501 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte
über den Antrag 27/A(E) der Abgeordneten
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Beschluss
eines österreichischen Antidiskriminierungsgesetzes
Die Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag
am 20. Dezember 2002 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags
der EU wurde die Bekämpfung von Diskriminierungen und Rassismus zu einer
EU-Agenda erklärt. Dieser sieht vor, dass‚ unbeschadet der sonstigen
Bestimmungen dieses Vertrags (...) der Rat im Rahmen der durch den Vertrag auf
die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten auf Vorschlag der Kommission und
nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen
treffen kann, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der
ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen’.
Zur Umsetzung des Art. 13 wurden im Juni
bzw. November 2000 vom EU-Rat Richtlinien erlassen und somit ein Zeitrahmen für
die EU-weite Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen festgesetzt (Juli 2003
bzw. Dezember 2003). Außerdem wurde auch ein Aktionsprogramm
der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen erlassen, mit dem
Projekte im Antidiskriminierungsbereich von 2001 bis 2006 gefördert werden
sollen.
Art. 13 konkretisiert
den Bewusstseinswandel in der EU betreffend die Tatsache und die unerwünschten
gesellschaftlichen Konsequenzen des Rassismus und der Diskriminierung und
bringt den Willen der EU-Länder zum Ausdruck, den Rassismus bzw. jede Art der
ungerechtfertigten Ungleichbehandlung aufgrund der oben aufgezählten Merkmale
gesetzlich und somit auch gesellschaftlich zu bekämpfen. Mit den genannten
Richtlinien wurde ein Mindeststandard zur Diskriminierungsbekämpfung definiert,
zu dessen Einhaltung alle EU-Länder verpflichtet sind. Den Mitgliedsländern
bleibt es selbstverständlich unbenommen, über die in den Richtlinien
vorgesehenen Standards hinausgehende Rechtsstandards zu etablieren oder solche
Maßnahmen zu ergreifen.
Trotz mehrmaliger Anfragen der Grünen im
Nationalrat waren von der Bundesregierung bis heute kein konkreter Zeitplan und
keine Maßnahmen zur zeitgerechten - und verpflichtenden - Umsetzung der
EU-Antidiskriminierungsbestimmungen in Erfahrung zu bringen. Es ist dringend
geboten, eine weitere Verzögerung betreffend die Umsetzung zu verhindern und
auch in Österreich endlich ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz zu
schaffen.“
Der Ausschuss für Menschenrechte hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 3. Juli 2003, am
14. April 2004 und am 19. Mai 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Terezija Stoisits die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek,
Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch,
Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Brigid Weinzinger,
Maximilian Walch, Bettina Stadlbauer
sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Matthias Ellmauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2004 05 19
Matthias Ellmauer Mag. Terezija Stoisits
Berichterstatter Obfrau