439 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (370 der
Beilagen): Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)
Mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über
die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU-JZG) soll eine einheitliche Grundlage für die
Zusammenarbeit in Strafsachen mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union geschaffen werden. Anlass für dieses Bundesgesetz ist die bis zum
31. Dezember 2003 notwendige Umsetzung des vom Rat beschlossenen
Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren
zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zugleich werden auch
weitere Beschlüsse und Rahmenbeschlüsse sowie Übereinkommen der Europäischen
Union, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Verankerung von Eurojust und
des Europäischen Justizellen Netzes und der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen
umgesetzt. Schließlich soll auch die Ratifizierung des
Rechtshilfeübereinkommens der Europäischen Union und eine spätere Ratifizierung
des dazugehörigen Protokolls vorbereitet werden.
Im EU-JZG sollen die materiell rechtlichen
Voraussetzungen für Übergabe und Rechtshilfe zwischen den Justizbehörden der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union abschließend unter Beibehaltung der
bisherigen Verfahrensvorschriften geregelt werden. Überdies soll ein
Rahmen für die kommenden Rechtsakte der Europäischen Union zur Vollstreckung
strafrechtlicher Entscheidungen auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung
geschaffen werden.
Die zwingenden und die fakultativen
Ablehnungsgründe des Europäischen Haftbefehls werden in das Gesetz
übernommen. Auf Grund der von Österreich erwirkten Ausnahmebestimmung
können österreichische Staatsbürger frühestens ab 1. Jänner 2009 und dann
nur wegen Taten an andere Mitgliedstaaten übergeben werden, die nach dem 7. August
2002 außerhalb des Bundesgebiets begangen worden sind.
Der Justizausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seinen Sitzungen am 20. Feber und am 16. März 2004 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die
Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Terezija Stoisits, Dr.
Helene Partik-Pablé, Dr.
Peter Wittmann, Dr. Christian Puswald, Dr. Gabriela Moser, Mag.
Johann Maier sowie der
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer und
die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Eduard Mainoni einen Abänderungsantrag eingebracht.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage
enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben
erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Justizausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 03 16
Werner
Miedl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau