428 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (381 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Errichtung der
Buchhaltungsagentur des Bundes (Buchhaltungsagenturgesetz – BHAG-G) erlassen
sowie das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004
(BFG 2004) geändert werden
Hauptgesichtspunkte
des Entwurfes:
Derzeit ist gemäß § 6 BHG
grundsätzlich bei jedem anweisenden Organ eine Buchhaltung zu errichten, wobei
auch mehrere anweisende Organe eine Buchhaltung haben können. Die Einführung
der betriebswirtschaftlichen Standardsoftware SAP R/3 im Haushalts- und
Rechnungswesen des Bundes, mit einem geplanten Abschluss im Jahr 2004, die
Einführung des ELAK in den Zentralstellen sowie die Nutzung modernster
Kommunikationstechniken bieten nun die Möglichkeit bzw. die Basis für eine
völlige Neuorganisation des Rechnungswesens. Im Regierungsprogramm 2003 wurde
daher die Gründung einer Buchhaltungsagentur außerhalb der Bundesverwaltung
beschlossen, um damit einen entscheidenden, nachhaltigen und kurzfristig
realisierbaren Beitrag zur Verwaltungsreform und Budgeteinsparung zu leisten.
Als Oberziele für die Ausgliederung
wurden definiert:
- Flächendeckende
Bereitstellung von Buchhaltungsleistungen unter minimaler Ressourcenbelastung
und gleich bleibendem Service Level.
- Hoher
Qualitätsstandard der angebotenen Leistungen und Überprüfbarkeit der Qualität
anhand festgelegter Leistungsvereinbarungen.
- Angebot
von zusätzlichen Servicefunktionen außerhalb der definierten Kernleistungen.
Im vorliegenden Entwurf wird zur Erreichung
dieser Zielsetzungen die Errichtung einer Buchhaltungsagentur des Bundes in der
Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts geregelt.
Die Agentur hat Kernleistungen (Aufgaben
gemäß Bundeshaushaltsgesetz und Bundeshaushaltsverordnung 1989) sowie
Zusatz- und Sonderleistungen (sonstige Rechungswesenleistungen im weiteren Sinn
wie z.B. Schulungen) für die Bundesverwaltung zu erbringen, es erfolgt kein
Marktauftritt.
Die Errichtung der Buchhaltungsagentur wird
zum Anlass genommen, Abläufe zu hinterfragen und diese im Sinne einer
Effizienzsteigerung für Agentur und Kunden zu optimieren. Im Zuge dieser
Optimierung erfolgt ein Redesign der Prozesse.
Es wird davon ausgegangen, dass
möglicherweise ein geringer Mehraufwand in Budgetabteilungen durch die
nunmehrige Datenerfassung sowie bei den anweisenden Organen durch den
Medienwechsel von der schriftlichen zur elektronischen Anweisung entstehen
kann.
Daraus abgeleitet wird eine schlanke
Aufbauorganisation, die den definierten Zielen und Abläufen gerecht wird. Als
Standorte für die Agentur sind - neben der Zentralstelle Wien - Graz, Linz und
Innsbruck vorgesehen (Standortkonzentration mit Übergangslösungen).
Mit der Errichtung der Buchhaltungsagentur
sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu einer optimalen
Personalausstattung führen.
Die Agentur wird über eine Zentralstelle
mit Geschäftsführung und Support- bzw. Servicestab in Wien geführt.
Management-, Support und Serviceprozesse werden im Rahmen von Stabstellen in
der Zentralstelle wahrgenommen (insbesondere Personalverrechnung,
Rechnungswesen, Controlling, Marketing, Personalmanagement inkl. Fort- und
Weiterbildung, Beschaffung, IT-Koordination).
Die 3 vorgesehenen Außenstellen werden als
“Landesgeschäftsstellen” (Graz, Linz, Innsbruck) konzipiert und werden von
einem Geschäftsstellenleiter geführt.
Für jedes Ressort werden so genannte
„Key-Accounts“ in der Zentralstelle angesiedelt. Diese sind die zentralen
Ansprechstellen für das Ressort (= Kunden) sowie die Verbindung zu jenen
Mitarbeitern, die mit der Aufgabenerfüllung des jeweiligen Ressorts betraut
sind. Idealerweise sind dies die Leiter der bisherigen Buchhaltungen der Zentralstellen.
Bisher wurden alle Buchhaltungsleistungen
ohne Leistungsverrechnung erbracht. Im Zuge der Ausgliederung soll durch
Implementierung einer transparenten und nachvollziehbaren Leistungsverrechnung
Kostentransparenz gewährleistet werden. Die Tarifkalkulation erfolgt auf Basis
einer geprüften Vollkostenkalkulation. Dadurch wird es möglich für jede
Leistung auf Basis definierter Verrechnungsschemata entsprechende Tarife
berechnen zu können. Den künftigen Kunden sollen damit entsprechend der konsumierten
Leistungen transparente und nachvollziehbare Tarife in Rechnung gestellt
werden.
Für das Tätigwerden der Agentur ist
gleichzeitig mit dem Gesetz zur Errichtung auch die entsprechende Anpassung des
Bundeshaushaltsgesetzes erforderlich.
Inkrafttretenszeitpunkt ist der 1. April
2004, die Übertragung der Beamten erfolgt entsprechend dem im BHG vorgesehenen
Stufenplan.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch den Abbau von Administrationsebenen
aus über 30 Buchhaltungen, die Bündelung von administrativen Ressourcen, die effizientere
Steuerung der Personalauslastung, die bundesweite Nutzung von SAP R/3 und der
Einführung des ELAK (elektronischer Akt), kann eine optimale
Buchhaltungsstruktur geschaffen werden, die es ermöglicht, bedeutende
Synergie-Effekte und damit beträchtliche Einsparungen zu realisieren. Die
möglichen Einsparungspotenziale sind in den folgenden Tabellen und
Erläuterungen eingehend beschrieben.
Ausgabendarstellung 2003 – 2006
Die Ausgabendarstellung für den Zeitraum
2003-2006 zeigt einen starken Rückgang der Gesamtausgaben, wobei der
Hauptanteil auf die Senkung der Personalausgaben zurückzuführen ist.
Ausgabenkategorien[1] |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Personalausgaben |
34.201.129
€ |
25.319.743
€ |
24.345.906
€ |
23.372.070
€ |
Sach- und Verwaltungsausgaben |
13.278.563
€ |
9.830.371
€ |
9.452.280
€ |
9.074.189 € |
Nominalausgaben |
1.409.443
€ |
1.043.438
€ |
1.003.305
€ |
963.173 € |
Mietausgaben |
2.470.987
€ |
1.829.318
€ |
1.758.960
€ |
1.688.602 € |
Raumausgaben |
1.007.621
€ |
745.961
€ |
717.270
€ |
688.579 € |
Gesamtausgaben exkl. Errich-tungsausgaben
und Bareinlagen |
52.367.743
€ |
38.768.830
€ |
37.277.721
€ |
35.786.612
€ |
Vorbereitung und Projekterrichtungskosten |
172.300
€ |
1.059.120
€ |
|
|
Einmalausgaben IT-Ausstattung |
|
418.318
€ |
|
|
Einmalausgaben Büro- und Geschäftsausstattung |
|
840.000
€ |
120.000
€ |
120.000 € |
Errichtungsausgaben gesamt |
172.300
€ |
2.317.438
€ |
120.000
€ |
120.000
€ |
Bareinlagen für Ausgleich RSt Sozialkapital |
|
|
12.114.000
€[2] |
|
Bareinlagen des BMF |
|
70.000 € |
|
|
Bareinlagen gesamt |
|
70.000 €
|
12.114.000
€ |
|
Gesamtausgaben inkl. Errichtungsausgaben und Bareinlagen |
52.540.043 € |
41.156.268 € |
49.511.721 € |
35.906.612 € |
Budgetwirksames Einsparungspotenzial
Aufgrund der oben genannten Synergieeffekte
und des Einsatzes modernster Technologien im Bereich der Buchhaltungsagentur
des Bundes ergibt sich beim Vergleich der Gesamtausgaben exkl. Errichtungsausgaben
und Bareinlagen ein kumuliertes Einsparungspotenzial für den Zeitraum 2004-2006
von 16,6 Mill. €. Dazu ist langfristig über den Beobachtungszeitraum hinaus mit
einer weiteren kontinuierlichen Reduktion der Personalausgaben zu rechnen.
Einsparungspotenzial |
2004 |
2005 |
2006 |
Einsparungen (kumuliert zum
Vergleichsjahr 2003) |
13.598.913
€ |
15.090.022
€ |
16.581.130
€ |
Erläuterungen zur Ausgabendarstellung
Für die Berechnungen zur Darstellung der
finanziellen Auswirkungen wurde die Kundmachung des BMF Nr. 511/2003
betreffend die Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die
Durchschnittsmietkosten und den kalkulatorischen Zinssatz als Grundlage
herangezogen. Wurden andere Berechnungsgrundlagen verwendet, so wird darauf in
den Erläuterungen entsprechend hingewiesen. Die Beträge in der Kundmachung
entsprechen der Wertbasis 2002.
Personalausgaben
Die Personalausgaben wurden entsprechend
der oben genannten Richtlinie berechnet und betreffen in der
Ausgabendarstellung die Buchhalter (Werte 2002). Die gewichteten,
durchschnittlichen Ausgaben (Beamte und Vertragsbedienstete) wurden ohne
Zuschläge (Pensionszuschlag bzw. Abfertigungszuschlag) berechnet. Die
gewichteten Durchschnittsausgaben für einen Buchhaltungsbediensteten betragen
38.953,45 € pro Jahr.
Personalzahlen
Es wird von folgender Personalentwicklung
für die Buchhaltungsagentur ausgegangen: Bei den angegebenen Zahlen handelt es
sich um Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ). Es wurde mit durchschnittlichen
jährlichen Personalzahlen gerechnet, nicht mit stichtagsbezogenen Größen.
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Buchhalter |
878 |
650 |
625 |
600 |
Geschäftsführung und Support |
|
12 |
31 |
31 |
Sach- und Verwaltungsausgaben
Hinsichtlich der Sach- und
Verwaltungsausgaben werden für laufende Sachausgaben 12% und für Ausgaben für übergeordnete
Leitung und Querschnittsaufgaben (Verwaltungsgemeinkosten) 20% angesetzt
(Grundlage: 50. Verordnung: Richtlinie für die Ermittlung und Darstellung der
finanziellen Auswirkungen neuer rechtssetzender Maßnahmen gem. § 14 Abs.5
BHG, BGBl II Nr. 50/1999). Diese pauschale Vorgehensweise musste aufgrund
mangelnden Datenmaterials bezüglich der Aufzeichnungen über Sachausgaben in den
Buchhaltungen gewählt werden, sowie wegen der nicht durchführbaren Erfassung
der Verwaltungsgemeinkosten auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen.
Für die Berechnung des Sachausgaben- (12%)
und des Verwaltungsgemeinkostenzuschlags (20%) wurden – im Gegensatz zur obigen
Berechnung der Personalausgaben – die Personalkosten (inklusive Pensionssatz
der Beamten und Abfertigungsvorsorge für Vertragsbedienstete lt. Kundmachung
des BMF Nr. 511/2003) als Basis zu Grunde gelegt. Diese Berechnung
entspricht den Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen
Auswirkungen neuer rechtssetzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 BHG.
Durchschnittskostenentwicklung (Basis
für die Berechnung der Sach- und Verwaltungsausgaben):
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Gewichtete Durchschnittskosten/ Jahr |
41.495.508
€ |
30.719.909
€ |
29.538.374
€ |
28.356.839
€ |
Nominalausgaben
Zur Darstellung der Nominalausgaben wird
der Richtlinie zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen von gesetzlichen
Maßnahmen, BGBl II 50/1999 idF. 511/2003, folgend ein Zuschlag auf die
Bruttobezüge (exkl. Dienstgeberbeitrag) in der Höhe von 4,5% berechnet. In den
Nominalausgaben sind insb. Transferzahlungen enthalten, wie Familienbeihilfen,
Wohnungsbeihilfen, Studienbeihilfen, Beiträge an öffentliche Rechtsträger u.ä.
Auch bei den Nominalausgaben wird ein gewichteter Durchschnittswert aus Beamten
und Vertragsbediensteten analog zur Berechnung der Personalausgaben
herangezogen. Dieser gewichtete Durchschnitt beträgt 1.605,29 € pro
Bedienstetem pro Jahr.
Mietausgaben
Grundlage für die Berechnung der
Mietausgaben sind die in der genannten Richtlinie enthaltenen Werte für
Mietpreise pro m2 für Büroflächen mit sehr gutem Nutzungswert (lt.
Immobilien-Preisspiegel 2002 der Wirtschaftskammer Österreich) an den
entsprechenden künftigen Standorten der Buchhaltungsagentur (Schätzung der
Mitarbeiter pro Standort). Dem durchschnittlichen Raumbedarf je Mitarbeiter von
14 m2 (Bürofläche) wurden 30% für Räumlichkeiten mit sonstiger
Nutzung (Küche, WC, Gang,...) hinzugeschlagen. Somit entfallen auf jeden
Mitarbeiter 18,2 m2. Die Durchschnittskosten für Miete pro Mitarbeiter belaufen
sich auf 2.814,34 € inkl. USt pro Jahr.
Raumausgaben
Die Position Raumausgaben stellt in der
Ausgabendarstellung 2003-2006 eine Sammelposition dar, welche Reinigungskosten,
Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Kosten für Energie enthält (Ausgaben
werden in dieser Kategorie den Kosten gleichgesetzt). Die Betriebskosten
entsprechen den üblichen Kosten für diese Position lt. Angebot eines
Mietobjekts. Instandhaltungs- und Energiekosten beruhen auf Erfahrungswerten in
der Bundesverwaltung. Zur Berechnung der Reinigungskosten wurden die derzeit
gültigen Ansätze der Bundesbeschaffung GmbH verwendet. Die Raumkosten/-ausgaben
betragen 1.147,63 € pro Arbeitsplatz und pro Jahr inkl. USt.
Errichtungsausgaben und Bareinlagen
Die Errichtungsausgaben beschränken sich
zum jetzigen Zeitpunkt auf die Vorbereitung und Projekterrichtungskosten, die
Einmalausgaben IT-Ausstattung und die Einmalausgaben Büro- und Geschäftsausstattung.
Als „Anstaltskapital“ (Eigenmittel) werden € 70.000 als Bareinlage in die
Agentur eingebracht. Der Ausgleich einzelner Positionen der
Personalkostenrückstellung per Einlage kann derzeit nicht exakt beziffert
werden[3]. Sämtliche Positionen der Personalkostenrückstellungen sind
entsprechend den kaufmännischen Grundsätzen zu bewerten und als Bareinlage in
die Agentur einzubringen.
Vorbereitungs- und Projekterrichtungsausgaben
Grundlagen Vorbereitung und Projekterrichtungsausgaben |
2003 |
2004 |
Auswahl Geschäftsführung |
41.800 €
|
|
Personalausgaben Geschäftsführung &
Support Agentur |
|
324.500
€ |
Miet- und Raumkosten Agentur 2004 |
|
540.000
€ |
Corporate Design |
|
25.000 €
|
Beratung (Steuerberatung, Rechtsberatung,
Unternehmens-, Organisations- und IT-Beratung, Vers.math. Gutachten) |
130.500
€ |
169.620
€ |
Gesamtausgaben
Vorbereitung/Projekterrichtung |
172.300
€ |
1.059.120
€ |
Die Auswahl der Geschäftsführung bzw.
Beratungskosten beruhen auf Erfahrungswerten bzw. konkreten Angeboten (Angaben
inkl. USt). Von den laufenden Kosten der Agentur müssen im Jahr 2004 Personalausgaben
für Geschäftsführung und Support sowie die Miet- und Raumkosten (für ein neu
anzumietendes Gebäude) als Errichtungsausgaben erfasst werden, da sie
entsprechend dem Bundesfinanzgesetz 2004 noch nicht Gegenstand der
Entgeltvereinbarungen mit den anweisenden Organen des Bundes sein werden.
Die Berechnung der Positionen
Geschäftsführung entspricht der üblichen Einstufung für diese Funktion. Die
Ausgaben für Support (Controlling, Rechnungswesen, Marketing, Assistenz etc.)
entsprechen marktüblichen Erfahrungswerten. Gerechnet wurde mit dem Einsatz
eines Geschäftsführers ab April 2004 und weiterem Support-Personal ab Juli
2004. Alle Gehaltangaben sind inklusive aller Beiträge angegeben und sind im
Rekrutierungsprozess zu verhandeln
Die Miet- und Raumkosten bzw. -ausgaben für
die Agentur 2004 beruhen auf einer Anbotsschätzung für den Standort Wien (an
den anderen Standorten können voraussichtlich bestehende Räumlichkeiten genutzt
werden). Es wird vorläufig eine Anmietung von 3.000 m2 für die
ersten drei Monate ab Inbetriebnahme der Agentur (Juli-September) und von den
gesamten 6.000 m2 bis Jahresende 2004 (Oktober bis Dezember)
angenommen. Die Umfänge von kurzfristigen Überkapazitäten sind im Zuge des
Verhandlungsprozesses einer Klärung zuzuführen.
Einmalausgaben IT-Ausstattung
Bei den Einmalausgaben sind die
ELAK-Betriebs- und Softwarekosten (primär Einmalausgaben Systemintegration)
sowie die Ausgaben für Installation und Aktivierung der IT inkludiert. Ausgaben
im Bereich der IT-Ausstattung, insbesondere Ausgaben zur vollständigen
Einführung des ELAK, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht exakt berechnet werden
und beruhen auf Schätzungen nach derzeitigem Stand.
Einmalausgaben Büro- und Geschäftsausstattung
Die Einmalausgaben ergeben sich aus der
Notwendigkeit, neue Büroräumlichkeiten am Standort Wien mit Büro- und
Geschäftsausstattung auszustatten. Es wird von durchschnittlichen Ausgaben pro
Arbeitsplatz von 2.000 € exkl. USt ausgegangen (Erfahrungswert BMF). Bei der
Inbetriebnahme im Jahr 2004 wurde die Neu-Ausstattung von 350 Arbeitsplätzen
berechnet (Annahme: Ausstattung des neuen Standorts Wien). In den Folgejahren
wird mit der Neu-Ausstattung von jeweils weiteren 50 Arbeitsplätzen gerechnet.
Leistungen des BMF im Jahr 2004 an die Agentur für die Errichtungs- und
Anlaufphase
Das Anstaltskapital in Höhe von 70.000 €
wird der Agentur 2004 als Bareinlage zugeführt. Die über den Regelbetrieb der
Buchhaltung hinausgehenden Zahlungen des BMF für die Agentur im Jahr 2004 umfassen
die Errichtungsausgaben in Höhe von 2.317.438 € sowie laufende Sachaufwendungen
in Höhe von rund 200.000 € für Buchhaltungsleistungen für andere Ressorts, die
im Jahr 2004 noch nicht gesondert im Wege von Leistungsvereinbarungen
verrechnet werden.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. März 2004 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters
die Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag.
Werner Kogler, Marianne Hagenhofer,
Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Hans Moser,
Dr. Christoph Matznetter sowie der Staatssekretär im
Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten
Jakob Auer und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt
begründet war:
„Zu Artikel 1 und 2:
Im Zuge der Vorbereitungen zur
reibungslosen Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs hat sich
herausgestellt, dass entgegen der ursprünglichen Intention, das Personal der
Buchhaltungen der einzelnen haushaltsleitenden Organe in mehreren Einzelschritten
in die Buchhaltungsagentur zu übertragen, es aus Zweckmäßigkeits- und
Synergiegründen angebracht ist, diesen Übergang in nur zwei Schritten durchzuführen.
So sollen daher am 1. Juli 2004 die Bediensteten der von der Buchhaltung des
BMF betreuten haushaltsleitenden Organe BMF, BMJ und BMVIT in die
Buchhaltungsagentur wechseln und in einem zweiten Schritt am 1. Jänner 2005 die
Bediensteten der Buchhaltungen aller anderen haushaltsleitenden Organe.
Damit entfällt die Notwendigkeit
diesbezüglicher Regelungen durch Verordnungen, wie sie im bisher vorliegenden
Entwurf (Artikel 2) für die neuen Absätze des § 101 Bundeshaushaltsgesetz
vorgesehen sind. Erforderlich wird eine entsprechende Anpassung der auf
§ 101 Abs. 8 und 10 Bundeshaushaltsgesetz verweisenden §§ 20
Abs.2 erster Satz und 21 Abs. 1 erster Satz des vorliegenden Entwurfs (Artikel
1) zum Buchhaltungsagenturgesetz.
Zu Artikel 3:
Z 1:
Die endgültige Planung des Geschäftsjahres
2004 mit einem gegenüber den ursprünglichen Annahmen eweiterten Bauprogramm der
ASFINAG ergibt einen geänderten Bedarf an Fremdfinanzierungen und Garantien
durch den Bundesminister für Finanzen und erfordert eine Anpassung der
Betragsgrenzen. Darüber hinaus trägt die Festlegung des maximalen Ausmaßes der
Garantien zur Verwaltungsvereinfachung bei und soll eine höhere Transparenz und
Nachvollziehbarkeit insbesondere für die Banken bzw. Investoren gewährleisten.
Zu Z 2:
Redaktionelle Anpassung.
Zu Z 3:
Die Einfügung eines neuen
Voranschlagsansatzes ist zur ordnungsgemäßen Verrechnung notwendig.
Zu Z 4:
Auf Grund der 2. Dienstrechts-Novelle 2003,
BGBl. I Nr. 130, wurde die Möglichkeit geschaffen, ein Verwaltungspraktikum als
Ersatz für die bisherige Eignungsausbildung zu absolvieren. Hiefür werden 250
Planstellen zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung soll grundsätzlich auf Basis
des Personalstandes in den einzelnen Ressorts erfolgen. Die Zuweisung der
Planstellen erfolgt durch den Bundeskanzler. Die dadurch entstehenden
finanziellen Mehrbelastungen finden im laufenden Budget Deckung (lit a bis c).
Einsparungsmaßnahmen im Personalbereich
erfordern erhöhte Flexibilität bei der Planstellenbewirtschaftung; dies soll
u.a. dadurch erreicht werden, dass die Möglichkeit eröffnet wird, Planstellen
innerhalb des selben Kapitels umzuschichten (lit d).“
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten
Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer und
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Budgetausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 03 16
Johann
Kurzbauer Jakob Auer
Berichterstatter Obmann
[1] Details zu den Kategorien und Berechnungen der Positionen siehe
Erläuterungen zur Ausgabendarstellung.
[2] Höhe und Zeitpunkt dieser Rückstellungen für Sozialkapital sind
derzeit nicht exakt ermittelbar. Die angeführten 12,1 Mio. € stellen eine
vorläufige Schätzung dar, die im Jahr 2005 als Bareinlage durch den Bund in die
Agentur einzubringen sind.
[3] Die vorläufige Schätzung geht von einer Summe von maximal 12,114
Mio. € (Berechnung vom Juli 2003) aus.