Bundesgesetz, mit dem das
Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Militärauszeichnungsgesetz 2002,
BGBl. I Nr. 168, wird wie folgt geändert:
1. Im § 11 Abs. 1 wird nach der
Z 4 folgende Z 4a eingefügt:
„4a. als Vertragsbediensteter des Bundes mit Sondervertrag für eine
Verwendung in Organisationseinheiten des Bundesheeres mit hohem
Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen oder“
2. Im § 18 erhält der bisherige Text
die Absatzbezeichnung „(1)“
und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 11 Abs. 1 in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2003 tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.“