichen Durchführung von Tiertransporten durch Transportunternehmer. Für diese gibt es nunmehr ein eigenes Lizenzsystem. Tiertransportunternehmer dürfen Tiertransporte nur mit einer entsprechenden Bewilligung der Behörde durchführen; diese Bewilligung ist bei mehrmaligen Verstößen gegen die Tiertransportbestimmungen auch zu entziehen. An diese Bewilligung ist auch eine Meldung der Strafbehörden bei Verstößen ausländischer Tiertransportunternehmer an den jeweiligen Mitgliedstaat bzw. umgekehrt vorgesehen. Durch diese Maßnahme soll eine bessere Kontrolle der entsprechenden Unternehmen zugunsten des Tierschutzes erreicht werden.

Weitere Änderungen ergeben sich im Bereich der maximalen Dauer der Durchführung von Tiertransporten; die nunmehrige Ausgangszeit von 8 Stunden kann bei entsprechender Ausstattung der Transportfahrzeuge sowie entsprechender zusätzlicher Betreuungs- und Versorgungsmaßnahmen je nach Tierart auch verlängert werden.

Neben der bereits bisher gültigen  Transportbescheinigung wird der Transportplan eingeführt, der eine genauere Überwachung und Kontrolle des gesamten Transportablaufs ermöglicht.

Insgesamt ist von der Änderung des Tiertransportgesetz-Straße, indem auch dem internationalen Tiertransport und den darin bestehenden Anforderungen Rechnung getragen wird, eine große Verbesserung für den Tierschutz zu erwarten.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Anton Wattaul, Rudolf Parnigoni, Werner Miedl, Dr. Gabriela Moser und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (233 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003-12-01

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann