Minderheitsbericht
gemäß § 42
Abs. 4 GOG
der Abgeordneten Dr.
Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses
gemäß § 32e Abs. 4 GOG zur Durchführung des Verlangens auf Prüfung
der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs-
und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen
für Unternehmen der ÖIAG sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit
legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform, Organisations-struktur des Ressorts,
Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit
Vorbemerkung
Bevor im Rahmen eines ausführlichen
Berichtes über die Arbeit des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses betreffend das obig näher bezeichnete Verlangen auf die
einzelnen Problemstellungen näher eingegangen wird, werden zentrale Aussagen
des Finanzministers im Zuge der Sitzungen des Ausschusses bzw. im
Zusammenhang mit diesen kurz dargestellt:
Finanzminister Grasser behauptete in der
Sitzung des Ständigen Unterausschusses am 10. Dezember 2003, gefragt über seine
Homepage, dass er die Beantwortung von Fragen über die Finanzierung dieser
ablehne, da es sich um eine private Web-Site eines privaten Vereines
handle. Damit steht Minister Grasser im Widerspruch zu Staatssekretär Finz, der
dem Finanzminister Steuerfreiheit hinsichtlich der Homepage attestierte und als
Hauptargument diesbezüglich anführte, dass diese Homepage nur dienstliche
Zwecke erfülle, weil sie zur Darstellung der Politik des Ministers gedient
habe. Die Homepage hätte nach Ansicht der Finanzbeamten Karl-Heinz Grasser
ausschließlich in seiner Funktion als Finanzminister und nicht als Privatperson
gedient (APA 0651 und APA 0320 vom 11. Juli 2003).
In der Sitzung des Unterausschusses am 11.
Juli 2003 äußerte sich Finanzminister Grasser – nach Fragestellung von
Abgeordneten Dr. Kräuter – wie folgt: „Weiters hat Herr Abgeordneter Dr.
Kräuter gefragt, welchen Marktwert Homepages haben und welchen Wert unter
Umständen auch die Homepage des Vereines zur Förderung der New Economy hat. Ich
muss Ihnen ehrlich sagen, ich habe keine Erfahrung mit der Erstellung von
Homepages. Es war dies weder Gegen-stand meiner Ausbildung, noch fällt dies in
den Gegenstand des Vollzuges in diesem Ressort und daher kann ich Ihnen diese
Frage nicht beantworten“.
Ebenso hielt Finanzminister Grasser im Zuge
dieser Sitzung fest:
„Ich beantworte Ihnen
aber trotzdem gern die Frage, ob ich einen Rechnungsprüfer in diesen Verein
nominiert habe: Ich habe dies nicht getan. Ich habe niemanden dorthin nominiert
oder entsandt und ich habe überhaupt keine Anweisung gegeben oder Verfügung
betreffend den Verein getroffen“.
Ebenso am 11. Juli 2003 (auf Anfrage von
Abg. Dr. Pilz):
„Ich kann Ihnen
Fragen zum Verein aber auch deshalb nicht beantworten, weil ich mit diesem
Verein formal nichts zu tun habe, ich bin weder Mitglied, noch habe ich
irgendeine Verantwortung in diesem Verein wahrgenommen“.
„Die Frage nach dem
Kontostand des Vereines ist meines Erachtens ebenfalls nicht geschäftsordnungskonform“.
Grasser zur Homepage auf eine Dringliche
Anfrage der SPÖ am 12.6.2003:
„Selbstverständlich
wird kein einziger Euro und kein einziger Cent meiner Homepage mit Steuergeld
finanziert. Das ist selbstverständlich nicht der Fall! Es wäre sehr plump, wenn
ich Ihnen auf eine solche Frage was anderes sagen müsste. Natürlich ist diese
Homepage privat und über Sponsoren finanziert“.
Konfrontiert mit der Versteuerung von
Beratungshonoraren des Finanzministers sowie dem Parallelfall des Schauspielers
Otto Tausig antwortet Finanzminister Grasser im Zuge der Sitzung des Ständigen
Unterausschusses am 11. Juli 2003 wie folgt:
„Wenn Otto Tausig
Honorare verlangt hat, dann ist das ein einkommenspflichtiger Vorgang. Ich habe
hingegen keine Honorare verlangt, daher liegt überhaupt kein
einkommenssteuerrechtlich relevanter Vorgang vor“.
Grasser allgemein zu Beraterhonoraren in
der Sitzung des Ständigen Unterausschusses am 10. Dezember 2003:
„Ein Berater verdient sich selbst!“
1. Einleitung
Am 9. April 2003 haben ein Viertel der
Abgeordneten gemäß § 32e Abs. 2 GOG des Nationalrates einen Antrag auf
Durchführung einer Gebarungsüberprüfung durch den Ständigen Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses betreffend die Gebarung des Bundesministeriums für
Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit
1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für Unternehmen der ÖIAG sowie
Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben
(Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform,
Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit gestellt.
Dieses Verlangen wurde wie folgt begründet:
„Das Regierungsprogramm der
Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode sieht die vollständige
Privatisierung (100 %) der ÖIAG-Töchter Böhler Uddeholm AG, VA-Technologie AG,
Voest-Alpine AG, Österreichische Postbus AG, Österreichische Bergbau AG und der
Telekom Austria vor, wobei lediglich ausgeführt wird, dass hiebei eine
österreichische Kernaktionärsstruktur durch Syndikate mit industriellen
Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds, etc.
im Sinne einer Stärkung der Head quater-Funktion Österreichs „wünschenswert“
sei. Auch für die Österreichische Post AG soll ein strategischer Partner
gesucht und ein erster Privatisierungsschritt vorgenommen werden, dass nach
abgeschlossener Privatisierung der angeführten Unternehmen die Auflösung der
ÖIAG und die Neugründung einer so genannten Bundesbeteiligungs- und Managementgesellschaft
erfolgen könne.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die
Zielsetzungen der Privatisierung dieser Unternehmen in der XXI.
Gesetzgebungsperiode der Zielsetzung, möglichst hohe Wertsteigerung und sodann
möglichst hohe Erlöse für den Eigentümer zu erzielen, sich weitgehend
widersprechen. Der geplante Abverkauf von Volksvermögen in einer denkbar
schlechten Börsenphase und einem eher negativen gesamtwirtschaftlichen Umfeld,
wird dazu führen, dass die genannten staatlichen Unternehmen zu Schleuderpreisen
verkauft werden. Auch kann nicht damit gerechnet werden, dass alle Unternehmen
auch in Zukunft mit einem österreichischen Kernaktionär ausgestattet sind, da
selbst die im Regierungsprogramm genannten potentiellen Käufer zum Großteil
eine nicht österreichische Kernaktionärsstruktur aufweisen. Durch diese Vorgangsweisen
sind die österreichischen Konzernzentralen, Forschung und Entwicklung und damit
letztlich auch die österreichischen Standorte insgesamt und die entsprechenden
Arbeitsplätze gefährdet. Dem Regierungsprogramm fehlt jedes standortpolitische
Konzept und definiert keine österreichischen Interessen, damit verabschiedet
sich die Regierung Schüssel II von der Möglichkeit der Gestaltung nationaler
Industriepolitik für die Zukunft Österreichs. Regierungsziel dürfte es offenbar
sein, mit Einmaleffekten neue, selbst verschuldete Budgetlöcher zu stopfen bzw.
eine bestimmte Klientel mit österreichischen Unternehmen zu
Schlussverkaufspreisen billig zu bedienen.
Die schwarz-blaue Bundesregierung hat keine
Vorkehrungen gesetzlicher und politischer Art geschaffen, um bei künftigen
Privatisierungsschritten die österreichischen Interessen zu schützen.
Bisher war es nicht möglich, dem
Rechnungshofausschuss ein wirtschaftspolitisches ÖIAG-Konzept vorzulegen –
entsprechenden Ankündigungen folgten keine Taten. Betrachtet man die
Regierungserklärung von Bundeskanzler Schüssel, so fehlt ein
industriepolitisches Konzept ganz offensichtlich.
Durch das Finanzministerium wurde bisher in
keiner Weise Privatisierungsmanagement geleistet oder positiv auf die
ÖIAG-Führung Einfluss genommen, ein bekanntes Beispiel hiefür ist die
Übertragung von 4,8 % der Aktien der Telekom-AG gratis an die Telekom-Italia,
aufgrund eines im Vertrag festgelegten Zustimmungserfordernisses zur weiteren
Privatisierung bei Unterschreiten eines bestimmten Ausgabekurses. Diese
Gratisübertragung entsprach unter Zugrundelegung des Börseneinführungskurses
von 9 Euro pro Aktie einem Gegenwert von 3 Milliarden Schilling, der direkt
durch den österreichischen Steuerzahler finanziert wurde.
Nunmehr sollen unter Federführung von
Finanzminister Grasser sieben Tochterunternehmen der ÖIAG innerhalb eines
Zeitraumes von maximal 3,5 Jahren privatisiert werden, wobei Überlegungen zur
momentanen Marktsituation entweder nicht durchgeführt oder nicht bekannt
gegeben wurden.
Unklar ist, ob durch Finanzminister Grasser
überhaupt ein entsprechendes Konzept erarbeitet und Marktanalysen durchgeführt
wurden. Ebenso sind keine Begründungen zur angekündigten Strukturveränderung
der staatlichen Wirtschaft und der damit verbundenen wirtschaftspolitischen
Folgen durch Finanzminister Grasser abgeliefert worden.
Ein extrem negatives Beispiel für ein
Privatisierungsvorhaben, dem sich Minister Grasser bereits kostenintensiv
zugewendet hat, ist die Veräußerung der Bundeswohnungsgesellschaften. Alleine
für die Vorberatung dieses bisher völlig fehlgeschlagenen Projektes wurden
durch Grasser 10,9 Millionen Euro für Beratungskosten an externe Berater
verschleudert, darunter mehrere Rechtsanwaltskanzleien und die Lehman &
Brothers Bankhaus AG, an die exakt 10,23 Millionen Euro an Beratungssalär
gingen.
Diesbezüglich prüft das Bundeskriminalamt
im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung, die
behauptet, dass der Ex-FPÖ-Finanzminister bei diversen Staatsgeschäften (etwa
beim Verkauf der BUWOG-Wohnungen) Beratungsaufträge an ihm nahe stehende Firmen
vergeben habe, obwohl deren Angebote zu teuer waren. Die Kostendifferenz zum
Billigstbieter sei in die Taschen von Grasser-Mitarbeitern geflossen (NEWS Nr.
08/03 vom 20.2.2003). In der anonymen Anzeige ist ein Namen genannt, der „als
Verteiler der Provisionen fungiert haben soll: Karl-Heinz Muhr“. Muhr ist
Broker in New York, der zu Minister Grasser freundschaftliche Kontakte pflege.
Ebenso sei Muhr Berater von Lehman & Brothers und Aufsichtsrat der Austrian
Airlines. Grasser führt zu diesen Privatisierungsvorhaben und dessen Kosten in
einer Anfragebeantwortung (13/AB) aus, dass im konkreten Verfahren – aufgrund
der Komplexität und Schwierigkeit – drei externe Experten für das
Bundesministerium für Finanzen beratend tätig sind. Die bisher abgerechneten
Honorarnoten belaufen sich für eine Rechtsanwaltskanzlei auf € 506.330,31 und
für zwei Universitätsprofessoren auf € 77,040 bzw. € 102.000. Der Auftrag von
Lehman & Brothers Bankhaus AG umfasst zwei Teilbereiche, einerseits die so
genannte Planungsphase mit Kosten von € 5 Millionen und andererseits die
Umsetzungsphase mit Maximalkosten von € 5,23 Millionen. Der Kostenaufwand
wird wieder mit der Komplexität des Leistungsumfanges begründet. Von
Finanzminister Grasser völlig unbeantwortet blieben Fragen betreffend des
Verkaufs in Tranchen, über die Empfehlungen von Lehman & Brothers Bankhaus
AG im Hinblick auf potentielle Käufer, über den erzielbaren Erlös und ob auch
an ausländische Konsortien verkauft werden soll.
Diese exorbitanten Ausgaben für
Beraterleistungen in Höhe von € 10,9 Millionen durch Finanzminister Grasser
sind auch vor dem Hintergrund der bisherigen Beauftragungen von externen
Beratern für Gesetzgebung und Verwaltungsreform sowie Ausgliederungen und
Privatisierungen in Höhe von 7,8 Millionen Euro seit 4.2.2000 durch das
Finanzministerium zu bewerten. Noch nie wurden entsprechend hohe Beträge für
externe Unternehmen trotz Vorhandenseins eines entsprechenden Beamtenapparates
samt interner Ressortexperten durch einen Finanzminister vergeben.
Besonders im Gegensatz zu den Interessen
des Steuerzahlers steht die Vorgangsweise von Grasser – bereits vor Bildung von
Schüssel II - einen 950.000 Euro
teuren Werbeauftrag auszuschreiben, der eine Bewerbung von Regierungsmaßnahmen
beinhaltet. Seit 4.2.2000 wurden durch Finanzminister Grasser rund 4 Millionen
Euro ausschließlich für Werbevorhaben an externe Berater vergeben.
Trotz vermehrter Kritik an den
kostenintensiven und ergebnisarmen Auslagerungen an externe Berater wurden
diese durch den Finanzminister vor allem im Jahr 2002 vermehrt beschäftigt.
Grundsätzlich führten die bisher durchgeführten Privatisierungen (auch durch
die Vergabe von Aufgaben des Ressorts an Dritte) sowie entsprechende
Ausgliederungen zu keinen Erfolgen, sondern zu einer enormen Belastung des
Steuerzahlers. Aus den dargestellten Gründen ist die verfehlte Privatisierungs-
und Ausgliederungspolitik von Finanzminister Grasser seit 1.1.2002 der Prüfung
durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zu unterziehen.“
2. Vorgangsweise des Ständigen
Unterausschusses des Rechnungshofausschusses
Der Ständige Unterausschuss nahm seine
Beratungen über den Prüfungsauftrag am 30. April 2003 auf. Weitere Sitzungen
fanden am 12. Juni, 11. Juli, 9. Oktober, 14. Oktober, 5. November, 26.
November, 10. Dezember 2003 und 8. Jänner 2004 statt. Festzuhalten ist, dass
lediglich die Sitzungen am 11. Juli, 5. November, 26. November und 10. Dezember
inhatlicher Natur waren.
Nachfolgend genannte Auskunftspersonen
wurden durch den Ständigen Unterausschuss geladen:
Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser
Dr. Peter Michaelis, ÖIAG-Vorstand
DI Rainer Wieltsch, ÖIAG-Vorstand
Dipl.Betriebswirt Alfred Heinzel,
ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzender
RH-Präsident Dr. Franz Fiedler
Ernst-Karl Plech, Aufsichtsratsvorsitzender
BUWOG
DI Michael Ramprecht, Vorsitzender der
Bundeswohnungen-Vergabe-kommission
Univ.Prof. Dr. Andreas Kletecka, externer
Berater
Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner, externer
Berater
RA Dr. Johannes Schramm, externer Berater
Nachfolgend genannte Personen wurden als
Auskunftspersonen durch die Sozialdemokratische bzw. Grüne Fraktion beantragt,
jedoch von den Regierungsfraktionen abgelehnt:
Mag. Matthias Winkler, Kabinettchef BMF und
Obmann des Vereines zur Förderung der New Economy
Dr. Jan-Philipp Pfander und
Jürgen Krieger, beide Lehman & Brothers
Bankhaus AG
Frank Stronach, Magna International Inc.
Ing. Siegfried Wolf, Magna International
Inc.
Lorenz Fritz, Industriellenvereinigung
Christoph Neumayer,
Industriellenvereinigung
Mehrmals wurde eine terminisierte Ladung
von Finanzminister Grasser durch die Regierungsfraktionen abgelehnt.
Die Einholung eines Erhebungsberichtes
des Bundesministeriums für Finanzen zu nachfolgender Fragestellung laut Antrag
gem. § 40 Abs. 1 der Abgeordneten Dr. Fekter, Neudeck und
Kollegen wurde beschlossen und vom Bundesminister für Finanzen beigebracht:
Der Bundesminister
für Finanzen wird gem. § 40 Abs. 1 GOG um die Einleitung von Erhebungen und um
schriftliche Äußerungen in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen
Prüfverlangens – gem. § 32e Abs. 3 GOG jene Teilbereiche ausgenommen, die Gegenstände
betreffen zu denen bereits ein Prüfverfahren beim Rechnungshof anhängig ist –
bis 23. Mai 2003 ersucht.
Ein ausführlicher Antrag gem. § 40 Abs. 1
GOG der Abg. Dr. Kräuter und GenossInnen,
wonach der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses beschließen
wolle, den Bundesminister für Finanzen zu ersuchen, nachfolgende
Fragestellungen schriftlich zu beantworten und dem Untersuchungsausschuss
vorzulegen, wurde durch die Regierungsfraktionen abgelehnt:
Ad
ÖIAG-Privatisierungen:
1. Welche
Unternehmen der Österreichischen Industrie-Holding AG sollen bis zum Ende
dieser Legislaturperiode veräußert werden, geordnet nach Unternehmen,
Veräußerungszeitpunkt, zu erwartenden Veräußerungserlös sowie der zu
veräußernden Anteile?
2. Wurde
durch Sie bereits ein Privatisierungsauftrag an den ÖIAG-Vorstand bzw.
ÖIAG-Aufsichtsrat erteilt und wenn ja, wie lautet dieser konkret?
3. Worin
liegen die Gründe, dass bisher kein einheitliches ÖIAG-Konzept gegenüber dem
Rechnungshof vorgelegt werden konnte?
4. Durch
welche Maßnahmen wird dafür Vorsorge geleistet, dass österreichische
Konzernzentralen und damit Forschung und Entwicklung in Österreich
gewährleistet bleiben?
5. Welche
österreichischen Industriestandorte sind durch dieses Privatisierungsvorhaben
der österreichischen Bundesregierung gefährdet?
6. Wie
viele österreichische Arbeitsplätze beruhen direkt oder indirekt auf
wirtschaftlichen Aktivitäten der ÖIAG-Unternehmen?
7. Wie
viele dieser unter 6. angefragten Arbeitsplätze sind durch eine Privatisierung
von sieben ÖIAG-Unternehmen gefährdet?
8. Wurde
durch das BMF ein Unternehmenswert der Beteiligungen der ÖIAG errechnet und
wenn ja, wie verteilt sich dieser Unternehmenswert auf die zu privatisierenden
ÖIAG-Töchter?
9. Gehen
Sie davon aus, dass in der momentanen Börsenphase die bestmöglichen
Privatisierungserlöse erzielt werden können und wenn ja, auf welche
Untersuchungen stützen sich Ihre Überlegungen?
10. Wurden
durch das Finanzressort externe Berater (Kapitalgesellschaften,
Einzelunternehmer, Universitätsprofessoren, etc.) mit Werkleistungen rund um
das ÖIAG-Privatisierungsvorhaben beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren
konkrete Werkaufträge, wie hoch sind die Kosten dieser Auftragsvergaben,
welches Vergabeverfahren wurde angewendet und welche Ergebnisse erbrachten
diese Arbeiten, jeweils geordnet nach Einzelauftrag?
11. Wurden
auch durch die ÖIAG bzw. durch ÖIAG-Tochterunternehmen externe Berater mit
Vorarbeiten zum Privatisierungsvorhaben beauftragt, wenn ja, wie hoch sind die
Kosten dieser Auftragsvergaben, welches Vergabeverfahren wurde angewendet und
welche Ergebnisse erbrachten diese Arbeiten, jeweils geordnet nach
Einzelauftrag?
Ad Externe
Berater allgemein:
1. Wie
viele Dienstleistungsaufträge wurden seit 1.1.2002 an externe Berater
(Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen, Universitätsprofessoren, etc.) durch
Ihr Ressort vergeben, geordnet nach beauftragtem Unternehmen bzw. Gutachter?
2. Worin
besteht der exakte Inhalt dieser Beraterverträge mit den unter 1.
beauskunfteten Unternehmen bzw. Personen, jeweils geordnet nach einzelnem
Werkvertrag?
3. Wie
hoch sind die seit 1.1.2002 in Ihrem Ressort angelaufenen Kosten für externe
Berater, geordnet nach beauftragtem Unternehmen bzw. Gutachter?
4. Welchen
Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern wurden durch Unternehmen,
an denen der Bund, vertreten durch Ihr Ressort, mindestens 50 % des Stamm-,
Grund- oder Eigenkapital hält oder die durch andere finanzielle oder sonstige
wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht
sind, seit 1.1.2002 Aufträge erteilt und welche Kosten ziehen diese Verträge
nach sich, geordnet nach auftraggebendem Unternehmen?
5. Wurden
externe Berater von Unternehmen, die der Kontrolle des Nationalrates gemäß
Artikel 52 Abs. 2 B-VG unterliegen, bezahlt, haben aber Dienstleistungen für
die Zentralstelle erbracht und wenn ja, um welche Verträge handelte es sich und
von welchen Unternehmen wurden die Kosten getragen?
6. Wie
hoch sind die Gesamtkosten für externe Berater für das Budgetjahr 2002 und in
welcher Höhe wurden entsprechende Kosten für das Budgetjahr 2003 veranschlagt?
Ad
Bundeswohnungen:
1. Welche
Beratungsunternehmen bzw. Einzelpersonen (Universitätsprofessoren,
Unternehmensberater, etc.) wurden bisher durch das Finanzministerium betreffend
der Privatisierung von Bundeswohnungsgesellschaften (BUWOG, WAG,
Eisenbahn-Gesellschaften) beauftragt und welche Kosten entstanden durch diese
Aufträge, geordnet nach Auftragnehmer, Werkauftrag und Kosten?
2. Welche
Vergabeverfahren wurden für die unter Punkt 1. angefragten Auftragsvergaben
angewendet, zugeordnet jeweils dem entsprechenden Auftrag?
3. Aus
welchen Gründen wurden für die Privatisierung der Bundes-wohnungsgesellschaften
mehrere Unternehmen mit Beratungsdienstleistungen beauftragt?
4. Wie
lautet der exakte Werkauftrag mit Lehman & Brothers Bankhaus AG?
5. Woraus
resultieren die Kosten von 10,3 Millionen Euro für den Beratungsvertrag mit
Lehman & Brothers Bankhaus AG?
6. Ist
es richtig, dass ein weiterer Beratungsauftrag mit einem Konsortium bestehend
aus CA-IB und dem Consulting Unternehmen KPMG (bzw. dessen Rechtsnachfolger)
abgeschlossen wurde und wenn ja, worin unterscheidet er sich von den
Beratungsdienstleistungen der Lehman & Brothers Bankhaus AG für das BMF?
7. Ist
es richtig, dass auch ein Immobilienvermittlungs-Unternehmen im Zuge des
Privatisierungsvorhabens der Bundeswohnungsgesellschaften beauftragt wurde und
wenn ja, um welches Unternehmen handelt es sich, wie hoch sind die Kosten
dieses Werkvertrages und worin liegen die exakten Gründe für diesen
Werkvertrag?
8. Wie
viele Wohnungseinheiten der Bundeswohnungen werden als abgabefähig im Sinne
eines Einzelverkaufes erachtet?
9. Ist
daran gedacht, den restlichen Immobilienbestand der Bundeswohnbaugesellschaften
in Tranchen oder als Gesamtheit zu veräußern und welche Lösungsansätze wurden
diesbezüglich von den beauftragten Beraterunternehmen gegenüber dem BMF
dargestellt?
10. Wurden
durch Lehman & Brothers Bankhaus AG Empfehlungen im Hinblick auf
potentielle Käufer erarbeitet und wenn ja, um welche Unternehmen bzw.
Einzelpersonen handelt es sich?
11. Wurden
durch die von Ihnen beauftragten Berater Daten über den erzielbaren Erlös für
die Liegenschaften der BUWOG erhoben und wenn ja, von welcher Höhe des
erzielbaren Erlöses wird diesbezüglich ausgegangen?
12. Wie
viele Beamte bzw. Vertragsbedienstete mit juristischer und
betriebswirtschaftlicher Ausbildung besetzen Planposten im Bundesministerium
für Finanzen?
13. Worin
liegen im konkreten Fall (Privatisierung der Bundeswohnungs-gesellschaften) die
Gründe, dass nicht auf das Know-How von ressortinternen Experten
zurückgegriffen wird, sondern in diesem hohen Ausmaße externe
Beratungsdienstleistungen herangezogen werden?
14. In
welcher Form wurde durch Ihr Ressort analysiert, wie sich ein Verkauf der
Bundeswohnungen auf den österreichischen Wohnungsmarkt, insbesondere auf die
Mietpreisbildung im nicht geregelten Mietensegment, auswirken wird und wie
lauten die Eckpunkte dieser Analyse?
Ad Auslagerung
von PR-Dienstleistungen:
1 In
welcher Höhe wurden durch Ihr Ressort Aufträge für Werbekampagnen,
PR-Beratungen und Schaltungen von Inseraten für Werbe- bzw. Informationszwecke
seit 1.1.2002 veranlasst, geordnet nach beauftragtem Unternehmen, Werkauftrag
und Kostenhöhe?
Der Antrag der Abgeordneten Mag. Kogler und KollegInnen gem. § 40 Abs. 1 GOG, wonach
die unterzeichneten Abgeordneten beantragen, der Ständige Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses wolle beschließen, den Bundesminister für Finanzen zu
ersuchen, dem Unterausschuss einen Erhebungsbericht zuzuleiten, der den Inhalt
der Protokollaufzeichnungen und aller sonstiger für die Vergabe relevanten
Unterlagen der Vergabekommission zum Verkauf der Bundeswohnungen wiedergibt,
wurde mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt.
3. Ergebnisse der Ausschussarbeit und
Erkenntnisse zum Prüfungsgegenstand:
Aufgrund der von den Regierungsfraktionen
gewählten Vorgangsweise war es nicht möglich, die verschiedenen Vorwürfe über
Missstände bei Privatisierungsvorhaben bzw. bei der Beschäftigung von externen
Beratern durch das Finanzministerium endgültig aufzuklären. Die
SPÖ-Unterausschuss-Fraktion war daher auf Informationen von außen und
parlamentarische Materialien im Hinblick auf die Gewinnung von Erkenntnissen
über den Prüfungsgegenstand angewiesen.
3.1 Homepage www.karlheinzgrasser.at
In der Beantwortung einer Dringlichen
Anfrage der SPÖ am 12.6.2003 hat Finanzminister Grasser ausgeführt, dass
„selbstverständlich kein einziger Euro und kein einziger Cent seiner privaten
Homepage mit Steuergeld finanziert werde“. Natürlich sei diese Homepage privat
und über Sponsoren finanziert, argumentierte der
Finanzminister. In einer darauf folgenden Presseaussendung der Industriellenvereinigung
wurde klargestellt, dass diese die Grasser-Homepage finanziell unterstützt
habe, um mitzuhelfen, liberaler Wirtschaftspolitik zum Durchbruch zu verhelfen.
Die Industriellenvereinigung hat dem Träger der Homepage, dem Verein zur
Förderung der New Economy, dessen Obmann Grassers Kabinettchef Matthias Winkler
ist, bereits 2001 eine Zuwendung von exakt 174.414,8 Euro (2,4 Millionen
Schilling) gewährt. Zusätzlich dürften einzelne Industriebetriebe Geld für
Grassers Homepage gespendet haben. Eine exakte Prüfung dieses Sachverhalts war,
bedingt durch die Weigerung der Regierungsfraktionen den Vorsitzenden der
Industriellenvereinigung Lorenz Fritz sowie IV-Pressesprecher Neumayer als
Auskunftsperson zu laden, nicht möglich.
Der Verein beauftragte mit der Homepage-Erstellung
zuerst die Internet-Firma „FirstInEx“, eine Yline-Tochter. Nach Ausscheiden des
FirstInEx-Vorstandes Dieter Jandl, der laut Standard vom 20.6.2003 mit
Finanzminister Grasser die Schulbank in Klagenfurt gedrückt hat, wurde der
Auftrag zurückgezogen und an das Unternehmen Martrix, einer Internet-Tochter
der PR-Agentur Hochegger, vergeben. Auffällig an diesem Sachverhalt ist, dass
das Bundesministerium für Finanzen sowohl Geschäftsbeziehungen zur
Kommunikationsagentur Hochegger (Durchführung des KMU-Dialoges, Kosten 2,2
Millionen Euro) als auch zur FirstInEx, diese servicierte die Homepage des
Finanzministeriums (Kostenhöhe 60.000 Euro), pflegt. Ebenso hielt
Finanzminister Grasser Aktien des Mutterunternehmens der FirstInEx, die er –
auf Empfehlung seiner Berater – nicht gegenüber dem parlamentarischen
Unvereinbarkeitsausschuss meldete.
In einer Finanzprüfung durch eine Sonderkommission unter Vorsitz von Staatssekretär Dr.
Finz, die merkwürdigerweise ihre Ergebnisse gerade an jenem Tag präsentierte
als Finanzminister Mag. Grasser erstmals vor dem Ständigen Unterausschuss als
Auskunftsperson geladen war (11.7.2003), wurde festgestellt:
Der Verein zur Förderung der New Economy
wird von der Finanz nicht als gemeinnützig eingestuft, insofern wären
Zuwendungen der Industriellenvereinigung an den Verein grundsätzlich
schenkungssteuerpflichtig. Sie seien es aber doch nicht, weil sie „weder
Schenkungen noch freiwillige Zuwendungen“ seien. Es liege eine „statutengemäße
Verwendung der Mittel vor“.
Die Höhe der statutengemäßen Förderung
wurde von Staatssekretär Finz nicht bekannt gegeben, ebenso wurden andere
Förderungen an den Verein nicht geprüft. Auch eine Körperschafts- oder
Umsatzsteuerpflicht liege nicht vor, berichtete der Staatssekretär am 11.7.2003.
Zur persönlichen Steuerpflicht Grassers
wurde Nachfolgendes ausgeführt: Die Nutzung der Homepage stelle einen Vorteil
aus dem Dienstverhältnis dar. Ein solcher sei für einen Politiker nicht
steuerpflichtig, erklärte der Staatssekretär. Schließlich habe Grassers
Homepage, die bis kurz vor der Prüfung auch Baby- und Jugendfotos bzw. solche
von gesellschaftlichen Events zeigte, ausschließlich dienstliche Zwecke
erfüllt, weil sie zur Darstellung der Politik des Ministers gedient habe.
Schriftliche Unterlagen oder Dokumente
wurden durch diese Kommission nicht vorgelegt.
Die Prüfungsarbeit des Unterausschusses
stützte sich vor allem auf die Aussagen von Finanzminister Grasser
am 10. Dezember 2003, wo dieser klar feststellte, dass diese Homepage ausschließlich privaten Zwecken diente (Protokoll
Seite 6).
Dadurch wurde die Argumentation der
Kommission unter Staatssekretär Finz hinsichtlich der Besteuerung des
Sachbezuges „Homepage“ an den Finanzminister wiederlegt und es erscheint eine
Überprüfung der Arbeit dieser Kommission aus straf- und dienstrechtlichen
Überlegungen notwendig.
Die Rechtslage
ist vollkommen klar: alle Zuwendungen an den Verein zur Förderung der New
Economy sind grundsätzlich steuerpflichtig. Es gibt keinen namhaften
Steuerexperten, der die Rechtsmeinung von Staatssekretär Finz teilt.
So urteilte Finanzexperte Werner Doralt im
ORF-Abendjournal am 11.7.2003: „Hier wurde ein Sonderrecht für den Einzelfall
Grasser geschaffen. Es ist einmalig in der 2. Republik.“
VWGH-Richter Klaus-Werner Fellner, ein Experte des österreichischen
Schenkungssteuerrechtes, hält am 11.7.2003 gegenüber der APA fest: „Zuwendungen
von Lobbyisten an politische Funktionäre unterliegen der Schenkungssteuer“.
Die SPÖ hat in weiterer Folge namhafte
Rechtsexperten um Klärung der entsprechenden Rechtslage ersucht und
nachfolgende Anfrage an die Juristen übermittelt:
Ein Verein A, der einen nicht
gemeinnützigen Zweck verfolgt, erhält von einem anderen Verein B (der ebenso
nicht gemeinnützig ist) aufgrund eines Beschlusses von dessen Vereinsvorstand
eine Zuwendung in Geld (in Höhe von etwa 175.000 Euro). Die Zuwendung ist nicht
explizit in den Statuten des schenkenden Vereines vorgesehen, jedoch vom
Vereinszweck gedeckt, widerspricht diesem jedenfalls nicht. Der Verein A verwendet
diese Summe (unter anderem) für die Gestaltung einer privaten Homepage, für
eine natürliche Person, deren ideologische (insbesonders
wirtschaftsideologische) Unterstützung Anlass zur Gründung des Vereines A war.
Rechtsfrage: bestehende Schenkungssteuerpflicht?
Von allen angesprochenen Rechts- und
Steuerexperten wurde eindeutig bestätigt, dass im angeführten Fall Steuerpflicht besteht. Zusammenfassend
kann festgehalten werden, dass Schenkungssteuer in jedem Fall entweder beim
Verein A als Beschenkten oder für die entsprechende Zweckzuwendung oder bei der
natürlichen Person (Finanzminister Grasser) entsteht.
Umgang der Finanzbehörde mit dem Steuerfall „Verein
zur Förderung der New Economy“
Seit Bekanntwerden der Malversationen rund
um den „Verein zur Förderung der New Economy“ und den damit einhergehenden
Vorwurf des Verstoßes gegen geltendes Steuerrecht durch den Verein selbst und
durch Finanzminister Grasser, wurden durch die zuständige Finanzbehörde keine
weiteren Schritte hinsichtlich der Prüfung der Steuerpflicht dieses Vereines
gesetzt.
Mit 18.6.2003 wurden sämtliche Bedienstete
der zuständigen Finanzbehörden angewiesen, dass „Anfragen über den Herrn
Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser bzw. Anfragen über einen Verein im Zusammenhang
mit seiner Person ausnahmslos an die Pressestelle, Dr. Winkler weiterzuleiten,
bzw. anfragende Personen an Dr. Winkler zu verweisen“ sind. Über entsprechende
Vorgänge sei die Finanzlandesdirektion zu informieren.
Damit wurde spätestens am 18.6.2003 mittels
einer internen Weisung, die zuständige Finanzbehörde aufgefordert, im
Steuerfall „Verein zur Förderung der New Economy“ untätig zu bleiben.
Mit 30.6.2003 wurden sämtliche Bedienstete
der zuständigen Finanzbehörden angewiesen, dass „Journalisten und andere
Personen hinsichtlich Anfragen über den Herrn Bundesminister
Mag. Karl-Heinz Grasser bzw. über den Verein zur Förderung der New Economy
ausnahmslos an die Pressesprecherin des Herrn Staatssekretärs, Frau Petra Roth,
zu verweisen“ sind.
Aus den internen Weisungen
ergibt sich klar, dass sämtliche Informationen über den Steuerakt des Vereines
ausschließlich über die Pressestelle des Finanzministers, durch dessen
Kabinettchef und Obmann des Vereines, weitergeleitet werden. Nach dem Wortlaut
der Weisung vom 18.6.2003 ist diese Vorgangsweise auch auf Anfragen der
Staatsanwaltschaft anzuwenden. Lediglich Presseanfragen werden über die
Pressesprecherin des Herrn Staatssekretärs, Frau Roth, abgewickelt.
Durch diese internen Weisungen wird eine
korrekte Prüfung des Vereines vollkommen kontakariert, da der Vereinsobmann als
Schnittstelle der Datenweiterleitung fungiert. Außerdem ist festzuhalten, dass
Mag. (!) Winkler keine Funktion im Behördenapparat des BMF ausübt, sondern ihm
lediglich eine Beratungsfunktion hinsichtlich des Bundesministers zukommt. Auch
aus diesem Grund ist die entsprechende interne Weisung rechtswidrig.
Es ist davon auszugehen, dass beide interne
Weisungen von höchster Stelle angeordnet wurden.
Scheingeschäfte des Homepage-Vereines?
Die Arbeiten der FirstInEx bestanden in der
Registrierung einer Homepage unter www.karlheinzgrasser.com, die nie on-line ging. Nach dem Ausscheiden von Dieter Jandl bei
FirstInEx kam es zur Stornierung des Homepage-Auftrages. Somit steht einer
Zahlung von 110.000 Euro eine Null-Gegenleistung gegenüber.
Kontrollgeneigt erscheint dieser Umstand
vor dem Hintergrund, dass die FPÖ als Schuldner der Yline im Konkursverfahren
aufgetaucht ist und entsprechende Forderungen von anfangs 1,5 Millionen Euro
später erheblich reduziert wurden. Es ist keinesfalls auszuschließen, dass es
sich bei dieser Zahlung an die FirstInEx um ein Scheingeschäft
handelte. Auch diesbezüglich erscheint eine Prüfung hinsichtlich dem Vorliegen
strafrechtlich relevanter Sachverhalte notwendig.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen
Yline-Vorstand Mag. Böhm wegen des Verdachtes auf schweren Betrug und
Bilanzfälschung. Vom Yline Masseverwalter wurde eine Klage beim Handelsgericht
Wien eingebracht, wonach Böhm sich bei jenem Mann erkenntlich gezeigt habe, der
die Yline AG als einziger Analyst Europas als Anlage empfohlen hat. Böhm habe
laut Klage zu dem angesehenen Analysten der Lehman & Brothers Bankhaus AG
eine intensive Beziehung gepflogen. Anhand von Belegen hat der Masseverwalter
den Analysten beim Handelsgericht Wien vorerst auf die Rückzahlung von 34.874
Euro geklagt.
Lehman & Brothers Bankhaus AG erhielt
von Bundesminister Grasser über Vermittlung von Karl Heinz Muhr einen 10,3
Millionen Euro-Auftrag zur Bewertung der Bundeswohnungen.
Ad Yline und Ernst & Young:
Die Steuerberatung und Bilanzerstellung von
Yline wurde durch die Kanzlei Ernst & Young durchgeführt. Manipulationen
hinsichtlich der Yline-Bilanz sind Teil der Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig wurden durch Finanzminister Grasser und
ausgelagerten Unternehmen des Bundes mehrere Aufträge an Ernst & Young
vergeben.
3.2 Vortragshonorare des Finanzministers
Am 8. Juli 2003 wurde durch die
Berichterstattung des ORF bekannt, dass von verschiedenen Banken
Honorarzahlungen an den Finanzminister erfolgten. So wurde Finanzminister
Grasser am 22.1.2003 ersucht, bei einer Veranstaltung in Tirol zu referieren,
diesbezüglich wurde eine Zahlung von 7.500 Euro vereinbart. Auf eine
entsprechende Rückfrage des Veranstalters, an wen der Betrag auszuzahlen sei,
wurde (höchstwahrscheinlich durch das Ministerbüro) mitgeteilt, dass der Betrag
an die KHG-Stiftung zu übermitteln wäre. Eine Stiftung war zum damaligen
Zeitpunkt nicht existent.
Nach Aussagen des Finanzministers befindet
sich diese Stiftung in Gründung und wurde ein Notar treuhändig mit der
Verwaltung der einlangenden Gelder beauftragt.
Inwiefern diese Zahlungen an den
Finanzminister einen Steuertatbestand darstellen war Gegen-stand öffentlicher
Diskussion. Der Finanzminister ließ diesbezüglich ein Gutachten der
Steuerberatungskanzlei Ernst & Young ausarbeiten, legte dieses Gutachten
aber nie öffentlich vor.
In der Sitzung des Ständigen Unterausschusses am 11.7.2003 wurde der
Finanzminister auf den Parallelfall des Schauspielers Otto
Tausig angesprochen, der für Honorare aus verschiedenen Vortragstätigkeiten,
die er für Projekte in Dritte Welt-Ländern spendet, verpflichtet ist,
Einkommenssteuer zu bezahlen, obwohl diese Zahlungen nicht über sein persönliches
Konto laufen, sondern direkt als Spenden an Vereine überwiesen wurden.
Finanzminister Grasser begründete die
unterschiedliche Behandlung von Burgschauspieler Otto Tausig und seiner Person
damit, dass dieser für seine Auftritte Honorare verlangt hätte. Er habe
hingegen keine Honorare verlangt, daher liege kein einkommenssteuerrechtlich
relevanter Vorgang vor.
Die Rechtsauffassung der Finanzbehörden
dazu ist allerdings eindeutig:
· Es
ist gleichgültig, wer der eigentliche Empfänger der Gagen und Honorare ist, die
Einkünfte gelten beim Leistungserbringer als „zugeflossen“ und sind damit
steuerpflichtig.
· Die
Verwendung für gemeinnützige Zwecke ist eine für die Steuer unbeachtliche Form
der Einkommensverwendung.
· Nach
Bekanntwerden der Rechtsmeinung von Finanzminister Grasser beauftragte Otto
Tausig seine Steuerberatungskanzlei mit einer Anfrage an das Finanzamt für eine
Neubewertung seines Falles. Das Ersuchen um Auskunftserteilung erging am
4.8.2003 an das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk. Die am 29.8.2003
eingelangte Beantwortung hielt an der bisherigen Rechtsauffassung fest:
1. Die Gagen und Honorare von
Tausig an gemeinnützige Orgsanisationen sind wie bisher steuerpflichtig.
2. Auf die konkrete Frage nach
der Rechtsauffassung von Grasser antwortet das Finanzamt: es gebe eine solche
nicht und für dessen Steuerfall wäre man nicht zuständig.
Conclusio: Für das Finanzamt von Otto
Tausig gilt die Äußerung von Grasser nicht als Rechtsmeinung. Damit ist es aber
als Schutzbehauptung eines Steuerpflichtigen, der der Steuerpflicht nicht
nachgekommen ist, zu qualifizieren, für dessen Verfolgung ein anderes Finanzamt
zuständig ist.
Für Finanzminister Grasser gibt es eine
einfache Erklärung für die Ungleichbehandlung beider Steuerfälle: „Ich bedaure
außerordentlich, dass man hier nicht das in den Vordergrund rückt, was an Gutem
für die Menschen getan wird. Das sollte uns normalerweise einen“ (Falter vom
13.8.2003).
„Ich kann Ihnen sagen, dass der Unterschied darin besteht,
dass Herr Tausig als Burgschauspieler für seine Auftritte Honorare verlangt
hätte. Ich habe solche Honorare weder verlangt, noch genommen und daher ist
klar, dass jeweils eine unterschiedliche Beurteilung zutrifft“ (Falter
vom13.8.2003).
Im Fall Grasser werden die überwiesenen
Gelder bei einem Notar angespart, weil der Fondsgründer nicht bereit ist, das
Mindestkapital (40.000 Euro) aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Auf Otto
Tausigs Anregung hin fließen Honorare für gemeinnützige Zwecke (das war immer
steuerpflichtig und bleibt es auch).
Eine unterschiedliche Behandlung beider
Steuerfälle ist gleichheitswidrig. Es darf keinen
Unterschied machen, ob Einkommen für gemeinnützige Zwecke direkt überwiesen
wird oder ob aus dem versteuerten Einkommen die Spenden geleistet werden.
Für Österreich ist es beschämend und
unerträglich, dass der Finanzminister faktisch als oberster Behördenleiter
steuerlich Sonderrechte genießt. Daher müssen die Finanzbehörden wie bei jedem
anderen Steuerpflichtigen Erhebungen einschließlich der Untersuchung nach dem
Finanzstrafgesetz einleiten.
Bedenklich erscheint auch, dass durch die
Steuerkommission unter Vorsitz von Staatssekretär Dr. Finz diese
steuerrechtlich relevanten Sachverhalte im Zuge der kommissionellen Prüfung
nicht erörtert wurden.
3.3 Beschäftigung externer Berater durch das Finanzministerium
Aufgrund von verschiedenen
Anfragebeantwortungen und dem Erhebungsbericht wurden nachfolgende Aufträge des
Bundesministeriums für Finanzen an Beraterunternehmen bzw. Einzelpersonen
erhoben:
1. Beratungsaufträge
(seit 4.2.2000):
Arthur Andersen Business Consulting GmbH
(Beratungstätigkeit zur Erreichung eines Nulldefizits) € 4.290.482,--
Mc
Kinsey & Company Inc. (Reorganisation der Finanzverwaltung, Finanz 2001) € 344.649,--
Institut für Verwaltungsmanagement GesmbH (Kosten- und
Leistungsrechnung für die öffentliche Verwaltung) € 50.000,--
A.T. Kearney GmbH (Reorganisation
des Vergabewesens) € 2.603.767,--
WIFO (Bereitstellung von
Beratungskapazitäten im Rahmen der Arbeitsgruppe „Ausgliederungen“) € 2.180,--
Mummert und Partner/FAA Holding GmbH
und Co. KEG (Reorganisation der Zollverwaltung) € 338.408,--
Prof. Dr. Josef Zechner (Reform der
österreichischen Bankenaufsicht, Finanzmarktaufsicht) € 171.420,--
Privatisierungsberatung der
Bundeswohnbaugesellschaften, Aufträge an eine Rechtsanwaltskanzlei, €
506.330,21
2 Universitätsprofessoren sowie die € 179.040,--
Lehman & Brothers Bankhaus AG €
10.230.000,--
Dr. Richard Kirchweger (rechtliche
Beratung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung der ÖBB) € 62.172,--
Kanzlei Grant Thornton - Jonasch
& Platzer (Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einer
Reorganisationsmaßnahme der ÖBB, Integration der Schieneninfrastrukturfinanzierung) € 41.625,--
Rechtsanwaltskanzlei Schramm &
Partner (Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierung der ÖBB) € 50.622,--
Infora (Begleitung des
Change-Prozesses im Rahmen der Neuorientierung der Finanzverwaltung) € 451.650,--
Rechtsanwaltskanzlei Lessiak &
Univ.Prof. Aicher (laufende Rechtsberatung in diversen Vergabeverfahren) € 341.801,--
Univ.Prof. Sandner (fachliche
Beratung im Zusammenhang mit diversen Vergabeverfahren, Bewertungen,
Evaluierungen, Leistungsbeschreibungen) € 96.624,--
TQS – Team für Qualitätssicherung
(Projekt „Österreichische Zollverwaltung: Qualitätssicherung und Projekterfolg
aus Kundensicht“) € 12.000,--
KPMG Corporate Finance GmbH
(Beratungsleistung im Zusammenhang mit der Privatisierung der Österreichischen
Bundesverlag AG) € 788.866,--
Austria Wirtschaftsservice GesmbH
(Rahmenvertrag zur Unterstützung beim Aufbau und der Einführung eines
Beteiligungs- und Finanzcontrollings) € 31.232,--
Auswahlverfahren
unabhängiger Finanzsenate und Führungskräfte, Pilotwirtschaftsräume inkl. 3 Workshoptage
für Personalentwicklung
Durchgeführt von: MMag. Steindl Roland
Unternehmensberatung,
Honorar/Kosten: €
49.000,--
Beratungsleistungen
MbO-Prozess für das BMF
Durchgeführt von: VIP Consulting for Human Resources
Honorar/Kosten: €
4.000,--
Weiterentwicklung d.
Personalentwicklungskonzeptes im BMF
Durchgeführt von: Wentner & Havranek
Honorar/Kosten: €
113.000,--
Unterstützung bei der
Vorbereitung des Strategie- u. Zielworkshops und Unterstützung bei der
Erstellung von Konzepten u. Unterlagen im Zusammenhang mit Überlegungen zur
Einführung einer Balance Score Card in der Finanzverwaltung
Durchgeführt von: NewMark Human Resources GmbH
& CoKG
Honorar/Kosten: €
9.000,--
Auswahlverfahren in
Finanzverwaltung & ausgegliederten Unternehmen
Durchgeführt von: Neumann International
(Unternehmensberater), Beiziehung auf Grund des Stellenbesetzungsgesetzes
Honorar/Kosten: €
33.000,--
€ 20.000,--
Beratung für die
Auswahl des technischen Geschäftsführers des Bundesrechenzentrums
Durchgeführt von: PMC Personnel und Management
Consulting (Personalberater; Beiziehung auf Grund des
Stellenbesetzungsgesetzes)
Honorar/Kosten: €
24.000,--
Unterstützung bei der
Auswahl des stellvertretenden Leiters der Sektion I und Unterstützung bei der
Auswahl eines Geschäftsführers bei der ÖBFA; Unternehmensberater
Durchgeführt von: Zehnder Egon International
GmbH, Werkvertrag zur Auswahl eines Geschäftsführers der ÖBFA (Pauschalhonorar
max. € 19.500,-- zuzüglich Umsatzsteuer
Honorar/Kosten: €
19.000,--
€ 12.000,--
Unterstüzung bei der
Suche und Auswahl eines Geschäftsführers der AWS GmbH, profiliertes Personalberatungsunternehmen
Durchgeführt von: Zehnder Egon International
Honorar/Kosten: Rahmenbudget für
Pauschalvergütung max. € 19.000,-
Beratung für das
BMF-Entwicklungsprojekt und Vorhaben HEP;
Durchgeführt von: Kunze Helmut
Honorar/Kosten: €
40.000,--
Rechtsanwaltl.
Tätigkeiten betreffen Komplex 1010, Prüfung Bestandverhältnisse
Durchgeführt von: Patzak, Kraus und Kollegen
Die
Leistungen von RA Dr. Patzak im Zeitraum 2001 – 2002 umfassen einzeln
abgerechnete Beratungsleistungen und Rechtsgutachten an das BM
Honorar/Kosten: €
24.000,--
Gutachtenerstellung
f. Gebäudekomplex; Gerichtl. Beeideter Sachverständiger
Durchgeführt von: Trestler-Wilenig Alexandra
(die
Sachverständige erhielt ein Pauschalhonorar)
Honorar/Kosten: €
2.000,--
Verhandlungsassistenz
bei der Privatisierung der DDSG; Gegenstand des Vertrages ist die Beratung der
Republik Österreich bei bestmöglichen Folgeschritten der Privatisierung und
Leistung von Verhandlungsassistenz
Durchgeführt von:
CDI Beteiligungsberatung GmbH
Honorar/Kosten: €
10.000,--
Betriebswirtschaftliche
Evaluierung der Folgen aus Bergschäden für die Gesellschaften des ÖBAG-Konzerns
Durchgeführtvon: Europa Treuhand Ernst und
Young, Europa Treuhand ist Abschlussprüfer der ÖBAG, Erstellung des Gutachtens
durch zusätzlich erforderliche Leistungen im Zuge der Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2002
Honorar/Kosten: €
33.000,--
Gutachten betreffend
IAKW-Vorstandsvertrag
Durchgeführt von: Hule & Heinke,
Rechtsanwälte GmbH
Honorar/Kosten: €
3.000,--
Steuerliche
Beratungstätigkeit betreffend Börsebeteiligungsgesellschaft
Durchgeführt von: KPMG Alpen-Treuhand GmbH
Honorar/Kosten: €
2.000,--
Beratung beim Verkauf
d. BWBG
Durchgeführt von: Univ.Prof. Dr. Bogner
Honorar/Kosten: €
77.000,--
Reform der
Bankenaufsicht; Gegenstand des Gutachtens sind die rechtlichen, finanziellen
und organisatorischen Aspekte einer Ausgliederung der Bankenaufsicht
Durchgeführt von: Mayrhofer & Rainer OEG Rechtsanwälte
Honorar/Kosten: € 500,--
Ausarbeitung von
vorbereitenden Unterlagen und Stellungnahmen zur Frage der EU-Rechtskonformität
des geplanten Altersvorsorgeproduktes
Durchgeführt von: Univ. Doz. Stefan Weber
Honorar/Kosten: €
6.000,--
Beratung betreffend
Gesetz zur Reform der Wirtschaftsförderung
Durchgeführt von: Berger, Sauer, Zöchbauer
Honorar/Kosten: €
32.000,--
Evaluierung d.
Mehreinnahmen durch einnahmenseitige Maßnahmen des Bundes; Bernhard Felderer;
Helmut Hofer; Reinhard Koman; Ulrich Schuh
Durchgeführt von: Institut für höhere Studien
(IHS)
Honorar/Kosten: €
3.000,--
Arbeiten für den
Österreichischen Stabilitätspakt; HR Dr. Reinhold Schwarzl, Dipl.-Ing. Walter
Stübler u.a.
Durchgeführt von: Statistik Austria
Honorar/Kosten: €
528.000,--
Working Paper 6/2002
– Die Verfahren zur Sicherung d. Konvergenz in der Europäischen Union
Durchgeführt von: Tzanoukakis Kira Mag
Honorar/Kosten: €
300,--
Gutachten im
Zusammenhang mit dem Bundesobjekt Reichenhallerstraße
Durchgeführt von: Neumann Walter Ing. Mag.
Honorar/Kosten: €
19.000,--
Unterstützung des BMF
beim Phare Twinning Projekt mit Rumänien
Durchgeführt von: FAA Holding Gmbh & Co KEG
Honorar/Kosten: € 42.000,-- (wird von EU refundiert)
Prüfung widmungsgemäßer
Verwendung der Förderungsmittel für die Partei „Die Unabhängigen“ gem. § 4
Parteiengesetz
Durchgeführt von: HFP Steuerberatungs-GembH
Honorar/Kosten: €
2.000,--
Prüfung
widmungsgemäßer Verwendung der Förderungsmittel für die Partei „Die Unabhängigen“
gem. § 4 Parteiengesetz
Durchgeführt von: Intercontrol
Wirtschaftstreuhand GmbH
Honorar/Kosten: €
2.000,--
Gutachten betreffend
Staatliche Wirtschaftskommission/Österreichische Post AG
Durchgeführt von: Univ.Prof. Dr. Bernhard Felderer
Honorar/Kosten: €
400,--
Gutachten betreffend
Staatliche Wirtschaftskommission/Österreichische Post AG;
Durchgeführt von: Univ.Prof. Dr. Theodor
Tomandl
Honorar/Kosten: €
3.000,--
Gutachten zum Projekt
„AKH-Realisierungsprojekt Ostbereich“
Durchgeführt von: Dr. Nordberg
Honorar/Kosten: Projekt
noch nicht abgeschlossen:
€ 250,--/Stunde (zuzüglich USt)
2. Propagandaausgaben
(seit 4.2.2000):
Dr.
Hochegger Kommunikationsberatung GmbH (Information der Öffentlichkeit über finanz-
bzw. wirtschaftspolitische Maßnahmen) € 139.800,--
Europäisches
Zentrum für Wohlfahrtspolitik – Dr. Bernd Marin
(Beratungsleistungen
im Zusammenhang mit Pensionsreform, Mitarbeitervorsorge, Sozialversicherungsbeiträge;
Vorbereitung und Teilnahme an Konferenzen und Präsentationen, Mitwirkung am
Weltaltenplan) € 145.345,--
The White House
(PR-Kampagne zur verbesserten
Darstellung der Leistungen des BMF) € 163.716,--
Dr. Hochegger Kommunikationsberatung
GmbH
(Informations- und Kommunikationskampagne
für kleine und mittlere Unternehmen, KMU-Dialog) € 2.360.290,--
Diaserie zum Thema Konjunkturpaket
und steuerliche Maßnahmen € 52.838,--
Radio-Spots zum Thema
Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen € 17.632,--
Recherchen und Erstellung von
Inhalten für das Internet € 6.000,--
3. Schaltung
von Inseraten (seit 4.2.2000):
„Wir sichern die Pensionen“-Kampagne € 508.710,--
Informationen betreffend
Null-Defizit € 326.359,--
5 Schaltungen zum Thema „Euro-Ehrlich“ €
91.567,--
Weitere Schaltungen zum Thema „Euro“ € 96.486,--
Inserat in Financial Times € 59.019,--
Media Select WerbegesmbH (Anzeigen
in diversen Tageszeitungen – Telefonstunde des HBM) € 88.325,--
Inserat und Beilage zum Thema
Unternehmensneugründungen – Jungunternehmer € 98.784,--
Inserate zum Thema Konjunkturpaket
und steuerliche Maßnahmen € 60.079,--
C+M Marketing Services AG
(Inseratenkampagne, Abfertigung neu – Österreichtelefon) € 3.432,--
Kosten
für Grafik, Layout und Druck € 129.477,--
GESAMTSUMME: € 26.069.927,21
Bei den angeführten
Zahlen handelt es sich ausschließlich um Informationen aus
Anfragebeantwortungen des Bundesministers für Finanzen. In der Gesamtsumme sind
zwei (bereits ausgeschriebene) Werbekampagnen (Kosten ca. 3,15 Millionen Euro)
und sämtliche Repräsen-tationsaufwendungen von Bundesminister Grasser nicht
enthalten. Ebenso konnte das Honorar von Dr. Nordberg nicht errechnet werden,
da durch BM Grasser bloß ein Stundensatz angegeben wurde.
Durch den Finanzminister wurde in der
Sitzung des Ständigen Unterausschusses am 11. Juli 2003 ausgeführt, dass
aufgrund einer Kosten-Nutzen-Berechnung Einsparungen aufgrund dieser Aufträge
von rund 1,9 Milliarden Euro erzielt würden. Im wesentlichen wurden auch im
Erhebungsbericht des Finanzministeriums Einsparungspotentiale nur der
Höhe nach, nie aber im Detail ausgewiesen.
Zur Prüfung dieser Angaben wurden durch die
SPÖ-Fraktion 5 (willkürlich) ausgewählte Beratungsaufträge herangezogen:
1. Begleitung des
Change-Prozesses im Rahmen der Neuorientierung der Finanzverwaltung: „Change
Process. Reorganisation Finanzverwaltung“, durchgeführt von INFORA,
Honorar: 452.000€.
BM Grasser geht von einem
Einsparungspotential in Höhe von 250 Mio. € aus.
Bemerkung:
Mit einem ähnlichen Beratungsinhalt wurde
McKinsey&Company Inc. zu Kosten von
€ 344.649 beauftragt. Dieser Beratungsauftrag mit der Bezeichnung „Finanz 2001“
ist mit dem INFORA-Auftrag nahezu identisch. Auch durch McKinsey&Company
Inc. sollte die Implementierung der Beratungsergebnisse durchgeführt werden.
Geht man von den Honorarrichtlinien des zuständigen Fachverbandes der
Wirtschaftskammer Österreich aus, so beinhaltet das Gesamthonorar (sowohl für
McKinsey als auch für INFORA) insgesamt mehr als 6.000 Stunden eines
qualifizierten Beraters.
Als Ergebnis des Projektes Change-Process
werden durch Grasser angeführt:
· die
Reduzierung von 80 Finanzämter auf 43 Finanzämter: bisher nicht passiert!
· die
Reduzierung der Finanzamtvorstände von 80 auf 43: bisher nicht passiert!
· die
Reduzierung der Hierarchieebenen von 4 auf nunmehr 2 innerhalb eines
Finanzamtes: bisher nicht passiert!
· der
Abbau von 1/3 der Führungskräfte: bisher nicht passiert!
· eine
Standardisierung betreffend Erledigungsdauer (Arbeitnehmerverhandlung praktisch
tagfertig): bisher nicht passiert!
Sämtliche Einsparungen beschränken sich auf
die Reduktion von Bediensteten. Daraus ergeben sich keine Kosteneinsparungen
für den Staat, da die entsprechenden Personen in anderen Funktionen beschäftigt
oder pensioniert werden. Grundsätzlich würde eine Reduktion der Finanzämter und
damit eine geringere Prüfungsquote auch die Steuereinnahmen der Republik
schmälern.
Daher: Einsparung null,
Kostenbelastung: € 796.649
2. Verhandlungsassistenz bei der Privatisierung der DDSG;
Gegenstand des Vertrages ist die Beratung der Republik Österreich bei
Privatisierungsschritten und die Leistung von Verhandlungsassistenz.
Durchgeführt wurde dieses Projekt von der CDI-Beteiligungsberatung GmbH, die
Kosten betrugen 10.000€.
Das Einsparungspotential wird von BM
Grasser mit 7,91 Mio € angegeben.
Bemerkung:
Bei dem angegebenen Einsparungspotential
handelt es sich um den Verkaufspreis von Liegenschaften, unklar ist, warum der
Finanzminister einen Verhandlungsassistenz beim Verkauf von DDSG-Liegenschaften
benötigt.
Daher: Einsparung null,
Kostenbelastung: € 10.000
3. Gutachten betreffend Vorstandsvertrag der Internationalen
Amtsitz- und Konferenzzentrum Wien AG, durchgeführt von Hule und Heinke,
Rechtanwälte GmbH. Das Honorar belief sich auf 3.000 €.
BM Grasser gibt ein Einsparungspotential
von 270.000 € an.
Bemerkung:
Bei dem genannten Einsparungspotential
handelt es sich um die fiktive Höhe von möglichen Schadenersatzverpflichtungen
der Republik, außerdem stellt sich die Frage, ob diese Rechtsanwaltskosten
nicht direkt durch die Aktiengesellschaft getragen werden sollten.
Daher: Einsparung null,
Kostenbelastung: € 3.000
4. Steuerliche
Beratungstätigkeit betreffend Börsebeteiligungsgesellschaften, durchgeführt von KPMG Alpen- und Treuhand GmbH, Honorar 2.000 €.
BM Grasser führt ein Einsparungspotential
von 300.000 € an. Inhalt des Auftrages war die Steuerberatungstätigkeit für das
BMF als Rechtsnachfolger der aufgelösten Börsebeteiligungsgesellschaft. Als Ergebnis
wird neben der Beratungstätigkeit auch die Überweisung des Steuerguthabens
genannt.
Bemerkung:
Tätigkeit könnte auch durch Beamte des BMF
durchgeführt werden, das Einsparungspotential besteht lediglich in der
Überweisung des Steuerguthabens.
Daher: Einsparung null,
Kostenbelastung: € 2.000
5. Veräußerung
des Österreichischen Bundesverlages
Beauftragt wurde die KPMG zur Unterstützung
des Bundes bei dieser Veräußerung, Honorar: 788.000 €.
Von BM Grasser wird ein
Einsparungspotential von 24 Mio. € genannt.
Bemerkung:
Bei dem Einsparungspotential von 24 Mio. €
handelt es sich um den erzielten Kaufpreis.
Daher: Einsparung null,
Kostenbelastung: € 788.000
CONCLUSIO:
Insgesamt kann festgestellt werden, dass
die von BM Grasser angegebenen Einsparungspotentiale unabhängig von der
Beratungsleistung entstehen bzw. bei Verkaufsberatungen mit dem entsprechenden
Kaufpreis ausgewiesen werden. Aus den Beraterverträgen entstehen lediglich
Kostenbelastungen aus Honorarzahlungen sowie der gleichzeitigen Besoldung der ressortintern
zuständigen Beamten. In mehreren Fällen entsteht durch die Zuziehung von externen Beratern ein erheblicher
Imageschaden für das BMF bzw. für die Republik Österreich.
3.3.1 Verkauf der
Bundeswohnbaugesellschaften
Mittels
Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften wurde durch
die schwarz-blaue Regierung der Verkauf der Bundeswohnungen entweder als
Gesamtverkauf oder an die ÖIAG bzw. an die BIG normiert. Grundsätzlich birgt
die Übernahme der Bundeswohnungen durch BIG oder ÖIAG die Gefahr, dass in einem
zweiten Verfahrensschritt Anteile an der übernehmenden Gesellschaft verkauft
werden und dadurch keinen Nachbesserungspflicht im Sinne des
Bundesimmobiliengesetzes entsteht. Dies würde zu einer enormen Begünstigung der
Käufer dieser Anteile führen. Finanzminister Grasser konnte bisher keine exakte
Wertangabe über die zu veräußernden Bundeswohnbaugesellschaften vorlegen (dazu
AB zu 581/J). Ebenso konnte durch den Finanzminister nicht beantwortet werden,
inwieweit die gewährten Bundesdarlehen für die Bundeswohnbaugesellschaften nach
deren Kauf verwertet werden. Eine unentgeltliche Übertragung dieser
Darlehensrückforderungen an mögliche Käufer würde eine weitere enorme
Begünstigung zu Lasten des Steuerzahlers darstellen.
Für die Vergabe
der Bundeswohnungen wurden vier externe Berater beauftragt, sodass die
Gesamtkosten für die Vorbereitungen hinsichtlich des Verkaufs der
Bundeswohnbaugesellschaften einen Betrag von 10,915.330 Euro ausmachen.
Nachfolgende
Unternehmen bzw. Einzelpersonen wurden diesbezüglich beratend tätig:
1. Univ.Prof. Dr. Bogner, Beratungsschwerpunkt lag bei der Auswahl
geeigneter Investment-Banken. Honorar: 77.000 €
2. Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Schramm&Partner
hinsichtlich Privatisierungsberatung der fünf Bundeswohnbau-Gesellschaften.
Honorar: 506.330
€
3. Univ.Prof. Dr. Kletecka, Rechtsberatung im
Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundeswohnbau-Gesellschaften. Honorar: 102.000 €
4. Lehman und Brothers Bankhaus AG, Beratung bei der Veräußerung der
fünf Bundeswohnbau-Gesellschaften. Honorar: 10,23 Mio. €
Die Mitglieder
der Kommission zur Vergabe des Beratungsauftrages an Lehman & Brothers
waren:
DI Michael
Ramprecht (BundesbeschaffungsGesmbH)
Mag. Rene
Oberleitner (Büro HBMF)
Dr. Gerhard
Ungerböck (Büro HStS)
Komm.Rat Karl
Plech (Immobiliensachverständiger)
Dr. Gerhard
Schuster (Geschäftsführer der BUWOG)
Mag. Wolfgang
Schön (Geschäftsführer der WAG)
Dr. Wilfried
Trabold (Abteilungsleiter im BMF)
Mag. Gerhard
Wallner (Abteilungsleiter im BMF)
RA Dr. Schramm
(externer Experte)
Prof. Dr.
Kletecka (externer Experte)
Prof. Dr. Bogner
(externer Experte)
Besonders
kontrollgeneigt erscheint die Person von Ernst Karl Plech, der neben
seiner Tätigkeit für diese Vergabekommission, zahlreiche Funktionen in
öffentlichen Immobilienunternehmen bekleidet und bereits als privater
Immobilienvermittler im Zuge der Übersiedlung der Gerichte von der Riemergasse
in den City Tower Vienna auffiel. Obwohl bereits durch das Errichterunternehmen
Porr AG dem Bundesminister für Justiz das neue Objekt im Rahmen einer
Präsentation am 31.7.2001 vorgestellt wurde, trat das Ministerium im September
2001 (also 2 Monate später) mit Ernst Karl Plech als Immobilienmakler der City
Tower Errichtungs- und Vermietungs GesmbH (einer Tochter der
Immofinanz-Immobilienanlagen AG) in Verhandlungen. Für die Vermittlung eines
offensichtlich bereits angebahnten Mietvertrages erhielt Immobilienvermittler
Plech ein Honorar von 607.476 Euro (zuzüglich 20 % Ust) vom Bundesministerium
für Justiz.
Nunmehr sind
hinsichtlich der Vereinbarkeit der Funktion in der Vergabekommission zur
Beauftragung eines Beraters mit dem tatsächlichen Verkauf der
Bundeswohnbaugesellschaften und Plechs Funktion als Immobilienvermittler für
einen der größten Bieter, nämlich der Immofinanz-Gruppe, erhebliche Zweifel
gegeben.
Interessant erscheint auch der Umstand, dass Ernst Karl Plech in der Sitzung
des Ständigen Unterausschusses am 26. November 2003 ausführte, dass ihm
Karl-Heinz Muhr seit ungefähr einem Jahr bekannt ist, dass er ihn auf einer
Veranstaltung im Finanzministerium kennengelernt habe. Bei Karl-Heinz Muhr
handelt es sich um jenen Grasser-Freund, mit dem laut Lehman Austria Manager
Jan Philipp Pfander eine Vereinbarung besteht, der zur Folge Muhr von Lehman
„etwas bekommt, wenn er auf etwas hinweist“. Laut Grassers eigenen Aussagen in
der Sitzung des Ständigen Unterausschusses am 10. Dezember 2003 hat dieser
Karl-Heinz Muhr um Informationen hinsichtlich Unternehmen, die eine
entsprechende Vergabe bewerkstelligen könnten (Protokoll Seite 23: „Kennst du
ein paar Berater ....“), gebeten. Muhr, der auch Mitglied des Magna
International Aufsichtsrates ist, hat Lehman nominiert, um für diese
Ausschreibung eingeladen zu werden. Muhr hat also „auf etwas hingewiesen“.
Für diese Art
einer intransparenten und dubiosen Auftragsvergabe ist Finanzminister Grasser
persönlich verantwortlich. Erhebliche Problemstellungen ergeben sich auch aus
der Durchführung der Ausschreibung durch das von der Vergabekommission ausgewählte
Unternehmen Lehman & Brothers Bankhaus AG:
Eine im Amtsblatt
der Wiener Zeitung am 11. August 2003 geschaltete Anzeige zur Abgabe von Interessensbekundungen
hinsichtlich des Kaufes der fünf Bundeswohnbaugesellschaften wurde von Lehman
& Brothers Bankhaus AG so gestaltet, dass explizit festgehalten wurde:
Per 1.4.2001 wurden
die Bundeswohnbaugesellschaften aus der Gemeinnützigkeit entlassen und sind
daher keine gemeinnützigen Bauvereinigungen mehr, sondern gewerbliche
Bauträger.
Diese Behauptung
trifft nicht für die WBG mit 4.581 Wohneinheiten zu, da ein entsprechender
Bescheid der MA 50 des Magistrates der Stadt Wien vorliegt. Weiters bestehen
erhebliche Zweifel, ob nicht auch im Fall der ESG Villach nach wie vor
Gemeinnützigkeit vorliegt. Rechtliche Folgen des Gemeinnützigkeitsstatus
bestehen darin, dass diese Gesellschaften ausschließlich um die Kapitalnominale
übernommen bzw. verkauft werden können, ebenso entstehen
Rückforderungsansprüche gegenüber dem Finanzministerium, da bei gemeinnützigen
Gesellschaften lediglich eine Dividende von 3,66 Prozent entnommen werden darf.
Nunmehr ist davon auszugehen, dass durch Lehman & Brothers Bankhaus AG
hinsichtlich der Bewertung der zu verkaufenden Unternehmen kaum Recherchen
durchgeführt wurden. Selbst bei simpelsten Bilanzanalysen wären diese
rechtlichen Problemstellungen aufgefallen.
Diese
Vorgangsweise hat einerseits Auswirkungen auf die Möglichkeiten von
Schadenersatzfolgen für die Republik Österreich, bedingt durch die unrichtige
Aufforderung zur Abgabe einer Interessensbekundung, andererseits kann aus
diesen Umständen daraus geschlossen werden, dass durch Lehman & Brothers
Bankhaus niemals eine auch nur annähernd seriöse Bewertung dieser Immobilien
stattgefunden hat.
Ad Bewertung:
Gingen erste
Prognosen des Finanzministers von einem Verkaufserlös von rund 2 Milliarden
Euro aus, so hat sich die Einschätzung des Finanzministers im Zuge des
Verkaufsverfahrens auf nunmehr rund 500 Millionen Euro reduziert. KR Plech
führte in der Sitzung des Rechnungshofausschusses am 27.11.2003 aus, dass er
eine sogenannte Cluster-Schätzung hinsichtlich der Immobilien der
Bundeswohnbaugesellschaften getätigt habe. Diese Schätzung führt zu einer
Erlöserwartung laut Plech von 400 bis 500 Millionen Euro. Gefragt, ob er für
diese Schätzung ein Honorar bekommen habe, antwortete Plech, dass das nicht der
Fall sei. Nunmehr stellt sich die Frage, wozu ein Mitglied der
Vergabekommission aus freien Stücken eine Schätzung der zu verkaufenden
Immobilien vornimmt. Diese Fragestellung konnte weder im Unterausschuss des
Rechnungshofes, noch im Rechnungshof-Ausschuss beantwortet werden.
Interessant
erscheint auch die Stellungnahme des Rechnungshofes, wonach eine
Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften (konkret der BUWOG) dann
wirtschaftlich wäre, wenn die sich aus der geringeren Staatsverschuldung
ergebende Zinsersparnis höher wäre, als der Einnahmensausfall des Staates aus
den abgeführten Gewinnen seiner Wohnbaugesellschaften (RH-Bericht III-51 d.B.,
Seite 87). Allein für die Unternehmen BUWOG und WAG ist laut RH-Präsident
Fiedler (RH-Ausschuss vom 27.11.2003) ein Gewinn von rund 30 Millionen Euro zu
erwarten. Hält man nun diesen Gewinnen den Einmal-Erlös von rund 500 Millionen
Euro und damit – bei Annahme einer 4 %-igen Verzinsung – den Entfall eines Zinsendienstes
von rund 20 Millionen Euro pro Jahr entgegen, so entsteht ein jährliches
Defizit von 10 Millionen Euro. Damit handelt es sich bei der
Verkaufsentscheidung nicht um die Umsetzung von wirtschaftlichen Überlegungen,
sondern bloß um die Realisierung politischer Interessen.
Versucht man den
Immobilienstand der in Frage kommenden Gesellschaften seriös zu bewerten, so
sind vor allem die bisher für rund 300 vekaufte Wohnungen (Stand 8.8.2003)
erzielten Erlöse heranzuziehen. Aus den Erlösen von 34,4 Millionen Euro für 323
Wohnungen mit einer Durchschnittsgröße von 75 m² berechnet sich ein bisher
erzielter Kaufpreis von 1.420 Euro pro m². Geht man nun von 60.000 Bundeswohnungen
aus, würde sich daraus ein Verkaufserlös von ca. 6,4 Milliarden Euro errechnen.
Zusätzlich stehen noch 5 Millionen m² unbebauter Baugrund zum Verkauf,
diesbezüglich ergibt eine Berechnung mit rund 100 Euro pro m² einen
zusätzlichen Erlös von 500 Millionen Euro. Selbst wenn man bloß von der Hälfte,
also 3,2 Milliarden Euro des hochgerechneten Verkaufserlöses für die
Wohneinheiten der zu verkaufenden Gesellschaften ausgeht und von diesen
Verbindlichkeiten in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro abzieht, ist weiterhin
mit einem Erlös von rund 2,2 Milliarden Euro zu rechnen.
Durch die
mangelhafte Bewertung vor Ausschreibung von 62.000 Wohneinheiten und 5
Millionen m² unbebautem Baugrund ist zu befürchten, dass rund 1,5 Milliarden
Euro potentieller Verkaufserlös dem Steuerzahler entzogen wird.
Da es dem
Ständigen Unterausschuss nicht möglich war, vertragliche Vereinbarungen
zwischen dem Finanzminister und Lehman & Brothers Bankhaus AG sowie die
vorbereiteten Inhalte der umzusetzenden Kaufverträge zu prüfen, ist davon
auszugehen, dass dieser Sachverhalt einer weiteren Prüfung bedarf.
3.3.2 PR-Aktivitäten
Im
Untersuchungszeitraum wurden durch den Finanzminister mehr als 3 Millionen Euro
ausschließlich für Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Bereits im Jahre 2001
gipfelte die Persönlichkeitswerbung in einem Inserat in der Financial Times mit
dem Konterfei des Finanzministers um rund 60.000 Euro. Trotz heftigster
politischer Kritik an den Ausgaben für Werbemaßnahmen wurde durch das
Finanzministerium eine weitere Kommunikationskampagne mit der Auftragshöhe von
2,2 Millionen Euro ausgeschrieben. Dazu stellt ein Vertreter des Fachverbandes
Werbung fest: „Eine Unwägbarkeit stellt eindeutig der Zeitrahmen dar:
Schließlich sucht das Ministerium Zusammenarbeit von Juni 2003 bis 31. Dezember
2007. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kann kaum klar sein, welche
kommunikativen Notwendigkeiten sich in zwei oder drei Jahren ergeben“
(Extradienst vom 18.4.2003).
Insgesamt wurden
durch das BMF seit 4.2.2000 mindestens 6 Millionen Euro ausschließlich für Regierungspropaganda
vergeben. Kritische Medien, wie die Stadtzeitung „Falter“, berichten über
Veranstaltungen von Finanzminister Grasser „im Casino, Opernhäusern und
Kunsthallen“ samt „tausender Cocktails und Brötchen“.
Berechtigerweise
stellt sich diesbezüglich die Frage, ob „hier das private Image eines
Politikers mit öffentlichen Mitteln aufpoliert wird“, und ob „der Sparefroh der
Republik tief in den Staatssäckel greife“ um den Kurs seiner Ich-Aktie in die
Höhe zu treiben (Falter 24/03).
Durch die SPÖ-Fraktion
wurden grundsätzliche Regeln für Öffentlichkeitsarbeit bzw.
Informations- und Werbemaßnahmen basierend auf Erkenntnissen des Rechnungshofes
vorgelegt.
1. Inhalt:
Grundsätzliche
Betonung des Informationscharakters, Darstellung der unmittelbar gegenwärtigen
oder aktuell zukünftigen Tätigkeit der Bundesregierung bzw. des jeweiligen
Ressorts, die werbende Form hat eindeutig hinter den Sachinhalten
zurückzutreten, Vermeidung des Eindrucks einer werbenden Einflussnahme
zugunsten einer Partei, Durchführung von Umfragen ausschließlich zur Erforschung
des Informationsgrades der Bevölkerung über die Arbeit der Bundesregierung bzw.
des einzelnen Ressortministers;
2. Deklarationspflicht:
Bei
sämtlichen Formen der Öffentlichkeitsarbeit ist eine exakte Deklaration des
auftraggebenden Ressorts bzw. der auftraggebenden Bundesregierung unter
Einschluss des Hinweises auf Zahlungen etwaiger anderer Institutionen im
Werbemedium anzuschließen, wobei das prozentuale Verhältnis der Kostentragung
anzugeben ist.
3. Werbestopp während des Wahlkampfes:
Die
Öffentlichkeitsarbeit bzw. Informations- und Werbemaßnahmen aus
Haushaltsmitteln muss während der engeren Vorwahlzeit unterbrochen werden
(mindestens zwei Monate vor dem Wahltermin).
3.4
Privatisierung von Unternehmen der Österreichischen Industrieholding AG
Die von der SPÖ
beantragte RH-Sonderprüfung hinsichtlich der Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten
und Vorständen sowie die damit im Zusammenhang stehende Vertragsge-staltung
ergab massive Gesetzesverstöße bei der Bestellung von Vorständen und
Aufsichtsräten in ausgewählten Unternehmen der staatsnahen Wirtschaft, darunter
vor allem der öster-reichischen Industrieholding AG. Die Prüfung des
Rechnungshofes mündete in nachfolgender Kritik (RH-Bericht III-42 d.B.): Die
mit den neu bestellten Vorständen abgeschlossenen Ver-träge verstoßen gegen das
anzuwendende Stellenbesetzungsgesetz und weichen von den vorgesehen
Vertragsschablonen ab.
Die für den
Bestellungsvorgang und den Abschluss der Verträge erforderlichen
Organbeschlüsse lagen nicht in allen Fällen vor.
Für
diesbezügliche Personalberatungen wurden rund 0,8 Millionen Euro an Kosten
festgestellt. Die Vergabe der Beratungsaufträge erfolgte entgegen den
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes.
Der Rechnungshof
stellte im Falle des Vorstandssprechers der ÖIAG, Dr. Michaelis fest, dass zwar
dessen Grundgehalt von 320.633 Euro pro Jahr nur um 4,3 % über jenen vom
Vorgänger Dr. Streicher liegt, der Aufsichtsrat aber den sogenannten
„Bonifikationsanspruch“ auf 100 % des Grundgehaltes verdoppelt habe. Inklusive
aller Nebenleistungen bezieht Michaelis damit eine Gesamtvergütung von bis zu
684.869 Euro pro Jahr. Michaelis erhält 14 mal jährlich einen sogenannten
„Mietzinszuschuss“ in der Gesamthöhe von 43.604 Euro und hat Anspruch auf eine
Abfertigung, die weit über die Bestimmungen des Angestelltengesetzes
hinausgeht. Der Wert der Pensionszusage ist nicht bekannt, dürfte aber
ebenfalls weit über das übliche Maß hinausgehen.
Insgesamt betrug
die zusätzliche Kostenbelastung seit 2000 durch Gehälter und
Aufwandsentschädigungen sowie Spesen der ÖIAG-Leitungsorgane rund 1,4 Millionen
Euro.
Bei den
ÖIAG-Vorstandsverträgen wurde bewusst gegen das Stellenbesetzungsgesetz 1998 und die Verordnung der Bundesregierung betreffend
Vertragsschablonen gemäß diesem Gesetz verstoßen. Damit wurde ein
Anti-Privilegiengesetz in Kenntnis der negativen Folgen für den Steuerzahler
bewusst durch den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Eigentümer, vertreten
durch Finanzminister Grasser, missachtet. RH-Präsident Fiedler hatte bereits am
27.3.2003 im Zuge einer RH-Ausschuss-Sitzung zur Schablonenverordnung und deren
Anwendung Stellung genommen. Diesbezüglich führte Fiedler aus, dass die Nichtanwendung
dieser Rechtsnorm, weil man sie für gesetzwidrig halte, einen „Tritt in das
Gesicht des Rechtsstaates“ entspräche. Ungeachtet dessen wurden „entsprechend
korrigierte“, d.h. gesetzmäßige Verträge dem RH-Präsidenten nicht zur Kenntnis
gebracht. Wörtlich führte Präsident Fiedler in der Sitzung des Ständigen
Unterausschusses des RH-Ausschusses am 26.11.2003 aus: „Die neuen Verträge
selbst habe ich allerdings nie bekommen. Ich weiss nicht, wie die Verträge
jetzt im Detail aussehen. Diese habe ich nicht bekommen, aber es wurde uns
gesagt, sie seien angepasst worden“.
3.4.1
voestalpine Privatisierung
Hinsichtlich der
auffälligen Unvereinbarkeit der Aufsichtsratsfunktion von Magna-Manager Ing.
Wolf und seinem Interesse an der voestalpine äußerte sich
ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzender Heinzel in der Sitzung des Ständigen
Unterausschusses am 5.11.2003 wie folgt: „Jetzt zum Thema Unvereinbarkeit. Ich persönliche halte es nicht für
vereinbar, dass jemand im Aufsichtsrat sitzt und am Ende des Tages aus dem
Portfolio Interesse zeigt. Das sage ich Ihnen als Alfred Heinzel, und ich
billige es auch nicht im Aufsichtsrat, und das ist niemand im Aufsichtsrat, der
nicht von mir aufgefordert ist, wenn er nicht von sich selbst hinausgeht, dass
er bei solchen Entscheidungen überhaupt nicht dabei ist ... Herr Wolf hat zu
mir gesagt – dass muss irgendwann Ende April gewesen sein -: Ich möchte wissen,
was ist das Privatisierungsvorhaben, um zu prüfen, ob wir als Magna Interesse
haben könnten. Ich möchte am Ende des Tages nicht dem Vorwurf gestellt sein,
dass das Unternehmen ins Ausland geht, und wir bringen keine österreichische
Lösung zusammen. In der Folge habe ich zu Herrn Wolf gesagt: Ich würde direkt
mit dem Vorstand der ÖIAG sprechen. – Herr Wieltsch kann das in der Folge auch
mitteilen. Und Herr Wolf hat zu mir gesagt, damit kein Fehler passiert, will er
das selbst nicht machen, sondern wird seinen Finanzvorstand schicken“.
So oder ähnlich
dürfte das Projekt „Minerva“ gestartet haben. Eine Vorgangsweise, die
dem österreichischen Corporate Governance Kodex in den verschiedendsten Punkten
widerspricht. Skandalös erscheint dieser Umstand auch vor dem Hintergrund, dass
Finanzminister Grasser nach wie vor ein Rückkehrrecht zu Magna garantiert ist.
Siegfried Wolf
äußerte in der Aufsichtsratssitzung der ÖIAG am 10. Juli 2003 nachfolgende
Stellungnahme:
Sehr geehrte
Anwesende!
Bitte nehmen sie zur
Kenntnis, dass ich die folgende Mitteilung ausschließlich in meiner
Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der ÖIAG, aber auch als interessierter
Staatsbürger mache.
Ein
Interessenskonflikt mit meiner Führungsfunktion im Magna-Konzern ist zur Zeit
nicht gegeben.
Ich kann dem
Privatisierungskonzept in der vom Vorstand der ÖIAG heute vorgelegten Fassung
nicht zustimmen.
Die Gründe hierfür
sind wie folgt:
1. Das Privatisierungskonzept
wurde in großer Eile erstellt.
2. Weiters ist das
Privatisierungskonzept gemäss erhaltener Auskunft als rechtlich nicht
unbedenklich anzusehen.
3. Das
Privatisierungskonzept kann möglicherweise von nicht berücksichtigten
Interessenten rechtlich angefochten werden.
4. Das Gebot der
Transparenz scheint auch nicht in allen Punkten gewahrt zu sein.
5. Auch die Erreichung der
im Regierungsauftrag genannten Ziele erscheint mir als nicht gesichert.
Bitte nehmen sie
höflich zur Kenntnis, dass ich voll und ganz hinter dem Regierungsauftrag
betreffend Privatisierungen stehe, dessen Umsetzung jedoch muss aus meiner
Sicht wohlüberlegt, transparent und fair sein. Ich verstehe den
Regierungsauftrag dahingehend, dass die Interessen der Steuerzahler in diesem Lande
und die Erhaltung der Arbeitsplätze in Österreich das ausschlaggebende
Entscheidungskriterium für die ÖIAG sein müsse.
Mit 5.9.2003
erfolgte jedoch der Verkaufsbeschluss der ÖIAG hinsichtlich der voestalpine.
Diese Vorgangsweise bedeutet ein Verabschieden der schwarz-blauen Regierung und
des Finanzministers aus ihrer wirtschaftspolitischen Verantwortung sowie eine
Gefährdung der langfristigen Entwicklung des österreichischen
Paradeunternehmens.
Die
grundsätzlichen Kritikpunkte der SPÖ-Fraktion wurden im Zuge der Arbeit des
Ständigen Unterausschusses bestätigt:
1. Die
voestalpine-Anteile wurden weit unter den Eigenmitteln, das entspricht einem
Kurswert von 45 Euro pro Aktie, nämlich um 32,5 Euro pro Aktie verkauft.
2. Der
Zeitpunkt des Verkaufes ist durch das ökonomische Umfeld nicht erklärbar.
Problematisch sind auch die ausgegebenen Wandelanleihen: Es besteht große
Unsicherheit über den tatsächlichen Erlös bzw. der Kosten im Zeitpunkt der
Wandlung.
3. Die
Vorgangsweise widerspricht dem Unternehmenswertsteigerungsprinzip.
4. Österreichische
Aktionäre wurden erst verspätet informiert. Die durchgeführte Werbekampagne
gestaltete sich unglaublich teuer. Gegenüber dem Ständigen Unterausschuss
konnte keine exate Bezifferung der Werbekosten für die "Voesterreicher"-Kampagne
durch ÖIAG-Vertreter bekanntgegeben werden.
5. Durch
die Vorgangsweise kann keine österreichische Kernaktionärslösung sichergestellt
werden. Daher widerspricht dieser Verkauf den Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes.
3.4.2
Böhler Uddeholm Privatisierung
Am 31.10.2003
stellte sich heraus, dass sich ÖIAG-Aufsichtsrat Veit Schalle über eine
Investorengruppe (Austrian Industriemanagement GmbH) für den 25 %-Anteil an der
Böhler Uddeholm interessiert. Nach Diskussion dieses Umstandes in der Sitzung des
Ständigen Unterausschusses am 5.11.2003 und dem öffentlichen Aufzeigen dieser
extremen Unvereinbarkeit verließ Veit Schalle den ÖIAG-Aufsichtsrat.
ÖIAG-Vorstand Heinzel erklärte sich am 5.11.2003 wie folgt zur Unvereinbarkeit
von Veit Schalle:
„ ... er ist genauso
wie ich kein Doktor, nur zur Klarstellung. Veit Schalle hat mich vorige Woche
angesprochen und gesagt: Er ist an einer Firma, AIM heißt sie, beteiligt, und
es könnte sein, dass ein Offert von der AIM an die ÖIAG geht, dass hier
Interesse bekundet wird. Er hat daraufhin gesagt, ich möchte sofort mein Mandat
niederlegen – ich habe daraufhin gesagt, ich würde bitten, dass der
Aufsichtsrat zunächst einmal entscheidet, ohne sein Beisein, ob es zu einer
Börsenplatzierung kommt oder zu einer Auktion. Kommt es zu einer Auktion, sehe
ich keine Unvereinbarkeit, weil er ja ohnedies mit diesem Offert nicht zum Zug
kommt.“
Heinzel wies
konkret auch darauf hin, dass „zwei Wissenschaftler aus der Juristerei“ ein
Gutachten zu diesem Thema abgegeben hätten. Unklar blieb, wer dieses Gutachten
bezahlt hat sowie der Inhalt dieses Gutachtens.
Auch hinsichtlich
des Verkaufs der Böhler Uddeholm-Anteile ist ein dramatischer Verstoß gegen die
Intentionen des ÖIAG-Gesetzes feststellbar. Weder kann durch den Verkauf eine
Verpflichtung der momentanen Kernaktionäre zur Beibehaltung der Anteilsstruktur
gewährleistet werden, noch können dadurch feindliche Übernahmen hintangehalten
werden, sondern im Gegenteil werden durch die neuen Aktienstrukturen Übernahmen
extrem begünstigt.
Der Verkauf
erfolgte – wie bei der Voestalpine AG – und dem Wert der Eigenmittel. Der
Zeitpunkt des Verkaufes war ökonomisch ungünstig, eine Bewerbung für
österreichische Anleger erfolgte überhaupt nicht.
Eine
Mitarbeiterbeteiligung wurde von Anfang an ausgeschlossen.
3.4.3
Position der SPÖ zur ÖIAG
Durch die
SPÖ-Fraktion wurde ein grundsätzliches wirtschaftspolitisches Konzept zur Rolle
der ÖIAG innerhalb der
österreichischen Wirtschaft im Zuge der Diskussion bzw. tatsächlichen Durchführung
von einzelnen Privatisierungsschritten ausgearbeitet.
Die Rolle der
ÖIAG sollte die einer professionell agierenden, offensiv ausgerichteten Holding
sein, die die Beteiligungen des Bundes an den verschiedenen Unternehmen zum
Besten für die Unternehmen, zur Sicherung des österreichischen Standortes,
damit für eine prosperierende österreichische Wirtschaft, für mehr Wachstum und
Beschäftigung, für mehr Forschung und Entwicklung in Österreich hält, und an
der Entwicklung von entsprechenden Unternehmensstrategien maßgeblich gestaltet.
Denn alleine das
öffentliche Kern-Eigentum stellt die Interessen des Wirtschaftsstandortes
Österreich und seiner Menschen sicher.
Die SPÖ tritt für
die Sicherung des öffentlichen Kern-Eigentums an den von der ÖIAG
gehaltenen Unternehmensbeteiligungen ein, weil nur damit nachhaltig gesichert
wird:
· die
beste Versorgung Österreichs mit notwendiger Infrastruktur;
· die
Headquarters am Standort Österreich und damit hoch- und höchstqualifizierte
Arbeitsplätze;
· Forschung
und Entwicklung und damit den Produktivitätsfortschritt, der die
Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft sowie ein hohes Lohnniveau
sicherstellt;
· Die
Produktion am Standort Österreich auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten und
damit ein hohes Beschäftigungsniveau mit dem Ziel der Vollbeschäftigung sowie
· die
Ausbildung von Lehrlingen und damit die Facharbeitskräfte von Morgen.
Diese Funktionen
könnten gegenüber der derzeitigen Situation noch stark verbessert werden. Denn
solange Beteiligungen gehalten werden, besteht diese Verantwortung ja – auch
die von der derzeitigen Regierung geplanten weiteren Privatisierungen können
davon nicht entbinden.
Im Gegensatz zum
neoliberalen Politikverständnis, sie die SPÖ die Aufgabe der Politik und der
Politiker darin, auch die Wirtschaft im Interesse der gesamten Bevölkerung zu
gestalten. Das heißt jenen Spielraum und jene Instrumente, die der Politik zur
Verfügung stehen, bestmöglich zum Wohle aller zu nützen und sich nicht
fahrlässig dieser Einflussmöglichkeiten zu begeben. Aktive Wirtschaftspolitik
braucht wirtschaftspolitische Gestaltungsspielräume. Öffentliches Eigentum mit
einer erfolgreichen und aktiven staatlichen Holding sichert diese
Gestaltungsspielräume.
Insgesamt wurden
die Beteiligungen des Staates an österreichischen Unternehmungen bereits auf
jenes Maß als Kernaktionär in Schlüsselindustrien bzw. in Betrieben in
Schlüsselsektoren zurückgeführt, die für eine kleine Volkswirtschaft wie die
österreichische in einer globalisierten Welt zur Standortsicherung nicht nur
sinnvoll, sondern zum Erhalt von Konzernzentralen notwendig sind.
Ohne
Konzernzentralen gehen in wirtschaftliche schlechten Zeiten erwiesenermaßen
nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die für die Zukunft eines
Wirtschaftsstandortes entscheidende Forschung und Entwicklung verloren. Wie
rasch verlängerte Werkbänke abmontiert sind, haben die Beschäftigten von Semperit
leidvoll erfahren müssen. Die Regierung hat zugesehen und nichts getan. Wir
Sozialdemokraten haben mit unserer Haltung daraus die richtigen
Schlussfolgerungen gezogen.
Privatisierungskurs
als reiner Selbstzweck kommt für die SPÖ ebenso wenig in Frage wie ein Renationalisierungskurs,
weil es nicht alleine um die Eigentümerfrage geht. Es geht uns um einen
verantwortungsvollen Kurs der Standortsicherung durch einen öffentlichen
Kernaktionär, der das auch verlässlich bleiben wird. Das ist angesichts der
derzeitigen Rahmenbedingungen am besten eine ÖIAG als Beteiligungsholding.
Damit wäre auch ein Schutz vor Übernahmen sichergestellt.
Es sollte daher
in jenem Ausmaß an Beteiligungen festgehalten werden, die in den verbliebenen
Schlüsselbetrieben einen bestimmenden österreichischen Kernaktionär auf Dauer
sicherstellen. Das lässt sich an keinem bestimmten Prozentsatz festmachen,
sondern hängt je nach Unternehmen vom Streubesitz und den übrigen Kernaktionären
ab. Darüber hinaus sind auch Syndikatsmodelle wie in der OMV denkbar. Dabei
muss das Eigentum nicht in jedem Fall vom Bund gehalten werden, Länder oder
Gemeinden sind ebenso sichere Kernaktionäre.
Die Fonds können
keine sicheren Kernaktionäre darstellen, da Fondsmanager gesetzlich
verpflichtet sind, im Interesse ihrer Anleger zu handeln und daher im Falle
sehr hoher Gebot faktisch verpflichtet sind, zu verkaufen. Darüber hinaus sind
etwa im Fall der Pensionsfonds Beteiligungen in jedem Fall ungeachtet anderer
Interessen dann abzustoßen, die Auszahlung anfallender Pensionen die
Einzahlungen der Anwartschaftsberechtigten übersteigt.
In jedem Fall
darf es aber bei weiteren Veräußerungen nicht nur um Geldbeschaffungsaktionen
für die zweifelhaft ehrgeizigen Ziele des Finanzministers gehen. Diese müssen
vielmehr in eine Unternehmensstrategie zum Wohle der österreichischen
Wirtschaft eingebunden sein. Schließlich ist auch noch zwischen Industrie- und
Versorgungsbetrieben zu differenzieren.
Infrastrukturunternehmungen
In den für die
Menschen lebensnotwendigen Versorgungsfragen, wie vor allem zum Beispiel der
Energieversorgung hat der Staat auch die Aufgabe, die elementaren Bedürfnisse
der Bevölkerung garantieren zu können. Dafür ist eine Regelung wie die derzeit
gesetzlich vorgeschriebne Mehrheit der öffentlichen Hand an Energieversorgern
auch zweckdienlich und sollte daher beibehalten werden.
Wir sollten uns
nicht auf das unter Thatcher in Großbritannien etablierte Niveau der Versorgung
mit öffentlichen Dienstleistungen begeben – inklusive „Russisches Roulette“ bei
der Bahnfahrt zur Arbeit, schlechte Gesundheitssysteme oder mangelnde
Energieversorgung. Wir sollten unserer Bevölkerung auch die Totalprivatisierung
ersparen, die in den USA durch ruinösen Wettbewerb letztlich zu Stromabschaltungen
für ganze Regionen führte und erst recht am Ende die Steuerzahler mit
Milliarden-Beträgen den Privaten helfend zur Seite stehen mussten.
Die
Energieversorgung ist zur Absicherung der Grundbedürfnisse der Menschen, aber
auch als Rückgrat der Wirtschaft von derartig großer Bedeutung, dass sich der
Staat einen entscheidenden Einfluß darauf sichern sollte. Das kann man nicht
mit einem Finanzdienstleistungsunternehmen vergleichen.
Deshalb sind nach
wie vor in Europa die Energiegewinnungsunternehmen meist in der Hand des
Staates. Bestes Beispiel dafür und gleichzeitig nicht umsonst auch größter
europäischer Player ist die staatliche EdF in Frankreich. Aber auch unsere
Nachbarn Deutschland oder Italien halten das nicht anders. Und die Netze sind
nicht nur in Europa, sondern auch in den USA in der Regel in staatlicher Hand.
Die
österreichische Stromversorgung, die primär durch Wasserkraft sichergestellt
wird, ist darüber hinaus nicht nur günstige sondern auch saubere Energie. Dabei
sollte es auch für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land bleiben.
Große private
Eigentümer bedeuten nicht immer die beste Versorgung bei bester
Wirtschaftlichkeit, wie man an den katastrophalen Zuständen in Californien
anhand von Stromabschaltungen in ganzen Regionen und am ENRON-Debakel sehen
konnte.
Funktionierende
Infrastrukturunternehmungen sind entscheidend für Wirtschaftsstandort- und
Lebensqualität. Zu diesen Unternehmen zählen u.a. die OMV, der Verbund, die
ÖBB, die Postbus AG, die ASFINAG, die AUA, die Post AG sowie die Telekom
Austria.
Die SPÖ tritt
dafür ein, dass der Bund strategische Anteile an all diesen Unternehmungen
behält.
Diese
Beteiligungen sind nach den Vorstellungen der SPÖ in einer
Infrastruktur-Holding zusammen zu fassen.