Anlage 2

 

Entschließung

Die Punkte der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend Umsetzung des politischen Kompromisses der EU-Agrarminister vom 26. Juni 2003 werden bekräftigt.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ersucht, folgende Maßstäbe anzulegen:

-       Sicherung und Stabilisierung der Einkommen für die bäuerliche Landwirtschaft sowie Schaffung von weiteren Einkommensperspektiven;

-       Unterstützung und Ausbau von Erwerbskombinationen und Betriebskooperationen;

-       Erreichung positiver Arbeitsplatzeffekte durch weiteren Ausbau der Ländlichen Entwicklung zur Stärkung des ländlichen Raumes;

-       Es gilt, eine wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft flächendeckend in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten, daher sind keine Umverteilungseffekte zwischen den einzelnen Regionen gewollt;

-       Sicherung der Lebensmittelqualität, um dem hohen Konsumentenvertrauen auch künftig gerecht werden zu können;

-       Sicherung und Stärkung der Marktposition und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung. Die Einhaltung des acquis communautaire in den neuen Mitgliedsländern ist zentraler Punkt zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem erweiterten Binnenmarkt;

-       Aufrechterhaltung der multifunktionalen Landwirtschaft sowie der ökologischen Leistungsfähigkeit, um nachhaltiges Wirtschaften auch ökonomisch sinnvoll zu gestalten;

-       Erhaltung der Attraktivität unserer Kulturlandschaft und der Vielfalt des ländlichen Raumes als funktionelles Ganzes;

-       Schaffung von Anreizen für Jung- und investierende Bauern, die ihren Betrieb zukunfts- und marktorientiert ausrichten;

-       Absicherung der sozialen Sicherheit für die landwirtschaftliche Bevölkerung sowie Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Förderung der Chancengleichheit.

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Umsetzung ersucht, sicherzustellen, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Regionen oder Sektoren kommt.

Die österreichische Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, die Förderung des ländlichen Raums bestmöglich zu gestalten, wobei das Augenmerk auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe, die Schaffung leistungsfähiger Vermarktungs- und Verarbeitungseinrichtungen und den Fortbestand einer umweltorientierten bäuerlichen Landwirtschaft gelegt werden soll.

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die nationalen Mittel für das „3-Milliarden-Euro-Paket“ zur Verfügung zu stellen, um Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten.

Die österreichische Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird schließlich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ersucht, den EU-Finanzrahmen im Interesse der österreichischen bäuerlichen Familien bestmöglich auszunutzen.“