Entschließung

Der Bundesminister für Justiz wird ersucht zu prüfen, inwieweit die durch das Strafprozessreformgesetz geschaffenen Verbesserungen der Opferrechte bereits vor dem In Kraft Treten dieses Gesetzes in die bis Ende 2007 geltende Strafprozessordnung eingebaut werden können, um diese Vorteile bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen und dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten.