Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2003, wird wie folgt geändert:

In § 7 wird nach dem Abs. 2f folgender Abs. 2g eingefügt:

„(2g) Ab dem Jahr 2005 sind die Fondsmittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren (§ 3 Z 2) um eine Million Euro zu erhöhen.“