Anlage 2
Entschließung
Die Punkte der Entschließung des
Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend Umsetzung des politischen
Kompromisses der EU-Agrarminister vom 26. Juni 2003 werden bekräftigt.
Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird im Zusammenhang mit der
innerstaatlichen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ersucht,
folgende Maßstäbe anzulegen:
- Sicherung
und Stabilisierung der Einkommen für die bäuerliche Landwirtschaft sowie
Schaffung von weiteren Einkommensperspektiven;
- Unterstützung
und Ausbau von Erwerbskombinationen und Betriebskooperationen;
- Erreichung
positiver Arbeitsplatzeffekte durch weiteren Ausbau der Ländlichen Entwicklung
zur Stärkung des ländlichen Raumes;
- Es
gilt, eine wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft
flächendeckend in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten, daher
sind keine Umverteilungseffekte zwischen den einzelnen Regionen gewollt;
- Sicherung
der Lebensmittelqualität, um dem hohen Konsumentenvertrauen auch künftig
gerecht werden zu können;
- Sicherung
und Stärkung der Marktposition und Verbesserung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung. Die
Einhaltung des acquis communautaire in den neuen Mitgliedsländern ist zentraler
Punkt zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem erweiterten
Binnenmarkt;
- Aufrechterhaltung
der multifunktionalen Landwirtschaft sowie der ökologischen Leistungsfähigkeit,
um nachhaltiges Wirtschaften auch ökonomisch sinnvoll zu gestalten;
- Erhaltung
der Attraktivität unserer Kulturlandschaft und der Vielfalt des ländlichen
Raumes als funktionelles Ganzes;
- Schaffung
von Anreizen für Jung- und investierende Bauern, die ihren Betrieb zukunfts-
und marktorientiert ausrichten;
- Absicherung
der sozialen Sicherheit für die landwirtschaftliche Bevölkerung sowie
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Förderung der
Chancengleichheit.
Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird im Zusammenhang mit der
innerstaatlichen Umsetzung ersucht, sicherzustellen, dass es zu keinen
Wettbewerbsverzerrungen zwischen Regionen oder Sektoren kommt.
Die österreichische Bundesregierung
insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft wird ersucht, die Förderung des ländlichen Raums bestmöglich
zu gestalten, wobei das Augenmerk auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
bäuerlichen Betriebe, die Schaffung leistungsfähiger Vermarktungs- und
Verarbeitungseinrichtungen und den Fortbestand einer umweltorientierten
bäuerlichen Landwirtschaft gelegt werden soll.
Die österreichische Bundesregierung wird
aufgefordert, die nationalen Mittel für das „3-Milliarden-Euro-Paket“ zur
Verfügung zu stellen, um Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen
Betriebe zu gewährleisten.
Die österreichische Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird schließlich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ersucht, den EU-Finanzrahmen im Interesse der österreichischen bäuerlichen Familien bestmöglich auszunutzen.“