427 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag 358/A der Abgeordneten Mag.
Eduard Mainoni, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird
(23. KFG-Novelle)
Die Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni,
Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Initiativantrag am 26. Februar 2004 im Nationalrat eingebracht und wie
folgt begründet:
„Mit dieser Gesetzesänderung soll die
administrative Abwicklung der Verlängerung der Wunschkennzeichen erleichtert
werden.
zu Z 1 (§ 48a
Abs. 7a):
Ausdrücklich soll nunmehr auch der
vorzeitige Verzicht auf ein Wunschkennzeichen ermöglicht werden. Bisher war
dafür eine Abmeldung des Fahrzeuges erforderlich.
zu Z 2 (§ 48a Abs. 8a
und 8b):
Im neuen Abs. 8a wird die Verlängerung
der Wunschkennzeichen den Zulassungsstellen der ermächtigten Versicherer
übertragen. Dadurch können die Behörden weiter entlastet werden. Die
Zulassungsstellen haben auch den Verkehrssicherheitsbeitrag einzuheben und an
den Verkehrssicherheitsfonds abzuführen.
Der neue Abs. 8b trifft Vorsorge für
den Fall, dass das Wunschkennzeichen nicht verlängert wird, die Kennzeichentafel
mit dem erloschenen Wunschkennzeichen aber nicht zurückgegeben werden. Durch
das ausdrückliche Verbot, Kennzeichentafeln mit erloschenen Wunschkennzeichen
weiter am Fahrzeug zu führen und die Verpflichtung, die Kennzeichentafeln mit
dem erloschenen Wunschkennzeichen unverzüglich der Behörde oder der
Zulassungsstelle zurückzugeben, wird die Einziehung dieser Tafeln durch die
Behörde ermöglicht. Außerdem bildet die Zuwiderhandlung eine
Verwaltungsübertretung, die verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden kann.“
Der Verkehrsausschuss hat den
gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. März 2004 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die
Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Werner Miedl
und Dr. Evelin Lichtenberger sowie der
Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten
Werner Miedl, Anton Wattaul,
Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt
begründet war:
„Die Übertragung der
Wunschkennzeichenverlängerung an die Zulassungsstellen erfordert Adaptierungen
des edv-Programmes. Diese Adaptierungen werden mit 1. Juli 2004 umgesetzt sein.
Daher sollen diese Bestimmungen erst mit 1. Juli 2004 in Kraft treten. Ab
diesem Termin können dann die Verständigungen der Wunschkennzeichenbesitzer
erfolgen und es können diese auch bereits eine Zeit vor Erlöschen des
Wunschkennzeichens die Verlängerung bei den Zulassungsstellen vornehmen.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf
unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten
Werner Miedl, Anton Wattaul,
Kolleginnen und Kollegen einstimmig angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Anton Wattaul gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 03 12
Anton
Wattaul Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann