Bundesgesetz, mit dem das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Militärauszeichnungsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 168, wird wie folgt geändert:

1. Im § 11 Abs. 1 wird nach der Z 4 folgende Z 4a eingefügt:

       „4a. als Vertragsbediensteter des Bundes mit Sondervertrag für eine Verwendung in Organisationseinheiten des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen oder“

2. Im § 18 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1) und wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 11 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2003 tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.“