Entschließung

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dazu beizutragen, dass die Anstrengungen zur Lärmbekämpfung in Österreich weiter verstärkt werden, wobei insbesondere die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/17/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in das österreichische Recht auf Bundesebene zu forcieren und die Umsetzung mit den Ländern zu koordinieren sein wird. Im Rahmen des Österreich-Konvents besteht die Möglichkeit, eine Bündelung und möglichst integrative Regelung der Lärmschutzkompetenz zu prüfen.