Bundesgesetz, mit dem das
Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das
Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201, zuletzt geändert mit
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2003, wird wie folgt geändert:
In § 7 wird nach dem Abs. 2f
folgender Abs. 2g eingefügt:
„(2g) Ab dem Jahr 2005 sind die Fondsmittel zur
Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren (§ 3 Z 2) um
eine Million Euro zu erhöhen.“