439 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (370 der Beilagen): Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

Mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) soll eine einheitliche Grundlage für die Zusammenarbeit in Strafsachen mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen werden. Anlass für dieses Bundesgesetz ist die bis zum 31. Dezember 2003 notwendige Umsetzung des vom Rat beschlossenen Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zugleich werden auch weitere Beschlüsse und Rahmenbeschlüsse sowie Übereinkommen der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Verankerung von Eurojust und des Europäischen Justizellen Netzes und der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen umgesetzt. Schließlich soll auch die Ratifizierung des Rechtshilfeübereinkommens der Europäischen Union und eine spätere Ratifizierung des dazugehörigen Protokolls vorbereitet werden.

Im EU-JZG sollen die materiell rechtlichen Voraussetzungen für Übergabe und Rechtshilfe zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union abschließend unter Beibehaltung der bisherigen Verfahrensvorschriften geregelt werden. Überdies soll ein Rahmen für die kommenden Rechtsakte der Europäischen Union zur Vollstreckung strafrechtlicher Entscheidungen auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung geschaffen werden.

Die zwingenden und die fakultativen Ablehnungsgründe des Europäischen Haftbefehls werden in das Gesetz übernommen. Auf Grund der von Österreich erwirkten Ausnahmebestimmung können österreichische Staatsbürger frühestens ab 1. Jänner 2009 und dann nur wegen Taten an andere Mitgliedstaaten übergeben werden, die nach dem 7. August 2002 außerhalb des Bundesgebiets begangen worden sind.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seinen Sitzungen am 20. Feber und  am 16. März 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim,  Mag. Terezija Stoisits, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Peter Wittmann, Dr. Christian Puswald, Dr. Gabriela Moser, Mag. Johann Maier sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer und die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Eduard Mainoni einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 03 16

Werner Miedl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau