409 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über die Regierungsvorlage (386 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) samt Anlage

Sowohl die Ausweitung des Leistungsangebotes der Donau-Universität Krems und die Errichtung eines Neubaues durch das Land Niederösterreich als auch die im neuen DUK-Gesetz 2004 vorgesehene Finanzierungsform des Bundes durch Leistungsvereinbarungen erfordern eine Neuregelung der Erhalterverpflichtungen gemäß Art. V der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Land Niederösterreich, BGBl. Nr. 501/1994.

Die in der Regierungsvorlage enthaltene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG beinhaltet einerseits die Ausweitung der Landesverpflichtung und schafft andererseits neue Verpflichtungen des Landes Niederösterreich in Form der Übernahme der Kosten für Anschaffungen und Nachschaffungen der Ausstattung eines zum Ausbau der Universität für Weiterbildung Krems vorgesehenen Neubaues. Die Erhaltungsverpflichtungen des Bundes werden an die im DUK-Gesetz 2004 vorgesehene Finanzierungsform durch Leistungsvereinbarungen angepasst.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 20. Februar 2004 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Dipl.-Ing. Günther Hütl, der Abgeordnete
DDr. Erwin Niederwieser das Wort.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) samt Anlage (386 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2004 02 20

               Dipl.-Ing. Günther Hütl Mag. Dr. Magda Bleckmann

       Berichterstatter                     Obfrau