507 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (415 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird und

über den Antrag der Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die dringende Notwendigkeit des Ausbaus des Hochspannungsnetzes in Österreich (78/A(E))

Zur Regierungsvorlage 415 der Beilagen ist auszuführen:

Durch die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003, ABl. L 176 vom 15. 7. 2003, S 37, über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (CELEX: 32003L0054), wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, zur Erreichung eines voll funktionsfähigen Elektrizitätsbinnenmarktes Regelungen zu erlassen, die einen nichtdiskriminierenden Netzzugang zu angemessenen Preisen gewährleisten.

Das österreichische Elektrizitätsrecht hat die nunmehr auf Grund dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen weitgehend vorweggenommen, sodass sich ein tatsächlicher Anpassungsbedarf des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes an die geänderten gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen nur bezüglich der rechtlichen und organisatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern ergibt, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen gehören.

Ziel des gegenständlichen Gesetzentwurfes ist die Anpassung der innerstaatlichen Rechtsordnung an die Richtlinie 2003/54/EG im Rahmen der durch die Bundesverfassung für das Elektrizitätswesen vorgegebenen Kompetenzverteilung (Art. 12 Abs. 1 Z 5 B‑VG).

Die in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen über die Entflechtung, die die Betreiber von Verteilernetzen zu erfüllen haben, sollen als Konzessionsvoraussetzungen verankert werden. Bestehende vertikal integrierte Elektrizitätsunternehmen werden im Rahmen einer Übergangsbestimmung verpflichtet, Maßnahmen der organisatorischen Entflechtung zu treffen.

Die Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen haben den Antrag 78/A(E) am 26. März 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das österreichische Höchstspannungsnetz ist, insbesondere zur Versorgung der südlichen Bundesländer Steiermark und Kärnten, nach wie vor nur ungenügend ausgebaut. So befindet sich der Großteil der heimischen Stromerzeugung im Norden entlang der Donau, dadurch können die Verbrauchsschwerpunkte in der Südsteiermark und in Kärnten nur durch die wenigen bestehenden 220 KV-Leitungen versorgt werden.

Diese sind dadurch ständig überlastet, wodurch hohe Widerstände und damit hohe Leitungsverluste bereits seit Jahren die Regel sind.

In den letzten Jahren hat sich die Situation im Großraum Graz durch den wachsenden Strombedarf - nicht zuletzt auf Grund von neuen Betriebsansiedlungen - dramatisch verschärft. Faktisch wird auf den 220 KV- Leitungen ständig die Betriebsgrenze überschritten, weshalb teure betriebliche Notfallsmaßnahmen gesetzt werden müssen (Einschaltung teurer Kraftwerke, suboptimale Leitungsnutzung). Durch ungewollte Energieflüsse infolge der Strommarktliberalisierung sind auch andere Bundesländer von der Krise mitbetroffen.

Angesichts des ständig weiterwachsenden Strombedarfes (derzeit ist von 2 % jährlichem Strombedarfswachstum etwa im Grazer Raum auszugehen) ist die Wirtschaftsstandortqualität der Steiermark und von Kärnten ohne die dringenden Ausbaumaßnahmen gefährdet, und es drohen zusätzliche Betriebsansiedlungen an der unzureichenden Stromversorgung zu scheitern. Um dies zu verhindern, sind dringend Investitionen sowohl in das Leitungsnetz als auch in moderne Kraftwerkskapazitäten erforderlich, wobei auch die dezentrale Stromerzeugung mit zu fördern sein wird.

Zudem erfordert der geplante Ausbau der dezentralen Einheiten alternativer Energieerzeugung wie z. B. der Windkraft den gleichzeitigen Ausbau der Übertragungsnetze, um die stark schwankenden Strommengen sicher abtransportieren zu können.“

Der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag 78/A(E) erstmals in seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 und beide gegenständlichen Vorlagen in seiner Sitzung am 25. Mai 2004 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter im Ausschuss für den Antrag 78/A(E) fungierte der Abgeordnete Georg Oberhaidinger, für die Regierungsvorlage 415 der Beilagen der Abgeordnete Karlheinz Kopf.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Franz Glaser, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Werner Kogler, Franz Riepl, Georg Oberhaidinger, Michaela Sburny, Karlheinz Kopf, Mag. Hans Moser, Kurt Eder, Dkfm. Dr. Hannes Bauer sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Georg Oberhaidinger eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Beurteilung der rechtlichen und organisatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern wurde einstimmig beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Durch die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003, ABl. L 176 vom 15. 7. 2003, S 37, über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (CELEX: 32003L0054), wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, zur Erreichung eines voll funktionsfähigen Elektrizitätsbinnenmarktes Regelungen zu erlassen, die einen nichtdiskriminierenden Netzzugang zu angemessenen Preisen gewährleisten.

Durch die Regierungsvorlage 415 d. B. wird das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz an die geänderten gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der rechtlichen und organisatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen gehören, angepasst.“

Ein von den Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Karlheinz Kopf und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann eingebrachter Entschließungsantrag betreffend die dringende Notwendigkeit des Ausbaus des Hochspannungsnetzes in Österreich wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Ferner beschloss der Wirtschaftsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellung:

„Der Ausschuss geht davon aus, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie die Länder im Rahmen der ihnen zur Besorgung zugewiesenen Aufsichts- und Überwachungspflicht über die Durchführung der Entflechtung die strengsten Maßstäbe anlegen werden und insbesondere auch im Zusammenwirken mit den Regulierungsbehörden dafür Sorge tragen werden, dass die sonstigen Maßnahmen zur Entflechtung bereits mit Inkrafttreten der Ausführungsgesetze erfolgen werden.

Insbesondere wird auch davon ausgegangen, dass die Energie-Control GmbH die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, einschließlich ihrer Stellung als Amtspartei in Verfahren nach dem Kartellgesetz, in diesem Sinne im vollen Umfang ausschöpft.“

Der Antrag 78/A(E) gilt mit dieser Beschlussfassung als miterledigt.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karlheinz Kopf gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (415 der Beilagen) die verfassungs-mäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossenen Entschließungen (Anlagen 1 und 2) annehmen.

Wien, 2004 05 25

Karlheinz Kopf Dr. Reinhold Mitterlehner

       Berichterstatter                  Obmann