524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (454 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsän­dernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodass eine Beschlussfassung gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Polen werden gegenwärtig durch das Abkommen vom 2. Oktober 1974, BGBl. Nr. 384/1975, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geregelt.

Polen ist seit November 1996 Mitgliedstaat der OECD. Die Neuregelung der steuerlichen Vertragsbeziehungen zwischen Österreich und Polen gibt die Gelegenheit, der eingetretenen internationalen Rechtsentwicklung auf dem Gebiete des internationalen Steuerrechts Rechnung zu tragen.

Am 4. Oktober 2000 sind daher in Wien Verhandlungen mit Polen aufgenommen worden. Die Verhandlungen wurden im Mai 2001 in Warschau fortgesetzt. Die endgültige Einigung über den Abkommenstext erfolgte mit Notenwechsel vom 27.12.2002/20.11.2003.

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, d.h. soweit dies mit den wesent­lichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens (im Folgenden: OECD-MA) idF 1997.

Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 8. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und Mag. Werner Kogler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Ein von den Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und Mag. Werner Kogler gestellter Entschließungsantrag betreffend Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (454 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2004 06 08

Mag. Hans Langreiter  Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                                                  Obmann