501 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 27/A(E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Beschluss eines österreichischen Antidiskriminierungsgesetzes

Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Dezember 2002 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags der EU wurde die Bekämpfung von Diskriminierungen und Rassismus zu einer EU-Agenda erklärt. Dieser sieht vor, dass‚ unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags (...) der Rat im Rahmen der durch den Vertrag auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen kann, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen’.

Zur Umsetzung des Art. 13 wurden im Juni bzw. November 2000 vom EU-Rat Richtlinien erlassen und somit ein Zeitrahmen für die EU-weite Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen festgesetzt (Juli 2003 bzw. Dezember 2003). Außerdem wurde auch ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen erlassen, mit dem Projekte im Antidiskriminierungsbereich von 2001 bis 2006 gefördert werden sollen.

Art. 13 konkretisiert den Bewusstseinswandel in der EU betreffend die Tatsache und die unerwünschten gesellschaftlichen Konsequenzen des Rassismus und der Diskriminierung und bringt den Willen der EU-Länder zum Ausdruck, den Rassismus bzw. jede Art der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung aufgrund der oben aufgezählten Merkmale gesetzlich und somit auch gesellschaftlich zu bekämpfen. Mit den genannten Richtlinien wurde ein Mindeststandard zur Diskriminierungsbekämpfung definiert, zu dessen Einhaltung alle EU-Länder verpflichtet sind. Den Mitgliedsländern bleibt es selbstverständlich unbenommen, über die in den Richtlinien vorgesehenen Standards hinausgehende Rechtsstandards zu etablieren oder solche Maßnahmen zu ergreifen.

Trotz mehrmaliger Anfragen der Grünen im Nationalrat waren von der Bundesregierung bis heute kein konkreter Zeitplan und keine Maßnahmen zur zeitgerechten - und verpflichtenden - Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsbestimmungen in Erfahrung zu bringen. Es ist dringend geboten, eine weitere Verzögerung betreffend die Umsetzung zu verhindern und auch in Österreich endlich ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz zu schaffen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 3. Juli 2003, am 14. April 2004 und am 19. Mai 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Terezija Stoisits die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Brigid Weinzinger, Maximilian Walch, Bettina Stadlbauer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Matthias Ellmauer  gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004 05 19

                Matthias Ellmauer       Mag. Terezija Stoisits

       Berichterstatter                     Obfrau