462 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht und Antrag
des Finanzausschusses
betreffend den Entwurf eines
Bundesgesetzes, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
Im Zuge seiner
Beratungen über die Regierungsvorlage (451 der Beilagen) betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz
1995, das Biersteuergesetz 1995, das Finanzstrafgesetz, die
Bundesabgabenordnung und das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert werden und
ein Pauschalabgabegesetz eingeführt wird (Steuerreformgesetz 2005 - StReformG
2005) (451 der Beilagen), hat der Finanzausschuss am 28. April 2004 auf Antrag der
Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn mit Stimmenmehrheit
beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1
Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine
Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
Gemäß § 3 Z 2 des
Katastrophenfondsgesetzes 1996 sind 8,49 % der Fondsmittel zur Beschaffung
von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder zu verwenden. Die
Mindereinnahmen aus der Steuerreform führen auch zu einer entsprechenden
Minderdotierung dieser Mittel, die durch die Steigerungen des Abgabenaufkommens
nicht zur Gänze ausgeglichen werden.
Damit den Ländern ausreichend Mittel für
diesen Zweck zur Verfügung stehen, werden diese Fondsmittel durch
Umschichtungen ab dem Jahr 2005 um eine Million Euro erhöht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Finanzausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 04 28
Mag.
Walter Tancsits Dipl.-Kfm.
Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann