361 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über die Regierungsvorlage (6 der
Beilagen): Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der
Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik
Durch den am 26. Oktober 2001 in Prag
unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen
Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze wird die
verfassungsrechtlich festgelegte Grenze der Republik Österreich gegen die
Tschechische Republik geändert.
Die überwiegende Anzahl der
Grenzänderungsfälle bezieht sich auf künstliche oder natürliche Veränderungen
von Fluss- bzw. Bachläufen, in denen nach dem Grenzurkundenwerk 1923 die
Staatsgrenze verläuft. Im Hinblick auf die vorerwähnte Unbeweglichkeit des
Staatsgrenzverlaufes in Wasserläufen ist daher die Staatsgrenze diesen
Veränderungen nicht gefolgt und verläuft daher teilweise außerhalb der
Bachbette bzw. schneidet diese mehrfach, sodass die klare Erkennbarkeit des
Grenzverlaufes ohne Durchführung von Grenzänderungen nicht gegeben ist.
Zur Durchführung der vereinbarten
Gebietsänderungen sind gemäß Art. 3 Abs. 2 B-VG übereinstimmende
Verfassungsgesetze des Bundes und der betroffenen Länder erforderlich.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten
hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. Jänner 2004
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem
Berichterstatter die Abgeordnete Katharina Pfeffer.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (6
der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 14. Jänner
2004
Mag. Dr.
Josef Trinkl Rudolf
Parnigoni
Berichterstatter Obmann