433 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (413 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird (5.
IAKW-Finanzierungsgesetz-Novelle)
Österreich ist gemäß den Amtssitzabkommen
völkerrechtlich verpflichtet, den im Internationalen Zentrum Wien (VIC)
angesiedelten Internationalen Organisationen kostenlos jene
Konferenzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, welche nicht in den
Konferenzeinrichtungen des VIC untergebracht werden können.
Bedingt durch den Anstieg der Zahl der in
Wien ansässigen Organisationen einerseits und in Folge der Vergrößerung der
Anzahl der Mitgliedstaaten dieser Organisationen hat sich in den letzten Jahren
gezeigt, dass die Konferenzeinrichtungen des VIC mit einer Gesamtsaalfläche von
rd. 3000 m² und einer maximalen Sitzkapazität im
größten Saal von 339 Personen den gestiegenen Anforderungen nicht mehr
entsprechen. Wenn deshalb Konferenzen nicht mehr in Wien stattfinden können,
bedeutet dies im Hinblick auf die entfallende Umwegrentabilität für den Bund
und die Stadt Wien einen wirtschaftlichen Nachteil.
Von den drei möglichen Lösungsansätzen sind
die Varianten Aufstockung des Konferenzgebäudes im VIC bzw. Abtretung von
Teilbereichen des Österreichischen Konferenzzentrums (ACV) an die
Internationalen Organisationen aus folgenden Gründen verworfen worden:
Die Baukosten einer Aufstockung des
bestehenden Konferenzgebäudes wären aufgrund technischer Schwierigkeiten
unverhältnismäßig hoch.
Eine Abtretung von Teilbereichen des ACV
würde einen permanenten Entfall von Großveranstaltungen und daraus
resultierend, negative fiskalische Effekte für Bund und Stadt Wien bewirken.
Die Variante der Erweiterung zur
Unterbringung von Konferenzräumlichkeiten im Ausmaß von rd. 2.800 m² sowie von
Büro- und Besprechungsräumen im Ausmaß von rd. 1.500 m²
mit Errichtungskosten von höchstens 50 Millionen Euro stellt somit sowohl
aus betriebswirtschaftlicher als auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die
insgesamt vorteilhafteste Lösung dar.
Dieses Bundesgebäude wird den
Internationalen Organisationen permanent zur Verfügung stehen und dem
Internationalen Zentrum Wien eingegliedert werden.
Der Planungs- und Baubeginn soll so
rechtzeitig erfolgen, dass diese Erweiterung zum Zeitpunkt der asbestbedingten
Schließung der bestehenden Konferenzräumlichkeiten im VIC (etwa Mitte 2007) als
Ersatzfazilität zur Verfügung steht.
Bauträger ist die zu 100 % im Eigentum
des Bundes stehende Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG. Der
gesetzlich determinierte Aufgabenbereich der IAKW-AG umfasst zwar als Maßnahme
der Erhaltung die Asbestsanierung, nicht jedoch die Erweiterung der Uno-City um
ein weiteres Konferenzgebäude.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten des Bauvorhabens (insgesamt 50
Millionen €):
Sämtliche angeführte Beträge verstehen sich
als Nettobeträge exklusive Umsatzsteuer.
2004 |
3,5 Mio € |
2005 |
21,0 Mio € |
2006 |
20,0 Mio € |
2007 |
5,5 Mio
€ |
Die Kosten der Asbestsanierung werden sich
auf jährlich rd. 20 Millionen € bis zur Fertigstellung beginnend mit 2004
aufteilen – es wird mit einem Gesamtaufwand von 100 Millionen € gerechnet.
Weiters fallen laufende Instandhaltungskosten von derzeit jährlich rd. 1,2
Millionen Euro an.
Der Bund wird aus dem Budget der
entsprechenden Jahre (bei VA-Ansatz 1/54826) Kostenersatzzahlungen an die IAKW
AG leisten. Die entsprechende Bedeckung für das Jahr 2004 wird durch
Rücklagenentnahme sichergestellt. Die Bedeckung für die Jahre 2005 und folgende
erfolgt durch Umschichtungen im gesamten Bundeshaushalt.
Die Stadt Wien wird einen Kostenbeitrag in
Höhe von 35% zu den Errichtungskosten leisten.
Demgegenüber stehen Mehreinnahmen aus dem
Konferenztourismus, wobei das Vienna Convention Büro einen BIP-Wert von über €
400 pro Nächtigung von internationalen Konferenzteilnehmern ansetzt. Ein
Mehrangebot von Konferenzfazilitäten für die in Wien ansässigen internationalen
Organisationen wird wiederum eine beträchtliche Wertschöpfung im touristischen
Wirtschaftssektor mit sich bringen.
Im Rahmenübereinkommen zwischen Republik
Österreich und Stadt Wien betreffend Errichtung eines Internationalen
Konferenzzentrums in Verbindung mit Amtssitzen internationaler Organisationen
(Schmitz-Slavik-Abkommen) vom Jänner 1967 erklärte die Stadt Wien ihre
Bereitschaft im Hinblick auf die Bedeutung einer solchen Institution für die
Bundeshauptstadt zu diesem Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Die finanziellen Aussagen des nach wie vor
gültigen Abkommens werden nun in das Gesetz selbst aufgenommen und sprachlich
modernisiert.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. März 2004 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Mag. Dietmar Hoscher.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Finanzausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (413
der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 03 16
Ing.
Hermann Schultes Dipl.-Kfm.
Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann