500 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht und Antrag
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Entwurf eines
Bundesverfassungsgesetzes, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die
Weisungsfreiheit der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie ein
Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten
geschaffen wird
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage
(307 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über
die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG) erlassen und das
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben
(Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden, hat der Gleichbehandlungsausschuss
am 19. Mai 2004 auf Antrag der Abgeordneten Ridi Steibl
und Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und
Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27
Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der
die Weisungsfreiheit der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft und von Rechtsschutzbeauftragten
zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem ein
Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit der Organe der
Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie ein Bundesverfassungsgesetz über die
Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten geschaffen wird, steht im
inhaltlichen Zusammenhang mit der Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
(Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die
Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz)
geändert werden (307 d. B.), da die Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft
wie auch die Rechtsschutzbeauftragten verfassungsgesetzlich weisungsfrei
gestellt werden sollen.“
Als Berichterstatterin für das Plenum wurde
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004-05-19
Dr.
Gertrude Brinek Mag.
Barbara Prammer
Berichterstatterin Obfrau