Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2003, wird wie folgt geändert:

1. Im § 63a Abs. 12 wird die Zitierung „Abs. 2 Z 1 lit. h bis j und m“ durch die Zitierung „Abs. 2 Z 1 lit. c, h bis j und m“ ersetzt.

2. Im § 64 Abs. 11 wird die Zitierung „Abs. 2 Z 1 lit. j bis m“ durch die Zitierung „Abs. 2 Z 1 lit. d und j bis m“ ersetzt.

3. Im § 82 wird nach Abs. 5h folgender Abs. 5i eingefügt:

„(5i) § 63a Abs. 12 und § 64 Abs. 11 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2004 treten mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage unter der Internetadresse www.ris.bka.gv.at in Kraft.“