450 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Familienausschusses
über die Regierungsvorlage (387 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Karenzurlaubszuschussgesetz und das Karenzgeldgesetz, das
Karenzurlaubsgeldgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Nach den Bestimmungen des
Karenzgeldgesetzes, des Karenzurlaubsgeldgesetzes bzw. des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes haben allein stehende Elternteile bzw. in Gemeinschaft
lebende Elternteile einen Anspruch auf Zuschuss zum Karenzgeld bzw. zum
Kinderbetreuungsgeld, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten
werden.
Dieser Zuschuss soll die Kinderbetreuung
für die Bezieher kleiner Einkommen unterstützen. Überschreitet das Einkommen in
weiterer Folge bestimmte Grenzbeträge, ist der Zuschuss in Form bestimmter
Prozentsätze dieses Einkommens zurückzuzahlen. Damit wird erreicht, dass
einerseits die Bezieher kleiner Einkommen durch eine Art „Darlehen“ gefördert werden
und andererseits bei einem in der Folge höheren Einkommen dieses „Darlehen“
rückzuzahlen ist. Im Vordergrund dieser Regelungen steht somit die soziale
Treffsicherheit. Die Rückzahlungsverpflichtung wurde im Jahre 1996 eingeführt.
Sie hatte damals unter anderem auch die Zielsetzung, sozialen Missbrauch hintan
zu halten.
Die Rückzahlungsverpflichtung soll nunmehr
gesetzlich erst ab der Einführung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gelten, da
erst mit diesem Gesetz eine Informationspflicht des den Zuschuss in Anspruch
Nehmenden an den Rückzahlungsverpflichteten normiert wurde.
Der bisherige Zuschlag von bis zu 15% auf
Rückzahlungen von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld soll entfallen.
Der Familienausschuss hat die
gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. März 2004 in
Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war die
Abgeordnete Christine Marek.
An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Sabine Mandak, Mag. Andrea Kuntzl, Gabriele Binder,
Sigisbert Dolinschek und Mag. Barbara Prammer sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt
und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten
Ridi Steibl und Barbara Rosenkranz
einen Abänderungsantrag eingebracht, der redaktionelle Änderungen in Artikel IV
der Regierungsvorlage zum Gegenstand hatte.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten
Abänderungsantrages der Abgeordneten Ridi Steibl und
Barbara Rosenkranz einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Familienausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 03 18
Christine Marek Ridi
Steibl
Berichterstatterin Obfrau