433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (413 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird (5. IAKW-Finanzierungsgesetz-Novelle)

Österreich ist gemäß den Amtssitzabkommen völkerrechtlich verpflichtet, den im Internationalen Zentrum Wien (VIC) angesiedelten Internationalen Organisationen kostenlos jene Konferenzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, welche nicht in den Konferenzeinrichtungen des VIC untergebracht werden können.

Bedingt durch den Anstieg der Zahl der in Wien ansässigen Organisationen einerseits und in Folge der Vergrößerung der Anzahl der Mitgliedstaaten dieser Organisationen hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Konferenzeinrichtungen des VIC mit einer Gesamtsaalfläche von rd. 3000 m² und einer maximalen Sitzkapazität im größten Saal von 339 Personen den gestiegenen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Wenn deshalb Konferenzen nicht mehr in Wien stattfinden können, bedeutet dies im Hinblick auf die entfallende Umwegrentabilität für den Bund und die Stadt Wien einen wirtschaftlichen Nachteil.

Von den drei möglichen Lösungsansätzen sind die Varianten Aufstockung des Konferenzgebäudes im VIC bzw. Abtretung von Teilbereichen des Österreichischen Konferenzzentrums (ACV) an die Internationalen Organisationen aus folgenden Gründen verworfen worden:

Die Baukosten einer Aufstockung des bestehenden Konferenzgebäudes wären aufgrund technischer Schwierigkeiten unverhältnismäßig hoch.

Eine Abtretung von Teilbereichen des ACV würde einen permanenten Entfall von Großveranstaltungen und daraus resultierend, negative fiskalische Effekte für Bund und Stadt Wien bewirken.

Die Variante der Erweiterung zur Unterbringung von Konferenzräumlichkeiten im Ausmaß von rd. 2.800 m²  sowie von Büro- und Besprechungsräumen im Ausmaß von rd. 1.500 m² mit Errichtungskosten von höchstens 50 Millionen Euro stellt somit sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die insgesamt vorteilhafteste Lösung dar.

Dieses Bundesgebäude wird den Internationalen Organisationen permanent zur Verfügung stehen und dem Internationalen Zentrum Wien eingegliedert werden.

Der Planungs- und Baubeginn soll so rechtzeitig erfolgen, dass diese Erweiterung zum Zeitpunkt der asbestbedingten Schließung der bestehenden Konferenzräumlichkeiten im VIC (etwa Mitte 2007) als Ersatzfazilität zur Verfügung steht.

Bauträger ist die zu 100 % im Eigentum des Bundes stehende Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG. Der gesetzlich determinierte Aufgabenbereich der IAKW-AG umfasst zwar als Maßnahme der Erhaltung die Asbestsanierung, nicht jedoch die Erweiterung der Uno-City um ein weiteres Konferenzgebäude.

Finanzielle Auswirkungen

Kosten des Bauvorhabens (insgesamt 50 Millionen €):

Sämtliche angeführte Beträge verstehen sich als Nettobeträge exklusive Umsatzsteuer.

 

2004

3,5 Mio €

2005

21,0 Mio €

2006

20,0 Mio €

2007

5,5 Mio €

 

Die Kosten der Asbestsanierung werden sich auf jährlich rd. 20 Millionen € bis zur Fertigstellung beginnend mit 2004 aufteilen – es wird mit einem Gesamtaufwand von 100 Millionen € gerechnet. Weiters fallen laufende Instandhaltungskosten von derzeit jährlich rd. 1,2 Millionen Euro an.

Der Bund wird aus dem Budget der entsprechenden Jahre (bei VA-Ansatz 1/54826) Kostenersatzzahlungen an die IAKW AG leisten. Die entsprechende Bedeckung für das Jahr 2004 wird durch Rücklagenentnahme sichergestellt. Die Bedeckung für die Jahre 2005 und folgende erfolgt durch Umschichtungen im gesamten Bundeshaushalt.

Die Stadt Wien wird einen Kostenbeitrag in Höhe von 35% zu den Errichtungskosten leisten.

Demgegenüber stehen Mehreinnahmen aus dem Konferenztourismus, wobei das Vienna Convention Büro einen BIP-Wert von über € 400 pro Nächtigung von internationalen Konferenzteilnehmern ansetzt. Ein Mehrangebot von Konferenzfazilitäten für die in Wien ansässigen internationalen Organisationen wird wiederum eine beträchtliche Wertschöpfung im touristischen Wirtschaftssektor mit sich bringen.

Im Rahmenübereinkommen zwischen Republik Österreich und Stadt Wien betreffend Errichtung eines Internationalen Konferenzzentrums in Verbindung mit Amtssitzen internationaler Organisationen (Schmitz-Slavik-Abkommen) vom Jänner 1967 erklärte die Stadt Wien ihre Bereitschaft im Hinblick auf die Bedeutung einer solchen Institution für die Bundeshauptstadt zu diesem Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zu leisten.

Die finanziellen Aussagen des nach wie vor gültigen Abkommens werden nun in das Gesetz selbst aufgenommen und sprachlich modernisiert.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. März 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Mag. Dietmar Hoscher.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (413 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 03 16

Ing. Hermann Schultes      Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann