356 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat den im Titel erwähnten Bericht gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG vorgelegt.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht am 14. Jänner 2004 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Erwin Hornek, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Gabriela Moser, Detlev Neudeck, Mag. Heribert Donnerbauer und der Ausschussobmann Mag. Werner Kogler.

Der Rechnungshofausschuss hat gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen. Weiters beschloss der Rechnungshofausschuss mit Stimmenmehrheit, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      den angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend „Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit“ zur Kenntnis nehmen,

2.      diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004 01 14

Mag. Heribert Donnerbauer Mag. Werner Kogler

   Berichterstatter/in                  Obmann


Anlage

 

Bericht

des Ständigen Unterausschusses
des Rechnungshofausschusses

gemäß § 32e Abs. 4 GOG

betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002, insbesondere Verkaufsvor­bereitungen für Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit

 

1.  Allgemeine Einleitung

 

Am 9. April 2003 haben ein Viertel der Abgeordneten gemäß § 32e Abs. 2 GOG des Nationalrates einen Antrag auf Durchführung einer Gebarungsprüfung durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses betreffend die Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit gestellt.

Der Antrag wurde wie folgt begründet:

„Das Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode sieht die vollständige Privatisierung (100 %) der ÖIAG-Töchter Böhler Uddeholm AG, VA-Technologie AG, Voest-Alpine AG, Österreichische Postbus AG, Österreichische Bergbau AG und der Telekom Austria vor, wobei lediglich ausgeführt wird, dass hiebei eine österreichische Kernaktionärsstruktur durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds, etc. im Sinne einer Stärkung der Head quater-Funktion Österreichs „wünschenswert“ sei. Auch für die Österreichische Post AG soll ein strategischer Partner gesucht und ein erster Privatisierungsschritt vorgenommen werden, dass nach abgeschlossener Privatisierung der angeführten Unternehmen die Auflösung der ÖIAG und die Neugründung einer so genannten Bundesbeteiligungs- und Managementgesellschaft erfolgen könne.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Zielsetzungen der Privatisierung dieser Unternehmen in der XXI. Gesetzgebungsperiode der Zielsetzung, möglichst hohe Wertsteigerung und sodann möglichst hohe Erlöse für den Eigentümer zu erzielen, sich weitgehend widersprechen. Der geplante Abverkauf von Volksvermögen in einer denkbar schlechten Börsenphase und einem eher negativen gesamtwirtschaftlichen Umfeld, wird dazu führen, dass die genannten staatlichen Unternehmen zu Schleuderpreisen verkauft werden. Auch kann nicht damit gerechnet werden, dass alle Unternehmen auch in Zukunft mit einem österreichischen Kernaktionär ausgestattet sind, da selbst die im Regierungsprogramm genannten potentiellen Käufer zum Großteil eine nicht österreichische Kernaktionärsstruktur aufweisen. Durch diese Vorgangsweisen sind die österreichischen Konzernzentralen, Forschung und Entwicklung und damit letztlich auch die österreichischen Standorte insgesamt und die entsprechenden Arbeitsplätze gefährdet. Dem Regierungsprogramm fehlt jedes standortpolitische Konzept und definiert keine österreichischen Interessen, damit verabschiedet sich die Regierung Schüssel II von der Möglichkeit der Gestaltung nationaler Industriepolitik für die Zukunft Österreichs. Regierungsziel dürfte es offenbar sein, mit Einmaleffekten neue, selbst verschuldete Budgetlöcher zu stopfen bzw. eine bestimmte Klientel mit österreichischen Unternehmen zu Schlussverkaufspreisen billig zu bedienen.

Die schwarz-blaue Bundesregierung hat keine Vorkehrungen gesetzlicher und politischer Art geschaffen, um bei künftigen Privatisierungsschritten die österreichischen Interessen zu schützen.
Bisher war es nicht möglich, dem Rechnungshofausschuss ein wirtschaftspolitisches ÖIAG-Konzept vorzulegen – entsprechenden Ankündigungen folgten keine Taten. Betrachtet man die Regierungser-klärung von Bundeskanzler Schüssel, so fehlt ein industriepolitisches Konzept ganz offensichtlich.

Durch das Finanzministerium wurde bisher in keiner Weise Privatisierungsmanagement geleistet oder positiv auf die ÖIAG-Führung Einfluss genommen, ein bekanntes Beispiel hiefür ist die Übertragung von 4,8 % der Aktien der Telekom-AG gratis an die Telekom-Italia, aufgrund eines im Vertrag festgelegten Zustimmungserfordernisses zur weiteren Privatisierung bei Unterschreiten eines bestimmten Ausgabekurses. Diese Gratisübertragung entsprach unter Zugrundelegung des Börseneinführungskurses von 9 Euro pro Aktie einem Gegenwert von 3 Milliarden Schilling, der direkt durch den österreichischen Steuerzahler finanziert wurde.

Nunmehr sollen unter Federführung von Finanzminister Grasser sieben Tochterunternehmen der ÖIAG innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3,5 Jahren privatisiert werden, wobei Überlegungen zur momentanen Marktsituation entweder nicht durchgeführt oder nicht bekannt gegeben wurden.

Unklar ist, ob durch Finanzminister Grasser überhaupt ein entsprechendes Konzept erarbeitet und Marktanalysen durchgeführt wurden. Ebenso sind keine Begründungen zur angekündigten Strukturveränderung der staatlichen Wirtschaft und der damit verbundenen wirtschaftspolitischen Folgen durch Finanzminister Grasser abgeliefert worden.

Ein extrem negatives Beispiel für ein Privatisierungsvorhaben, dem sich Minister Grasser bereits kostenintensiv zugewendet hat, ist die Veräußerung der Bundeswohnungsgesellschaften. Alleine für die Vorberatung dieses bisher völlig fehlgeschlagenen Projektes wurden durch Grasser 10,9 Millionen Euro für Beratungskosten an externe Berater verschleudert, darunter mehrere Rechtsanwaltskanzleien und die Lehman & Brothers Bankhaus AG, an die exakt 10,23 Millionen Euro an Beratungssalär gingen.

Diesbezüglich prüft das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung, die behauptet, dass der Ex-FPÖ-Finanzminister bei diversen Staatsgeschäften (etwa beim Verkauf der BUWOG-Wohnungen) Beratungsaufträge an ihm nahe stehende Firmen vergeben habe, obwohl deren Angebote zu teuer waren. Die Kostendifferenz zum Billigstbieter sei in die Taschen von Grasser-Mitarbeitern geflossen (NEWS Nr. 08/03 vom 20.2.2003). In der anonymen Anzeige ist ein Namen genannt, der „als Verteiler der Provisionen fungiert haben soll: Karl-Heinz Muhr“. Muhr ist Broker in New York, der zu Minister Grasser freundschaftliche Kontakte pflege. Ebenso sei Muhr Berater von Lehman & Brothers und Aufsichtsrat der Austrian Airlines. Grasser führt zu diesen Privatisierungsvorhaben und dessen Kosten in einer Anfragebeantwortung (13/AB) aus, dass im konkreten Verfahren – aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit – drei externe Experten für das Bundesministerium für Finanzen beratend tätig sind. Die bisher abgerechneten Honorarnoten belaufen sich für eine Rechtsanwaltskanzlei auf € 506.330,31 und für zwei Universitätsprofessoren auf € 77,040 bzw. € 102.000. Der Auftrag von Lehman & Brothers Bankhaus AG umfasst zwei Teilbereiche, einerseits die so genannte Planungsphase mit Kosten von € 5 Millionen und andererseits die Umsetzungsphase mit Maximalkosten von € 5,23 Millionen. Der Kostenaufwand wird wieder mit der Komplexität des Leistungsumfanges begründet. Von Finanzminister Grasser völlig unbeantwortet blieben Fragen betreffend des Verkaufs in Tranchen, über die Empfehlungen von Lehman & Brothers Bankhaus AG im Hinblick auf potentielle Käufer, über den erzielbaren Erlös und ob auch an ausländische Konsortien verkauft werden soll.

Diese exorbitanten Ausgaben für Beraterleistungen in Höhe von € 10,9 Millionen durch Finanzminister Grasser sind auch vor dem Hintergrund der bisherigen Beauftragungen von externen Beratern für Gesetzgebung und Verwaltungsreform sowie Ausgliederungen und Privatisierungen in Höhe von 7,8 Millionen Euro seit 4.2.2000 durch das Finanzministerium zu bewerten. Noch nie wurden entsprechend hohe Beträge für externe Unternehmen trotz Vorhandenseins eines entsprechenden Beamtenapparates samt interner Ressortexperten durch einen Finanzminister vergeben.

Besonders im Gegensatz zu den Interessen des Steuerzahlers steht die Vorgangsweise von Grasser – bereits vor Bildung von Schüssel II  - einen 950.000 Euro teuren Werbeauftrag auszuschreiben, der eine Bewerbung von Regierungsmaßnahmen beinhaltet. Seit 4.2.2000 wurden durch Finanzminister Grasser rund 4 Millionen Euro ausschließlich für Werbevorhaben an externe Berater vergeben.

Trotz vermehrter Kritik an den kostenintensiven und ergebnisarmen Auslagerungen an externe Berater wurden diese durch den Finanzminister vor allem im Jahr 2002 vermehrt beschäftigt. Grundsätzlich führten die bisher durchgeführten Privatisierungen (auch durch die Vergabe von Aufgaben des Ressorts an Dritte) sowie entsprechende Ausgliederungen zu keinen Erfolgen, sondern zu einer enormen Belastung des Steuerzahlers. Aus den dargestellten Gründen ist die verfehlte Privatisierungs- und Ausgliederungspolitik von Finanzminister Grasser seit 1.1.2002 der Prüfung durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zu unterziehen.“

 

 

2.  Ausschusssitzungen – Ablauf

Dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gehören

von der Österreichischen Volkspartei

die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Peter Haubner, Erwin Hornek, Dipl.-Ing. Günther Hütl, Edeltraud Lentsch, Nikolaus Prinz, Alfred Schöls, Astrid Stadler, Ing. Josef Winkler und August Wöginger,

von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs

die Abgeordneten Doris Bures, Mag. Kurt Gaßner, Dietmar Keck, Dr. Günther Kräuter, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Hans Moser, Rosemarie Schönpass und Rainer Wimmer,

von der Freiheitlichen Partei Österreichs

die Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann und Detlev Neudeck

und

von den Grünen

die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Dr. Gabriela Moser

an.

Obmann dieses Ständigen Unterausschusses ist der Abgeordnete Erwin Hornek, Stellvertreter sind die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Edeltraud Lentsch und Astrid Stadler, Schriftführer sind die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Nikolaus Prinz und Alfred Schöls.

Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung bestand im Ständigen Unterausschuss Einvernehmen, den Präsidenten des Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG zu ersuchen, durch den Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.

 

 

Anlässlich der 1. Sitzung des Ständigen Unterausschusses in der XXII. GP am 30. April 2003 befasste sich dieser sogleich nach der Konstituierung mit dem gegenständlichen Prüfungsverlangen und beschloss mit Stimmenmehrheit, den Bundesminister für Finanzen gemäß § 40 Abs. 1 GOG um schriftlichen Äußerung in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfverlangens – gemäß § 32e Abs. 3 GOG jene Teilbereiche ausgenommen, die Gegenstände betreffen, zu denen bereits ein Prüfungsverfahren beim Rechnungshof anhängig ist – bis 23. Mai 2003 zu ersuchen.

 

In dieser Sitzung waren die Abgeordneten

 

Franz Eßl

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

Erwin Hornek

Dipl.-Ing. Günther Hütl

Edeltraud Lentsch

Nikolaus Prinz

Alfred Schöls

Astrid Stadler

Ing. Josef Winkler

August Wöginger

 

Doris Bures

Mag. Kurt Gaßner

Dietmar Keck

Dr. Günther Kräuter

Dr. Christoph Matznetter

Mag. Hans Moser

Rosemarie Schönpass

Rainer Wimmer

 

Anton Wattaul

Detlev Neudeck

 

Mag. Werner Kogler

Dr. Gabriela Moser

 

anwesend. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Dr. Gabriela Moser, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler, Detlev Neudeck, Mag. Kurt Gaßner, Astrid Stadler, Nikolaus Prinz, Alfred Schöls, Anton Wattaul und Mag. Hans Moser.

 

 

In der 2. Sitzung am 12. Juni 2003 waren die Abgeordneten

 

Mag. Heribert Donnerbauer

Peter Haubner

Erwin Hornek

Dipl.-Ing. Günther Hütl

Edeltraud Lentsch

Nikolaus Prinz

Alfred Schöls

Astrid Stadler

Ing. Josef Winkler

August Wöginger

 

Doris Bures

Mag. Kurt Gaßner

Dietmar Keck

Dr. Günther Kräuter

Dr. Christoph Matznetter

Mag. Hans Moser

Rosemarie Schönpass

Rainer Wimmer

 

Josef Bucher

Detlev Neudeck

 

anwesend. Diese Sitzung diente lediglich zur Beschlussfassung der Ladung von Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser als Auskunftsperson für die nächste Sitzung.

 

 

Im Zuge der weiteren Prüfung waren in der 3. Sitzung am 11. Juli 2003 die Abgeordneten

 

Werner Amon, MBA

Mag. Heribert Donnerbauer

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

Peter Haubner

Erwin Hornek

Dipl.-Ing. Günther Hütl

Edeltraud Lentsch

Nikolaus Prinz

Alfred Schöls

Ing. Josef Winkler

 

Mag. Ruth Becher

Doris Bures

Mag. Kurt Gaßner

Dietmar Keck

Dr. Günther Kräuter

Dr. Christoph Matznetter

Mag. Hans Moser

Rosemarie Schönpass

Rainer Wimmer

 

Mag. Dr. Magda Bleckmann

Detlev Neudeck

 

Mag. Werner Kogler

Dr. Gabriela Moser

Dr. Peter Pilz

 

anwesend, von denen die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Peter Pilz, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dr. Christoph Matznetter, Werner Amon, MBA, Mag. Werner Kogler, und Detlev Neudeck das Wort ergriffen.

 

Als Auskunftsperson war an diesem Tag der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser geladen.

 

 

Die Beratungen wurden in der 4. Sitzung am 9. Oktober 2003 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten

 

Mag. Walter Tancsits

Franz Xaver Böhm

Erwin Hornek

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler

Edeltraud Lentsch

Nikolaus Prinz

Mag. Peter Michael Ikrath

Hermann Gahr

Gabriele Tamandl

August Wöginger

 

Mag. Ruth Becher

Hermann Krist

Dr. Günther Kräuter

Ing. Erwin Kaipel

Mag. Christine Lapp

Rosemarie Schönpass

Rainer Wimmer

 

Mag. Dr. Magda Bleckmann

Detlev Neudeck

 

Mag. Werner Kogler

 

von denen die Abgeordneten Erwin Hornek, Mag. Werner Kogler, Dr. Günther Kräuter, Mag. Dr. Magda Bleckmann und Detlev Neudeck das Wort ergriffen.

 

 

Die Beratungen wurden in der 5. Sitzung am 14. Oktober 2003 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten

 

Mag. Heribert Donnerbauer

Peter Haubner

Erwin Hornek

Dipl.-Ing. Günther Hütl

Carina Felzmann

Christine Marek

Alfred Schöls

Astrid Stadler

Ing. Josef Winkler

August Wöginger

 

Doris Bures

Mag. Kurt Gaßner

Dietmar Keck

Dr. Günther Kräuter

Dr. Christoph Matznetter

Mag. Hans Moser

Rosemarie Schönpass

Rainer Wimmer

 

Mag. Dr. Magda Bleckmann

Anton Wattaul

 

Mag. Werner Kogler

 

von denen die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Günther Kräuter, Erwin Hornek, Mag. Werner Kogler, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dr. Christoph Matznetter und Mag. Kurt Gaßner das Wort ergriffen.

 

Die geladenen Auskunftspersonen Dipl.-Bw. Alfred Heinzel, Dr. Peter Michaelis und Dipl.-Ing. Rainer Wieltsch waren an diesem Tag entschuldigt.

 

 

Die Beratungen wurden in der 6. Sitzung am 5. November 2003 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten

 

Gabriele Tamandl

Peter Haubner

Erwin Hornek

Dipl.-Ing. Günther Hütl

Dipl.-Ing. Hannes Missethon

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler

Alfred Schöls

Astrid Stadler

Ing. Josef Winkler

August Wöginger

 

Dkfm. Dr. Hannes Bauer

Mag. Kurt Gaßner

Dietmar Keck

Dr. Günther Kräuter

Mag. Hans Moser

Karl Dobnigg

Rainer Wimmer

 

Anton Wattaul

Detlev Neudeck

 

Mag. Werner Kogler

Dr. Gabriela Moser

 

von denen die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Mag. Werner Kogler, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Alfred Schöls, Detlev Neudeck, Astrid Stadler, Dr. Gabriela Moser, Mag. Hans Moser, Peter Haubner, Dietmar Keck, Karl Dobnigg, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Anton Wattaul, August Wöginger, Mag. Kurt Gaßner,  Rainer Wimmer und Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler das Wort ergriffen.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag Dipl.-Bw. Alfred Heinzel, Dr. Peter Michaelis und Dipl.-Ing. Rainer Wieltsch anwesend.

 

 

Die Beratungen wurden in der 7. Sitzung am 26. November 2003 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten

 

Mag. Heribert Donnerbauer

Peter Haubner

Erwin Hornek

Dipl.-Ing. Günther Hütl

Dr. Peter Sonnberger

Nikolaus Prinz

Alfred Schöls

Astrid Stadler

Ing. Josef Winkler

Gabriele Tamandl

 

Doris Bures

Mag. Kurt Gaßner

Mag. Ruth Becher

Dr. Günther Kräuter

Christian Faul

Dkfm. Dr. Hannes Bauer

Rosemarie Schönpass

Rainer Wimmer

 

Anton Wattaul

Detlev Neudeck

 

Mag. Werner Kogler

Dr. Gabriela Moser

 

von denen die Abgeordneten Detlev Neudeck, Dr. Günther Kräuter, Mag. Werner Kogler, Astrid Stadler, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Kurt Gaßner, Anton Wattaul, Doris Bures, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Gabriela Moser und Christian Faul das Wort ergriffen.

 

Als Auskunftspersonen war an diesem Tag der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler,  DI Michael Ramprecht, Ernst Karl Plech, Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka, Univ.-Prof. Dr. Stefan Bogner und RA Dr. Johannes Schramm geladen.

 

 

Die Beratungen wurden in der 8. Sitzung am 10. Dezember 2003 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten

 

Werner Amon, MBA

Franz Xaver Böhm

Erwin Hornek

Dipl.-Ing. Günther Hütl

Johannes Schweisgut

Nikolaus Prinz

Alfred Schöls

Astrid Stadler

Ing. Josef Winkler

August Wöginger

 

Mag. Ruth Becher

Mag. Kurt Gaßner

Kai Jan Krainer

Dr. Günther Kräuter

Dkfm. Dr. Hannes Bauer

Mag. Hans Moser

Rosemarie Schönpass

Georg Oberhaidinger

Anton Wattaul

Detlev Neudeck

Mag. Werner Kogler

Dr. Gabriela Moser

 

von denen die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Werner Amon, MBA, Mag. Werner Kogler, Nikolaus Prinz, Detlev Neudeck, Mag. Ruth Becher, Anton Wattaul, Dipl.-Ing. Günther Hütl, Dkfm. Dr. Hannes Bauer,  Dr. Gabriela Moser, Alfred Schöls, Mag. Kurt Gaßner und Kai Jan Krainer das Wort ergriffen.

 

Als Auskunftsperson wurde an diesem Tag der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser beigezogen.

 

 

Abgeschlossen hat der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses seine Beratungen in der 9. Sitzung am 8. Jänner 2004. Anwesend waren die Abgeordneten

 

Mag. Heribert Donnerbauer

Franz Xaver Böhm

Erwin Hornek

Dipl.-Ing. Günther Hütl

Edeltraud Lentsch

Nikolaus Prinz

Alfred Schöls

Astrid Stadler

Ing. Josef Winkler

Gabriele Tamandl

 

Mag. Ruth Becher

Mag. Kurt Gaßner

Dkfm. Dr. Hannes Bauer

Dr. Günther Kräuter

Dr. Christoph Matznetter

Mag. Hans Moser

Rosemarie Schönpass

Rainer Wimmer

 

Mag. Dr. Magda Bleckmann

Mag. Werner Kogler

Dr. Gabriela Moser

 

von denen die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Günther Kräuter, Mag. Werner Kogler, Erwin Hornek, Dr. Christoph Matznetter, Nikolaus Prinz, Alfred Schöls, Mag. Dr. Magda Bleckmann und Dr. Gabriela Moser das Wort ergriffen.

 

 


Das Bundesministerium für Finanzen hat dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses fristgemäß folgenden Erhebungsbericht übermittelt:

 

3.  Erhebungsbericht des Bundesministeriums für Finanzen gem. § 40 Abs.1 GOG

 „Externe Beraterleistungen im Zusammenhang mit Ausgliederungen, Privatisierungen, Verwaltungsreform

 

A.) Bundeswohnungen

Zu diesem Punkt möchte ich eingangs meinen Bericht an den Ministerrat vom 29. April 2003 zitieren:

Vortrag an den Ministerrat

 

Der Bund ist derzeit an folgenden Wohnbaugesellschaften beteiligt:

 

  BUWOG – Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH ....................................... 100 %

Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H. ............... ....................................... 100 %

ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach .................................................... . 99,891 %

  WBG Wohnen und Bauen Gesellschaft mbH Wien ...................................... 99,996 %

EBS Wohnungsgesellschaft mbH Linz ......................................................... 99,975 %

 

Bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode wurde die Verwertung der Wohnbaugesellschaften im Sinne des Rückzuges des Staates auf seine unmittelbaren Kernaufgaben in Angriff genommen. Dieses Ziel sollte vorweg durch die Schaffung von Wohnungseigentum und den Verkauf der Wohnungen an die Mieter erreicht werden.

In diesem Sinne habe ich bereits im Dezember 2000 die Gesellschaften angewiesen, einen Verkauf der Wohnungen an die Mieter in die Wege zu leiten. Unter dem Titel „Eigentum schaffen, Miete sichern“ wurden den Mietern die Wohnungen zum Kauf angeboten. Gleichzeitig wurde versichert, dass im Falle des Nichterwerbes keine Nachteile auf die Mieter zukommen. In diesem Zusammenhang sind auch zahlreiche Informationen durch die Gesellschaften an die Mieter ergangen, in welchen die Vorteilhaftigkeit eines Kaufs der Wohnung im Vergleich zu einem weiterbestehenden Mietverhältnis dargelegt worden ist. Der Verkaufsprozess hat vielen Mietern die Chance auf Erwerb von Wohnungseigentum zu Preisen, die typischerweise 10-20 % unter dem Marktwert vergleichbarer Wohnungen gelegen sind, eröffnet. Bei der BUWOG werden rund 5 %, d.s. ca. 1000 Wohnungen, und bei der Wohnungs­anlagengesellschaft m.b.H. über 1 %, d.s. ca. 200 Wohnungen, verkauft werden.

Das verhaltene Interesse am Erwerb der eigenen Wohnung ist einerseits auf ökonomische Überlegungen zurückzuführen, da wegen des verhältnismässig niedrigen Mietenniveaus, welches in etwa zwischen € 2,-- und 2,60 je m² Wohnnutzfläche und Monat liegt, der kreditfinanzierte Erwerb zu einer Erhöhung der monatlichen Belastung führen würde. Andererseits wurde die Mieterschaft durch die Arbeiterkammer verunsichert, die durch zahlreiche Veröffentlichungen in den Medien, Aushängen in den betroffenen Wohnhausanlagen und in direkten Informationsschreiben an die Mieter eine kontraproduktive Stimmung erzeugte. Im Übrigen sieht ein Großteil der Mieter des gemeinnützigen Wohnbaus gar keine Veranlassung zum Ankauf der Mietwohnung.

Durch die Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist sichergestellt, dass die Regelungen über die Miete und den Erwerb der Wohnung durch den Mieter auch nach dem Ausscheiden der Bundeswohnbaugesellschaften aus der Gemein­nützigkeit weitergelten. Eine Verschlechterung in der Rechtsstellung des Mieters ist somit ausgeschlossen worden. Diese Grundsätze der weiteren Anwendung der mietrechtlichen Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes gelten selbstverständlich auch für den Fall einer Änderung des Eigentümers der Wohnbau­gesellschaften. Durch einen Verkauf oder durch eine andere Form der Verwertung der gegenständlichen Bundesbeteiligungen bleibt das Mietverhältnis somit unberührt.

Da das Regierungsprogramm der XXII. Gesetzgebungsperiode die Fortführung der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften vorsieht, waren nun weitere Maßnahmen zu setzen.

Zu diesem Zweck wurde als erster Schritt die erforderliche Beratungsleistung, die als wesentlichen Inhalt die Ausarbeitung eines Privatisierungskonzeptes und dessen Umsetzung zum Gegenstand hat, öffentlich international ausgeschrieben. Das auf Basis des Bundesvergabegesetzes durchgeführte zweistufige Verfahren erfolgte unter der Leitung einer im Finanzressort unter Beiziehung fachkundiger externer Experten, wie Universitätsprofessoren, gebildeten Bewertungskommission, womit eine objektive und transparente Entscheidungsfindung gewährleistet war. Die von nationalen und internationalen Investmentbanken eingelangten 19 Bewerbungen mussten geprüft und bewertet werden. In die engere Auswahl gelangten sodann 5 Bewerber, die in einer zweiten Stufe zur Anbotslegung eingeladen wurden. Die Bewertungskommission hat letztlich die international renommierte Investmentbank, Lehman Brothers, als Bestbieter gereiht.

Diese Investmentbank hatte in der Planungsphase eine umfassende Ist-Analyse einschließlich Erstellung eines Datenraumes und eine Unternehmensbewertung für jede der 5 Wohnbaugesellschaften vorzunehmen, ein Gesamtverwertungskonzept zu erstellen und die Entscheidungsgrundlagen für die weitere Vorgangsweise auszu­arbeiten. Die Erfassung und Analyse aller Unternehmensdaten unter Abklärung sämtlicher rechtlichen Belange dieser Gesellschaften, die im Anlagevermögen ein Volumen von 61.824 Wohnungen, 432 Gewerbeeinheiten, 41 Sonderimmobilien, über 4 Mio. m2 bebaute Liegenschaften und über 5 Mio. m2 unbebaute Grundstücke ausweisen, ist eine sehr komplexe Aufgabe. Lehman Brothers bediente sich hiezu österr. Subunternehmen, nämlich der CA-IB, der KPMG und der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Dehringer.

Damit ist sichergestellt, dass sowohl Experten, die den Inlandsmarkt abdecken als auch solche, die die internationalen Investmentmärkte kennen, Strategien von höchster Qualität erarbeiten. Folgende Verwertungsmöglichkeiten wurden vom Expertenteam analysiert:

      Fortführung des Wohnungsabverkaufes an die Mieter bzw. im Falle von freiwerdenden Wohnungen an Dritte

      Aufteilung des Portfolio in einzelne Liegenschaften und ein getrennter Abverkauf
(= asset deal)

       Veräußerung der Geschäftsanteile (= share deal)

       Verbriefungsgeschäft (= Sekuritisation)

Das nunmehr vorliegende Verwertungskonzept wertet die Veräußerung der Geschäfts­anteile der Bundeswohnbaugesellschaften als die zielführendste Form der Privatisierung mit dem höchsten Preispotential.

Alle Gesellschaften können entweder gemeinsam an einen Investor oder einzelne Gesellschaften separat an verschiedene, z.B. lokale Investoren, veräußert werden. Es wird ein signifikantes Interesse von Seiten österreichischer als auch internationaler Investoren erwartet. Der so entstehende Konkurrenzdruck kann genutzt werden, um die Erlöse für den Bund zu maximieren. Weiters ist der Bund in der Lage, die kapitalstarken Bieter mit realistischen Verwertungskonzepten zu selektieren und sicherzustellen, dass nur seriöse Unternehmen zum Zug kommen.

Die Veräußerung der Geschäftsanteile weist somit eine hohe soziale Verträglichkeit auf. Es kommt zu keiner Schlechterstellung der Mieter, da die Veräußerung der Geschäftsanteile weder eine Auswirkung auf die Mietverhältnisse noch auf das anwendbare Recht hat. Auch von einem neuen Eigentümer kann in keiner Weise in die bestehenden Verträge eingegriffen werden. Jeder künftige Erwerber bleibt somit an die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen gebunden. Da das Wohnungsgemein­nützigkeitsgesetz auch die Mieten bei Neuvermietung reguliert, bleiben durch einen Verkauf der Geschäftsanteile die neuen Mieter in ihrer sozialen Erwartungshaltung geschützt.

Sollte kein Käufer die Preiserwartungen des Bundes erfüllen, kann der Bund als Alternative eine Verbriefungstransaktion durchführen. Die Mieterlöse eines längerfristigen Zeitraums werden in diesem Fall an Anleiheinvestoren veräußert, wobei die Substanz der Unternehmen beim Bund verbliebe und der Bund als Eigentümer an allen Wertsteigerungen weiter teilnimmt. Das Verbriefungsgeschäft stellt eine untere Preisschwelle dar, an der die Angebote der Käufer gemessen werden.

Nach Abschluss der Planungsphase wird in der nun anschließenden Umsetzungs­phase vorerst der nationale und internationale Investorenmarkt für den Verkauf der Geschäftsanteile durch Einholung indikativer Angebote ausgelotet.

Die Reihung dieser Kaufangebote unter Einbeziehung des jedenfalls erzielbaren Erlöses aus dem Verbriefungsgeschäft wird zeigen, ob der Verkauf der Geschäfts­anteile oder die Sekuritisation die attraktivere Verwertungsalternative darstellt.

Entscheidend ist jedoch, dass auf die sich eröffnenden Möglichkeiten flexibel reagiert werden kann, weswegen der vorliegende Entwurf des Ermächtigungsgesetzes offen lässt, welche von den Verwertungsvarianten letztlich zum Tragen kommen wird. Ein mögliches Entscheidungskriterium kann die Defizit- und Verschuldenswirksamkeit nach den Regeln des europäischen Systems der volkswirtschaftlichen Gesamt­rechnung sein. Auf Grund budgetpolitischer Überlegungen könnte es daher von Vorteil sein, wenn diese Transaktionen nicht unmittelbar vom Bund, sondern im Wege der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) oder der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) abgewickelt werden.

Die tatsächlich zur Ausführung gelangende, optimale Verwertungsvariante bedarf gemäß dem Privatisierungsgesetz ohnedies der vorangehenden Zustimmung der Bundesregierung; weiters ist über die erfolgte Verwertung dem Hauptausschuss des Nationalrates zu berichten.

 

Ausdrücklich festhalten möchte ich, dass alle Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren laufend in Kopie dem Rechnungshof übergeben wurden, sodass ich feststellen kann, dass auch bei diesem Verfahren höchstmögliche Transparenz unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung gegeben ist.

 

Beratungskosten:

An Kosten sind in diesem Vergabeverfahren bisher angefallen:

Rechtsanwaltskanzlei (juristische Vergaberechtsberatung)     506.330

      2 Universitätsprofessoren (Angebotsevaluierung; jur. Beratung)     179.040

Lehmann Brothers (Investmentbank) € 5,000.000

 

Wie ich schon anlässlich einer Kurzen Debatte gem. §57a GOG über meine Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 20.12.2002, Nr.15/J, der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser dargelegt habe, orientieren sich die Beratungskosten am Transaktionswert der erbrachten Leistung. Diese bewegen sich auch international in einer Bandbreite zwischen 1% und 1,5% des Transaktionsvolumens.

 

Als Beispiele seien hier angeführt:

 

Unternehmen

Transaktionsvolumen in Mio €

Beratungskosten für

Investmentbanken

PSK

1.290,0

1,00%

Dorotheum

     72,6

1,70%

Strohal

     43,6

1,50%

AT

   872,0

1,05%

BWG

     72,6

1,00%

 

Selbst wenn man bei den Wohnbaugesellschaften von einem unrealistischen Transaktionsvolumen von nur  600 Mio € ausgeht, würde das Beraterhonorar in Höhe von maximal 8,25 Mio € (bei Anteilsveräußerung; die in diversen Medien und parlamentarischen Anfragen erwähnten maximal 10,23 Mio € sind nur bei der Verbriefungsvariante fällig) 1,37% und bei einem Transaktionsvolumen von 1000 Mio € 0,82% betragen. Das BMF bewegt sich hier durchaus im internationalen Durchschnitt bzw. sind die Beratungskosten sogar unter dem Durchschnitt.

 

 

B.) ÖIAG:

Auch zu diesem Punkt möchte ich anhand eines Vortrages an den Ministerrat vom 1. April 2003 die Grundzüge des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung an die ÖIAG darstellen:

 

Vortrag an den Ministerrat betreffend Privatisierungsauftrag der Bundes­regierung an die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG)

 

Gemäß dem ÖIAG-Gesetz 2000, BGBI. I Nr. 24/2000, ist die ÖIAG mit der gänzlichen oder teilweisen Privatisierung der Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG betraut. Die ÖIAG hat dabei dem Privatisierungsauftrag der Bundes­regierung zu entsprechen.

Der gemäß dem ÖIAG-Gesetz 2000 ergangene Privatisierungsauftrag der Bundes­regierung vom 29. Februar 2000 sah vor, dass die ÖIAG vorrangig nachstehende Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu 100 % neuen Eigentümern, strategischen Partnern oder dem Publikum zuzuführen hatte:

 

       Österreichische Staatsdruckerei GmbH

      Dorotheum GmbH

      Print Media Austria AG

      Flughafen Wien AG

       Österreichische Postsparkasse AG

      Telekom Austria AG

      Austria Tabak AG

 

In Erfüllung dieses Privatisierungsauftrages der Bundesregierung wurden von der ÖIAG bisher folgende Unternehmen bzw. Anteile privatisiert:

 

       Österreichische Staatsdruckerei GmbH

      Flughafen Wien AG (17,4 %)

       Österreichische Postsparkasse AG

      Austria Tabak AG

      Dorotheum GmbH

      Print Media Austria AG (später Strohal Rotationsdruck GmbH)

      Telekom Austria AG Börsegang über 22,4 %

 

Mit Ausnahme der noch abzugebenden 47,20 % an der Telekom Austria AG (14,80 % Telecom Italia, 38,00 % Streubesitz) konnte der Privatisierungs­auftrag somit zur Gänze erfüllt werden.

Weiters hat die Bundesregierung die ÖIAG mit Ministerratsbeschluss am 14. Mai 2002 beauftragt, die Anteile der Österreichische Postbus AG an die ÖBB abzugeben. Der entsprechend diesem Privatisierungsauftrag vertraglich vereinbarte Verkauf der Österreichische Postbus AG an die ÖBB soll nach kartellrechtlicher Genehmigung rechts­wirksam werden. Entsprechend dem Ministerratsbeschluss hat die ÖBB nach Erwerb der Österreichische Post­bus AG in einem zweiten Schritt private Verkehrs­unter­nehmen zur Ver­besserung der Wettbewerbssituation im Interesse der Fahr­gäste und der Be­steller in kartellrechtskonformer Weise so rasch wie möglich einzubinden.

Durch die Erlöse aus den Privatisierungsmaßnahmen konnte der Schulden­stand der ÖIAG von rd. 6,3 Mrd € Anfang 2000 auf nunmehr rd. 2 Mrd € reduziert werden. Dies hat zur Folge, dass die Schulden der ÖIAG nunmehr aus den Dividendeneinnahmen der ÖIAG bedient werden können.

Untermauert wird der Erfolg des ambitionierten Privatisierungsprogrammes noch durch die im internationalen Vergleich beachtliche Kursentwicklung der an der Börse notierten ÖIAG-Beteiligungen. Mit Ausnahme der Aktie der AUA, welche durch die Ereignisse um den 11. September 2001 schwer getroffen wurde, und der Aktien der VA Technologie AG und der voestalpine AG, die durch die schwierige Konjunktur­situation unter Druck gerieten, konnten sich alle übrigen Aktien trotz sehr schwieriger konjunktureller Rahmenbe­dingungen behaupten. Besonders bemerkenswert ist die im internationalen Branchen­vergleich stabile positive Entwicklung der Aktie der Telekom Austria AG ange­sichts der starken Einbrüche an den internationalen Börsen mit Kurs­verlusten bei einzelnen Telekom-Werten bis über 70 %.

Dieser erfolgreiche Kurs der ÖIAG soll fortgesetzt werden.

 

In diesem Sinn erteilt die österreichische Bundesregierung der ÖIAG folgenden Privatisierungsauftrag:

 

Die Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer erbringen. Zusätzlich sind die österreichischen Interessen wie folgt zu wahren:

 

      Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich.

      Nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu privati­sierenden Unternehmen in Österreich.

      Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungs­kapazitäten durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds etc.

       Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes

 

Für nachstehende Unternehmen oder Anteile an Unternehmen wird eine 100%-ige Privatisierung angestrebt:

 

      Böhler-Uddeholm AG

      VA Technologie AG

      voestalpine AG

       Österreichische Bergbauholding AG

 

Für die Telekom Austria AG ist die Privatisierung bis zu 100% anzustreben. Für die Österreichische Post AG wird ein strategischer Partner gesucht und damit ein erster Privatisierungsschritt unter der Voraussetzung der flächen­deckenden Erhaltung der Servicequalität und Verbesserung der Unter­nehmensstruktur im Interesse der Steuerzahler und Konsumenten vorge­nommen.

Für die Österreichische Postbus AG ist nach Abgabe von 100% der Aktien an die ÖBB AG nach Durchführung des gesetzlich möglichen kartellge­richtlichen Prüfungsverfahrens und Erfüllung  allfälliger kartellge­richtlicher Auflagen die Übertragung eines maßgeblichen Teils der Österreichischen Postbus AG an private Wettbewerber sicherzustellen.

Die Erstellung konkreter Privatisierungskonzepte der ÖIAG für jede einzelne Beteiligung hat in enger Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen zu erfolgen.

Die Umsetzung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung durch die ÖIAG wird durch die Novellierung des ÖIAG-Gesetzes 2000 unterstützt.

 

Externe Beraterleistungen im Zusammenhang mit Privatisierungsmassnahmen der ÖIAG

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptver­sammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümer­vertretern bestellt wurden.“ (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).

Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten auf die Tätigkeiten der Geschäftsführung bzw. kann er dem Vorstand keine Weisungen erteilen. Dieser Punkt hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenz­möglichkeiten seiner Organe, sondern die Ge­schäftsführung der Gesellschaft­sorgane zum Inhalt und betrifft damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs.2 B‑VG.

Auf Tochtergesellschaften von Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der Bund bei der Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Mutter­gesellschaft an der Tochterge­sellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden im Übrigen ab 1.1.2002 keine derartigen Aufträge erteilt.

 

Sonstige externe Beraterleistungen:

Dr. Richard Kirchweger:

Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung der ÖBB € 62.172.-

Kanzlei Grant Thornton- Jonasch & Platzer:

Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einer

Umstrukturierung der ÖBB, insbesondere hinsichtlich der Integration

der Schieneninfrastrukturfinanzierung € 41.625.-

Kanzlei Schramm und Partner

Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierung

  der ÖBB € 50.622.-

Infora

Begleitung des Change – Prozesses im Rahmen der Neuorientierung

  der Finanzverwaltung in der anlaufenden Phase der

Pilotierung € 451.650.-

Kanzlei Lessiak und Univ. Prof. Aicher

Laufende Rechtsberatung in diversen Vergabeverfahren € 341.801.-

Univ. Prof Sandner

  Fachliche Beratung im Zusammenhang mit diversen Vergabeverfahren, insbesondere

Bewertungen, Evaluierungen, Leistungsbeschreibungen etc. € 96.624.-

TQS – Team für Qualitätssicherung

Projekt „Österreichische Zollverwaltung; Qualitätssicherung und Projekterfolg aus

Kundensicht“ € 12.000.-

KPMG Corporate Finance GmbH

Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Privatisierung der Österreichischen

Bundesverlag AG € 788.866.-

Austria Wirtschaftsservice GesmbH

Rahmenvertrag zur Unterstützung beim Aufbau und der Einführung eines Beteiligungs- und

Finanzcontrollings € 31.232.-

 

Externe Beratungsleistungen, die durch den Rechnungshof bereits geprüft wurden, deren Umsetzungsmassnahmen aber noch im Jahr 2002 fortwirken

Diese Projekte sind nach Ansicht des BMF, da sie bereits Gegenstand eines Rechnungshofprüfungsverfahren waren, gem. §32 e Abs.3 GOG vom Prüfungs­verlangen ausgenommen; (siehe dazu auch Parlamentskorrespondenz vom 30. April 2003; Nr.11/II NR)

 

A.) Beratungsleistungen für die gesamte Bundesverwaltung, für die das BMF aber zentral die Kosten übernommen hat:

Arthur Andersen

Budgetrestrukturierung rd. 4,3 Mio €

AT Kearney

Beschaffungsreform rd. 2,6 Mio €

Univ Prof. Dr. Zechner

Finanzmarktaufsicht rd. 0,17 Mio €

Institut für Verwaltungsmanagement

Kosten – Leistungsrechnung rd. 0,08 Mio €

 

B) Beratungsleistungen nur für das BMF:

 

Mc Kinsey

Reorganisation der Finanzverwaltung rd. 0,34 Mio €

Mummert & Partner

Reorganisation der Zollverwaltung rd. 0,34 Mio €

letztgenannter Fall wurde nicht vom RH geprüft

 

Auslagerung von PR – Dienstleistungen

 

In den folgenden Aufzählungen sind Aufträge zur Erstellung von Informations­broschüren wie Zollinfofolder, Steuerinfofolder, UID – Infofolder, Herstellung der Mitarbeiterzeitung „Finanz Aktuell“ nicht enthalten.

 

Seit 1.1.2002 wurden von meinem Ressort folgende Aufträge für Informations­kampagnen des BMF bzw. für Inserate vergeben:

 

A.) PR-Beratungen:

 

Dr. Hochegger Kommunikationsberatung GmbH.

  PR-Beratung bei der Information der Öffentlichkeit über finanz- bzw. wirtschafts­politische

Maßnahmen € 139.800.-

Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik – Prof. Dr. Bernd Marin

Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Pensionsreform, Mitarbeitervorsorge,

Sozialversicherungsbeiträge; Vorbereitung und Teilnahme an Konferenzen und

Präsentationen, Mitwirkung am Weltaltenplan € 145.345.-

Dr. Hochegger Kommunikationsberatung GmbH.

Informations- und Kommunikationskampagne für kleine und mittlere Unternehmen in

Österreich € 2,360.290.-

Bei gegenständlichem Auftrag handelte es sich um eine Informations – und Kommunikationskampagne, bei der der Dialog mit den kleinen und mittleren Unternehmungen in Österreich eine zentrale Rolle einnahm. Die KMU stellen für die heimische Wirtschaft eine wesentliche Säule dar, die maßgeblich zum Steueraufkommen (zB. 70% des gesamten Ust-Aufkommens werden von den KMU abgeführt) beitragen. Im Rahmen dieses Projektes sollten die Bedürfnisse der KMU ausgelotet werden, um für sie optimale Rahmenbedingungen schaffen zu können.

Wesentliche Elemente des Dialogs waren die Befragung der Betroffenen und das persönliche Gespräch mit diesen.

The White House

   PR Kampagne zur verbesserten Darstellung der Leistungen des BMF in der Öffentlichkeit

(Konjunkturpaket, steuerliche Maßnahmen)

(inklusive Subunternehmerkosten) € 163.716.-

 

B) Inserate:

 

Media Select WerbegesmbH.

Anzeigen in diversen Tageszeitungen – Telefonstunde des HBM € 88.325.-

News VerlagsgesmbH. Ausgabe 14/02

Inserat + Beilage zum Thema Unternehmensneugründungen – Jungunternehmer € 98.784.-

Inserate zum Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen:

  Die Presse: € 12.600.-

Kleine Zeitung: € 15.120.-

Steirischer Monat: € 913.-

  Kärntner Monat: € 931.-

Kronen Zeitung: € 30.515.-

C+M Marketing Services AG

Inseratenkampagne Abfertigung neu – Österreichtelefon € 3.432.-

 

C.) Sonstiges:

 

Diaserie zum Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen:

  Wedia GmbH.: € 52.838.-

Radio Spots zum Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen:

Radio Energy: € 1.252.-

Radio Antenne: € 16.380.-

Recherchen und Erstellung von Inhalten für das Internet:

Mag. Sarah Meisenberger: € 6.000.-“

 

 

4.1  In der Sitzung am 11. Juli 2003 ist BM Mag. Karl Heinz Grasser angehört worden und hat dabei umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

Da sich das Bundesministerium für Finanzen zur Umsetzung größerer Vorhaben externer Berater bedient, wurde nach den Rechtsgrundlagen für diese Beraterverträge gefragt. Dazu stellte BM Grasser fest, dass kein einziger Auftrag bzw. keine einzige Ausgabe des Bundesministeriums für Finanzen ohne rechtliche Grundlage vergeben bzw. vorgenommen wurde. Selbstverständlich habe es zu jedem Projekt rechtliche Grundlagen gegeben; alle Aufträge hatten die Umsetzung konkreter Maßnahmen der Gesetzgebung oder der Vollziehung zum Ziel. Alle vorgenommenen Beauftragungen und Ausgaben finden ihre grundsätzliche Deckung im geltenden Bundesministeriengesetz, im Regierungsprogramm für die XXI. bzw. XXII. Gesetzgebungsperiode, in spezifischen Ministerratsbeschlüssen und in vom Nationalrat beschlossenen Bundesgesetzen. Im Bundesministeriengesetz finden die einzelnen Aufträge bzw. Ausgaben ihre grundsätzliche Deckung in den Z.3,5,6,7 und 10 der Anlage 1 bzw. der lit.d Z.1 – 11 der Anlage 2 zu § 2 des Bundesministeriengesetzes, in welchem die Kompetenzen des Bundesministeriums für Finanzen klar festgelegt sind.

Im Regierungsprogramm 2000, das die politische Grundlage aller Vorhaben der Regierungsperiode 2000 bis 2003 dargestellt hat, finden die einzelnen Aufträge bzw. Ausgaben ihre grundsätzliche Deckung in den Kapiteln „Starke Demokratie“, „Budgetpolitik 2000 bis 2003“, „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich“ und „Leistungsfähiger Staat“. Weiters wurde von BM Grasser festgehalten, dass dieses Regierungsprogramm – wie bereits auch Regierungsprogramme früherer Bundesregierungen – eine ganze Reihe von Querschnittsmaterien anspricht, bei deren Umsetzung für das Bundesministerium für Finanzen jeweils eine Vielzahl zentraler Arbeitsaufträge anfallen.

Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit und Public Relations-Maßnahmen stellte BM Grasser klar, dass das Bundesministerium für Finanzen grundsätzlich keine Werbung betreibt, sondern Informationen über Ressortthemen an die Bevölkerung zielgruppenorientiert übermittelt. So hat schon Bundeskanzler Mag. Viktor Klima in einer Anfragebeantwortung, Nr.5336/AB 20.GP., folgendes festgestellt: „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der Informationstätigkeit der Bundesregierung nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für die das Prinzip der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser für die interessierten Bürger zu gelten hat. Für das Jahr 1998 wurden der Sektion III Bundespressedienst für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit 33.493.000 öS durch den Nationalrat zugewiesen; im Rahmen der Ermächtigung zum Bundesfinanzgesetz 1998 wurde für die Europainformationsinitiative der Bundesregierung seitens der Sektion III Bundespressedienst im Jahr 1998 ein Beitrag von 128.804.180,23 öS aufgewendet.“

Ähnlich wie BK a. D. Mag. Klima betonten aber auch BM a. D. Mag. Prammer, BM a. D. Dr. Einem  sowie BM a. D. Mag. Schlögl in ihrer aktiven Zeit als Ressortleiter, dass seitens ihrer Ressorts keine Werbung betrieben werde, sondern dass es sich dabei um eine umfassende Informationstätigkeit für die Bevölkerung handelt. Unter BM a. D. Rudolf Edlinger wurde im Jahr 1998 für PR-Arbeit 3,3 Mio € und im Jahr 1999  3,1 Mio € ausgegeben. Vergleichsweise dazu bewegten sich im Jahr 2002 unter BM Mag. Grasser die Kosten für Broschüren, für Folder, für Zollinformation, für ein Steuerbuch, für Finanz-Online, für eine Leistungsbilanz, für Inserate, für „Finanz aktuell“ und für die KMU-Kampagne uä in der Höhe von 3,2 Mio €.

Betreffend den thematischen Bereich der Finanzpolitik und der allgemeinen Wirtschafts-politik, in welchem das Bundesministerium für Finanzen gemäß Bundesministeriengesetz Kompetenzen besitzt, besteht die Möglichkeit zur Dokumentation aller gesetzten Maßnahmen. Prinzipiell steht diese Möglichkeit gemäß Bundesministeriengesetz jedem Ressort im eigenen Kompetenzbereich offen. BM Grasser ist es ein besonderes Anliegen, solche Initiativen zu ergreifen und in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen einzutreten, denn diese aktive Kommunikation mit den Bürgern und die Information an die Bürger ist ein innovativer Schritt des Bundesministeriums für Finanzen, sich in Richtung eines modernen Dienstleistungsunternehmens zu positionieren.

 

Zur Frage nach den Beraterverträgen hielt BM Grasser fest, dass das Bundesministerium für Finanzen seit Beginn 2002 in Ergänzung zum hochqualifizierten Know-how im eigenen Ressort spezielle Fachexpertisen von Beratern in sieben konkreten Schwerpunktbereichen zugekauft hat, nämlich 1) im Bereich Personalmanagement und –entwicklung, 2) im Bereich Stellenbesetzungen in der Finanzverwaltung und in ausgegliederten Unternehmen, 3) betreffend Projekte zur Erhöhung der Effizienz in der Verwaltung, 4) hinsichtlich Fachexpertise für die notwendige Generalsanierung des Gebäudekomplexes Himmelpfortgasse, 5) betreffend den Dienstleistungszukauf für ausgegliederte Unternehmen und Ausgliederungen, 6) betreffend Strukturreformen wie z.B. die Reform der ÖBB und die Wirtschaftsförderungsreform und 7) hinsichtlich wissenschaftlicher Expertise im Zusammenhang mit der Vorbereitung wirtschaftspolitischer Maßnahmen. Diese Beratungsleistungen haben über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren rund 12 Mio € an Kosten verursacht. Die BMF-interne Kosten-Nutzen-Berechnung weist hiebei mittelfristige Einsparungen und positive volkswirtschaftliche Effekte für den Bund von rund 1,9 Mrd. € aus. Der konkrete Zusatznutzen der einzelnen Projekte ist auch im Detail darstellbar, was anhand von drei Beispielen bewiesen werden kann:

1) Projekt Reorganisation der Finanzverwaltung: In diesem Zusammenhang wurde ein  umfassender Change-Prozess und eine Neuorientierung der Finanzverwaltung in ihrer Organisation eingeleitet. Die Organisation stellte sich so dar, dass z. B. Lohnsteuerprüfer im Innendienst Dienst verrichtet haben, was keinen Sinn macht – durch diese Vorgangsweise war auch das Aufkommen der Republik nicht in bestmöglicher Weise gewährleistet.

Eine Fülle von Argumenten deutete auf einen klaren Handlungsbedarf für eine umfassende Restrukturierung der Finanzverwaltung hin. Das unter BM Grasser verwirklichte Projekt „Reorganisation der Finanzverwaltung“ wird von über 500 Personen in der Finanzverwaltung getragen. Durchgeführt wurde das Beratungsprojekt von „Infora“, das Beratungshonorar beträgt 452.000 €, die mittelfristigen Einsparungspotentiale liegen aus Sicht des BMF bei 250 Mio €, was ein Vielfaches der Kosten darstellt, die durch das Beratungsprojekt verursacht wurden.

2) Verkauf des Österreichischen Bundesverlags: Die Kanzlei KPMG wurde eingeschaltet, um eine Unternehmensbewertung durchzuführen, ein Privatisierungskonzept zu erstellen, potentielle Käufer zu eruieren, die Verkaufsverhandlungen vorzubereiten und zu begleiten. Der Österreichische Bundesverlag konnte unter Wahrung der österreichischen Interessen für einen Kaufpreis von 24 Mio € veräußert werden. Das Beratungshonorar belief sich auf 788.000 €. Laut Experten war der Kauferlös ein hervorragendes Verhandlungsergebnis, das durch eine sehr engagierte und umsichtige Verhandlungsführung erzielt werden konnte.

3) Veräußerung der Wohnbaugesellschaften des Bundes: Der Investmentbank Lehman Brothers wurde der Auftrag dazu erteilt. Der gesamte Wohnungsbestand wurde wirtschaftlich wie  rechtlich bewertet. Es wurde ein Strategiekonzept für die verschiedenen Veräußerungsalternativen erarbeitet, wobei sich das vereinbarte Honorar je nach Verkaufsvariante berechnet: Werden die Anteile der Unternehmen verkauft, dann beträgt das Honorar 8,25 Mio €; für den Fall, dass die Einnahmen verbrieft werden, ist ein Honorar von bis zu 10,2 Mio € vereinbart. Das BMF geht davon aus, dass ein entsprechender Verkaufserlös erreicht werden kann. Die Einschätzungen belaufen sich auf eine Größenordnung von 600 Mio Euro bis 1 Milliarde €. Damit ist klargestellt, dass sich die Kosten für diesen Auftrag auf 0,8 % bis knapp über 1 % des Veräußerungserlöses belaufen würden. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass jedes andere Immobilienportefeuille in einer vergleichbaren Größenordnung ausschließlich unter professioneller Begleitung von Investmentbanken vorgenommen wird.

Die konkrete Vorgangsweise bei der Veräußerung der Wohnbaugesellschaften des Bundes sah folgendermaßen aus: Im Jänner 2002 wurde die Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ vorgenommen. Gleichzeitig wurde im Jänner 2002 eine Kommission eingesetzt. Bereits im Jänner 2002 sind 19 Teilnahmeanträge eingelangt, davon wurden fünf zur Angebotslegung durch eine einstimmige kommissionelle Entscheidung eingeladen. Am 21.9.2002 wurde der Zuschlag an die Investmentbank Lehman Brothers als Bestbieter erteilt. Der vergebene Auftrag wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften im September 2002 und danach im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht.

Die zur Suche nach dem Bestbieter eingesetzte Vergabekommission bestand aus elf Mitgliedern, und zwar aus den zwei Vorständen der betreffenden Gesellschaften, je einem Angehörigen des Büros des StS Dr. Finz und des Büros von BM Mag. Grasser, zwei Abteilungsleitern des BMF, einem Rechtsanwalt und zwei Universitätsprofessoren. Hochqualifizierte externe Spezialisten aus den jeweiligen Fachgebieten sowie aus dem Gebiet des Vertrags- und des Vergaberechts wurden beigezogen, um größtmögliche Objektivität und Transparenz gewährleisten zu können. Die externen Experten ergänzen das Fachwissen der zuständigen Bediensteten der Fachabteilungen und sind aufgrund der Komplexität dieses Verfahrens und zur Wahrung größtmöglicher Transparenz und Objektivität erforderlich. Ergänzend zu dem Rechtsanwalt wurde auch ein Universitätsprofessor mit einschlägiger Erfahrung betreffend die Ausschreibungen gemäß Verhandlungsverfahren beigezogen, um einerseits die Objektivität der Entscheidung sicherzustellen und andererseits betriebswirtschaftliche Expertisen sowohl in den Auswahlprozess als auch in die konkreten Vertragsverhandlungen einzubringen. Durch diese Einbindung eines externen betriebswirtschaftlichen Experten entstanden u.a. folgende ganz konkrete Vorteile:

Es wurde aus betriebswirtschaftlicher Sicht die bestmögliche Leistung im Sinne der Ausschreibung sichergestellt. Es kam zu einer Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen der Vertragsverhandlungen durch Aushandlung von Kostenreduktionen bzw. Erhöhung der angebotenen Leistungen im Projektteam des Anbieters.

Zum Punktebewertungssystem ist folgendes zu sagen: Gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen bekanntgegebenen Beurteilungskriterien wurde ein detailliertes Beurteilungsschema vor der Angebotseröffnung entwickelt, das ursprünglich fünf Hauptkategorien aufweist, nämlich inhaltliche Qualität der Angebote, Maastrichtkonformität der Verwertungslösung, Zusammensetzung und Qualität des Projektteams, Qualität des Projektmanagements und Kosten der Beratungsleistung. Es wurden insgesamt 100 Punkte vergeben, die 100 Prozent bedeuten. Die Maastrichtkonformität musste später wegen der Nichtanerkennung durch Eurostat entfallen. Jedes Kriterium wurde in nachvollziehbare Subkriterien mit einer entsprechenden Punktefestlegung gegliedert, die, mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert, zu einer objektiv nachvollziehbaren Gesamtpunktebewertung führte.

Die 100 zu vergebenden Punkte wurden bis auf 0,05 Punkte auf die zu bewertenden Angaben heruntergebrochen. Mit diesem Beurteilungsschema wurden die Angebote unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse beurteilt, und schließlich wurde dann die Zuschlagsentscheidung getroffen.

Der Erstgereihte war mit drei Angeboten die Investmentbank Lehman Brothers: Das Alternativangebot 1 von Lehman erhielt 83,26 Punkte, das Alternativangebot 2 von Lehman erhielt 82,14 Punkte, und das Hauptangebot von Lehman erhielt 81,64 Punkte. Der Zweitgereihte hatte 79,05 Punkte. Die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots und damit die Begründung für die Reihung lagen darin, dass das Angebot des Bestbieters dem Angebot des Zweitgereihten unter qualitativen Gesichtspunkten sehr deutlich überlegen war.

Zum Vergabeverfahren: Es war dies ein EU-weites Verhandlungsverfahren nach dem Bundesvergabegesetz. Die Veröffentlichung erfolgte im EU-Amtsblatt und im Amtsblatt in der „Wiener Zeitung“. Als Verhandlungsverfahren wurde ein zweistufiges Verfahren gewählt: Die erste Stufe war die Auswahl der teilnehmenden Bieter anhand von Teilnahmeanträgen, die aufgrund der vorher bekanntgemachten Auswahlkriterien bewertet wurden. Die Einladung zu einer verbindlichen Angebotslegung erfolgte an eine vorher bekanntgemachte Anzahl von Unternehmen, an die besten fünf. In der zweiten Stufe wurden dann Verhandlungen mit allen Bietern über den gesamten Auftragsinhalt gemäß § 18(4) des Bundesvergabegesetzes alt geführt, um eine Auswahl des besten, d.h. wirtschaftlich günstigsten Angebots vorzunehmen.

Im Verhandlungsverfahren selbst sind nach dem Bundesvergabegesetz mindestens drei verbindliche Angebote einzuholen; das BMF hat jedoch fünf Bewerber zur Erstellung eines Angebots eingeladen. Im Verhandlungsverfahren ist keine formalisierte Öffnung von Angeboten erforderlich, im konkreten Verfahren fand wiederum, um optimale Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten, die Öffnung der Angebote unter notarieller Aufsicht und unter Protokollierung statt.

Die Prüfung und Bewertung der Angebote fand in einer aufwändigen und objektiv nachvollziehbaren Form durch angesehene Fachexperten statt. Während des gesamten Vergabeverfahrens wurde penibel darauf Bedacht genommen, die Grundsätze des Vergaberechts – also des freien und lauteren Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, der Vergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen – vollinhaltlich einzuhalten und insbesondere objektive, sachlich nachvollziehbare Entscheidungs- und Bewertungsgrundlagen anzuwenden.

Protokolle belegen die objektiv und sachlich nachvollziehbaren Entscheidungen und die Vorgangsweisen, die in den Kommissionssitzungen vereinbart wurden. Die gesetzlichen Fristen und die Benachrichtigungs- und Bekanntgabeverpflichtungen des Bundesvergabegesetzes wurden strikt eingehalten. Die Zuschlagentscheidung bzw. die Auswahl des Bestbieters des wirtschaftlich günstigsten Angebots trifft die Vergabekommission. Verhandlungen werden durch ein Team, das sich aus den Kommissionsmitgliedern zusammensetzt, geführt.

Externe Experten wurden generell beigezogen, an verschiedenen Projekten mitzuwirken, um privatwirtschaftliches Know-how in die Bundesverwaltung miteinzubringen. Jedes Unternehmen und jeder Konzern bemühen sich, komplexe und schwierige Projekte mit Begleitung durch externe Experten umzusetzen.

Um noch ein Beispiel anzuführen: Vor der letzten Legislaturperiode hat in Österreich jedes Bundesministerium getrennt Beschaffungen mit eigenen Beschaffungsabteilungen durchgeführt, d.h. man hat die Marktmacht, die Nachfragestärke und das Volumen des Bundes nicht genützt, um bestmögliche und niedrigste Preise zu erzielen. Auf Initiative des BMF ist es gelungen, aus mehreren Beschaffungsabteilungen eine Bundesbeschaffungs-GmbH zustandezubringen. Der Aufbau einer solchen Bundesbeschaffungs-GmbH ist ein sehr komplexer Prozess, weshalb es besonders wichtig war, herauszufinden, wo es in der Privatwirtschaft schon erfolgreich umgesetzte Projekte gibt. A.T.Kearney, die für diesen Beratungsauftrag gewonnen wurden, konnten diesbezüglich eine sehr gute Qualität und die erforderliche Fachkompetenz vorweisen. Die Beratungskosten betrugen ca. 3,3 Mio € inkl. Umsatzsteuer und im ersten Jahr standen diesem Betrag bereits 29 Mio € an Einsparungen gegenüber. In jedem Unternehmen, in welchem ein Beratungsauftrag für einen Betrag X vergeben wird und dann mehr als das Zehnfache an Einsparung bereits im ersten Jahr erreicht wird, wird die Abwicklung eines solchen Projekts als sehr positiv qualifiziert. Ohne die Beiziehung externer Berater wäre dies nicht möglich gewesen.

Einen weiteren Schwerpunkt der Befragung bildeten die Privatisierungen, durchgeführte wie geplante, im Rahmen der ÖIAG:

Zur Privatisierung im allgemeinen: Gemäß Ministerratsvortrag vom 1.4.2003 und vom 24.6.2003 wurden entsprechende Privatisierungsaufträge vonseiten der österreichischen Bundesregierung, wie es im ÖIAG-Gesetz vorgesehen ist, an die ÖIAG erteilt. Diese Privatisierungsaufträge sehen vor, dass bei den Privatisierungen auf eine möglichst hohe Wertsteigerung der Unternehmen und auf einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer geachtet werden soll.

Zusätzlich sind die österreichischen Interessen wie folgt zu wahren: Erstens ist auf die Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich zu achten. Zweitens sollen nach Möglichkeit die Entscheidungszentralen der zu privatisierenden Unternehmen in Österreich aufrechterhalten werden. Drittens sollen die bestehenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen, durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorge-kassen und Fonds erhalten bzw. ausgebaut werden. Viertens muss der österreichische Kapitalmarkt berücksichtigt werden.

Für nachstehende Unternehmen und Anteile an Unternehmen ist eine hundertprozentige Privatisierung vorgesehen, und zwar mit der Formulierung, dass diese hundertprozentige Privatisierung angestrebt wird: Das betrifft die Böhler Uddeholm AG, VA-Tech, die VOEST Alpine AG und die ÖIAG Bergbau Holding.

Für die Telekom Austria ist die Privatisierung bis zu 100 Prozent anzustreben, für den Verkauf der Österreichischen Post AG ist vorgesehen, dass der ÖIAG-Vorstand zwei Varianten ausarbeitet, einerseits die sogenannte Stand-alone-Variante, bei welcher der Bund hundertprozentiger Eigentümer bleibt, und andererseits die Variante der strategischen Partnersuche. Beide Varianten sind unter der Voraussetzung der flächendeckenden Erhaltung der Servicequalität und der Verbesserung der Unternehmensstruktur im Interesse der Steuerzahler und der Konsumenten vorzunehmen.

Für die VOEST Alpine AG hat der Ministerrat am 24.6.2003 eine weitere Präzisierung des ursprünglichen Privatisierungsauftrags erteilt. Demnach sollte nunmehr die ÖIAG beauftragt werden, die zwei Optionen der Privatisierung, einerseits über die Börse und andererseits in Form einer Privatisierung im Wege von Finanzinvestoren, zu prüfen.

Es wurden klare Zielfestlegungen anhand von vier Kriterien vorgenommen: Erstens soll eine österreichische Kernaktionärsstruktur beibehalten werden, zweitens soll die Einheit des Unternehmens gewahrt werden, drittens soll die Entscheidungszentrale in Österreich aufrecht erhalten bleiben, und viertens sollen die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten beibehalten werden. Diese Konkretisierung ist in der ÖIAG-Hauptversammlung vom 4. Juli d.J. an die ÖIAG als Ergänzung zum bereits bestehenden Privatisierungsauftrag ergangen.

Zur Vorgangsweise innerhalb der ÖIAG: Nach dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung wird vom Vorstand ein Privatisierungsprogramm erstellt. Dieses ist dem Aufsichtsrat entsprechend vorzulegen und zu beschließen. Derzeit liegt ein solches Privatisierungsprogramm für alle Unternehmen vor, die privatisiert werden sollen.

Sodann wird die ÖIAG Privatisierungskonzepte für jedes Unternehmen einzeln zu erstellen haben. Dieser Prozess ist derzeit im Gang. Erst wenn der Vorschlag des Vorstands für diese Konzepte dem Aufsichtsrat vorgelegt und von Letzterem beschlossen sein wird, beginnt die konkrete Privatisierung.

Da es eine Diskussion in der Öffentlichkeit gegeben hat, stellte BM Grasser klar, dass im Privatisierungsauftrag der Bundesregierung festgehalten wurde, dass die Vorgangsweise der ÖIAG in Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen zu erfolgen hat. Die betreffende Bestimmung ist sehr klar als Information der ÖIAG an den Finanzminister definiert; es handelt sich hiebei im Sinne des ÖIAG-Gesetzes um eine Informationsverpflichtung, welche die ÖIAG gegenüber dem Finanzminister und damit der Bundesregierung als Eigentümervertreter wahrzunehmen hat. Die ÖIAG hat jedenfalls zu beurteilen, wie sie den Privatisierungsauftrag der österreichischen Bundesregierung umsetzt.

Zur Frage nach Unvereinbarkeiten betreffend der Aufsichtsräte hielt BM Grasser fest, dass  im Sinne des ÖIAG-Gesetzes eine Entpolitisierung vorgenommen wurde, d.h. dass über den Aufsichtsrat der ÖIAG nur das erste Mal vonseiten des Eigentümervertreters bzw. der Bundesregierung entschieden wurde und dass klare Zeiträume hinsichtlich der Funktionsdauer der AR-Mitglieder festgelegt wurden. Danach kommt ein sich selbst erneuerndes Verfahren, das gesetzlich festgelegt wurde, zur Anwendung. Der Aufsichtsrat der ÖIAG erneuert sich aus sich selbst heraus und es wird Aufsichtsratsentscheidungen über nachrückende Aufsichtsräte geben. Im vergangenen Jahr hat der Aufsichtsrat drei Nachnominierungen in Form von Aufsichtsratsentscheidungen vorgenommen, auf die der Eigentümervertreter auf Grund der Gesetzeslage gar nicht Einfluss nehmen kann bzw. darf.

Aus Sicht des BMF ist in einer Phase des Verfahrens, in der es noch kein Privatisierungskonzept für jedes Unternehmen gibt, man daher noch nicht konkret im Privatisierungsprozess ist und auch noch nicht klar ist, wer potentielles Interesse am Erwerb von Beteiligungen und Unternehmensanteilen artikulieren wird, noch keine Unvereinbarkeit gegeben. Das BMF ist jedenfalls daran interessiert sind, dass penibelst darauf geachtet wird, dass es zu keinen Unvereinbarkeiten kommt.

Das BMF geht davon aus, dass für jeden Aufsichtsrat das Aktiengesetz und das ÖIAG-Gesetz gelten und jeder für sich selbst größten Wert darauf legt, im Rahmen der Gesetze zu agieren und jegliche Unvereinbarkeiten zu vermeiden.

 

 

4.2  In der Sitzung am 5. November 2003 sind ÖIAG-AR-Vorsitzender Alfred Heinzel, Dr. Peter Michaelis und DI Rainer Wieltsch angehört worden und haben dabei umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

Dipl-Bw. Alfred Heinzel:

In Bezug auf mögliche Unvereinbarkeiten hinsichtlich eines ÖIAG-Aufsichtsratsmitgliedes an Beteiligungen ist man sich dieser Problematik selbstverständlich bewusst. Es werden jedoch strenge Maßstäbe angelegt und alle nötigen Vorkehrungen getroffen, um Interessenskollisionen zu vermeiden.

Zu den vom Rechnungshof kritisierten Verträgen muss festgehalten werden, dass keine Verletzung der Schablonenverordnung seitens der ÖIAG beabsichtigt war. Die Anpassung der Verträge an die Schablonenverordnung wurde bereits vorgenommen.

Dipl.-Ing. Rainer Wieltsch:

Durch den Ministerratsbeschluss am 01. April 2003 erhielt die ÖIAG den Auftrag, die 100%ige Privatisierung der VOEST vorzubereiten und durchzuführen. In der am 09. Mai folgenden Hauptversammlung erfolgte die offizielle Auftragserteilung. Die  Privatisierung sollte folgende Ziele zum Inhalt haben: Behaltung einer österreichischen Kernaktionärsstruktur, Wahrung der Einheit des Unternehmens, Sicherung der Arbeitsplätze, Erhaltung und Ausbau der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich.

Bis zum 05. Juli wurden insgesamt 37 Gespräche  mit Interessenten geführt, unter anderen mit oberösterreichischen Bankdirektoren und nicht ganz so renommierten ausländischen Kunden sowie mit Vertretern des Magna-Konzerns. Mit Magna gab es insgesamt nur zwei Gespräche, die allerdings keine konkreten Verhandlungspunkte zum Inhalt hatten. In diesem Zusammenhang kam auch der Codename „Minerva“ auf und hatte nichts, wie Medien behaupteten, mit einem Verschwörungs- oder Geheimprojekt zu tun. Aus Gründen der Vertraulichkeit sei die Erfindung von Codenamen eine gängige Geschäftspraxis unter Rechtsanwaltskanzleien und Investmentbankern und ändere sich immer wieder im Laufe eines Projektes. Durch die Einschaltung von Rechtsanwälten und Investmentbankern für die Gesprächsverhandlungen ergaben sich automatisch auch Kosten, die allerdings nicht konkretisiert werden können. Hinsichtlich des Verkaufszeitpunktes der VOEST-Aktien und dem Börsegang galt es, den wirtschaftlich besten Zeitpunkt anzupeilen und dieser ergab sich im Herbst dieses Jahres. Die Aktien konnten zu einem Preis von 32,50 € pro Stück verkauft werden und lagen damit ungefähr 20% über dem Einjahresschnitt und 12% über dem Zweijahresschnitt. Die ÖIAG erlöste aus dem Verkauf 246,5 Mio €, die Umtauschanleihe, die 2006 in VOEST-Aktien gewandelt werden soll,  erbrachte zusätzlich 245,2 Mio €. Gemäß ÖIAG-Gesetz wird der Privatisierungsgewinn für die Tilgung von Refundierungsmöglichkeiten und des Gesellschafterdarlehens der Republik eingesetzt. 

 

Dr. Peter Michaelis:

Privatisierungen laufen nach einem sehr strengen Schema ab. Die ÖIAG erhält von der Bundesregierung den sogenannten Privatisierungsauftrag in der Hauptversammlung als Hauptversammlungsbeschluss. Auf Grundlage dieses Regierungsauftrages wird das mehrjährige Privatisierungsprogramm erstellt, das vom Aufsichtsrat genehmigt werden muss. Auf Jahresbasis werden für das laufende Jahr Privatisierungskonzepte vom Vorstand erarbeitet, die ebenso vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen. Das konkrete Privatisierungskonzept, das bereits die Art und Weise der Privatisierung beinhaltet, muss ebenfalls vom Aufsichtsrat genehmigt werden, sodann können Preis und Konditionen verhandelt werden. Ein letztes Mal tritt der Aufsichtsrat zusammen, um letztlich die konkrete Genehmigung zur Privatisierung zu erteilen.

Bei der Telekom Austria konnte die ÖIAG die Privatisierungsbasis dadurch verbessern, dass sie den von den Italienern gehaltenen 25%igen Anteil  an der Mobilkom zurückgekauft hat. Durch die Ausgabe einer 5%igen Umtauschanleihe, die auf 13 € pro Aktie festgelegt wurde, sind der ÖIAG 325 Mio € zugeflossen.

Bei der VA Tech konnte die ÖIAG von ihrem 24%igen Anteil 9% verkaufen. Mit den restlichen 15% blieb sie vorerst im Unternehmen, um gegenüber der Bankenwelt und auch gegenüber den Kunden zu dokumentieren, dass die ÖIAG den Prozess, bis sich ein neuer Aktionär gebildet hat, noch eine gewisse Zeit begleiten will. Dieser Schritt wurde notwendig, da zuvor eine österreichische Investorengruppe 19,05%  der Aktien erworben hatte und damit Unklarheit auslöste.

Anhand der Postbus AG und der Post AG konnte die ÖIAG weiters beweisen, dass sie hinsichtlich Beteiligungsmanagement und Privatisierungsmanagement einen guten Beitrag leistet. Durch sehr hohe Restrukturierungsmaßnahmen, durch Effizienzsteigerungsmaßnahmen, durch Regionalisierung, Transparentmachung und Prozessverbesserungen konnte aus der Postbus AG, die ein typischer Monopolbetrieb gewesen war, ein wirtschaftliches Unternehmen gemacht werden. Der Verlust von 12 Mio € im Jahr 2001 konnte im Jahr 2002 auf 4,8 Mio € reduziert werden.  Die Post AG selbst befindet sich durch eine zunehmende Liberalisierung in einem sehr schwierigen Umfeld. Die elektronischen Mittel der Datenübertragung stehen in einem Konkurrenzverhältnis zu den Leistungen der Post, was zu einer zunehmenden Substituierung führt. Im Rahmen des Beteiligungsmanagements wird mit aller Konsequenz die Wertsteigerung des Unternehmens Post verfolgt, um nicht nur den Wert der Anteile zu erhöhen, sondern auch vorrangig Arbeitsplätze zu sichern. Das Eingehen von strategischen Partnerschaften in Europa wäre in diesem Zusammenhang eine Überlegung wert. 

Die ÖIAG konzentriert sich nun auf die Rückzahlung der Schulden von 6,2 Mrd €, nachdem vor 2000 großteils nur die Zinsen bedient wurden. Im Jahr 2000 sind rund 2,4 Mrd € Privatisierungserlöse erzielt worden, im Jahr 2001 925 Mio €, im Jahr darauf nur 42 Mio €. Zwischen September 2002 und April 2003 gab es keinen Privatisierungsauftrag, im Jahr 2003 wurden bis zum 30. September 399 Mio € als Privatisierungserlös verbucht, wobei darin die Umtauschanleihen noch nicht enthalten sind. Die Nettoverschuldung der ÖIAG lag mit 30. September 2003 bei 1,636 Mrd €. Bei ordentlicher Erfüllung des Privatisierungsauftrages kann in absehbarer Zeit der Nullpunkt bei der Nettoverschuldung erreicht werden.  

 

 

4.3  In der Sitzung am 26. November 2003, in der schwerpunktmäßig das Vergabeverfahren hinsichtlich der Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften erörtert wurde, sind Ernst Karl Plech, DI Michael Ramprecht, Univ. Prof. Dr. Andreas Kletecka, Univ. Prof. Dr. Stefan Bogner und RA Dr. Johannes Schramm als Auskunftspersonen angehört worden. Zu Beginn dieser Unterausschuss-Sitzung ist RH-Präsident Dr. Franz Fiedler als Auskunftsperson befragt worden. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

Dr. Franz Fiedler:

Der Rechnungshof hat von der ÖIAG mehrfach ein Unternehmenskonzept gefordert und dieses auch unter dem Hinweis der Vertraulichkeit übermittelt bekommen. Dieses beinhaltet u.a. ein Privatisierungsvorhaben für jene Unternehmen, die zu privatisieren sind, wie Böhler-Uddeholm oder VOEST, weiters Unternehmen, an denen die ÖIAG ihre Beteiligungen weiter hält sowie Unternehmen, bei denen an keine Privatisierung gedacht ist. Das Vorhandensein dieses Unternehmenskonzepts ist also grundsätzlich als positiv zu bewerten, da es auch eine Grundlage für die Zukunft darstellt, bedarf aber sicherlich noch einer detaillierteren Ausgestaltung. In Bezug auf die Vertraulichkeit von Unterlagen gilt auch für den Rechnungshof laut Rechnungshofgesetz die Wahrung des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses. Der Rechnungshof muss in jeder schriftlichen Darstellung die an ihn ergangenen Unterlagen so publizieren, dass sich für die geprüften Unternehmen keine Nachteile ergeben. Ein vorsichtiger Umgang mit vertraulichen Unterlagen ist daher auch insofern von großer Bedeutung, als bei Indiskretion damit gerechnet werden muss, schließlich keine Unterlagen mehr zu erhalten.

Hinsichtlich der Anwendung der Schablonenverordnung können derzeit keine Angaben getätigt werden, da in die neuen Verträge selbst noch nicht Einsicht genommen werden konnte. Der Rechnungshof hat lediglich die Zusicherung erhalten, dass die neuen Verträge angepasst worden sind und es kann davon ausgegangen werden, dass sie mittlerweile schon angepasst wurden. Bei der nächsten Prüfung der ÖIAG werden die neuen Verträge hinsichtlich der Einhaltung der Schablonenverordnung überprüft.

Keine Aussagen können hinsichtlich einer Privatisierung oder die Vorbereitung der Privatisierung der Post getroffen werden, da sich die ÖIAG in ihren diesbezüglichen Planungen noch in einer sehr frühen Phase befindet. Bei einer eventuellen Übernahme der österreichischen Post durch die deutsche Post, wie in den Medien kolportiert, würde es sich um keine Privatisierung im konkreten Sinn handeln, da es sich hiebei lediglich um die Übertragung von österreichischen Anteilen der öffentlichen Hand an eine ausländische öffentliche Hand handeln würde. Es stellt sich aber jedenfalls die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Übertragung an eine ausländische öffentliche Hand, da nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass die öffentliche Hand in Österreich schlechter agiert als eine andere öffentliche Hand. Das ÖIAG-Gesetz enthält im übrigen keinen strikten Privatisierungsauftrag  sondern spricht nur von der Übertragung von Anteilsrechten des Bundes.

Die Stärke des Rechnungshofes liegt darin, Vergangenes zu überprüfen und Empfehlungen abzugeben und nicht in die Zukunft zu blicken. Der Rechnungshof kann auch nicht Stellung nehmen zu Fragen über die Verkaufserlöse der ÖIAG, da dies zeitlich noch viel zu kurz ist. Generell vertritt er aber die Meinung, zu überprüfen, ob sich eine Privatisierung a là longue rechnet.

 

Im Anschluss an die Befragung von RH-Präsidenten Dr. Fiedler wurde das Vergabeverfahren hinsichtlich der Veräußerung der Bundeswohngesellschaften ausführlichst erörtert:

 

Dipl.-Ing. Michael Ramprecht:

Im Vergabeverfahren um die Veräußerung der BUWOG wurde von zwei Prämissen ausgegangen: Führen eines glasklaren und nachvollziehbaren Verfahrens mit den besten Köpfen sowie Ertragsmaximierung. Das auf Basis des Bundesvergabegesetzes durchgeführte zweistufige Verfahren erfolgte unter der Leitung einer im Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2000 gebildeten Vergabekommission, bestehend aus einer Vorprüfungskommission und einer Hauptprüfungskommission, zu der fachkundige externe Experten beigezogen wurden. Insgesamt haben  19 internationale Interessenten mitgeboten, von denen letztlich fünf übrig geblieben sind. Von den verbleibenden Bietern haben drei aus Gründen der Nichteinhaltung der Ausschreibungsbedingungen ausscheiden müssen.

Das Bestbietersystem ist ein kombiniertes System aus Billigstbieterkriterien und sonstigen Qualitätskriterien, wobei vergaberechtlich ganz klar geregelt ist, dass ein Zuschlag nur nach den zahlenmäßig gewichteten Zuschlagskriterien erfolgen darf. Die internationale Investmentbank  Lehman Brothers ging nach diesem Punktesystem als Bestbieter hervor, da sie alle Kriterien mit der höchsten Punkteanzahl nach dem Bestbietersystem erfüllt hatte.

 

Dr. Johannes Schramm:

Bei dem erwähnten Vergabeverfahren handelte es sich um ein Verhandlungsverfahren. Dieses Verfahren erlaubt einen direkten gesprächsweisen Kontakt und Verhandlungen über den Gegenstand des Auftrages. Nach dem Bundesvergabegesetz 1997 war zwar eine verpflichtende Vorgabe des Verhandlungsverfahrens nicht direkt gegeben, allerdings gibt es eine einheitliche stringente Judikatur, die für geistig-schöpferische Leistungen ein solches Verhandlungsverfahren vorsieht. Daher wurde ein solches Verhandlungsverfahren gewählt. Die Struktur des Angebots gab eine drei- bis viermonatige Planungsphase und eine Umsetzungsphase von einem Jahr vor. Grundsätzlich waren Alternativangebote der Bieter zugelassen und es wurden auch zahlreiche gelegt. Die Firma Lehman Brothers legte beispielsweise zwei Alternativangebote vor.  Die Bestbieterkriterien wurden vorab festgelegt und durch die Kommission bestätigt. Sie wurden in der Tradition des Bundesministeriums für Finanzen insofern fortgesetzt, dass die Bestbieterkriterien, die für die Verwertung des Bundesverlages als Vorbild genommen wurden, auch hier zur Anwendung kamen. Die Kriterien richteten sich zu 40 Prozent nach dem Preis und zu 60 Prozent nach der Qualität.

Eine konkrete Immobilienbewertung konnte im Detail nicht vorgegeben werden, weil die Vorgabe an die Investmentbank war, in den ersten vier Monaten der Planungsphase eine optimale Verwertung, die größtmögliche Rendite zu suchen. Es standen verschiedene Verwertungsvarianten zur Verfügung: 1) asset deal: Aufteilung des Portfolio in einzelne Liegenschaften und ein getrennter Abverkauf 2) share deal: Veräußerung der Geschäftsanteile 3) Verbriefungsgeschäft: Sekuritisation, CMBS-Transaktion

CMBS-Transaktionen, eine Veräußerung der Mieterlöse, sind in den letzten Jahren bei solchen Geschäften immer stärker bei den Spezialisten aufgekommen, da damit recht gute Rendite-Erfahrungen gemacht wurden.

Die Frage, ob der Vorgang der Suche nach einer Investmentbank ein ausschreibungspflichtiger Vorgang sei, konnte nicht definitiv beantwortet werden. Letztlich haben die besseren bzw. die gewichtigeren rechtlichen Argumente dazu geführt, dass die Suche und Auswahl der Investmentbank verpflichtend vergaberechtlich auszuschreiben sei.

Beim Sichten der Teilnahmeunterlagen wurde der Internationalität der Bewerber maßgebliche Bedeutung beigemessen, in der Meinung, dass internationale Kontakte und internationales Fachwissen ein sehr wesentlicher Aspekt für die bestmögliche Verwertung seien.

Von den 19 Teilnahmeanträgen wurden fünf zur Angebotslegung eingeladen. Nach Ende der Ausschreibungspflicht, also mit Offertlegung, fand ein Hearing statt, das auch auf Video aufgezeichnet wurde. Die Öffnung der Angebote erfolgte durch einen Notar und sie wurden auch ebendort hinterlegt.

Die Vergabekommission trat Anfang September 2002 zusammen. Für das gesamte Vergabeverfahren galt als Vorgabe an die externen Berater und Mitglieder der Kommission, dass der Ablauf zügig zu erfolgen habe. Die Thematik um die Maastricht-Kriterien hat allerdings aus einer Rechtsunsicherheit heraus eine Verzögerung  gebracht. Die für die Maastricht-Kriterien maßgeblichen Experten bei Eurostat konnten keine rechtlich verbindliche Antwort geben. Die Maastrichtkonformität konnte weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Sie wurde daher in den Ausschreibungsunterlagen belassen, andernfalls wäre es im nachhinein, nach Versendung der Ausschreibungsunterlagen, nicht mehr möglich gewesen, dieses Kriterium wieder in die Ausschreibung aufzunehmen.

Die Vorprüfungskommission, die nicht stimmberechtigt war, setzte sich aus Univ.-Prof. Dr. Bogner, Univ.-Prof. Dr. Kletecka, Univ.-Prof. Dr. Zechner und Rechtsanwalt Dr. Schramm zusammen. Diese Kommission war mit den voluminösen Angeboten beschäftigt, um die optimale Auswahl zu treffen. Es mussten innerhalb von zehn Tagen 1500 Seiten beurteilt werden.  Die Unterlagen dieser Vorprüfungskommission wurden anschließend der Vergabekommission übergeben.  Die ersten Stellungnahmen der Kommission waren auf einer mündlichen Vorinformation durch die Vorprüfungskommission aufgebaut. Die Hauptprüfungskommission studierte überblicksmäßig die Vorprüfungsdokumente, die 50 bis 60 Seiten umfasste. Die stimmberechtigten Mitglieder der Hauptprüfungskommission stimmten später zugunsten der Investmentbank Lehman Brothers ab.

Im Vertrag mit der Investmentbank Lehman Brothers waren im Gegensatz zu den üblichen Haftungsbestimmungen besonders scharfe Haftungsbestimmungen vorgesehen. Auch für Subunternehmer wurde eine direkte Haftung vorgesehen, dies, obwohl eine direkte Haftung von Subunternehmen normalerweise im ABGB nicht vorgesehen ist.

 

Univ.-Prof. Dr. Stefan Bogner:

Hinsichtlich der Punktevergabe wurden 60 Prozent der Punkte, die durch die Qualität des Angebotes vergeben worden sind, weiter aufgespalten in folgende Subkriterien: Ausmaß der Zielerreichung, Prozessstrukturierung und Zielerreichungsmethoden, Plausibilität, Schlüssigkeit und  Überzeugungskraft der Darstellung sowie Risikomanagement. Diese Kriterien wurden weiters geteilt in Planungs- und Umsetzungsphase, was in Summe jeweils 20 Prozent der Punkte  ergeben hatte oder erreicht werden konnten. Weitere 10 Prozent der Punkte wurden für die Zusammensetzung und Qualifikation des eingesetzten Projektteams und weitere 10 Prozent der Punkte für die Qualität des Projektmanagements vergeben. Gemäß diesen Vorgaben wurden von den Bietern sehr umfangreiche Unterlagen übergeben, die in den Verhandlungsrunden angepasst wurden. Die „final offers“ der einzelnen Bieter wurden geprüft und entsprechend den Vorgaben erfolgte die Punktevergabe. Hinsichtlich der Zielerreichung der Erlösmaximierung gab es eindeutige Unterschiede zwischen den einzelnen Bietern.

 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka:

Hinsichtlich der Bewertung der Gesellschaften muss berücksichtigt werden, dass im konkreten Fall Recht und Wirtschaft Hand in Hand gehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen mussten eingehalten werden, da man sich ja im Rahmen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu bewegen hatte.  So sieht § 13 des WGG vor, dass nur eine Kostendeckungsmiete einzuheben ist. An eine Mietanpassung im ortsüblichen Sinn sei daher überhaupt nicht zu denken gewesen. Die Aufgabe der Investmentbank war es, im Rahmen der jetzigen Bestimmungen einen maximalen Erlös zu erzielen.

Es wurde selbstverständlich auch darauf Bedacht genommen, dass von den Bietern entsprechende Referenzen vorliegen. In den Beraterunterlagen wurde genau aufgelistet, in welchen Bereichen Erfahrung erwartet wurde. Die Veräußerung von großen Immobilienvermögen, von großen Wohnungsanlagen stellte daher eine Grundvoraussetzung dar. Diese Bedingungen führten schließlich zum Short-listing der fünf, bei welchen dann die konkrete Struktur des Verwertungsangebots beurteilt wurde. 

 

Ernst Karl Plech:

Eine mögliche Unvereinbarkeit seiner Person hat es weder in rechtlicher noch in sonst irgendeiner Form gegeben, denn nach Zuschlagserteilung erfolgte der unverzügliche Rückzug aus der Vergabekommission.

 

 

4.4  In der Sitzung am 10. Dezember 2003 ist BM Mag. Karl Heinz Grasser ein zweites Mal – entgegen der ständigen Praxis  – angehört worden und hat dabei umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

Befragt nach der Reform der gesamten Finanzverwaltung, inklusive der Zentralleitung, die notwendig geworden war, erklärte BM Grasser, dass Ziel dieser Reform die Schaffung einer serviceorientierten, effizienten, flexiblen und kostengünstigen Finanzverwaltung sei, um die Aufgabe der Aufkommenssicherung und der Betrugsbekämpfung optimal zu erfüllen und den sich ändernden Anforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. Andererseits sollten durch diese Organisationsreform entsprechende Einsparungen möglich gemacht werden.

Ziel ist auch die Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Sinne einer einheitlichen Rechtsauslegung und Rechtsanwendung sowie die Stärkung der Bürgerrechte durch die Schaffung der Unabhängigen Finanzsenate und der Bürgerorientierung, z. B. durch Einrichtung sogenannter Info-Center, die die umfassende Information der Bevölkerung bei Kontakt mit den Finanzbehörden, und zwar im Sinne eines One-Stop-Shop-Prinzips, zum Ziel haben.

Elektronische Abgabenerklärungen für Lohnsteuerpflichtige, wobei es bereits mehr als 100 000 elektronische Anmeldungen mit steigender Tendenz gibt, sind bereits seit Anfang dieses Jahres möglich; im Mai 2004 wird das Paket für die Unternehmer zur Verfügung gestellt werden. Weiters werden im Zuge der Reform der Finanzverwaltung die 80 Finanzämter zu 43 Wirtschaftsräumen zusammengeführt, mit der Zielsetzung, zwar jeden Standort zu erhalten, aber gleichzeitig die Flexibilität der Organisation sehr deutlich zu erhöhen.

Im Interesse der Steuerzahler kam es auch zur Neuorganisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes für Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge, und zwar in der Form, dass nunmehr Beschaffungen in einem konzertierten Akt durchgeführt werden, von der Bundesbeschaffungs GesmbH. Vor der Reform wurde der Einkauf in jedem Ressort und innerhalb der Ressorts teilweise in nachgeordneten Dienststellen vollkommen eigenständig durchgeführt. Ein entsprechender Katalog von Gütern und Dienstleistungen wurde mit einer Verordnung des BMF definiert und bereits im ersten Jahr 2002 konnte bei einem Beschaffungsvolumen von 290 Mio € ein Einsparungspotential von 29 Mio € erreicht werden. Für 2003 wird ein ähnliches Ergebnis erwartet. Die Kosten für die Beratungsleistungen zur Neuorganisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes beliefen sich auf 3,3 Mio € inkl. Umsatzsteuer. Ein besonderes Anliegen, was die Teilnahme an den von der Bundesbeschaffungs GesmbH durchgeführten Vergabeverfahren betrifft, war, dass in den Ausschreibungen, auch in der Ausschreibung von Teillosen, die Leistungsfähigkeit der Klein- und Mittelbetriebe berücksichtigt wird, damit sie eine reale Chance auf Zuschlagserteilung haben. Weiters werden in den Ausschreibungen der Bundesbeschaffungs GesmbH auch stets Subunternehmer und Bietergemeinschaften zugelassen, damit vor allem Klein- und Mittelbetriebe bei größeren Aufträgen über Kooperationen in bislang unerreichbare Märkte vordringen können.

Die Beiziehung von externen Beratern war wiederum ein Fragekomplex, der ausführlichst von BM Grasser beantwortet wurde.

Die Bundesregierung ist mit einem ambitionierten Arbeitsprogramm angetreten, das hoch komplexe Reformschritte von großer wirtschaftlicher Tragweite beinhaltet, wobei in vielen Bereichen Neuland betreten wird. Ziel ist auf der einen Seite eine größere Effizienz und Serviceorientierung für die Bevölkerung zu erreichen und andererseits für den Steuerzahler bestehendes Kostensenkungspotential tatsächlich zu lukrieren. Zur Umsetzung der Reformvorhaben wurde eine Kombination aus bewährtem Know-How des Ressorts und spezialisierten Experten, die Erfahrung in verschiedenen Teilbereichen haben, gewählt. So ist z. B. das Finanzressort nicht darauf spezialisiert, Beschaffungsabteilungen zu restrukturieren und eine neue Beschaffungskompetenz aufzubauen. AT Kearney, die die betreffende Ausschreibung gewonnen haben, konnten die entsprechende und notwendige Erfahrung und Kompetenz vorweisen, da sie bereits in vielen Konzernen und öffentlichen Einrichtungen das Beschaffungswesen restrukturiert haben. Ähnlich verhält sich die Situation bei der Beiziehung von Lehman Brothers bei der Veräußerung der Bundeswohngesellschaften, da diese Investmentbank, was Immobilienprivatisierungen betrifft, einer der anerkanntesten Berater weltweit ist.

BM Grasser wiederholte hinsichtlich der Ausschreibung zur Privatisierung der Wohnbaugesellschaften, dass ein zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt wurde, das voll und ganz den gesetzlichen Voraussetzungen und Kriterien entsprochen hat. Der Bestbieter wurde von einer elfköpfigen Vergabekommission ausgewählt. Gemessen am erwarteten Erlös liegen die Ausgaben für das Beratungshonorar im Rahmen.

Angesprochen auf die Rolle des Immobilienmaklers Ernst Plech, erläutert BM Grasser, dass er zwar Mitglied der elfköpfigen Vergabekommission war, aber seit der Vergabe an Lehman Brothers keine Rolle mehr in diesem Verfahren gespielt hat. Für BM Grasser war es sehr wichtig, die Vergabe an den Berater vom Veräußerungs- und Privatisierungsvorgang zu trennen, um jeden Interessenkonflikt zu vermeiden.

Die Begleitung des Change-Prozess, die Reorganisation der Finanzverwaltung, wurde selbstverständlich ausgeschrieben: 14.2.2002 Absendung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, am 22.2.2002 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, am 13.3.2002 das Einsetzen einer Vergabekommission, wobei sich die Kommission aus acht Mitgliedern, vier Ersatzmitgliedern zusammengesetzt hat, die hochrangige Fachbeamte aus dem BMF und von den Finanzämtern, hoch qualifizierte Spezialisten auf dem jeweils zu beurteilenden Fachgebiet sowie auf dem Gebiet des Vertragsvergaberechts waren, um Objektivität und Transparenz im höchstmöglichen Ausmaß zu gewährleisten. Ergänzend zu dem Anwalt wurde ein Universitätsprofessor mit einschlägiger Erfahrung für die Ausschreibungen gemäß Verhandlungsverfahren beigezogen, um einerseits die Objektivität der Entscheidung sicherzustellen, andererseits betriebswirtschaftliche Expertisen sowohl in den Auswahlprozess als auch in die konkreten Vertragsverhandlungen einzubringen.

Die erzielten Verhandlungserfolge übertrafen bislang in sämtlichen Projekten die durch die Beiziehung der externen Experten entstandenen Kosten und die Einspruchssicherheit war durch eine professionelle Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen und ein umfassend transparentes Bewertungssystem mit sehr hohem Detaillierungsgrad gewährleistet. Dieses System basiert auf internationalen Standards, z. B. auf jenen der Schweizer Kantonsverwaltung, und wird für jede Ausschreibung optimal adaptiert. Gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Beurteilungskriterien wurde ein detailliertes Beurteilungsschema vor der Angebotseröffnung entwickelt, das in drei Hauptkriterien, nämlich Qualität der Angebote, Adäquanz der angebotenen Beratungskapazität und Kosten der Beratungsleistung, gegliedert wurde und insgesamt 1000 Punkte, das sind 100%, umfasst.

Am 24.6.2002 wurde der Zuschlag auf Grund eines einstimmigen Kommissions-Beschlusses erteilt, am 8.8.2002 die Veröffentlichung des vergebenen Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union, danach wiederum im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

Zielsetzung dieser Vergabe war, die grundlegende Restrukturierung der Finanzverwaltung zu begleiten. Auf der einen Seite die Kosten für die Beratung in Höhe von 452 000 €, auf der anderen Seite ein Einsparungspotential in der Größenordnung von 250 Mio €, das bis zum Jahr 2005 bzw. 2006 erwartet wird, durch die Reduzierung der Finanzämter von 80 auf 43, durch die Reduzierung von entsprechenden Finanzamtsvorständen und von Hierarchieebenen. Es werden Kompetenzen vom BMF in Richtung der Finanzämter abgegeben, um zu dezentralisieren, um auch eine neue Selbstbestimmung und stärkere Verantwortung der Mitarbeiter zu erreichen.

Die Veräußerung des Österreichischen Bundesverlages, die einen Erlös von 24 Mio € erbrachte, wurde von KPMG für ein Beratungshonorar von 788 000 € begleitet. Trotz der schwierigen Marktsituation konnte ein sehr guter Preis erzielt werden, nicht zuletzt auch durch das persönliche Engagement von BM Grasser und KPMG, die sich sehr stark in dieses Verfahren eingebracht haben. Diese Privatisierung war insgesamt eine sehr schwierige, weil auch versucht wurde, verschiedene Kriterien wie die Berücksichtigung österreichischer Autoren, auch in Zukunft bestmöglich zu erfüllen.

Bei der ÖIAG betonte BM Grasser die erfolgreiche Entpolitisierung sowie die Rückführung der Schulden von 6,2 Mrd. € auf 1,7 Mrd. € im Jahre 2003 und hält die Privatisierung der voestalpine und Böhler-Uddeholm für sehr gelungen.

Im Schnitt konnte bei der Böhler-Uddeholm an Dividende ungefähr 6 Mio € pro Jahr lukriert werden, dh es hätte ungefähr 22 Jahre gebraucht, um über die jährlichen Dividendenzahlungen den infolge der Privatisierung des 25%-Anteils erzielten Verkaufspreis von 133,4 Mio € zu bekommen, wobei sehr wohl abgewogen wurde, welche Variante sinnvoller und zielführender ist.

Dabei ruft er die Privatisierungen, die unter vorigen SP-Regierungen durchgeführt wurden, in Erinnerung und führt die Privatisierung der VOEST ALPINE Bergbautechnik an, die einen Buchwert von 155 Mio ATS und einen geschätzten zu erzielenden Verkaufspreis von 200 bis 500 Mio ATS hatte. Der damalige SP-Finanzminister hat den Buchwert von 155 Mio ATS auf 1 ATS abgewertet, einen Zuschuss zur Verlustabdeckung von 489 Mio ATS gegeben und hat um 1 ATS verkauft bzw. an die Privatwirtschaft verschenkt. Ein weiteres Beispiel ist die AMAG, bei der der Buchwert wiederum von 800 Mio ATS auf 1 ATS reduziert wurde und noch ein Zuschuss von 1,2 Mrd. ATS gegeben wurde. Ähnlich wollte man bei der Veräußerung der im Eigentum des Bundes befindlichen Anteilsrechte an drei gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften vorgehen, und zwar war beabsichtigt, zum Nennwert sehr wertvolle Vermögensbestandteile des Steuerzahlers zu veräußern, wo noch dazu der Aufsichtsratsvorsitzende der einen Gesellschaft der Käufer der anderen Gesellschaft gewesen wäre, also ein klassischer Interessenkonflikt.

Nochmals wiederholte BM Grasser, dass das Verhandlungsverfahren zur Veräußerung der Bundeswohngesellschaften ein vollkommen transparentes war, jedes mitbietende Unternehmen hatte zum gleichen Zeitpunkt die genau gleichen Informationen. Es wurde keiner bevorzugt, keiner hatte eine Information, die der andere nicht auch gehabt hätte. Kein Unternehmen hat einen Einspruch erhoben.

Geschätzt wird ein Erlös aus der Veräußerung der Bundeswohngesellschaften in der Bandbreite von 600 Mio € und 1 Mrd. €, wobei sehr genau geprüft werden wird, welche Option die sinnvollere ist, nämlich die Anteile der Gesellschaft zu verkaufen oder ob es klüger ist, eine Sekuritization durchzuführen, womit das Vermögen in der Verfügungsgewalt der Republik behalten würde.

 

 

5.  Schlussfolgerungen:

 

      Die zielgruppenorientierte Übermittlung von Informationen über Ressortthemen an die Bevölkerung ist dem Bundesministerium für Finanzen ein wichtiges Anliegen, wobei versucht wird, mit den Betroffenen in einen aktiven Dialog einzutreten und die aktive Kommunikation mit den Bürgern zu fördern. Ziel des Bundesministerium für Finanzen ist, sich in Richtung eines modernen Dienstleistungsunternehmens zu positionieren. Die Ausgaben des Bundesministeriums für Finanzen für diese Informationstätigkeit bewegen sich auf dem Niveau der Ausgaben früherer Finanzminister.

      Die vom Bundesministerium für Finanzen geplanten Reformen dienen einerseits der Steigerung der Effizienz und Serviceorientierung für den Bürger, auf der anderen Seite sollen im Interesse des Steuerzahlers mögliche Kostensenkungspotentiale lukriert werden. Die Beiziehung externer Berater für die Umsetzung großer Vorhaben und Projekte ist trotz hervorragender Mitarbeiter im Bundesministerium für Finanzen deshalb sinnvoll, weil mit Hilfe dieser Spezialisten zusätzliches Know-How eingebracht wird und Einsparungspotentiale in den Verwaltungsbereichen aufgezeigt werden können. Die externen Experten ergänzen das Fachwissen der zuständigen Bediensteten der Fachabteilungen. Die infolge der umgesetzten Reformen bereits erzielten Einsparungen beweisen die Richtigkeit und Sinnhaftigkeit, große Vorhaben und Projekte von externen Experten begleiten zu lassen. Die Relation  zwischen den Aufwendungen für die Beratung im Vergleich zu den tatsächlich bereits erzielten volkswirtschaftlichen Einsparungen von 1,9 Mrd. € spricht für sich und zeigt, dass eine sehr erfolgreiche Vorgangsweise gewählt wurde und sich diese Investitionen jedenfalls lohnen. Auch SPÖ-Finanzminister holten sich bei größeren Vorhaben Unterstützung und Know-How von externen Beratern.

      Der von der Opposition immer wieder erhobene Vorwurf, Aufträge wurden in erster Linie an Freunde des Finanzministers erteilt, entbehrt jeder Grundlage. Alle Vergabeverfahren sind äußerst korrekt durchgeführt worden, die Vorgänge sind allesamt transparent und objektiv nachvollziehbar abgelaufen. Kommissionen bestehend aus externen Experten und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen wurden eingesetzt, um größtmögliche Transparenz und Objektivität gewährleisten zu können. Dass kein einziges Vergabeverfahren beeinsprucht bzw. aufgehoben wurde, ist Beweis dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften auf Punkt und Beistrich eingehalten wurden.

      Der immer wieder erhobene Vorwurf, im Zuge der Privatisierungen der ÖIAG würde Bundesvermögen „verscherbelt“ und „verschleudert“, muss entschieden zurückgewiesen werden. Tatsache ist vielmehr, dass auf Grund der bereits erfolgreich vorgenommenen Privatisierungen der Schuldenstand der ÖIAG von 6,2 Mrd. € (im Jahr 2000) auf unter  1,7 Mrd. € (mit Ende des Jahres 2003) zurückgeführt werden konnte. Unter der Verantwortung von SPÖ-Finanzministern kam es zum Schaden des Steuerzahlers mitunter vor, dass Vermögen der Republik um 1 symbolischen Schilling verschenkt wurde, wie dies anhand der Voestalpine Bergtechnik sowie der AMAG  belegt werden kann.

       Unternehmen, an denen die ÖIAG Anteile hält, sollten aus dem Einflussbereich der Politik herausgehalten werden, da, wie am Beispiel der Privatisierung der voestalpine ersichtlich, unter anderem die Kursentwicklung darunter leiden und somit ein Schaden für das Unternehmen entstehen kann. Umso wichtiger ist es daher, in Zukunft diese Betriebe nicht zum Gegenstand politischer Debatten werden zu lassen. Unter SP-Finanzministern setzte sich der ÖIAG-Aufsichtsrat üblicherweise aus Mitarbeitern der Ministerbüros zusammen. Unter ÖVP-FPÖ-Regierungsverantwortung seit 2000 wurde die ÖIAG erfolgreich entpolitisiert.

      Der Themenkomplex „Gemeinnütziger Verein zur Förderung der New Economy“ war nicht Gegenstand dieses Unterausschusses, da gemäß § 32 e GOG der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses nur „einen bestimmten Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 zu prüfen“  hat. Ein bestimmter Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG liegt dann vor, wenn er sich auf eine der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Angelegenheit der Bundesgebarung (Art. 122 Abs. 1 B-VG) bezieht. Der „Gemeinnützige Verein zur Förderung der New Economy“ erhält keine öffentlichen Gelder und unterliegt somit auch nicht der Kontrolle durch den Rechnungshof. Daher fällt diese Thematik auch nicht in die Prüfzuständigkeit des Unterausschusses.

      Die Beratungen im Unterausschuss haben jedenfalls gezeigt, dass die im Bundesministerium für Finanzen gesetzten Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen sowohl unter strikter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen als auch unter größtmöglicher Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit durchgeführt wurden.

 

Bedauerlicherweise musste im Zuge der Unterausschussberatungen mehrmals festgestellt werden, dass sich Abgeordnete der SPÖ-Fraktion leichtfertig über das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates hinwegsetzten. Der Fraktionsvorsitzende der SPÖ veröffentlichte auf seiner Homepage wider besseren Wissens die vertraulichen Protokolle einer Unterausschuss-Sitzung. Erst nachdem sich die Präsidialkonferenz des Nationalrates mit diesem - in dieser Art und Weise – erst- und einmaligen Bruch des Geschäftsordnungsgesetzes befasst und den Betreffenden zur Einhaltung der Geschäftsordnung ermahnt hatte, war dieser bereit, die vertraulichen Protokolle wieder aus dem Internet zu nehmen.

Festzustellen war leider auch, dass die SPÖ-Mitglieder des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses nicht um sachliche Arbeit und Aufklärung von Sachverhalten bemüht, sondern in erster Linie an Skandalisierung interessiert waren. Man schreckte nicht einmal davor zurück, Mitgliedern der Bundesregierung strafrechtlich relevante Tatbestände zu unterstellen und die Staatsanwaltschaft mit Anzeigen und Sachverhaltsdarstellungen zu überhäufen. Dies sollte jedenfalls nicht zur politischen Methode erhoben werden.

Abschließend ist zu sagen, dass der gesamte Prüfkomplex auf Grund zahlreicher Dringlicher Anfragen, Anfragebesprechungen, Anfragebeantwortungen und nicht zuletzt durch die intensiven Beratungen dieses Unterausschusses bis ins letzte Detail offengelegt worden ist und somit auch keine Fragen unbeantwortet geblieben sind.

 

 

Bei der Abstimmung wurde dieser Bericht mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses stellt daher den Antrag, der Rechnungshofausschuss  wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004 01 08

      Mag. Heribert Donnerbauer      Erwin Hornek

       Berichterstatter                  Obmann