Vorblatt
Problem:
In den letzten Jahren hat sich gezeigt,
dass die bestehenden Konferenzfazilitäten im Internationalen Zentrum Wien den
gestiegenen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Weiters ist eine umfangreiche
Asbestsanierung der bestehenden Amtsitzgebäude erforderlich.
Ziel:
die Absicherung des Standortes Wien als
Amtssitz- und Konferenzzentrum Internationaler Organisationen
Lösung:
Bau eines zusätzlichen Konferenzgebäudes
für die Internationalen Organisationen und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
Alternative:
Beibehaltung der derzeitigen, nicht
zufriedenstellenden Situation
Kosten:
Die Errichtungskosten für das
Konferenzgebäude werden mit 50 Millionen Euro limitiert. Die Kosten einer
Asbestsanierung werden mit 100 Millionen Euro geschätzt (näheres siehe
Allgemeiner Teil der Erläuterungen).
Die Vereinbarungen des bestehenden
Rahmenübereinkommens zwischen Republik Österreich und Stadt Wien betreffend
Errichtung eines Internationalen Konferenzzentrums in Verbindung mit Amtssitzen
internationalen Organisationen (Schmitz-Slavik-Abkommen) über Kostenbeiträge
der Stadt Wien werden in das Gesetz überführt und sprachlich modernisiert, ohne
dass inhaltlich eine Änderung eintritt
EU-Konformität:
Keine Auswirkungen auf das
Gemeinschaftsrecht
Erläuterungen
1. Allgemeiner Teil
Österreich ist gemäß den Amtssitzabkommen
völkerrechtlich verpflichtet, den im Internationalen Zentrum Wien (VIC)
angesiedelten Internationalen Organisationen kostenlos jene
Konferenzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, welche nicht in den
Konferenzeinrichtungen des VIC untergebracht werden können.
Bedingt durch den Anstieg der Zahl der in
Wien ansässigen Organisationen einerseits und in Folge der Vergrößerung der
Anzahl der Mitgliedstaaten dieser Organisationen hat sich in den letzten Jahren
gezeigt, dass die Konferenzeinrichtungen des VIC mit einer Gesamtsaalfläche von
rd. 3000 m² und einer maximalen Sitzkapazität im
größten Saal von 339 Personen den gestiegenen Anforderungen nicht mehr entsprechen.
Wenn deshalb Konferenzen nicht mehr in Wien stattfinden können, bedeutet dies
im Hinblick auf die entfallende Umwegrentabilität für den Bund und die Stadt
Wien einen wirtschaftlichen Nachteil.
Von den drei möglichen Lösungsansätzen sind
die Varianten Aufstockung des Konferenzgebäudes im VIC bzw. Abtretung von
Teilbereichen des Österreichischen Konferenzzentrums (ACV) an die Internationalen
Organisationen aus folgenden Gründen verworfen worden:
Die Baukosten einer Aufstockung des
bestehenden Konferenzgebäudes wären aufgrund technischer Schwierigkeiten
unverhältnismäßig hoch.
Eine Abtretung von Teilbereichen des ACV
würde einen permanenten Entfall von Großveranstaltungen und daraus
resultierend, negative fiskalische Effekte für Bund und Stadt Wien bewirken.
Die Variante der Erweiterung zur Unterbringung
von Konferenzräumlichkeiten im Ausmaß von rd. 2.800 m² sowie von Büro- und Besprechungsräumen
im Ausmaß von rd. 1.500 m² mit
Errichtungskosten von höchstens 50 Millionen Euro stellt somit sowohl aus
betriebswirtschaftlicher als auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die
insgesamt vorteilhafteste Lösung dar.
Dieses Bundesgebäude wird den
Internationalen Organisationen permanent zur Verfügung stehen und dem
Internationalen Zentrum Wien eingegliedert werden.
Der Planungs- und Baubeginn soll so rechtzeitig
erfolgen, dass diese Erweiterung zum Zeitpunkt der asbestbedingten Schließung
der bestehenden Konferenzräumlichkeiten im VIC (etwa Mitte 2007) als
Ersatzfazilität zur Verfügung steht.
Bauträger ist die zu 100 % im Eigentum
des Bundes stehende Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG. Der
gesetzlich determinierte Aufgabenbereich der IAKW-AG umfasst zwar als Maßnahme
der Erhaltung die Asbestsanierung, nicht jedoch die Erweiterung der Uno-City um
ein weiteres Konferenzgebäude.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten des Bauvorhabens (insgesamt 50
Millionen €):
Sämtliche angeführte Beträge verstehen sich
als Nettobeträge exklusive Umsatzsteuer.
2004 |
3,5 Mio € |
2005 |
21,0 Mio € |
2006 |
20,0 Mio € |
2007 |
5,5 Mio
€ |
Die Kosten der Asbestsanierung werden sich
auf jährlich rd. 20 Millionen € bis zur Fertigstellung beginnend mit 2004
aufteilen – es wird mit einem Gesamtaufwand von 100 Millionen € gerechnet.
Weiters fallen laufende Instandhaltungskosten von derzeit jährlich rd. 1,2
Millionen Euro an.
Der Bund wird aus dem Budget der
entsprechenden Jahre (bei VA-Ansatz 1/54826) Kostenersatzzahlungen an die IAKW
AG leisten. Die entsprechende Bedeckung für das Jahr 2004 wird durch
Rücklagenentnahme sichergestellt. Die Bedeckung für die Jahre 2005 und folgende
erfolgt durch Umschichtungen im gesamten Bundeshaushalt.
Die Stadt Wien wird einen Kostenbeitrag in
Höhe von 35% zu den Errichtungskosten leisten.
Demgegenüber stehen Mehreinnahmen aus dem
Konferenztourismus, wobei das Vienna Convention Büro einen BIP-Wert von über €
400 pro Nächtigung von internationalen Konferenzteilnehmern ansetzt. Ein
Mehrangebot von Konferenzfazilitäten für die in Wien ansässigen internationalen
Organisationen wird wiederum eine beträchtliche Wertschöpfung im touristischen
Wirtschaftssektor mit sich bringen.
Im Rahmenübereinkommen zwischen Republik Österreich
und Stadt Wien betreffend Errichtung eines Internationalen Konferenzzentrums in
Verbindung mit Amtssitzen internationaler Organisationen
(Schmitz-Slavik-Abkommen) vom Jänner 1967 erklärte die Stadt Wien ihre
Bereitschaft im Hinblick auf die Bedeutung einer solchen Institution für die
Bundeshauptstadt zu diesem Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Die finanziellen Aussagen des nach wie vor
gültigen Abkommens werden nun in das Gesetz selbst aufgenommen und sprachlich
modernisiert.
2. Besonderer Teil
Zu Art. 1:
Mit dieser Gesetzesbestimmung wird dem
Bundesminister für Finanzen die Ermächtigung erteilt, die Planung, Errichtung
und Finanzierung der Konferenzhalle der IAKW-AG zu übertragen.
Die Internationalen Organisationen haben
bereits ihre Zustimmung erklärt, die Kosten des laufenden Betriebes, der
Wartung und Instandhaltung zu übernehmen. Analog den Regelungen für das
Internationale Zentrum Wien (VIC) werden die größeren Instandhaltungskosten im
Wege des gemeinsamen Reparaturfonds finanziert, zu dem die Republik Österreich
die Hälfte beiträgt.
Der Bund wird Kostenersatzzahlungen
entsprechend dem Baufortschritt zu leisten haben, sodass Zwischenfinanzierungen
in größerem Ausmaß seitens der IAKW-AG nicht erforderlich werden, weswegen
seitens des Bundes keine Haftungsübernahmen für die IAKW-AG erfolgen müssen.
Die Kostenbeteiligung der Stadt Wien wird auf Basis des zwischen dem Bund und der Stadt Wien geltenden Schmitz-Slavik- Abkommmens nunmehr gesetzlich geregelt.