375 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Entschließungsantrag 139/A(E) der
Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung der Lärmbekämpfung in Österreich
Die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima,
Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 139/A(E) am
4. Juni 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Wie eine Erhebung der Statistik Austria
zeigt, leiden 80 % der ÖsterreicherInnen unter Straßenverkehrslärm,
hervorgerufen durch LKW, PKW, Motorräder und Bussen. 10 % fühlen sich von
Bahnlärm, 8% von Flugzeuglärm und darüber hinaus sind viele BürgerInnen auch
durch Industrie- und Gewerbelärm belästigt. Hauptlärmverursacher ist aber nach
wie vor der Verkehr.
In Österreich gibt es keine einheitlichen
Grenzwerte für Verkehrslärm. Die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation
WHO liegen bei einem Dauerschallpegel von 45 Dezibel in der Nacht und 55
Dezibel untertags. Die Richtwerte in Österreich liegen bei 55 Dezibel in der
Nacht und 65 Dezibel untertags. Wird dieser Wert überschritten haben die
Betroffenen aber derzeit kein Recht auf Lärmschutzmaßnahmen. Zwar wurde in
Österreich sowohl im Bereich der Bahn und Straße schon einiges für den
Lärmschutz getan, nach wie vor sind aber bei weitem nicht alle technischen
Möglichkeiten ausgeschöpft.
Auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie
werden derzeit in Österreich Lärmkarten und Maßnahmenpläne erstellt.
Gesetzliche Grenzwerte können, aber müssen nicht von den Mitgliedsländern
vorgesehen werden.
In Österreich fällt Lärmrecht sowohl in die
Zuständigkeit vom Bund, Ländern und Gemeinden.
Ein einheitliches Lärmrecht für ganz
Österreich wird angesichts der ständig weiter steigenden Lärmbelastung immer
dringlicher.“
Der Umweltausschuss hat den vorliegenden
Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Jänner 2004 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin im Ausschuss,
Abgeordnete Mag. Ulrike Sima, die Abgeordneten Klaus
Wittauer, Dr. Gabriela Moser,
Karl Dobnigg, Matthias Ellmauer
sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Umweltausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2004-01-20
Klaus
Wittauer Dr. Eva Glawischnig
Berichterstatter Obfrau