Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz  2001 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Apothekerkammergesetz  2001, BGBl. I Nr. 111/2001 wird wie folgt geändert:

Im § 58 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „des Ruhestandes“.