481 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über die Regierungsvorlage (371 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik

 

Ziel des in der Regierungsvorlage enthaltenen Staatsvertrages ist es, auf Grund der bereits bestehenden Kooperation zwischen Österreich und der Ukraine die Durchführung gemeinsamer Projekte und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik durch Finanzierung der Mobilitätskosten durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit unter Berücksichtigung der Prioritäten beider Vertragsparteien zu fördern. Die Kooperation im Rahmen des Abkommens ist ein erster Schritt in Richtung der Zusammenarbeit im Rahmen europäischer und anderer internationaler Forschungsprogramme.

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik hat gesetzesergänzen­den Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Das Abkommen enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Die Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da auch Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, berührt sein könnten.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 14. Mai 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Johann Kurzbauer, die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Kai Jan Krainer sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik (371 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2004 05 14

                   Johann Kurzbauer   Mag. Dr. Magda Bleckmann

       Berichterstatter                     Obfrau