356 der Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des
Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Ständigen
Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG
betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen
hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002,
insbesondere Verkaufsvorbereitungen für Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an
externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform,
Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform,
Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit
Der Ständige Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses hat den im Titel erwähnten Bericht gemäß § 32e
Abs. 4 erster Satz GOG vorgelegt.
Berichterstatter im Ausschuss war
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer.
Der Rechnungshofausschuss hat den
gegenständlichen Bericht am 14. Jänner 2004 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Erwin
Hornek, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Gabriela Moser,
Detlev Neudeck, Mag. Heribert Donnerbauer und
der Ausschussobmann Mag. Werner Kogler.
Der Rechnungshofausschuss hat gemäß
§ 32e Abs. 4 erster Satz GOG mit Stimmenmehrheit beschlossen, den
Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem
Nationalrat vorzulegen. Weiters beschloss der Rechnungshofausschuss mit
Stimmenmehrheit, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu
empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle
1. den
angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend „Prüfung
der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs-
und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen
für Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit
legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts,
Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit“ zur
Kenntnis nehmen,
2. diesen
Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2004 01 14
Mag.
Heribert Donnerbauer Mag. Werner Kogler
Berichterstatter/in Obmann
Anlage
Bericht
des Ständigen
Unterausschusses
des Rechnungshofausschusses
gemäß § 32e
Abs. 4 GOG
betreffend Prüfung der Gebarung des
Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und
Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für
Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit
legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts,
Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit
1. Allgemeine Einleitung
Am 9. April 2003 haben ein Viertel der
Abgeordneten gemäß § 32e Abs. 2 GOG des Nationalrates einen Antrag auf
Durchführung einer Gebarungsprüfung durch den Ständigen Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses betreffend die Gebarung des Bundesministeriums für
Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit
1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für Unternehmen der ÖIAG sowie
Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben
(Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform,
Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit gestellt.
Der Antrag
wurde wie folgt begründet:
„Das Regierungsprogramm der
Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode sieht die
vollständige Privatisierung (100 %) der ÖIAG-Töchter Böhler Uddeholm AG,
VA-Technologie AG, Voest-Alpine AG, Österreichische Postbus AG, Österreichische
Bergbau AG und der Telekom Austria vor, wobei lediglich ausgeführt wird, dass
hiebei eine österreichische Kernaktionärsstruktur durch Syndikate mit
industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen,
Fonds, etc. im Sinne einer Stärkung der Head quater-Funktion Österreichs
„wünschenswert“ sei. Auch für die Österreichische Post AG soll ein
strategischer Partner gesucht und ein erster Privatisierungsschritt vorgenommen
werden, dass nach abgeschlossener Privatisierung der angeführten Unternehmen
die Auflösung der ÖIAG und die Neugründung einer so genannten
Bundesbeteiligungs- und Managementgesellschaft erfolgen könne.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die
Zielsetzungen der Privatisierung dieser Unternehmen in der XXI.
Gesetzgebungsperiode der Zielsetzung, möglichst hohe Wertsteigerung und sodann
möglichst hohe Erlöse für den Eigentümer zu erzielen, sich weitgehend
widersprechen. Der geplante Abverkauf von Volksvermögen in einer denkbar
schlechten Börsenphase und einem eher negativen gesamtwirtschaftlichen Umfeld,
wird dazu führen, dass die genannten staatlichen Unternehmen zu
Schleuderpreisen verkauft werden. Auch kann nicht damit gerechnet werden, dass
alle Unternehmen auch in Zukunft mit einem österreichischen Kernaktionär
ausgestattet sind, da selbst die im Regierungsprogramm genannten potentiellen
Käufer zum Großteil eine nicht österreichische Kernaktionärsstruktur aufweisen.
Durch diese Vorgangsweisen sind die österreichischen Konzernzentralen,
Forschung und Entwicklung und damit letztlich auch die österreichischen
Standorte insgesamt und die entsprechenden Arbeitsplätze gefährdet. Dem
Regierungsprogramm fehlt jedes standortpolitische Konzept und definiert keine
österreichischen Interessen, damit verabschiedet sich die Regierung Schüssel II
von der Möglichkeit der Gestaltung nationaler Industriepolitik für die Zukunft
Österreichs. Regierungsziel dürfte es offenbar sein, mit Einmaleffekten neue,
selbst verschuldete Budgetlöcher zu stopfen bzw. eine bestimmte Klientel mit
österreichischen Unternehmen zu Schlussverkaufspreisen billig zu bedienen.
Die schwarz-blaue Bundesregierung hat keine
Vorkehrungen gesetzlicher und politischer Art geschaffen, um bei künftigen
Privatisierungsschritten die österreichischen Interessen zu schützen.
Bisher war es nicht möglich, dem Rechnungshofausschuss ein
wirtschaftspolitisches ÖIAG-Konzept vorzulegen – entsprechenden Ankündigungen
folgten keine Taten. Betrachtet man die Regierungser-klärung von Bundeskanzler
Schüssel, so fehlt ein industriepolitisches Konzept ganz offensichtlich.
Durch das Finanzministerium wurde bisher in
keiner Weise Privatisierungsmanagement geleistet oder positiv auf die
ÖIAG-Führung Einfluss genommen, ein bekanntes Beispiel hiefür ist die
Übertragung von 4,8 % der Aktien der Telekom-AG gratis an die Telekom-Italia,
aufgrund eines im Vertrag festgelegten Zustimmungserfordernisses zur weiteren
Privatisierung bei Unterschreiten eines bestimmten Ausgabekurses. Diese
Gratisübertragung entsprach unter Zugrundelegung des Börseneinführungskurses
von 9 Euro pro Aktie einem Gegenwert von 3 Milliarden Schilling, der direkt
durch den österreichischen Steuerzahler finanziert wurde.
Nunmehr sollen unter Federführung von
Finanzminister Grasser sieben Tochterunternehmen der ÖIAG innerhalb eines
Zeitraumes von maximal 3,5 Jahren privatisiert werden, wobei Überlegungen zur
momentanen Marktsituation entweder nicht durchgeführt oder nicht bekannt
gegeben wurden.
Unklar ist, ob durch Finanzminister Grasser
überhaupt ein entsprechendes Konzept erarbeitet und Marktanalysen durchgeführt
wurden. Ebenso sind keine Begründungen zur angekündigten Strukturveränderung
der staatlichen Wirtschaft und der damit verbundenen wirtschaftspolitischen
Folgen durch Finanzminister Grasser abgeliefert worden.
Ein extrem negatives Beispiel für ein
Privatisierungsvorhaben, dem sich Minister Grasser bereits kostenintensiv
zugewendet hat, ist die Veräußerung der Bundeswohnungsgesellschaften. Alleine
für die Vorberatung dieses bisher völlig fehlgeschlagenen Projektes wurden
durch Grasser 10,9 Millionen Euro für Beratungskosten an externe Berater
verschleudert, darunter mehrere Rechtsanwaltskanzleien und die Lehman &
Brothers Bankhaus AG, an die exakt 10,23 Millionen Euro an Beratungssalär
gingen.
Diesbezüglich prüft das Bundeskriminalamt
im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung, die
behauptet, dass der Ex-FPÖ-Finanzminister bei diversen Staatsgeschäften (etwa
beim Verkauf der BUWOG-Wohnungen) Beratungsaufträge an ihm nahe stehende Firmen
vergeben habe, obwohl deren Angebote zu teuer waren. Die Kostendifferenz zum
Billigstbieter sei in die Taschen von Grasser-Mitarbeitern geflossen (NEWS Nr.
08/03 vom 20.2.2003). In der anonymen Anzeige ist ein Namen genannt, der „als
Verteiler der Provisionen fungiert haben soll: Karl-Heinz Muhr“. Muhr ist
Broker in New York, der zu Minister Grasser freundschaftliche Kontakte pflege.
Ebenso sei Muhr Berater von Lehman & Brothers und Aufsichtsrat der Austrian
Airlines. Grasser führt zu diesen Privatisierungsvorhaben und dessen Kosten in
einer Anfragebeantwortung (13/AB) aus, dass im konkreten Verfahren – aufgrund
der Komplexität und Schwierigkeit – drei externe Experten für das
Bundesministerium für Finanzen beratend tätig sind. Die bisher abgerechneten
Honorarnoten belaufen sich für eine Rechtsanwaltskanzlei auf € 506.330,31 und
für zwei Universitätsprofessoren auf € 77,040 bzw. € 102.000. Der Auftrag von
Lehman & Brothers Bankhaus AG umfasst zwei Teilbereiche, einerseits die so
genannte Planungsphase mit Kosten von € 5 Millionen und andererseits die
Umsetzungsphase mit Maximalkosten von € 5,23 Millionen. Der Kostenaufwand
wird wieder mit der Komplexität des Leistungsumfanges begründet. Von
Finanzminister Grasser völlig unbeantwortet blieben Fragen betreffend des
Verkaufs in Tranchen, über die Empfehlungen von Lehman & Brothers Bankhaus
AG im Hinblick auf potentielle Käufer, über den erzielbaren Erlös und ob auch
an ausländische Konsortien verkauft werden soll.
Diese exorbitanten Ausgaben für
Beraterleistungen in Höhe von € 10,9 Millionen durch Finanzminister Grasser
sind auch vor dem Hintergrund der bisherigen Beauftragungen von externen
Beratern für Gesetzgebung und Verwaltungsreform sowie Ausgliederungen und
Privatisierungen in Höhe von 7,8 Millionen Euro seit 4.2.2000 durch das Finanzministerium
zu bewerten. Noch nie wurden entsprechend hohe Beträge für externe Unternehmen
trotz Vorhandenseins eines entsprechenden Beamtenapparates samt interner
Ressortexperten durch einen Finanzminister vergeben.
Besonders im Gegensatz zu den Interessen
des Steuerzahlers steht die Vorgangsweise von Grasser – bereits vor Bildung von
Schüssel II - einen 950.000 Euro
teuren Werbeauftrag auszuschreiben, der eine Bewerbung von Regierungsmaßnahmen
beinhaltet. Seit 4.2.2000 wurden durch Finanzminister Grasser rund 4 Millionen
Euro ausschließlich für Werbevorhaben an externe Berater vergeben.
Trotz vermehrter Kritik an den
kostenintensiven und ergebnisarmen Auslagerungen an externe Berater wurden
diese durch den Finanzminister vor allem im Jahr 2002 vermehrt beschäftigt.
Grundsätzlich führten die bisher durchgeführten Privatisierungen (auch durch
die Vergabe von Aufgaben des Ressorts an Dritte) sowie entsprechende
Ausgliederungen zu keinen Erfolgen, sondern zu einer enormen Belastung des
Steuerzahlers. Aus den dargestellten Gründen ist die verfehlte Privatisierungs-
und Ausgliederungspolitik von Finanzminister Grasser seit 1.1.2002 der Prüfung
durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zu unterziehen.“
2. Ausschusssitzungen – Ablauf
Dem Ständigen Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses gehören
von der Österreichischen Volkspartei
die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Peter Haubner,
Erwin Hornek, Dipl.-Ing. Günther Hütl, Edeltraud Lentsch,
Nikolaus Prinz, Alfred Schöls,
Astrid Stadler, Ing. Josef Winkler
und August Wöginger,
von der Sozialdemokratischen Partei
Österreichs
die Abgeordneten Doris Bures,
Mag. Kurt Gaßner, Dietmar Keck,
Dr. Günther Kräuter, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Hans Moser,
Rosemarie Schönpass und Rainer Wimmer,
von der Freiheitlichen Partei
Österreichs
die Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann und Detlev Neudeck
und
von den Grünen
die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Dr. Gabriela Moser
an.
Obmann dieses Ständigen Unterausschusses
ist der Abgeordnete Erwin Hornek, Stellvertreter
sind die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Edeltraud
Lentsch und Astrid Stadler,
Schriftführer sind die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner,
Nikolaus Prinz und Alfred Schöls.
Zur Durchführung der gegenständlichen
Prüfung bestand im Ständigen Unterausschuss Einvernehmen, den Präsidenten des
Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG zu ersuchen, durch den
Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu
lassen.
Anlässlich der 1. Sitzung
des Ständigen Unterausschusses in der XXII. GP am 30. April 2003
befasste sich dieser sogleich nach der Konstituierung mit dem gegenständlichen
Prüfungsverlangen und beschloss mit Stimmenmehrheit, den Bundesminister für
Finanzen gemäß § 40 Abs. 1 GOG um schriftlichen Äußerung in Berichtsform
im Sinne des gegenständlichen Prüfverlangens – gemäß § 32e Abs. 3 GOG
jene Teilbereiche ausgenommen, die Gegenstände betreffen, zu denen bereits ein
Prüfungsverfahren beim Rechnungshof anhängig ist – bis 23. Mai 2003
zu ersuchen.
In dieser Sitzung
waren die Abgeordneten
Franz Eßl
Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
Erwin Hornek
Dipl.-Ing. Günther Hütl
Edeltraud Lentsch
Nikolaus Prinz
Alfred Schöls
Astrid Stadler
Ing. Josef Winkler
August Wöginger
Doris Bures
Mag. Kurt Gaßner
Dietmar Keck
Dr. Günther Kräuter
Dr. Christoph Matznetter
Mag. Hans Moser
Rosemarie Schönpass
Rainer Wimmer
Anton Wattaul
Detlev Neudeck
Mag. Werner Kogler
Dr. Gabriela Moser
anwesend. An der
Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Dr.
Gabriela Moser, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Christoph Matznetter,
Mag. Werner Kogler, Detlev Neudeck, Mag. Kurt Gaßner, Astrid
Stadler, Nikolaus Prinz, Alfred Schöls, Anton Wattaul und
Mag. Hans Moser.
In der 2. Sitzung
am 12. Juni 2003 waren die Abgeordneten
Mag. Heribert Donnerbauer
Peter Haubner
Erwin Hornek
Dipl.-Ing. Günther Hütl
Edeltraud Lentsch
Nikolaus Prinz
Alfred Schöls
Astrid Stadler
Ing. Josef Winkler
August Wöginger
Doris Bures
Mag. Kurt Gaßner
Dietmar Keck
Dr. Günther Kräuter
Dr. Christoph Matznetter
Mag. Hans Moser
Rosemarie Schönpass
Rainer Wimmer
Josef Bucher
Detlev Neudeck
anwesend. Diese
Sitzung diente lediglich zur Beschlussfassung der Ladung von Bundesminister
Mag. Karl-Heinz Grasser als Auskunftsperson für die nächste
Sitzung.
Im Zuge der weiteren
Prüfung waren in der 3. Sitzung am 11. Juli 2003 die
Abgeordneten
Werner Amon, MBA
Mag. Heribert Donnerbauer
Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
Peter Haubner
Erwin Hornek
Dipl.-Ing. Günther Hütl
Edeltraud Lentsch
Nikolaus Prinz
Alfred Schöls
Ing. Josef Winkler
Mag. Ruth Becher
Doris Bures
Mag. Kurt Gaßner
Dietmar Keck
Dr. Günther Kräuter
Dr. Christoph Matznetter
Mag. Hans Moser
Rosemarie Schönpass
Rainer Wimmer
Mag. Dr. Magda Bleckmann
Detlev Neudeck
Mag. Werner Kogler
Dr. Gabriela Moser
Dr. Peter Pilz
anwesend, von denen
die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter,
Dr. Peter Pilz, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dr. Christoph Matznetter,
Werner Amon, MBA, Mag. Werner Kogler, und Detlev Neudeck
das Wort ergriffen.
Als Auskunftsperson
war an diesem Tag der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser
geladen.
Die Beratungen
wurden in der 4. Sitzung am 9. Oktober 2003 fortgesetzt.
Anwesend waren die Abgeordneten
Mag. Walter Tancsits
Franz Xaver Böhm
Erwin Hornek
Dipl.-Ing. Mag.
Roderich Regler
Edeltraud Lentsch
Nikolaus Prinz
Mag. Peter Michael Ikrath
Hermann Gahr
Gabriele Tamandl
August Wöginger
Mag. Ruth Becher
Hermann Krist
Dr. Günther Kräuter
Ing. Erwin Kaipel
Mag. Christine Lapp
Rosemarie Schönpass
Rainer Wimmer
Mag. Dr. Magda Bleckmann
Detlev Neudeck
Mag. Werner Kogler
von denen die
Abgeordneten Erwin Hornek, Mag. Werner Kogler, Dr. Günther Kräuter,
Mag. Dr. Magda Bleckmann und Detlev Neudeck das Wort ergriffen.
Die Beratungen
wurden in der 5. Sitzung am 14. Oktober 2003 fortgesetzt.
Anwesend waren die Abgeordneten
Mag. Heribert Donnerbauer
Peter Haubner
Erwin Hornek
Dipl.-Ing. Günther Hütl
Carina Felzmann
Christine Marek
Alfred Schöls
Astrid Stadler
Ing. Josef Winkler
August Wöginger
Doris Bures
Mag. Kurt Gaßner
Dietmar Keck
Dr. Günther Kräuter
Dr. Christoph Matznetter
Mag. Hans Moser
Rosemarie Schönpass
Rainer Wimmer
Mag. Dr. Magda Bleckmann
Anton Wattaul
Mag. Werner Kogler
von denen die
Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Günther Kräuter,
Erwin Hornek, Mag. Werner Kogler, Mag. Dr. Magda Bleckmann,
Dr. Christoph Matznetter und Mag. Kurt Gaßner das Wort ergriffen.
Die geladenen
Auskunftspersonen Dipl.-Bw. Alfred Heinzel, Dr. Peter Michaelis
und Dipl.-Ing. Rainer Wieltsch waren an diesem Tag entschuldigt.
Die Beratungen
wurden in der 6. Sitzung am 5. November 2003 fortgesetzt.
Anwesend waren die Abgeordneten
Gabriele Tamandl
Peter Haubner
Erwin Hornek
Dipl.-Ing. Günther Hütl
Dipl.-Ing. Hannes Missethon
Dipl.-Ing. Mag.
Roderich Regler
Alfred Schöls
Astrid Stadler
Ing. Josef Winkler
August Wöginger
Dkfm. Dr. Hannes Bauer
Mag. Kurt Gaßner
Dietmar Keck
Dr. Günther Kräuter
Mag. Hans Moser
Karl Dobnigg
Rainer Wimmer
Anton Wattaul
Detlev Neudeck
Mag. Werner Kogler
Dr. Gabriela Moser
von denen die
Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Mag. Werner Kogler, Dipl.-Ing.
Hannes Missethon, Alfred Schöls, Detlev Neudeck, Astrid Stadler,
Dr. Gabriela Moser, Mag. Hans Moser, Peter Haubner, Dietmar
Keck, Karl Dobnigg, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Anton Wattaul,
August Wöginger, Mag. Kurt Gaßner, Rainer Wimmer und Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler
das Wort ergriffen.
Als
Auskunftspersonen waren an diesem Tag Dipl.-Bw. Alfred Heinzel, Dr.
Peter Michaelis und Dipl.-Ing. Rainer Wieltsch anwesend.
Die Beratungen
wurden in der 7. Sitzung am 26. November 2003 fortgesetzt.
Anwesend waren die Abgeordneten
Mag. Heribert Donnerbauer
Peter Haubner
Erwin Hornek
Dipl.-Ing. Günther Hütl
Dr. Peter Sonnberger
Nikolaus Prinz
Alfred Schöls
Astrid Stadler
Ing. Josef Winkler
Gabriele Tamandl
Doris Bures
Mag. Kurt Gaßner
Mag. Ruth Becher
Dr. Günther Kräuter
Christian Faul
Dkfm. Dr. Hannes Bauer
Rosemarie Schönpass
Rainer Wimmer
Anton Wattaul
Detlev Neudeck
Mag. Werner Kogler
Dr. Gabriela Moser
von denen die Abgeordneten Detlev Neudeck, Dr. Günther Kräuter,
Mag. Werner Kogler, Astrid Stadler, Dkfm. Dr. Hannes Bauer,
Mag. Kurt Gaßner, Anton Wattaul, Doris Bures, Mag.
Heribert Donnerbauer, Dr. Gabriela Moser und Christian Faul
das Wort ergriffen.
Als Auskunftspersonen war an diesem Tag der Präsident des Rechnungshofes
Dr. Franz Fiedler, DI Michael Ramprecht, Ernst Karl Plech,
Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka, Univ.-Prof. Dr. Stefan Bogner
und RA Dr. Johannes Schramm geladen.
Die Beratungen wurden in der 8. Sitzung am 10. Dezember 2003
fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten
Werner Amon, MBA
Franz Xaver Böhm
Erwin Hornek
Dipl.-Ing. Günther Hütl
Johannes Schweisgut
Nikolaus Prinz
Alfred Schöls
Astrid Stadler
Ing. Josef Winkler
August Wöginger
Mag. Ruth Becher
Mag. Kurt Gaßner
Kai Jan Krainer
Dr. Günther Kräuter
Dkfm. Dr. Hannes Bauer
Mag. Hans Moser
Rosemarie Schönpass
Georg Oberhaidinger
Anton Wattaul
Detlev Neudeck
Mag. Werner Kogler
Dr. Gabriela Moser
von denen die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Werner Amon, MBA, Mag.
Werner Kogler, Nikolaus Prinz,
Detlev Neudeck, Mag. Ruth Becher, Anton Wattaul,
Dipl.-Ing. Günther Hütl, Dkfm. Dr.
Hannes Bauer, Dr. Gabriela Moser, Alfred Schöls,
Mag. Kurt Gaßner und
Kai Jan Krainer das Wort ergriffen.
Als Auskunftsperson
wurde an diesem Tag der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser
beigezogen.
Abgeschlossen hat
der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses seine Beratungen in der
9. Sitzung am 8. Jänner 2004. Anwesend waren die Abgeordneten
Mag. Heribert Donnerbauer
Franz Xaver Böhm
Erwin Hornek
Dipl.-Ing. Günther Hütl
Edeltraud Lentsch
Nikolaus Prinz
Alfred Schöls
Astrid Stadler
Ing. Josef Winkler
Gabriele Tamandl
Mag. Ruth Becher
Mag. Kurt Gaßner
Dkfm. Dr. Hannes Bauer
Dr. Günther Kräuter
Dr. Christoph Matznetter
Mag. Hans Moser
Rosemarie Schönpass
Rainer Wimmer
Mag. Dr. Magda Bleckmann
Mag. Werner Kogler
Dr. Gabriela Moser
von denen die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Günther Kräuter, Mag. Werner Kogler, Erwin
Hornek, Dr. Christoph Matznetter,
Nikolaus Prinz, Alfred Schöls,
Mag. Dr. Magda Bleckmann und Dr. Gabriela Moser das Wort ergriffen.
Das Bundesministerium für Finanzen hat dem
Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses fristgemäß folgenden
Erhebungsbericht übermittelt:
3. Erhebungsbericht des Bundesministeriums
für Finanzen gem. § 40 Abs.1 GOG
„Externe Beraterleistungen im
Zusammenhang mit Ausgliederungen, Privatisierungen, Verwaltungsreform
A.) Bundeswohnungen
Zu diesem Punkt möchte ich eingangs meinen
Bericht an den Ministerrat vom 29. April 2003 zitieren:
Der Bund ist derzeit
an folgenden Wohnbaugesellschaften beteiligt:
BUWOG – Bauen
und Wohnen Gesellschaft mbH ....................................... 100 %
Wohnungsanlagen
Gesellschaft m.b.H. ............... ....................................... 100 %
ESG
Wohnungsgesellschaft mbH Villach .................................................... . 99,891 %
WBG
Wohnen und Bauen Gesellschaft mbH Wien ...................................... 99,996 %
EBS
Wohnungsgesellschaft mbH Linz
......................................................... 99,975 %
Bereits in der
abgelaufenen Legislaturperiode wurde die Verwertung der Wohnbaugesellschaften
im Sinne des Rückzuges des Staates auf seine unmittelbaren Kernaufgaben in
Angriff genommen. Dieses Ziel sollte vorweg durch die Schaffung von
Wohnungseigentum und den Verkauf der Wohnungen an die Mieter erreicht werden.
In diesem Sinne habe
ich bereits im Dezember 2000 die Gesellschaften angewiesen, einen Verkauf der
Wohnungen an die Mieter in die Wege zu leiten. Unter dem Titel „Eigentum
schaffen, Miete sichern“ wurden den Mietern die Wohnungen zum Kauf angeboten.
Gleichzeitig wurde versichert, dass im Falle des Nichterwerbes keine Nachteile
auf die Mieter zukommen. In diesem Zusammenhang sind auch zahlreiche
Informationen durch die Gesellschaften an die Mieter ergangen, in welchen die
Vorteilhaftigkeit eines Kaufs der Wohnung im Vergleich zu einem
weiterbestehenden Mietverhältnis dargelegt worden ist. Der Verkaufsprozess hat
vielen Mietern die Chance auf Erwerb von Wohnungseigentum zu Preisen, die
typischerweise 10-20 % unter dem Marktwert vergleichbarer Wohnungen gelegen
sind, eröffnet. Bei der BUWOG werden rund 5 %, d.s. ca. 1000 Wohnungen, und bei
der Wohnungsanlagengesellschaft m.b.H. über 1 %, d.s. ca. 200 Wohnungen,
verkauft werden.
Das verhaltene
Interesse am Erwerb der eigenen Wohnung ist einerseits auf ökonomische
Überlegungen zurückzuführen, da wegen des verhältnismässig niedrigen
Mietenniveaus, welches in etwa zwischen € 2,-- und 2,60 je m² Wohnnutzfläche
und Monat liegt, der kreditfinanzierte Erwerb zu einer Erhöhung der monatlichen
Belastung führen würde. Andererseits wurde die Mieterschaft durch die
Arbeiterkammer verunsichert, die durch zahlreiche Veröffentlichungen in den
Medien, Aushängen in den betroffenen Wohnhausanlagen und in direkten
Informationsschreiben an die Mieter eine kontraproduktive Stimmung erzeugte. Im
Übrigen sieht ein Großteil der Mieter des gemeinnützigen Wohnbaus gar keine
Veranlassung zum Ankauf der Mietwohnung.
Durch die
Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist sichergestellt, dass die
Regelungen über die Miete und den Erwerb der Wohnung durch den Mieter auch nach
dem Ausscheiden der Bundeswohnbaugesellschaften aus der Gemeinnützigkeit
weitergelten. Eine Verschlechterung in der Rechtsstellung des Mieters ist somit
ausgeschlossen worden. Diese Grundsätze der weiteren Anwendung der mietrechtlichen
Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes gelten selbstverständlich
auch für den Fall einer Änderung des Eigentümers der Wohnbaugesellschaften.
Durch einen Verkauf oder durch eine andere Form der Verwertung der
gegenständlichen Bundesbeteiligungen bleibt das Mietverhältnis somit unberührt.
Da das
Regierungsprogramm der XXII. Gesetzgebungsperiode die Fortführung der
Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften vorsieht, waren nun weitere
Maßnahmen zu setzen.
Zu diesem Zweck wurde
als erster Schritt die erforderliche Beratungsleistung, die als wesentlichen
Inhalt die Ausarbeitung eines Privatisierungskonzeptes und dessen Umsetzung zum
Gegenstand hat, öffentlich international ausgeschrieben. Das auf Basis des
Bundesvergabegesetzes durchgeführte zweistufige Verfahren erfolgte unter der
Leitung einer im Finanzressort unter Beiziehung fachkundiger externer Experten,
wie Universitätsprofessoren, gebildeten Bewertungskommission, womit eine
objektive und transparente Entscheidungsfindung gewährleistet war. Die von
nationalen und internationalen Investmentbanken eingelangten 19 Bewerbungen
mussten geprüft und bewertet werden. In die engere Auswahl gelangten sodann 5
Bewerber, die in einer zweiten Stufe zur Anbotslegung eingeladen wurden. Die
Bewertungskommission hat letztlich die international renommierte
Investmentbank, Lehman Brothers, als Bestbieter gereiht.
Diese Investmentbank
hatte in der Planungsphase eine umfassende Ist-Analyse einschließlich
Erstellung eines Datenraumes und eine Unternehmensbewertung für jede der
5 Wohnbaugesellschaften vorzunehmen, ein Gesamtverwertungskonzept zu
erstellen und die Entscheidungsgrundlagen für die weitere Vorgangsweise auszuarbeiten.
Die Erfassung und Analyse aller Unternehmensdaten unter Abklärung sämtlicher
rechtlichen Belange dieser Gesellschaften, die im Anlagevermögen ein Volumen
von 61.824 Wohnungen, 432 Gewerbeeinheiten, 41 Sonderimmobilien, über 4
Mio. m2 bebaute
Liegenschaften und über 5 Mio. m2 unbebaute Grundstücke ausweisen, ist eine sehr komplexe Aufgabe.
Lehman Brothers bediente sich hiezu österr. Subunternehmen, nämlich der CA-IB,
der KPMG und der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Dehringer.
Damit ist
sichergestellt, dass sowohl Experten, die den Inlandsmarkt abdecken als auch
solche, die die internationalen Investmentmärkte kennen, Strategien von
höchster Qualität erarbeiten. Folgende Verwertungsmöglichkeiten wurden vom
Expertenteam analysiert:
● Fortführung des
Wohnungsabverkaufes an die Mieter bzw. im Falle von freiwerdenden Wohnungen an
Dritte
● Aufteilung des
Portfolio in einzelne Liegenschaften und ein getrennter Abverkauf
(= asset deal)
● Veräußerung
der Geschäftsanteile (= share deal)
● Verbriefungsgeschäft
(= Sekuritisation)
Das nunmehr
vorliegende Verwertungskonzept wertet die Veräußerung der Geschäftsanteile der
Bundeswohnbaugesellschaften als die zielführendste Form der Privatisierung mit
dem höchsten Preispotential.
Alle Gesellschaften
können entweder gemeinsam an einen Investor oder einzelne Gesellschaften
separat an verschiedene, z.B. lokale Investoren, veräußert werden. Es wird ein
signifikantes Interesse von Seiten österreichischer als auch internationaler
Investoren erwartet. Der so entstehende Konkurrenzdruck kann genutzt werden, um
die Erlöse für den Bund zu maximieren. Weiters ist der Bund in der Lage, die
kapitalstarken Bieter mit realistischen Verwertungskonzepten zu selektieren und
sicherzustellen, dass nur seriöse Unternehmen zum Zug kommen.
Die Veräußerung der
Geschäftsanteile weist somit eine hohe soziale Verträglichkeit auf. Es kommt zu
keiner Schlechterstellung der Mieter, da die Veräußerung der Geschäftsanteile
weder eine Auswirkung auf die Mietverhältnisse noch auf das anwendbare Recht
hat. Auch von einem neuen Eigentümer kann in keiner Weise in die bestehenden
Verträge eingegriffen werden. Jeder künftige Erwerber bleibt somit an die
diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen gebunden. Da das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
auch die Mieten bei Neuvermietung reguliert, bleiben durch einen Verkauf der
Geschäftsanteile die neuen Mieter in ihrer sozialen Erwartungshaltung
geschützt.
Sollte kein Käufer
die Preiserwartungen des Bundes erfüllen, kann der Bund als Alternative eine
Verbriefungstransaktion durchführen. Die Mieterlöse eines längerfristigen
Zeitraums werden in diesem Fall an Anleiheinvestoren veräußert, wobei die
Substanz der Unternehmen beim Bund verbliebe und der Bund als Eigentümer an
allen Wertsteigerungen weiter teilnimmt. Das Verbriefungsgeschäft stellt eine
untere Preisschwelle dar, an der die Angebote der Käufer gemessen werden.
Nach Abschluss der
Planungsphase wird in der nun anschließenden Umsetzungsphase vorerst der nationale
und internationale Investorenmarkt für den Verkauf der Geschäftsanteile durch
Einholung indikativer Angebote ausgelotet.
Die Reihung dieser
Kaufangebote unter Einbeziehung des jedenfalls erzielbaren Erlöses aus dem Verbriefungsgeschäft
wird zeigen, ob der Verkauf der Geschäftsanteile oder die Sekuritisation die
attraktivere Verwertungsalternative darstellt.
Entscheidend ist
jedoch, dass auf die sich eröffnenden Möglichkeiten flexibel reagiert werden
kann, weswegen der vorliegende Entwurf des Ermächtigungsgesetzes offen lässt,
welche von den Verwertungsvarianten letztlich zum Tragen kommen wird. Ein
mögliches Entscheidungskriterium kann die Defizit- und Verschuldenswirksamkeit
nach den Regeln des europäischen Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
sein. Auf Grund budgetpolitischer Überlegungen könnte es daher von Vorteil
sein, wenn diese Transaktionen nicht unmittelbar vom Bund, sondern im Wege der
Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) oder der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) abgewickelt werden.
Die tatsächlich zur
Ausführung gelangende, optimale Verwertungsvariante bedarf gemäß dem Privatisierungsgesetz
ohnedies der vorangehenden Zustimmung der Bundesregierung; weiters ist über die
erfolgte Verwertung dem Hauptausschuss des Nationalrates zu berichten.
Ausdrücklich festhalten
möchte ich, dass alle Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren laufend in Kopie dem Rechnungshof übergeben wurden, sodass ich
feststellen kann, dass auch bei diesem Verfahren höchstmögliche Transparenz
unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Verpflichtungen zur
Geheimhaltung gegeben ist.
An Kosten sind in diesem Vergabeverfahren
bisher angefallen:
Rechtsanwaltskanzlei (juristische
Vergaberechtsberatung) € 506.330
2 Universitätsprofessoren
(Angebotsevaluierung; jur. Beratung) € 179.040
Lehmann Brothers (Investmentbank) €
5,000.000
Wie ich schon anlässlich einer Kurzen
Debatte gem. §57a GOG über meine Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom
20.12.2002, Nr.15/J, der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser dargelegt habe,
orientieren sich die Beratungskosten am Transaktionswert der erbrachten
Leistung. Diese bewegen sich auch international in einer Bandbreite zwischen 1%
und 1,5% des Transaktionsvolumens.
Als Beispiele seien hier angeführt:
Unternehmen |
Transaktionsvolumen
in Mio € |
Beratungskosten
für Investmentbanken |
PSK |
1.290,0 |
1,00% |
Dorotheum |
72,6 |
1,70% |
Strohal |
43,6 |
1,50% |
AT |
872,0 |
1,05% |
BWG |
72,6 |
1,00% |
Selbst wenn man bei den
Wohnbaugesellschaften von einem unrealistischen Transaktionsvolumen von
nur 600 Mio € ausgeht, würde das
Beraterhonorar in Höhe von maximal 8,25 Mio € (bei Anteilsveräußerung;
die in diversen Medien und parlamentarischen Anfragen erwähnten maximal 10,23
Mio € sind nur bei der Verbriefungsvariante fällig) 1,37% und bei einem
Transaktionsvolumen von 1000 Mio € 0,82% betragen. Das BMF bewegt sich
hier durchaus im internationalen Durchschnitt bzw. sind die Beratungskosten
sogar unter dem Durchschnitt.
B.) ÖIAG:
Auch zu diesem Punkt möchte ich anhand
eines Vortrages an den Ministerrat vom 1. April 2003 die Grundzüge des
Privatisierungsauftrages der Bundesregierung an die ÖIAG darstellen:
Gemäß dem ÖIAG-Gesetz
2000, BGBI. I Nr. 24/2000, ist die ÖIAG mit der gänzlichen oder teilweisen
Privatisierung der Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG betraut. Die ÖIAG hat
dabei dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung zu entsprechen.
Der gemäß dem
ÖIAG-Gesetz 2000 ergangene Privatisierungsauftrag der Bundesregierung vom
29. Februar 2000 sah vor, dass die ÖIAG vorrangig nachstehende Unternehmen
oder Anteile an Unternehmen zu 100 % neuen Eigentümern, strategischen Partnern
oder dem Publikum zuzuführen hatte:
● Österreichische
Staatsdruckerei GmbH
● Dorotheum GmbH
● Print
Media Austria AG
● Flughafen Wien AG
● Österreichische
Postsparkasse AG
● Telekom Austria
AG
● Austria Tabak AG
In Erfüllung dieses
Privatisierungsauftrages der Bundesregierung wurden von der ÖIAG bisher
folgende Unternehmen bzw. Anteile privatisiert:
● Österreichische
Staatsdruckerei GmbH
● Flughafen Wien AG
(17,4 %)
● Österreichische
Postsparkasse AG
● Austria Tabak AG
● Dorotheum GmbH
● Print Media
Austria AG (später Strohal Rotationsdruck GmbH)
● Telekom Austria
AG Börsegang über 22,4 %
Mit Ausnahme der noch
abzugebenden 47,20 % an der Telekom Austria AG (14,80 % Telecom Italia, 38,00 %
Streubesitz) konnte der Privatisierungsauftrag somit zur Gänze erfüllt werden.
Weiters hat die
Bundesregierung die ÖIAG mit Ministerratsbeschluss am 14. Mai 2002
beauftragt, die Anteile der Österreichische Postbus AG an die ÖBB abzugeben.
Der entsprechend diesem Privatisierungsauftrag vertraglich vereinbarte Verkauf
der Österreichische Postbus AG an die ÖBB soll nach kartellrechtlicher
Genehmigung rechtswirksam werden. Entsprechend dem Ministerratsbeschluss hat
die ÖBB nach Erwerb der Österreichische Postbus AG in einem zweiten
Schritt private Verkehrsunternehmen zur Verbesserung der
Wettbewerbssituation im Interesse der Fahrgäste und der Besteller in kartellrechtskonformer
Weise so rasch wie möglich einzubinden.
Durch die Erlöse aus
den Privatisierungsmaßnahmen konnte der Schuldenstand der ÖIAG von rd.
6,3 Mrd € Anfang 2000 auf nunmehr rd. 2 Mrd € reduziert werden. Dies hat
zur Folge, dass die Schulden der ÖIAG nunmehr aus den Dividendeneinnahmen der
ÖIAG bedient werden können.
Untermauert wird der
Erfolg des ambitionierten Privatisierungsprogrammes noch durch die im internationalen
Vergleich beachtliche Kursentwicklung der an der Börse notierten
ÖIAG-Beteiligungen. Mit Ausnahme der Aktie der AUA, welche durch die Ereignisse
um den 11. September 2001 schwer getroffen wurde, und der Aktien der VA
Technologie AG und der voestalpine AG, die durch die schwierige Konjunktursituation
unter Druck gerieten, konnten sich alle übrigen Aktien trotz sehr schwieriger
konjunktureller Rahmenbedingungen behaupten. Besonders bemerkenswert ist die
im internationalen Branchenvergleich stabile positive Entwicklung der Aktie
der Telekom Austria AG angesichts der starken Einbrüche an den internationalen
Börsen mit Kursverlusten bei einzelnen Telekom-Werten bis über 70 %.
Dieser erfolgreiche
Kurs der ÖIAG soll fortgesetzt werden.
In diesem Sinn
erteilt die österreichische Bundesregierung der ÖIAG folgenden
Privatisierungsauftrag:
Die Privatisierungen
sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und einen
möglichst hohen Erlös für den Eigentümer erbringen. Zusätzlich sind die
österreichischen Interessen wie folgt zu wahren:
● Schaffung bzw.
Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich.
● Nach Möglichkeit
Aufrechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu privatisierenden Unternehmen
in Österreich.
● Erhaltung und
Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten durch Schaffung
österreichischer Kernaktionärsstrukturen durch Syndikate mit industriellen
Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds etc.
● Berücksichtigung
des österreichischen Kapitalmarktes
Für nachstehende
Unternehmen oder Anteile an Unternehmen wird eine 100%-ige Privatisierung angestrebt:
● Böhler-Uddeholm
AG
● VA Technologie AG
● voestalpine AG
● Österreichische
Bergbauholding AG
Für die Telekom
Austria AG ist die Privatisierung bis zu 100% anzustreben. Für die
Österreichische Post AG wird ein strategischer Partner gesucht und damit ein
erster Privatisierungsschritt unter der Voraussetzung der flächendeckenden
Erhaltung der Servicequalität und Verbesserung der Unternehmensstruktur im Interesse
der Steuerzahler und Konsumenten vorgenommen.
Für die
Österreichische Postbus AG ist nach Abgabe von 100% der Aktien an die ÖBB AG
nach Durchführung des gesetzlich möglichen kartellgerichtlichen
Prüfungsverfahrens und Erfüllung
allfälliger kartellgerichtlicher Auflagen die Übertragung eines
maßgeblichen Teils der Österreichischen Postbus AG an private Wettbewerber
sicherzustellen.
Die Erstellung
konkreter Privatisierungskonzepte der ÖIAG für jede einzelne Beteiligung hat in
enger Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen zu erfolgen.
Die Umsetzung des
Privatisierungsauftrages der Bundesregierung durch die ÖIAG wird durch die Novellierung
des ÖIAG-Gesetzes 2000 unterstützt.
Externe
Beraterleistungen im Zusammenhang mit Privatisierungsmassnahmen der ÖIAG
Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein
Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG
hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach
Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher
Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte
des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer
Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht
jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den
Eigentümervertretern bestellt wurden.“ (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).
Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen hat
auch der Mehrheitsaktionär keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten auf die
Tätigkeiten der Geschäftsführung bzw. kann er dem Vorstand keine Weisungen
erteilen. Dieser Punkt hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften nicht die
Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die Geschäftsführung
der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit keinen Gegenstand der
Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs.2 B‑VG.
Auf Tochtergesellschaften von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der Bund bei der
Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Muttergesellschaft an der
Tochtergesellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen
wurden im Übrigen ab 1.1.2002 keine derartigen Aufträge erteilt.
Sonstige
externe Beraterleistungen:
Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer
Umstrukturierung der ÖBB € 62.172.-
Kanzlei Grant
Thornton- Jonasch & Platzer:
Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einer
Umstrukturierung
der ÖBB, insbesondere hinsichtlich der Integration
der
Schieneninfrastrukturfinanzierung € 41.625.-
Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
Umstrukturierung
der ÖBB € 50.622.-
Begleitung des Change – Prozesses im Rahmen der
Neuorientierung
der Finanzverwaltung in der anlaufenden
Phase der
Pilotierung € 451.650.-
Kanzlei
Lessiak und Univ. Prof. Aicher
Laufende Rechtsberatung in diversen
Vergabeverfahren € 341.801.-
Fachliche Beratung im Zusammenhang mit diversen Vergabeverfahren, insbesondere
Bewertungen, Evaluierungen,
Leistungsbeschreibungen etc. € 96.624.-
TQS – Team für
Qualitätssicherung
Projekt „Österreichische Zollverwaltung; Qualitätssicherung und Projekterfolg aus
Kundensicht“ € 12.000.-
Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Privatisierung der Österreichischen
Bundesverlag AG € 788.866.-
Austria
Wirtschaftsservice GesmbH
Rahmenvertrag zur
Unterstützung beim Aufbau und der Einführung eines Beteiligungs- und
Finanzcontrollings € 31.232.-
Diese Projekte sind nach Ansicht des BMF,
da sie bereits Gegenstand eines Rechnungshofprüfungsverfahren waren, gem. §32 e
Abs.3 GOG vom Prüfungsverlangen ausgenommen; (siehe dazu auch Parlamentskorrespondenz
vom 30. April 2003; Nr.11/II NR)
Budgetrestrukturierung rd. 4,3 Mio €
Beschaffungsreform rd. 2,6 Mio €
Finanzmarktaufsicht rd. 0,17 Mio €
Institut für
Verwaltungsmanagement
Kosten – Leistungsrechnung rd. 0,08
Mio €
B)
Beratungsleistungen nur für das BMF:
Reorganisation der Finanzverwaltung rd. 0,34
Mio €
Reorganisation der Zollverwaltung rd. 0,34
Mio €
letztgenannter
Fall wurde nicht vom RH geprüft
Auslagerung von PR – Dienstleistungen
In den folgenden Aufzählungen sind Aufträge
zur Erstellung von Informationsbroschüren wie Zollinfofolder,
Steuerinfofolder, UID – Infofolder, Herstellung der Mitarbeiterzeitung „Finanz
Aktuell“ nicht enthalten.
Seit 1.1.2002 wurden von meinem Ressort
folgende Aufträge für Informationskampagnen des BMF bzw. für Inserate
vergeben:
Dr. Hochegger
Kommunikationsberatung GmbH.
PR-Beratung bei der Information der Öffentlichkeit über finanz- bzw. wirtschaftspolitische
Maßnahmen € 139.800.-
Europäisches
Zentrum für Wohlfahrtspolitik – Prof. Dr. Bernd Marin
Beratungsleistungen in Zusammenhang mit
Pensionsreform, Mitarbeitervorsorge,
Sozialversicherungsbeiträge; Vorbereitung und
Teilnahme an Konferenzen und
Präsentationen, Mitwirkung am Weltaltenplan €
145.345.-
Dr. Hochegger
Kommunikationsberatung GmbH.
Informations- und Kommunikationskampagne für
kleine und mittlere Unternehmen in
Österreich € 2,360.290.-
Bei gegenständlichem Auftrag handelte es
sich um eine Informations – und Kommunikationskampagne, bei der der Dialog mit
den kleinen und mittleren Unternehmungen in Österreich eine zentrale Rolle einnahm.
Die KMU stellen für die heimische Wirtschaft eine wesentliche Säule dar, die
maßgeblich zum Steueraufkommen (zB. 70% des gesamten Ust-Aufkommens werden von
den KMU abgeführt) beitragen. Im Rahmen dieses Projektes sollten die
Bedürfnisse der KMU ausgelotet werden, um für sie optimale Rahmenbedingungen
schaffen zu können.
Wesentliche Elemente des Dialogs waren die
Befragung der Betroffenen und das persönliche Gespräch mit diesen.
PR Kampagne zur verbesserten
Darstellung der Leistungen des BMF in der Öffentlichkeit
(Konjunkturpaket, steuerliche Maßnahmen)
(inklusive Subunternehmerkosten) €
163.716.-
B) Inserate:
Anzeigen in diversen Tageszeitungen –
Telefonstunde des HBM € 88.325.-
News
VerlagsgesmbH. Ausgabe 14/02
Inserat + Beilage zum Thema
Unternehmensneugründungen – Jungunternehmer € 98.784.-
Inserate zum
Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen:
Die Presse: € 12.600.-
Kleine Zeitung: € 15.120.-
Steirischer Monat: € 913.-
Kärntner Monat: € 931.-
Kronen Zeitung: € 30.515.-
Inseratenkampagne Abfertigung neu –
Österreichtelefon € 3.432.-
Diaserie zum
Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen:
Wedia GmbH.: € 52.838.-
Radio Spots
zum Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen:
Radio Energy: € 1.252.-
Radio Antenne: € 16.380.-
Recherchen und
Erstellung von Inhalten für das Internet:
Mag. Sarah Meisenberger: € 6.000.-“
4.1 In der Sitzung am 11. Juli 2003 ist BM Mag. Karl Heinz
Grasser angehört worden und hat dabei umfassend Auskunft gegeben.
Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Da sich das
Bundesministerium für Finanzen zur Umsetzung größerer Vorhaben externer Berater
bedient, wurde nach den Rechtsgrundlagen für diese Beraterverträge gefragt.
Dazu stellte BM Grasser fest, dass kein einziger
Auftrag bzw. keine einzige Ausgabe des Bundesministeriums für Finanzen
ohne rechtliche Grundlage vergeben bzw. vorgenommen wurde. Selbstverständlich
habe es zu jedem Projekt rechtliche Grundlagen gegeben; alle Aufträge hatten
die Umsetzung konkreter Maßnahmen der Gesetzgebung oder der Vollziehung zum
Ziel. Alle vorgenommenen Beauftragungen und Ausgaben finden ihre grundsätzliche
Deckung im geltenden Bundesministeriengesetz, im Regierungsprogramm für die
XXI. bzw. XXII. Gesetzgebungsperiode, in spezifischen Ministerratsbeschlüssen
und in vom Nationalrat beschlossenen Bundesgesetzen. Im Bundesministeriengesetz
finden die einzelnen Aufträge bzw. Ausgaben ihre grundsätzliche Deckung in den
Z.3,5,6,7 und 10 der Anlage 1 bzw. der lit.d Z.1 – 11 der Anlage 2 zu
§ 2 des Bundesministeriengesetzes, in welchem die Kompetenzen des
Bundesministeriums für Finanzen klar festgelegt sind.
Im Regierungsprogramm 2000, das die
politische Grundlage aller Vorhaben der Regierungsperiode 2000 bis 2003
dargestellt hat, finden die einzelnen Aufträge bzw. Ausgaben ihre
grundsätzliche Deckung in den Kapiteln „Starke Demokratie“, „Budgetpolitik 2000
bis 2003“, „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich“ und „Leistungsfähiger
Staat“. Weiters wurde von BM Grasser festgehalten, dass dieses Regierungsprogramm
– wie bereits auch Regierungsprogramme früherer Bundesregierungen – eine ganze
Reihe von Querschnittsmaterien anspricht, bei deren Umsetzung für das
Bundesministerium für Finanzen jeweils eine Vielzahl zentraler Arbeitsaufträge
anfallen.
Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit und
Public Relations-Maßnahmen stellte BM Grasser klar, dass das Bundesministerium
für Finanzen grundsätzlich keine Werbung betreibt, sondern Informationen über
Ressortthemen an die Bevölkerung zielgruppenorientiert übermittelt. So hat
schon Bundeskanzler Mag. Viktor Klima in einer Anfragebeantwortung,
Nr.5336/AB 20.GP., folgendes festgestellt: „Grundsätzlich ist
festzuhalten, dass es sich bei der Informationstätigkeit der Bundesregierung
nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für die das Prinzip
der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser für die
interessierten Bürger zu gelten hat. Für das Jahr 1998 wurden der
Sektion III Bundespressedienst für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit
33.493.000 öS durch den Nationalrat zugewiesen; im Rahmen der Ermächtigung
zum Bundesfinanzgesetz 1998 wurde für die Europainformationsinitiative der
Bundesregierung seitens der Sektion III Bundespressedienst im Jahr 1998
ein Beitrag von 128.804.180,23 öS aufgewendet.“
Ähnlich wie BK a. D. Mag. Klima betonten
aber auch BM a. D. Mag. Prammer, BM a. D. Dr. Einem sowie BM a. D. Mag. Schlögl in ihrer aktiven Zeit als
Ressortleiter, dass seitens ihrer Ressorts keine Werbung betrieben werde,
sondern dass es sich dabei um eine umfassende Informationstätigkeit für die
Bevölkerung handelt. Unter BM a. D. Rudolf Edlinger wurde im Jahr 1998 für
PR-Arbeit 3,3 Mio € und im Jahr 1999
3,1 Mio € ausgegeben. Vergleichsweise dazu bewegten sich im Jahr
2002 unter BM Mag. Grasser die Kosten für Broschüren, für Folder, für
Zollinformation, für ein Steuerbuch, für Finanz-Online, für eine
Leistungsbilanz, für Inserate, für „Finanz aktuell“ und für die KMU-Kampagne uä
in der Höhe von 3,2 Mio €.
Betreffend den thematischen Bereich der
Finanzpolitik und der allgemeinen Wirtschafts-politik, in welchem das
Bundesministerium für Finanzen gemäß Bundesministeriengesetz Kompetenzen
besitzt, besteht die Möglichkeit zur Dokumentation aller gesetzten Maßnahmen.
Prinzipiell steht diese Möglichkeit gemäß Bundesministeriengesetz jedem Ressort
im eigenen Kompetenzbereich offen. BM Grasser ist es ein besonderes Anliegen,
solche Initiativen zu ergreifen und in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen
einzutreten, denn diese aktive Kommunikation mit den Bürgern und die
Information an die Bürger ist ein innovativer Schritt des Bundesministeriums
für Finanzen, sich in Richtung eines modernen Dienstleistungsunternehmens zu
positionieren.
Zur Frage nach den Beraterverträgen hielt
BM Grasser fest, dass das Bundesministerium für Finanzen seit Beginn 2002 in
Ergänzung zum hochqualifizierten Know-how im eigenen Ressort spezielle
Fachexpertisen von Beratern in sieben konkreten Schwerpunktbereichen zugekauft
hat, nämlich 1) im Bereich Personalmanagement und –entwicklung, 2) im
Bereich Stellenbesetzungen in der Finanzverwaltung und in ausgegliederten
Unternehmen, 3) betreffend Projekte zur Erhöhung der Effizienz in der
Verwaltung, 4) hinsichtlich Fachexpertise für die notwendige
Generalsanierung des Gebäudekomplexes Himmelpfortgasse, 5) betreffend den
Dienstleistungszukauf für ausgegliederte Unternehmen und Ausgliederungen,
6) betreffend Strukturreformen wie z.B. die Reform der ÖBB und die
Wirtschaftsförderungsreform und 7) hinsichtlich wissenschaftlicher
Expertise im Zusammenhang mit der Vorbereitung wirtschaftspolitischer
Maßnahmen. Diese Beratungsleistungen haben über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren
rund 12 Mio € an Kosten verursacht. Die BMF-interne
Kosten-Nutzen-Berechnung weist hiebei mittelfristige Einsparungen und positive
volkswirtschaftliche Effekte für den Bund von rund 1,9 Mrd. € aus. Der
konkrete Zusatznutzen der einzelnen Projekte ist auch im Detail darstellbar,
was anhand von drei Beispielen bewiesen werden kann:
1) Projekt Reorganisation der
Finanzverwaltung: In diesem Zusammenhang wurde ein umfassender Change-Prozess und eine Neuorientierung der
Finanzverwaltung in ihrer Organisation eingeleitet. Die Organisation stellte
sich so dar, dass z. B. Lohnsteuerprüfer im Innendienst Dienst verrichtet
haben, was keinen Sinn macht – durch diese Vorgangsweise war auch das Aufkommen
der Republik nicht in bestmöglicher Weise gewährleistet.
Eine Fülle von Argumenten deutete auf einen
klaren Handlungsbedarf für eine umfassende Restrukturierung der
Finanzverwaltung hin. Das unter BM Grasser verwirklichte Projekt
„Reorganisation der Finanzverwaltung“ wird von über 500 Personen in der
Finanzverwaltung getragen. Durchgeführt wurde das Beratungsprojekt von
„Infora“, das Beratungshonorar beträgt 452.000 €, die mittelfristigen
Einsparungspotentiale liegen aus Sicht des BMF bei 250 Mio €, was ein
Vielfaches der Kosten darstellt, die durch das Beratungsprojekt verursacht
wurden.
2) Verkauf des Österreichischen
Bundesverlags: Die Kanzlei KPMG wurde eingeschaltet, um eine Unternehmensbewertung
durchzuführen, ein Privatisierungskonzept zu erstellen, potentielle Käufer zu
eruieren, die Verkaufsverhandlungen vorzubereiten und zu begleiten. Der
Österreichische Bundesverlag konnte unter Wahrung der österreichischen
Interessen für einen Kaufpreis von 24 Mio € veräußert werden. Das
Beratungshonorar belief sich auf 788.000 €. Laut Experten war der
Kauferlös ein hervorragendes Verhandlungsergebnis, das durch eine sehr
engagierte und umsichtige Verhandlungsführung erzielt werden konnte.
3) Veräußerung der Wohnbaugesellschaften
des Bundes: Der Investmentbank Lehman Brothers wurde der Auftrag dazu erteilt.
Der gesamte Wohnungsbestand wurde wirtschaftlich wie rechtlich bewertet. Es wurde ein Strategiekonzept für die
verschiedenen Veräußerungsalternativen erarbeitet, wobei sich das vereinbarte
Honorar je nach Verkaufsvariante berechnet: Werden die Anteile der Unternehmen
verkauft, dann beträgt das Honorar 8,25 Mio €; für den Fall, dass die
Einnahmen verbrieft werden, ist ein Honorar von bis zu 10,2 Mio €
vereinbart. Das BMF geht davon aus, dass ein entsprechender Verkaufserlös erreicht
werden kann. Die Einschätzungen belaufen sich auf eine Größenordnung von
600 Mio Euro bis 1 Milliarde €. Damit ist klargestellt, dass sich die
Kosten für diesen Auftrag auf 0,8 % bis knapp über 1 % des
Veräußerungserlöses belaufen würden. In diesem Zusammenhang wird darauf
verwiesen, dass jedes andere Immobilienportefeuille in einer vergleichbaren
Größenordnung ausschließlich unter professioneller Begleitung von
Investmentbanken vorgenommen wird.
Die konkrete Vorgangsweise bei der
Veräußerung der Wohnbaugesellschaften des Bundes sah folgendermaßen aus: Im
Jänner 2002 wurde die Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“
vorgenommen. Gleichzeitig wurde im Jänner 2002 eine Kommission eingesetzt.
Bereits im Jänner 2002 sind 19 Teilnahmeanträge eingelangt, davon wurden fünf
zur Angebotslegung durch eine einstimmige kommissionelle Entscheidung
eingeladen. Am 21.9.2002 wurde der Zuschlag an die Investmentbank Lehman
Brothers als Bestbieter erteilt. Der vergebene Auftrag wurde im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften im September 2002 und danach im Amtsblatt der
„Wiener Zeitung“ veröffentlicht.
Die zur Suche nach dem Bestbieter
eingesetzte Vergabekommission bestand aus elf Mitgliedern, und zwar aus den
zwei Vorständen der betreffenden Gesellschaften, je einem Angehörigen des Büros
des StS Dr. Finz und des Büros von BM Mag. Grasser, zwei Abteilungsleitern des
BMF, einem Rechtsanwalt und zwei Universitätsprofessoren. Hochqualifizierte
externe Spezialisten aus den jeweiligen Fachgebieten sowie aus dem Gebiet des
Vertrags- und des Vergaberechts wurden beigezogen, um größtmögliche Objektivität
und Transparenz gewährleisten zu können. Die externen Experten ergänzen das
Fachwissen der zuständigen Bediensteten der Fachabteilungen und sind aufgrund
der Komplexität dieses Verfahrens und zur Wahrung größtmöglicher Transparenz
und Objektivität erforderlich. Ergänzend zu dem Rechtsanwalt wurde auch ein
Universitätsprofessor mit einschlägiger Erfahrung betreffend die
Ausschreibungen gemäß Verhandlungsverfahren beigezogen, um einerseits die
Objektivität der Entscheidung sicherzustellen und andererseits
betriebswirtschaftliche Expertisen sowohl in den Auswahlprozess als auch in die
konkreten Vertragsverhandlungen einzubringen. Durch diese Einbindung eines
externen betriebswirtschaftlichen Experten entstanden u.a. folgende ganz
konkrete Vorteile:
Es wurde aus betriebswirtschaftlicher Sicht
die bestmögliche Leistung im Sinne der Ausschreibung sichergestellt. Es kam zu
einer Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der Vertragsverhandlungen
durch Aushandlung von Kostenreduktionen bzw. Erhöhung der angebotenen
Leistungen im Projektteam des Anbieters.
Zum Punktebewertungssystem ist folgendes zu
sagen: Gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen bekanntgegebenen Beurteilungskriterien
wurde ein detailliertes Beurteilungsschema vor der Angebotseröffnung
entwickelt, das ursprünglich fünf Hauptkategorien aufweist, nämlich inhaltliche
Qualität der Angebote, Maastrichtkonformität der Verwertungslösung,
Zusammensetzung und Qualität des Projektteams, Qualität des Projektmanagements
und Kosten der Beratungsleistung. Es wurden insgesamt 100 Punkte vergeben, die
100 Prozent bedeuten. Die Maastrichtkonformität musste später wegen der
Nichtanerkennung durch Eurostat entfallen. Jedes Kriterium wurde in
nachvollziehbare Subkriterien mit einer entsprechenden Punktefestlegung
gegliedert, die, mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert, zu einer objektiv
nachvollziehbaren Gesamtpunktebewertung führte.
Die 100 zu vergebenden Punkte wurden bis
auf 0,05 Punkte auf die zu bewertenden Angaben heruntergebrochen. Mit diesem
Beurteilungsschema wurden die Angebote unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse
beurteilt, und schließlich wurde dann die Zuschlagsentscheidung getroffen.
Der Erstgereihte war mit drei Angeboten die
Investmentbank Lehman Brothers: Das Alternativangebot 1 von Lehman erhielt
83,26 Punkte, das Alternativangebot 2 von Lehman erhielt 82,14 Punkte, und
das Hauptangebot von Lehman erhielt 81,64 Punkte. Der Zweitgereihte hatte 79,05
Punkte. Die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots und damit die
Begründung für die Reihung lagen darin, dass das Angebot des Bestbieters dem
Angebot des Zweitgereihten unter qualitativen Gesichtspunkten sehr deutlich
überlegen war.
Zum Vergabeverfahren: Es war dies ein
EU-weites Verhandlungsverfahren nach dem Bundesvergabegesetz. Die
Veröffentlichung erfolgte im EU-Amtsblatt und im Amtsblatt in der „Wiener
Zeitung“. Als Verhandlungsverfahren wurde ein zweistufiges Verfahren gewählt:
Die erste Stufe war die Auswahl der teilnehmenden Bieter anhand von
Teilnahmeanträgen, die aufgrund der vorher bekanntgemachten Auswahlkriterien
bewertet wurden. Die Einladung zu einer verbindlichen Angebotslegung erfolgte
an eine vorher bekanntgemachte Anzahl von Unternehmen, an die besten fünf. In
der zweiten Stufe wurden dann Verhandlungen mit allen Bietern über den gesamten
Auftragsinhalt gemäß § 18(4) des Bundesvergabegesetzes alt geführt, um
eine Auswahl des besten, d.h. wirtschaftlich günstigsten Angebots vorzunehmen.
Im Verhandlungsverfahren selbst sind nach
dem Bundesvergabegesetz mindestens drei verbindliche Angebote einzuholen; das
BMF hat jedoch fünf Bewerber zur Erstellung eines Angebots eingeladen. Im
Verhandlungsverfahren ist keine formalisierte Öffnung von Angeboten
erforderlich, im konkreten Verfahren fand wiederum, um optimale Transparenz und
Gleichbehandlung zu gewährleisten, die Öffnung der Angebote unter notarieller
Aufsicht und unter Protokollierung statt.
Die Prüfung und Bewertung der Angebote fand
in einer aufwändigen und objektiv nachvollziehbaren Form durch angesehene
Fachexperten statt. Während des gesamten Vergabeverfahrens wurde penibel darauf
Bedacht genommen, die Grundsätze des Vergaberechts – also des freien und
lauteren Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, der
Vergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu
angemessenen Preisen – vollinhaltlich einzuhalten und insbesondere objektive,
sachlich nachvollziehbare Entscheidungs- und Bewertungsgrundlagen anzuwenden.
Protokolle belegen die objektiv und
sachlich nachvollziehbaren Entscheidungen und die Vorgangsweisen, die in den
Kommissionssitzungen vereinbart wurden. Die gesetzlichen Fristen und die
Benachrichtigungs- und Bekanntgabeverpflichtungen des Bundesvergabegesetzes
wurden strikt eingehalten. Die Zuschlagentscheidung bzw. die Auswahl des
Bestbieters des wirtschaftlich günstigsten Angebots trifft die
Vergabekommission. Verhandlungen werden durch ein Team, das sich aus den
Kommissionsmitgliedern zusammensetzt, geführt.
Externe Experten wurden generell
beigezogen, an verschiedenen Projekten mitzuwirken, um privatwirtschaftliches
Know-how in die Bundesverwaltung miteinzubringen. Jedes Unternehmen und jeder
Konzern bemühen sich, komplexe und schwierige Projekte mit Begleitung durch
externe Experten umzusetzen.
Um noch ein Beispiel anzuführen: Vor der
letzten Legislaturperiode hat in Österreich jedes Bundesministerium getrennt
Beschaffungen mit eigenen Beschaffungsabteilungen durchgeführt, d.h. man hat
die Marktmacht, die Nachfragestärke und das Volumen des Bundes nicht genützt,
um bestmögliche und niedrigste Preise zu erzielen. Auf Initiative des BMF ist
es gelungen, aus mehreren Beschaffungsabteilungen eine Bundesbeschaffungs-GmbH
zustandezubringen. Der Aufbau einer solchen Bundesbeschaffungs-GmbH ist ein
sehr komplexer Prozess, weshalb es besonders wichtig war, herauszufinden, wo es
in der Privatwirtschaft schon erfolgreich umgesetzte Projekte gibt.
A.T.Kearney, die für diesen Beratungsauftrag gewonnen wurden, konnten
diesbezüglich eine sehr gute Qualität und die erforderliche Fachkompetenz
vorweisen. Die Beratungskosten betrugen ca. 3,3 Mio € inkl. Umsatzsteuer
und im ersten Jahr standen diesem Betrag bereits 29 Mio € an Einsparungen
gegenüber. In jedem Unternehmen, in welchem ein Beratungsauftrag für einen
Betrag X vergeben wird und dann mehr als das Zehnfache an Einsparung bereits im
ersten Jahr erreicht wird, wird die Abwicklung eines solchen Projekts als sehr
positiv qualifiziert. Ohne die Beiziehung externer Berater wäre dies nicht
möglich gewesen.
Einen weiteren Schwerpunkt der Befragung
bildeten die Privatisierungen, durchgeführte wie geplante, im Rahmen der ÖIAG:
Zur Privatisierung im allgemeinen: Gemäß
Ministerratsvortrag vom 1.4.2003 und vom 24.6.2003 wurden entsprechende
Privatisierungsaufträge vonseiten der österreichischen Bundesregierung, wie es
im ÖIAG-Gesetz vorgesehen ist, an die ÖIAG erteilt. Diese
Privatisierungsaufträge sehen vor, dass bei den Privatisierungen auf eine
möglichst hohe Wertsteigerung der Unternehmen und auf einen möglichst hohen
Erlös für den Eigentümer geachtet werden soll.
Zusätzlich sind die österreichischen
Interessen wie folgt zu wahren: Erstens ist auf die Schaffung bzw. Erhaltung
sicherer Arbeitsplätze in Österreich zu achten. Zweitens sollen nach
Möglichkeit die Entscheidungszentralen der zu privatisierenden Unternehmen in
Österreich aufrechterhalten werden. Drittens sollen die bestehenden Forschungs-
und Entwicklungskapazitäten durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen,
durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen,
Vorsorge-kassen und Fonds erhalten bzw. ausgebaut werden. Viertens muss der
österreichische Kapitalmarkt berücksichtigt werden.
Für nachstehende Unternehmen und Anteile an
Unternehmen ist eine hundertprozentige Privatisierung vorgesehen, und zwar mit
der Formulierung, dass diese hundertprozentige Privatisierung angestrebt wird:
Das betrifft die Böhler Uddeholm AG, VA-Tech, die VOEST Alpine AG und die ÖIAG
Bergbau Holding.
Für die Telekom Austria ist die
Privatisierung bis zu 100 Prozent anzustreben, für den Verkauf der Österreichischen
Post AG ist vorgesehen, dass der ÖIAG-Vorstand zwei Varianten ausarbeitet,
einerseits die sogenannte Stand-alone-Variante, bei welcher der Bund
hundertprozentiger Eigentümer bleibt, und andererseits die Variante der
strategischen Partnersuche. Beide Varianten sind unter der Voraussetzung der
flächendeckenden Erhaltung der Servicequalität und der Verbesserung der Unternehmensstruktur
im Interesse der Steuerzahler und der Konsumenten vorzunehmen.
Für die VOEST Alpine AG hat der Ministerrat
am 24.6.2003 eine weitere Präzisierung des ursprünglichen
Privatisierungsauftrags erteilt. Demnach sollte nunmehr die ÖIAG beauftragt
werden, die zwei Optionen der Privatisierung, einerseits über die Börse und
andererseits in Form einer Privatisierung im Wege von Finanzinvestoren, zu
prüfen.
Es wurden klare Zielfestlegungen anhand von
vier Kriterien vorgenommen: Erstens soll eine österreichische
Kernaktionärsstruktur beibehalten werden, zweitens soll die Einheit des
Unternehmens gewahrt werden, drittens soll die Entscheidungszentrale in
Österreich aufrecht erhalten bleiben, und viertens sollen die Forschungs- und
Entwicklungskapazitäten beibehalten werden. Diese Konkretisierung ist in der
ÖIAG-Hauptversammlung vom 4. Juli d.J. an die ÖIAG als Ergänzung zum bereits
bestehenden Privatisierungsauftrag ergangen.
Zur Vorgangsweise innerhalb der ÖIAG: Nach
dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung wird vom Vorstand ein
Privatisierungsprogramm erstellt. Dieses ist dem Aufsichtsrat entsprechend
vorzulegen und zu beschließen. Derzeit liegt ein solches
Privatisierungsprogramm für alle Unternehmen vor, die privatisiert werden
sollen.
Sodann wird die ÖIAG
Privatisierungskonzepte für jedes Unternehmen einzeln zu erstellen haben.
Dieser Prozess ist derzeit im Gang. Erst wenn der Vorschlag des Vorstands für
diese Konzepte dem Aufsichtsrat vorgelegt und von Letzterem beschlossen sein
wird, beginnt die konkrete Privatisierung.
Da es eine Diskussion in der Öffentlichkeit
gegeben hat, stellte BM Grasser klar, dass im Privatisierungsauftrag der
Bundesregierung festgehalten wurde, dass die Vorgangsweise der ÖIAG in
Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen zu erfolgen hat. Die betreffende
Bestimmung ist sehr klar als Information der ÖIAG an den Finanzminister
definiert; es handelt sich hiebei im Sinne des ÖIAG-Gesetzes um eine
Informationsverpflichtung, welche die ÖIAG gegenüber dem Finanzminister und damit
der Bundesregierung als Eigentümervertreter wahrzunehmen hat. Die ÖIAG hat
jedenfalls zu beurteilen, wie sie den Privatisierungsauftrag der
österreichischen Bundesregierung umsetzt.
Zur Frage nach Unvereinbarkeiten betreffend
der Aufsichtsräte hielt BM Grasser fest, dass im Sinne des ÖIAG-Gesetzes eine Entpolitisierung vorgenommen
wurde, d.h. dass über den Aufsichtsrat der ÖIAG nur das erste Mal vonseiten des
Eigentümervertreters bzw. der Bundesregierung entschieden wurde und dass klare
Zeiträume hinsichtlich der Funktionsdauer der AR-Mitglieder festgelegt wurden.
Danach kommt ein sich selbst erneuerndes Verfahren, das gesetzlich festgelegt
wurde, zur Anwendung. Der Aufsichtsrat der ÖIAG erneuert sich aus sich selbst
heraus und es wird Aufsichtsratsentscheidungen über nachrückende Aufsichtsräte
geben. Im vergangenen Jahr hat der Aufsichtsrat drei Nachnominierungen in Form
von Aufsichtsratsentscheidungen vorgenommen, auf die der Eigentümervertreter
auf Grund der Gesetzeslage gar nicht Einfluss nehmen kann bzw. darf.
Aus Sicht des BMF ist in einer Phase des
Verfahrens, in der es noch kein Privatisierungskonzept für jedes Unternehmen
gibt, man daher noch nicht konkret im Privatisierungsprozess ist und auch noch
nicht klar ist, wer potentielles Interesse am Erwerb von Beteiligungen und
Unternehmensanteilen artikulieren wird, noch keine Unvereinbarkeit gegeben. Das
BMF ist jedenfalls daran interessiert sind, dass penibelst darauf geachtet
wird, dass es zu keinen Unvereinbarkeiten kommt.
Das BMF geht davon aus, dass für jeden
Aufsichtsrat das Aktiengesetz und das ÖIAG-Gesetz gelten und jeder für sich
selbst größten Wert darauf legt, im Rahmen der Gesetze zu agieren und jegliche
Unvereinbarkeiten zu vermeiden.
4.2 In der Sitzung am 5. November 2003 sind ÖIAG-AR-Vorsitzender
Alfred Heinzel, Dr. Peter Michaelis und DI Rainer Wieltsch angehört worden
und haben dabei umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten
werden:
Dipl-Bw.
Alfred Heinzel:
In Bezug auf mögliche Unvereinbarkeiten
hinsichtlich eines ÖIAG-Aufsichtsratsmitgliedes an Beteiligungen ist man sich
dieser Problematik selbstverständlich bewusst. Es werden jedoch strenge
Maßstäbe angelegt und alle nötigen Vorkehrungen getroffen, um
Interessenskollisionen zu vermeiden.
Zu den vom Rechnungshof kritisierten
Verträgen muss festgehalten werden, dass keine Verletzung der
Schablonenverordnung seitens der ÖIAG beabsichtigt war. Die Anpassung der
Verträge an die Schablonenverordnung wurde bereits vorgenommen.
Dipl.-Ing.
Rainer Wieltsch:
Durch den Ministerratsbeschluss am 01.
April 2003 erhielt die ÖIAG den Auftrag, die 100%ige Privatisierung der VOEST
vorzubereiten und durchzuführen. In der am 09. Mai folgenden Hauptversammlung
erfolgte die offizielle Auftragserteilung. Die Privatisierung sollte folgende Ziele zum Inhalt haben: Behaltung
einer österreichischen Kernaktionärsstruktur, Wahrung der Einheit des
Unternehmens, Sicherung der Arbeitsplätze, Erhaltung und Ausbau der Forschungs-
und Entwicklungskapazitäten sowie die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale
in Österreich.
Bis zum 05. Juli wurden insgesamt 37
Gespräche mit Interessenten
geführt, unter anderen mit oberösterreichischen Bankdirektoren und nicht ganz
so renommierten ausländischen Kunden sowie mit Vertretern des Magna-Konzerns. Mit
Magna gab es insgesamt nur zwei Gespräche, die allerdings keine konkreten
Verhandlungspunkte zum Inhalt hatten. In diesem Zusammenhang kam auch der
Codename „Minerva“ auf und hatte nichts, wie Medien behaupteten, mit einem
Verschwörungs- oder Geheimprojekt zu tun. Aus Gründen der Vertraulichkeit sei
die Erfindung von Codenamen eine gängige Geschäftspraxis unter
Rechtsanwaltskanzleien und Investmentbankern und ändere sich immer wieder im
Laufe eines Projektes. Durch die Einschaltung von Rechtsanwälten und
Investmentbankern für die Gesprächsverhandlungen ergaben sich automatisch auch
Kosten, die allerdings nicht konkretisiert werden können. Hinsichtlich des
Verkaufszeitpunktes der VOEST-Aktien und dem Börsegang galt es, den
wirtschaftlich besten Zeitpunkt anzupeilen und dieser ergab sich im Herbst
dieses Jahres. Die Aktien konnten zu einem Preis von 32,50 € pro Stück verkauft
werden und lagen damit ungefähr 20% über dem Einjahresschnitt und 12% über dem
Zweijahresschnitt. Die ÖIAG erlöste aus dem Verkauf 246,5 Mio €, die
Umtauschanleihe, die 2006 in VOEST-Aktien gewandelt werden soll, erbrachte zusätzlich 245,2 Mio €. Gemäß
ÖIAG-Gesetz wird der Privatisierungsgewinn für die Tilgung von
Refundierungsmöglichkeiten und des Gesellschafterdarlehens der Republik eingesetzt.
Dr. Peter
Michaelis:
Privatisierungen laufen nach einem sehr
strengen Schema ab. Die ÖIAG erhält von der Bundesregierung den sogenannten
Privatisierungsauftrag in der Hauptversammlung als Hauptversammlungsbeschluss.
Auf Grundlage dieses Regierungsauftrages wird das mehrjährige
Privatisierungsprogramm erstellt, das vom Aufsichtsrat genehmigt werden muss.
Auf Jahresbasis werden für das laufende Jahr Privatisierungskonzepte vom
Vorstand erarbeitet, die ebenso vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen. Das
konkrete Privatisierungskonzept, das bereits die Art und Weise der
Privatisierung beinhaltet, muss ebenfalls vom Aufsichtsrat genehmigt werden,
sodann können Preis und Konditionen verhandelt werden. Ein letztes Mal tritt
der Aufsichtsrat zusammen, um letztlich die konkrete Genehmigung zur
Privatisierung zu erteilen.
Bei der Telekom Austria konnte die ÖIAG die
Privatisierungsbasis dadurch verbessern, dass sie den von den Italienern
gehaltenen 25%igen Anteil an der
Mobilkom zurückgekauft hat. Durch die Ausgabe einer 5%igen Umtauschanleihe, die
auf 13 € pro Aktie festgelegt wurde, sind der ÖIAG 325 Mio € zugeflossen.
Bei der VA Tech konnte die ÖIAG von ihrem
24%igen Anteil 9% verkaufen. Mit den restlichen 15% blieb sie vorerst im
Unternehmen, um gegenüber der Bankenwelt und auch gegenüber den Kunden zu
dokumentieren, dass die ÖIAG den Prozess, bis sich ein neuer Aktionär gebildet
hat, noch eine gewisse Zeit begleiten will. Dieser Schritt wurde notwendig, da
zuvor eine österreichische Investorengruppe 19,05% der Aktien erworben hatte und damit Unklarheit auslöste.
Anhand der Postbus AG und der Post AG
konnte die ÖIAG weiters beweisen, dass sie hinsichtlich Beteiligungsmanagement
und Privatisierungsmanagement einen guten Beitrag leistet. Durch sehr hohe Restrukturierungsmaßnahmen,
durch Effizienzsteigerungsmaßnahmen, durch Regionalisierung, Transparentmachung
und Prozessverbesserungen konnte aus der Postbus AG, die ein typischer
Monopolbetrieb gewesen war, ein wirtschaftliches Unternehmen gemacht werden.
Der Verlust von 12 Mio € im Jahr 2001 konnte im Jahr 2002 auf 4,8 Mio €
reduziert werden. Die Post AG
selbst befindet sich durch eine zunehmende Liberalisierung in einem sehr
schwierigen Umfeld. Die elektronischen Mittel der Datenübertragung stehen in
einem Konkurrenzverhältnis zu den Leistungen der Post, was zu einer zunehmenden
Substituierung führt. Im Rahmen des Beteiligungsmanagements wird mit aller
Konsequenz die Wertsteigerung des Unternehmens Post verfolgt, um nicht nur den
Wert der Anteile zu erhöhen, sondern auch vorrangig Arbeitsplätze zu sichern.
Das Eingehen von strategischen Partnerschaften in Europa wäre in diesem Zusammenhang
eine Überlegung wert.
Die ÖIAG konzentriert sich nun auf die
Rückzahlung der Schulden von 6,2 Mrd €, nachdem vor 2000 großteils nur die
Zinsen bedient wurden. Im Jahr 2000 sind rund 2,4 Mrd € Privatisierungserlöse
erzielt worden, im Jahr 2001 925 Mio €, im Jahr darauf nur 42 Mio €. Zwischen
September 2002 und April 2003 gab es keinen Privatisierungsauftrag, im Jahr
2003 wurden bis zum 30. September 399 Mio € als Privatisierungserlös verbucht,
wobei darin die Umtauschanleihen noch nicht enthalten sind. Die Nettoverschuldung
der ÖIAG lag mit 30. September 2003 bei 1,636 Mrd €. Bei ordentlicher Erfüllung
des Privatisierungsauftrages kann in absehbarer Zeit der Nullpunkt bei der
Nettoverschuldung erreicht werden.
4.3 In der Sitzung am 26. November 2003, in der schwerpunktmäßig
das Vergabeverfahren hinsichtlich der Verwertung der
Bundeswohnbaugesellschaften erörtert wurde, sind Ernst Karl Plech, DI Michael
Ramprecht, Univ. Prof. Dr. Andreas Kletecka, Univ. Prof. Dr. Stefan Bogner und
RA Dr. Johannes Schramm als Auskunftspersonen angehört worden. Zu Beginn dieser
Unterausschuss-Sitzung ist RH-Präsident Dr. Franz Fiedler als Auskunftsperson
befragt worden. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Dr. Franz
Fiedler:
Der Rechnungshof hat von der ÖIAG mehrfach
ein Unternehmenskonzept gefordert und dieses auch unter dem Hinweis der
Vertraulichkeit übermittelt bekommen. Dieses beinhaltet u.a. ein Privatisierungsvorhaben
für jene Unternehmen, die zu privatisieren sind, wie Böhler-Uddeholm oder
VOEST, weiters Unternehmen, an denen die ÖIAG ihre Beteiligungen weiter hält
sowie Unternehmen, bei denen an keine Privatisierung gedacht ist. Das
Vorhandensein dieses Unternehmenskonzepts ist also grundsätzlich als positiv zu
bewerten, da es auch eine Grundlage für die Zukunft darstellt, bedarf aber
sicherlich noch einer detaillierteren Ausgestaltung. In Bezug auf die
Vertraulichkeit von Unterlagen gilt auch für den Rechnungshof laut
Rechnungshofgesetz die Wahrung des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses. Der Rechnungshof
muss in jeder schriftlichen Darstellung die an ihn ergangenen Unterlagen so
publizieren, dass sich für die geprüften Unternehmen keine Nachteile ergeben.
Ein vorsichtiger Umgang mit vertraulichen Unterlagen ist daher auch insofern von
großer Bedeutung, als bei Indiskretion damit gerechnet werden muss, schließlich
keine Unterlagen mehr zu erhalten.
Hinsichtlich der Anwendung der
Schablonenverordnung können derzeit keine Angaben getätigt werden, da in die
neuen Verträge selbst noch nicht Einsicht genommen werden konnte. Der
Rechnungshof hat lediglich die Zusicherung erhalten, dass die neuen Verträge
angepasst worden sind und es kann davon ausgegangen werden, dass sie
mittlerweile schon angepasst wurden. Bei der nächsten Prüfung der ÖIAG werden
die neuen Verträge hinsichtlich der Einhaltung der Schablonenverordnung
überprüft.
Keine Aussagen können hinsichtlich einer
Privatisierung oder die Vorbereitung der Privatisierung der Post getroffen
werden, da sich die ÖIAG in ihren diesbezüglichen Planungen noch in einer sehr
frühen Phase befindet. Bei einer eventuellen Übernahme der österreichischen
Post durch die deutsche Post, wie in den Medien kolportiert, würde es sich um
keine Privatisierung im konkreten Sinn handeln, da es sich hiebei lediglich um
die Übertragung von österreichischen Anteilen der öffentlichen Hand an eine
ausländische öffentliche Hand handeln würde. Es stellt sich aber jedenfalls die
Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Übertragung an eine ausländische
öffentliche Hand, da nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass die
öffentliche Hand in Österreich schlechter agiert als eine andere öffentliche
Hand. Das ÖIAG-Gesetz enthält im übrigen keinen strikten
Privatisierungsauftrag sondern
spricht nur von der Übertragung von Anteilsrechten des Bundes.
Die Stärke des Rechnungshofes liegt darin,
Vergangenes zu überprüfen und Empfehlungen abzugeben und nicht in die Zukunft
zu blicken. Der Rechnungshof kann auch nicht Stellung nehmen zu Fragen über die
Verkaufserlöse der ÖIAG, da dies zeitlich noch viel zu kurz ist. Generell
vertritt er aber die Meinung, zu überprüfen, ob sich eine Privatisierung a là
longue rechnet.
Im Anschluss an die Befragung von
RH-Präsidenten Dr. Fiedler wurde das Vergabeverfahren hinsichtlich der
Veräußerung der Bundeswohngesellschaften ausführlichst erörtert:
Dipl.-Ing.
Michael Ramprecht:
Im Vergabeverfahren um die Veräußerung der
BUWOG wurde von zwei Prämissen ausgegangen: Führen eines glasklaren und
nachvollziehbaren Verfahrens mit den besten Köpfen sowie Ertragsmaximierung.
Das auf Basis des Bundesvergabegesetzes durchgeführte zweistufige Verfahren
erfolgte unter der Leitung einer im Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2000
gebildeten Vergabekommission, bestehend aus einer Vorprüfungskommission und
einer Hauptprüfungskommission, zu der fachkundige externe Experten beigezogen
wurden. Insgesamt haben 19
internationale Interessenten mitgeboten, von denen letztlich fünf übrig
geblieben sind. Von den verbleibenden Bietern haben drei aus Gründen der
Nichteinhaltung der Ausschreibungsbedingungen ausscheiden müssen.
Das Bestbietersystem ist ein kombiniertes
System aus Billigstbieterkriterien und sonstigen Qualitätskriterien, wobei
vergaberechtlich ganz klar geregelt ist, dass ein Zuschlag nur nach den
zahlenmäßig gewichteten Zuschlagskriterien erfolgen darf. Die internationale
Investmentbank Lehman Brothers
ging nach diesem Punktesystem als Bestbieter hervor, da sie alle Kriterien mit
der höchsten Punkteanzahl nach dem Bestbietersystem erfüllt hatte.
Dr. Johannes
Schramm:
Bei dem erwähnten Vergabeverfahren handelte
es sich um ein Verhandlungsverfahren. Dieses Verfahren erlaubt einen direkten
gesprächsweisen Kontakt und Verhandlungen über den Gegenstand des Auftrages.
Nach dem Bundesvergabegesetz 1997 war zwar eine verpflichtende Vorgabe des
Verhandlungsverfahrens nicht direkt gegeben, allerdings gibt es eine
einheitliche stringente Judikatur, die für geistig-schöpferische Leistungen ein
solches Verhandlungsverfahren vorsieht. Daher wurde ein solches
Verhandlungsverfahren gewählt. Die Struktur des Angebots gab eine drei- bis
viermonatige Planungsphase und eine Umsetzungsphase von einem Jahr vor.
Grundsätzlich waren Alternativangebote der Bieter zugelassen und es wurden auch
zahlreiche gelegt. Die Firma Lehman Brothers legte beispielsweise zwei
Alternativangebote vor. Die
Bestbieterkriterien wurden vorab festgelegt und durch die Kommission bestätigt.
Sie wurden in der Tradition des Bundesministeriums für Finanzen insofern
fortgesetzt, dass die Bestbieterkriterien, die für die Verwertung des
Bundesverlages als Vorbild genommen wurden, auch hier zur Anwendung kamen. Die
Kriterien richteten sich zu 40 Prozent nach dem Preis und zu 60 Prozent nach
der Qualität.
Eine konkrete Immobilienbewertung konnte im
Detail nicht vorgegeben werden, weil die Vorgabe an die Investmentbank war, in
den ersten vier Monaten der Planungsphase eine optimale Verwertung, die
größtmögliche Rendite zu suchen. Es standen verschiedene Verwertungsvarianten
zur Verfügung: 1) asset deal: Aufteilung des Portfolio in einzelne
Liegenschaften und ein getrennter Abverkauf 2) share deal: Veräußerung der
Geschäftsanteile 3) Verbriefungsgeschäft: Sekuritisation, CMBS-Transaktion
CMBS-Transaktionen, eine Veräußerung der
Mieterlöse, sind in den letzten Jahren bei solchen Geschäften immer stärker bei
den Spezialisten aufgekommen, da damit recht gute Rendite-Erfahrungen gemacht
wurden.
Die Frage, ob der Vorgang der Suche nach
einer Investmentbank ein ausschreibungspflichtiger Vorgang sei, konnte nicht
definitiv beantwortet werden. Letztlich haben die besseren bzw. die
gewichtigeren rechtlichen Argumente dazu geführt, dass die Suche und Auswahl
der Investmentbank verpflichtend vergaberechtlich auszuschreiben sei.
Beim Sichten der Teilnahmeunterlagen wurde
der Internationalität der Bewerber maßgebliche Bedeutung beigemessen, in der
Meinung, dass internationale Kontakte und internationales Fachwissen ein sehr wesentlicher
Aspekt für die bestmögliche Verwertung seien.
Von den 19 Teilnahmeanträgen wurden fünf
zur Angebotslegung eingeladen. Nach Ende der Ausschreibungspflicht, also mit
Offertlegung, fand ein Hearing statt, das auch auf Video aufgezeichnet wurde.
Die Öffnung der Angebote erfolgte durch einen Notar und sie wurden auch
ebendort hinterlegt.
Die Vergabekommission trat Anfang September
2002 zusammen. Für das gesamte Vergabeverfahren galt als Vorgabe an die
externen Berater und Mitglieder der Kommission, dass der Ablauf zügig zu
erfolgen habe. Die Thematik um die Maastricht-Kriterien hat allerdings aus
einer Rechtsunsicherheit heraus eine Verzögerung gebracht. Die für die Maastricht-Kriterien maßgeblichen
Experten bei Eurostat konnten keine rechtlich verbindliche Antwort geben. Die
Maastrichtkonformität konnte weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Sie
wurde daher in den Ausschreibungsunterlagen belassen, andernfalls wäre es im
nachhinein, nach Versendung der Ausschreibungsunterlagen, nicht mehr möglich
gewesen, dieses Kriterium wieder in die Ausschreibung aufzunehmen.
Die Vorprüfungskommission, die nicht
stimmberechtigt war, setzte sich aus Univ.-Prof. Dr. Bogner, Univ.-Prof. Dr.
Kletecka, Univ.-Prof. Dr. Zechner und Rechtsanwalt Dr. Schramm zusammen. Diese
Kommission war mit den voluminösen Angeboten beschäftigt, um die optimale
Auswahl zu treffen. Es mussten innerhalb von zehn Tagen 1500 Seiten beurteilt
werden. Die Unterlagen dieser
Vorprüfungskommission wurden anschließend der Vergabekommission übergeben. Die ersten Stellungnahmen der
Kommission waren auf einer mündlichen Vorinformation durch die
Vorprüfungskommission aufgebaut. Die Hauptprüfungskommission studierte
überblicksmäßig die Vorprüfungsdokumente, die 50 bis 60 Seiten umfasste. Die
stimmberechtigten Mitglieder der Hauptprüfungskommission stimmten später zugunsten
der Investmentbank Lehman Brothers ab.
Im Vertrag mit der Investmentbank Lehman
Brothers waren im Gegensatz zu den üblichen Haftungsbestimmungen besonders
scharfe Haftungsbestimmungen vorgesehen. Auch für Subunternehmer wurde eine
direkte Haftung vorgesehen, dies, obwohl eine direkte Haftung von
Subunternehmen normalerweise im ABGB nicht vorgesehen ist.
Univ.-Prof.
Dr. Stefan Bogner:
Hinsichtlich der Punktevergabe wurden 60
Prozent der Punkte, die durch die Qualität des Angebotes vergeben worden sind,
weiter aufgespalten in folgende Subkriterien: Ausmaß der Zielerreichung, Prozessstrukturierung
und Zielerreichungsmethoden, Plausibilität, Schlüssigkeit und Überzeugungskraft der Darstellung sowie
Risikomanagement. Diese Kriterien wurden weiters geteilt in Planungs- und Umsetzungsphase,
was in Summe jeweils 20 Prozent der Punkte ergeben hatte oder erreicht werden konnten. Weitere 10
Prozent der Punkte wurden für die Zusammensetzung und Qualifikation des
eingesetzten Projektteams und weitere 10 Prozent der Punkte für die Qualität
des Projektmanagements vergeben. Gemäß diesen Vorgaben wurden von den Bietern
sehr umfangreiche Unterlagen übergeben, die in den Verhandlungsrunden angepasst
wurden. Die „final offers“ der einzelnen Bieter wurden geprüft und entsprechend
den Vorgaben erfolgte die Punktevergabe. Hinsichtlich der Zielerreichung der
Erlösmaximierung gab es eindeutige Unterschiede zwischen den einzelnen Bietern.
Univ.-Prof.
Dr. Andreas Kletecka:
Hinsichtlich der Bewertung der
Gesellschaften muss berücksichtigt werden, dass im konkreten Fall Recht und
Wirtschaft Hand in Hand gehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen mussten
eingehalten werden, da man sich ja im Rahmen des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu bewegen hatte. So sieht § 13 des WGG vor, dass nur eine Kostendeckungsmiete
einzuheben ist. An eine Mietanpassung im ortsüblichen Sinn sei daher überhaupt
nicht zu denken gewesen. Die Aufgabe der Investmentbank war es, im Rahmen der
jetzigen Bestimmungen einen maximalen Erlös zu erzielen.
Es wurde selbstverständlich auch darauf
Bedacht genommen, dass von den Bietern entsprechende Referenzen vorliegen. In
den Beraterunterlagen wurde genau aufgelistet, in welchen Bereichen Erfahrung
erwartet wurde. Die Veräußerung von großen Immobilienvermögen, von großen
Wohnungsanlagen stellte daher eine Grundvoraussetzung dar. Diese Bedingungen
führten schließlich zum Short-listing der fünf, bei welchen dann die konkrete
Struktur des Verwertungsangebots beurteilt wurde.
Ernst Karl
Plech:
Eine mögliche Unvereinbarkeit seiner Person
hat es weder in rechtlicher noch in sonst irgendeiner Form gegeben, denn nach
Zuschlagserteilung erfolgte der unverzügliche Rückzug aus der
Vergabekommission.
4.4 In der Sitzung am 10. Dezember 2003 ist BM Mag. Karl Heinz
Grasser ein zweites Mal – entgegen der ständigen Praxis – angehört worden und hat dabei
umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Befragt nach der Reform der gesamten
Finanzverwaltung, inklusive der Zentralleitung, die notwendig geworden war,
erklärte BM Grasser, dass Ziel dieser Reform die Schaffung einer
serviceorientierten, effizienten, flexiblen und kostengünstigen
Finanzverwaltung sei, um die Aufgabe der Aufkommenssicherung und der
Betrugsbekämpfung optimal zu erfüllen und den sich ändernden Anforderungen der
Zukunft gewachsen zu sein. Andererseits sollten durch diese Organisationsreform
entsprechende Einsparungen möglich gemacht werden.
Ziel ist auch die Gleichmäßigkeit der
Besteuerung im Sinne einer einheitlichen Rechtsauslegung und Rechtsanwendung
sowie die Stärkung der Bürgerrechte durch die Schaffung der Unabhängigen
Finanzsenate und der Bürgerorientierung, z. B. durch Einrichtung sogenannter
Info-Center, die die umfassende Information der Bevölkerung bei Kontakt mit den
Finanzbehörden, und zwar im Sinne eines One-Stop-Shop-Prinzips, zum Ziel haben.
Elektronische Abgabenerklärungen für
Lohnsteuerpflichtige, wobei es bereits mehr als 100 000 elektronische
Anmeldungen mit steigender Tendenz gibt, sind bereits seit Anfang dieses Jahres
möglich; im Mai 2004 wird das Paket für die Unternehmer zur Verfügung gestellt
werden. Weiters werden im Zuge der Reform der Finanzverwaltung die 80
Finanzämter zu 43 Wirtschaftsräumen zusammengeführt, mit der Zielsetzung, zwar
jeden Standort zu erhalten, aber gleichzeitig die Flexibilität der Organisation
sehr deutlich zu erhöhen.
Im Interesse der Steuerzahler kam es auch
zur Neuorganisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes für
Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge, und zwar in der Form, dass nunmehr
Beschaffungen in einem konzertierten Akt durchgeführt werden, von der
Bundesbeschaffungs GesmbH. Vor der Reform wurde der Einkauf in jedem Ressort
und innerhalb der Ressorts teilweise in nachgeordneten Dienststellen vollkommen
eigenständig durchgeführt. Ein entsprechender Katalog von Gütern und
Dienstleistungen wurde mit einer Verordnung des BMF definiert und bereits im
ersten Jahr 2002 konnte bei einem Beschaffungsvolumen von 290 Mio € ein
Einsparungspotential von 29 Mio € erreicht werden. Für 2003 wird ein ähnliches
Ergebnis erwartet. Die Kosten für die Beratungsleistungen zur Neuorganisation
des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes beliefen sich auf 3,3 Mio €
inkl. Umsatzsteuer. Ein besonderes Anliegen, was die Teilnahme an den von der
Bundesbeschaffungs GesmbH durchgeführten Vergabeverfahren betrifft, war, dass
in den Ausschreibungen, auch in der Ausschreibung von Teillosen, die
Leistungsfähigkeit der Klein- und Mittelbetriebe berücksichtigt wird, damit sie
eine reale Chance auf Zuschlagserteilung haben. Weiters werden in den
Ausschreibungen der Bundesbeschaffungs GesmbH auch stets Subunternehmer und
Bietergemeinschaften zugelassen, damit vor allem Klein- und Mittelbetriebe bei
größeren Aufträgen über Kooperationen in bislang unerreichbare Märkte
vordringen können.
Die Beiziehung von externen Beratern war
wiederum ein Fragekomplex, der ausführlichst von BM Grasser beantwortet wurde.
Die Bundesregierung ist mit einem
ambitionierten Arbeitsprogramm angetreten, das hoch komplexe Reformschritte von
großer wirtschaftlicher Tragweite beinhaltet, wobei in vielen Bereichen Neuland
betreten wird. Ziel ist auf der einen Seite eine größere Effizienz und
Serviceorientierung für die Bevölkerung zu erreichen und andererseits für den
Steuerzahler bestehendes Kostensenkungspotential tatsächlich zu lukrieren. Zur
Umsetzung der Reformvorhaben wurde eine Kombination aus bewährtem Know-How des
Ressorts und spezialisierten Experten, die Erfahrung in verschiedenen
Teilbereichen haben, gewählt. So ist z. B. das Finanzressort nicht darauf
spezialisiert, Beschaffungsabteilungen zu restrukturieren und eine neue
Beschaffungskompetenz aufzubauen. AT Kearney, die die betreffende Ausschreibung
gewonnen haben, konnten die entsprechende und notwendige Erfahrung und
Kompetenz vorweisen, da sie bereits in vielen Konzernen und öffentlichen
Einrichtungen das Beschaffungswesen restrukturiert haben. Ähnlich verhält sich
die Situation bei der Beiziehung von Lehman Brothers bei der Veräußerung der
Bundeswohngesellschaften, da diese Investmentbank, was Immobilienprivatisierungen
betrifft, einer der anerkanntesten Berater weltweit ist.
BM Grasser wiederholte hinsichtlich der
Ausschreibung zur Privatisierung der Wohnbaugesellschaften, dass ein
zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt wurde, das voll und ganz den
gesetzlichen Voraussetzungen und Kriterien entsprochen hat. Der Bestbieter
wurde von einer elfköpfigen Vergabekommission ausgewählt. Gemessen am
erwarteten Erlös liegen die Ausgaben für das Beratungshonorar im Rahmen.
Angesprochen auf die Rolle des
Immobilienmaklers Ernst Plech, erläutert BM Grasser, dass er zwar Mitglied der
elfköpfigen Vergabekommission war, aber seit der Vergabe an Lehman Brothers
keine Rolle mehr in diesem Verfahren gespielt hat. Für BM Grasser war es sehr
wichtig, die Vergabe an den Berater vom Veräußerungs- und
Privatisierungsvorgang zu trennen, um jeden Interessenkonflikt zu vermeiden.
Die Begleitung des Change-Prozess, die
Reorganisation der Finanzverwaltung, wurde selbstverständlich ausgeschrieben:
14.2.2002 Absendung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, am 22.2.2002 im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung, am 13.3.2002 das Einsetzen einer Vergabekommission, wobei sich die
Kommission aus acht Mitgliedern, vier Ersatzmitgliedern zusammengesetzt hat,
die hochrangige Fachbeamte aus dem BMF und von den Finanzämtern, hoch
qualifizierte Spezialisten auf dem jeweils zu beurteilenden Fachgebiet sowie
auf dem Gebiet des Vertragsvergaberechts waren, um Objektivität und Transparenz
im höchstmöglichen Ausmaß zu gewährleisten. Ergänzend zu dem Anwalt wurde ein
Universitätsprofessor mit einschlägiger Erfahrung für die Ausschreibungen gemäß
Verhandlungsverfahren beigezogen, um einerseits die Objektivität der
Entscheidung sicherzustellen, andererseits betriebswirtschaftliche Expertisen
sowohl in den Auswahlprozess als auch in die konkreten Vertragsverhandlungen
einzubringen.
Die erzielten Verhandlungserfolge
übertrafen bislang in sämtlichen Projekten die durch die Beiziehung der externen
Experten entstandenen Kosten und die Einspruchssicherheit war durch eine
professionelle Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen und ein umfassend
transparentes Bewertungssystem mit sehr hohem Detaillierungsgrad gewährleistet.
Dieses System basiert auf internationalen Standards, z. B. auf jenen der
Schweizer Kantonsverwaltung, und wird für jede Ausschreibung optimal adaptiert.
Gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen
Beurteilungskriterien wurde ein detailliertes Beurteilungsschema vor der
Angebotseröffnung entwickelt, das in drei Hauptkriterien, nämlich Qualität der
Angebote, Adäquanz der angebotenen Beratungskapazität und Kosten der
Beratungsleistung, gegliedert wurde und insgesamt 1000 Punkte, das sind 100%,
umfasst.
Am 24.6.2002 wurde der Zuschlag auf Grund
eines einstimmigen Kommissions-Beschlusses erteilt, am 8.8.2002 die
Veröffentlichung des vergebenen Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union,
danach wiederum im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Zielsetzung dieser Vergabe war, die
grundlegende Restrukturierung der Finanzverwaltung zu begleiten. Auf der einen
Seite die Kosten für die Beratung in Höhe von 452 000 €, auf der anderen Seite
ein Einsparungspotential in der Größenordnung von 250 Mio €, das bis zum Jahr
2005 bzw. 2006 erwartet wird, durch die Reduzierung der Finanzämter von 80 auf
43, durch die Reduzierung von entsprechenden Finanzamtsvorständen und von
Hierarchieebenen. Es werden Kompetenzen vom BMF in Richtung der Finanzämter
abgegeben, um zu dezentralisieren, um auch eine neue Selbstbestimmung und
stärkere Verantwortung der Mitarbeiter zu erreichen.
Die Veräußerung des Österreichischen
Bundesverlages, die einen Erlös von 24 Mio € erbrachte, wurde von KPMG für ein
Beratungshonorar von 788 000 € begleitet. Trotz der schwierigen Marktsituation
konnte ein sehr guter Preis erzielt werden, nicht zuletzt auch durch das
persönliche Engagement von BM Grasser und KPMG, die sich sehr stark in
dieses Verfahren eingebracht haben. Diese Privatisierung war insgesamt eine
sehr schwierige, weil auch versucht wurde, verschiedene Kriterien wie die Berücksichtigung
österreichischer Autoren, auch in Zukunft bestmöglich zu erfüllen.
Bei der ÖIAG betonte BM Grasser die
erfolgreiche Entpolitisierung sowie die Rückführung der Schulden von 6,2 Mrd. €
auf 1,7 Mrd. € im Jahre 2003 und hält die Privatisierung der voestalpine und
Böhler-Uddeholm für sehr gelungen.
Im Schnitt konnte bei der Böhler-Uddeholm
an Dividende ungefähr 6 Mio € pro Jahr lukriert werden, dh es hätte ungefähr 22
Jahre gebraucht, um über die jährlichen Dividendenzahlungen den infolge der
Privatisierung des 25%-Anteils erzielten Verkaufspreis von 133,4 Mio € zu
bekommen, wobei sehr wohl abgewogen wurde, welche Variante sinnvoller und
zielführender ist.
Dabei ruft er die Privatisierungen, die
unter vorigen SP-Regierungen durchgeführt wurden, in Erinnerung und führt die
Privatisierung der VOEST ALPINE Bergbautechnik an, die einen Buchwert von 155
Mio ATS und einen geschätzten zu erzielenden Verkaufspreis von 200 bis 500 Mio
ATS hatte. Der damalige SP-Finanzminister hat den Buchwert von 155 Mio ATS auf
1 ATS abgewertet, einen Zuschuss zur Verlustabdeckung von 489 Mio ATS gegeben
und hat um 1 ATS verkauft bzw. an die Privatwirtschaft verschenkt. Ein weiteres
Beispiel ist die AMAG, bei der der Buchwert wiederum von 800 Mio ATS auf
1 ATS reduziert wurde und noch ein Zuschuss von 1,2 Mrd. ATS gegeben
wurde. Ähnlich wollte man bei der Veräußerung der im Eigentum des Bundes
befindlichen Anteilsrechte an drei gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften
vorgehen, und zwar war beabsichtigt, zum Nennwert sehr wertvolle Vermögensbestandteile
des Steuerzahlers zu veräußern, wo noch dazu der Aufsichtsratsvorsitzende der
einen Gesellschaft der Käufer der anderen Gesellschaft gewesen wäre, also ein
klassischer Interessenkonflikt.
Nochmals wiederholte BM Grasser, dass das
Verhandlungsverfahren zur Veräußerung der Bundeswohngesellschaften ein
vollkommen transparentes war, jedes mitbietende Unternehmen hatte zum gleichen
Zeitpunkt die genau gleichen Informationen. Es wurde keiner bevorzugt, keiner
hatte eine Information, die der andere nicht auch gehabt hätte. Kein
Unternehmen hat einen Einspruch erhoben.
Geschätzt wird ein Erlös aus der
Veräußerung der Bundeswohngesellschaften in der Bandbreite von 600 Mio €
und 1 Mrd. €, wobei sehr genau geprüft werden wird, welche Option die
sinnvollere ist, nämlich die Anteile der Gesellschaft zu verkaufen oder ob es
klüger ist, eine Sekuritization durchzuführen, womit das Vermögen in der
Verfügungsgewalt der Republik behalten würde.
5. Schlussfolgerungen:
● Die
zielgruppenorientierte Übermittlung von Informationen über Ressortthemen an die
Bevölkerung ist dem Bundesministerium für Finanzen ein wichtiges Anliegen,
wobei versucht wird, mit den Betroffenen in einen aktiven Dialog einzutreten
und die aktive Kommunikation mit den Bürgern zu fördern. Ziel des
Bundesministerium für Finanzen ist, sich in Richtung eines modernen Dienstleistungsunternehmens
zu positionieren. Die Ausgaben des Bundesministeriums für Finanzen für diese
Informationstätigkeit bewegen sich auf dem Niveau der Ausgaben früherer
Finanzminister.
● Die
vom Bundesministerium für Finanzen geplanten Reformen dienen einerseits der
Steigerung der Effizienz und Serviceorientierung für den Bürger, auf der
anderen Seite sollen im Interesse des Steuerzahlers mögliche
Kostensenkungspotentiale lukriert werden. Die Beiziehung externer Berater für
die Umsetzung großer Vorhaben und Projekte ist trotz hervorragender Mitarbeiter
im Bundesministerium für Finanzen deshalb sinnvoll, weil mit Hilfe dieser
Spezialisten zusätzliches Know-How eingebracht wird und Einsparungspotentiale
in den Verwaltungsbereichen aufgezeigt werden können. Die externen Experten
ergänzen das Fachwissen der zuständigen Bediensteten der Fachabteilungen. Die
infolge der umgesetzten Reformen bereits erzielten Einsparungen beweisen die
Richtigkeit und Sinnhaftigkeit, große Vorhaben und Projekte von externen
Experten begleiten zu lassen. Die Relation zwischen den Aufwendungen für die Beratung im Vergleich zu
den tatsächlich bereits erzielten volkswirtschaftlichen Einsparungen von 1,9
Mrd. € spricht für sich und zeigt, dass eine sehr erfolgreiche Vorgangsweise
gewählt wurde und sich diese Investitionen jedenfalls lohnen. Auch SPÖ-Finanzminister
holten sich bei größeren Vorhaben Unterstützung und Know-How von externen
Beratern.
● Der
von der Opposition immer wieder erhobene Vorwurf, Aufträge wurden in erster
Linie an Freunde des Finanzministers erteilt, entbehrt jeder Grundlage. Alle
Vergabeverfahren sind äußerst korrekt durchgeführt worden, die Vorgänge sind
allesamt transparent und objektiv nachvollziehbar abgelaufen. Kommissionen
bestehend aus externen Experten und Mitarbeitern des Bundesministeriums für
Finanzen wurden eingesetzt, um größtmögliche Transparenz und Objektivität
gewährleisten zu können. Dass kein einziges Vergabeverfahren beeinsprucht bzw.
aufgehoben wurde, ist Beweis dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften auf
Punkt und Beistrich eingehalten wurden.
● Der
immer wieder erhobene Vorwurf, im Zuge der Privatisierungen der ÖIAG würde
Bundesvermögen „verscherbelt“ und „verschleudert“, muss entschieden
zurückgewiesen werden. Tatsache ist vielmehr, dass auf Grund der bereits
erfolgreich vorgenommenen Privatisierungen der Schuldenstand der ÖIAG von 6,2
Mrd. € (im Jahr 2000) auf unter
1,7 Mrd. € (mit Ende des Jahres 2003) zurückgeführt werden konnte. Unter
der Verantwortung von SPÖ-Finanzministern kam es zum Schaden des Steuerzahlers
mitunter vor, dass Vermögen der Republik um 1 symbolischen Schilling verschenkt
wurde, wie dies anhand der Voestalpine Bergtechnik sowie der AMAG belegt werden kann.
● Unternehmen,
an denen die ÖIAG Anteile hält, sollten aus dem Einflussbereich der Politik
herausgehalten werden, da, wie am Beispiel der Privatisierung der voestalpine
ersichtlich, unter anderem die Kursentwicklung darunter leiden und somit ein
Schaden für das Unternehmen entstehen kann. Umso wichtiger ist es daher, in
Zukunft diese Betriebe nicht zum Gegenstand politischer Debatten werden zu
lassen. Unter SP-Finanzministern setzte sich der ÖIAG-Aufsichtsrat
üblicherweise aus Mitarbeitern der Ministerbüros zusammen. Unter
ÖVP-FPÖ-Regierungsverantwortung seit 2000 wurde die ÖIAG erfolgreich
entpolitisiert.
● Der
Themenkomplex „Gemeinnütziger Verein zur Förderung der New Economy“ war nicht
Gegenstand dieses Unterausschusses, da gemäß § 32 e GOG der Ständige
Unterausschuss des Rechnungshofausschusses nur „einen bestimmten Vorgang im
Sinne des § 99 Abs. 2 zu prüfen“
hat. Ein bestimmter Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG liegt dann vor,
wenn er sich auf eine der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden
Angelegenheit der Bundesgebarung (Art. 122 Abs. 1 B-VG) bezieht. Der
„Gemeinnützige Verein zur Förderung der New Economy“ erhält keine öffentlichen
Gelder und unterliegt somit auch nicht der Kontrolle durch den Rechnungshof.
Daher fällt diese Thematik auch nicht in die Prüfzuständigkeit des
Unterausschusses.
● Die
Beratungen im Unterausschuss haben jedenfalls gezeigt, dass die im Bundesministerium
für Finanzen gesetzten Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen sowohl
unter strikter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen als auch unter
größtmöglicher Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit durchgeführt wurden.
Bedauerlicherweise musste im Zuge der
Unterausschussberatungen mehrmals festgestellt werden, dass sich Abgeordnete
der SPÖ-Fraktion leichtfertig über das Geschäftsordnungsgesetz des
Nationalrates hinwegsetzten. Der Fraktionsvorsitzende der SPÖ veröffentlichte
auf seiner Homepage wider besseren Wissens die vertraulichen Protokolle einer
Unterausschuss-Sitzung. Erst nachdem sich die Präsidialkonferenz des
Nationalrates mit diesem - in dieser Art und Weise – erst- und einmaligen Bruch
des Geschäftsordnungsgesetzes befasst und den Betreffenden zur Einhaltung der
Geschäftsordnung ermahnt hatte, war dieser bereit, die vertraulichen Protokolle
wieder aus dem Internet zu nehmen.
Festzustellen war leider auch, dass die
SPÖ-Mitglieder des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses nicht
um sachliche Arbeit und Aufklärung von Sachverhalten bemüht, sondern in erster
Linie an Skandalisierung interessiert waren. Man schreckte nicht einmal davor
zurück, Mitgliedern der Bundesregierung strafrechtlich relevante Tatbestände zu
unterstellen und die Staatsanwaltschaft mit Anzeigen und
Sachverhaltsdarstellungen zu überhäufen. Dies sollte jedenfalls nicht zur
politischen Methode erhoben werden.
Abschließend ist zu sagen, dass der gesamte
Prüfkomplex auf Grund zahlreicher Dringlicher Anfragen, Anfragebesprechungen,
Anfragebeantwortungen und nicht zuletzt durch die intensiven Beratungen dieses
Unterausschusses bis ins letzte Detail offengelegt worden ist und somit auch
keine Fragen unbeantwortet geblieben sind.
Bei der Abstimmung wurde dieser
Bericht mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Ständige Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses stellt daher den Antrag, der Rechnungshofausschuss wolle diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Wien, 2004 01 08
Mag. Heribert
Donnerbauer Erwin
Hornek
Berichterstatter Obmann