481 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über die Regierungsvorlage (371 der
Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem
Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Wissenschaft und Technik
Ziel des in der Regierungsvorlage
enthaltenen Staatsvertrages ist es, auf Grund der bereits bestehenden
Kooperation zwischen Österreich und der Ukraine die Durchführung gemeinsamer
Projekte und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik durch
Finanzierung der Mobilitätskosten durch die beiden Vertragsparteien auf der
Grundlage der Gegenseitigkeit unter Berücksichtigung der Prioritäten beider
Vertragsparteien zu fördern. Die Kooperation im Rahmen des Abkommens ist ein
erster Schritt in Richtung der Zusammenarbeit im Rahmen europäischer und
anderer internationaler Forschungsprogramme.
Das Abkommen zwischen der Regierung der
Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik hat gesetzesergänzenden
Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung
durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und ist der
unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass
die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht
erforderlich ist. Das Abkommen enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Die Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG
ist erforderlich, da auch Angelegenheiten, die den selbständigen
Wirkungsbereich der Länder betreffen, berührt sein könnten.
Der Ausschuss für Wissenschaft und
Forschung hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 14. Mai 2004 in Verhandlung genommen. An der
Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des
Berichterstatters, des Abgeordneten Johann Kurzbauer,
die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Kai Jan
Krainer sowie die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig
beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses
Staatsvertrages zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und
Forschung vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des
Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich
ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des
Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages
erübrigt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag,
der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen
zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der
Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik
(371 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2004 05 14
Johann
Kurzbauer Mag. Dr. Magda
Bleckmann
Berichterstatter Obfrau