484 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Familienausschusses
über den Antrag 347/A(E) der Abgeordneten
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freistellung für Väter
anlässlich der Geburt eines Kindes (Vaterschutzmonat)
Die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl,
Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am
25. Februar 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Immer mehr Väter wollen eine aktive Rolle
im Leben ihrer Kinder einnehmen. Bislang gestaltet sich das Wahrnehmen der
Vaterrolle immer noch schwierig. Um Väter in diesen Wünschen zu unterstützen,
müssen die dafür benötigten Rahmenbedingungen bereitgestellt werden. Väter
erhalten durch die Anwesenheit in den ersten Lebenstagen ihres Kindes eine
wichtige Chance in ihre Vaterrolle hineinzuwachsen. Die aktive Teilnahme der
Väter am Entwicklungsprozess des Säuglings hat positive Auswirkungen auf die
Entfaltung des Kindes und bedeutet ebenso eine notwendige Entlastung für die
Mütter.
Die ersten Wochen nach der Geburt eines
Kindes stellen einen grundlegenden Umbruch im Leben der Familien dar. Vor allem
bei bisher kinderlosen Paaren bedeutet die neue Situation eine große Herausforderung
für die Eltern. Bis dato liegt es vorwiegend an den Müttern die neuen Aufgaben
zu bewältigen. In vormals gleichberechtigten Partnerschaften setzt so eine
traditionelle Arbeitsteilung ein.
Aus diesen Gründen bietet die Etablierung
eines Vaterschutzmonates jenen Vätern Rechtsschutz, die sich in den ersten
Lebenswochen auf das Kind konzentrieren wollen. Die derzeit
kollektivvertraglich geregelte Dienstfreistellung von ein bis zwei Tagen reicht
in diesem Sinne nicht aus. Der Vaterschutzmonat sieht eine Freistellung der
Väter für einen Monat vor. Somit können Mütter in dieser Lebensphase
unterstützt und die erste Zeit des Familienlebens gemeinsam mit dem Partner
bewältigen werden.
Der Rechtsanspruch auf einen
Vaterschutzmonat zur Gewährleistung familienfreundlicher Personalpolitik zahlt
sich auch für Unternehmen aus. Sie erhalten zufriedene, motivierte und
leistungsorientierte Mitarbeiter, die in der Familie ihre soziale, intuitive
und kommunikative Qualifikation erweitern. Zudem wird durch die vermehrte
Teilnahme der Väter an Familienarbeit der Wiedereinstieg der Frauen ins Berufsleben
erleichtert und ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.“
Der Familienausschuss hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 18. März und am
18. Mai 2004 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war der
Abgeordnete Franz Riepl.
An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Anna Höllerer, Mag. Andrea Kuntzl,
Sabine Mandak, Dr. Reinhold Mitterlehner,
Barbara Riener, Gabriele Binder,
Christine Marek, Sigisbert Dolinschek,
Heidrun Silhavy, Kai Jan Krainer,
Barbara Rosenkranz sowie der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein,
die Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die
Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter August Wöginger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der
Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat
wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2004 05 18
August
Wöginger Ridi
Steibl
Berichterstatter Obfrau