524 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (454 der
Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen samt Protokoll
Das Abkommen ist ein gesetzändernder
Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß
Artikel 50 Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1
zweiter Satz B‑VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder
verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine
Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich
ausreichend determiniert, sodass eine Beschlussfassung gemäß Artikel 50
Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.
Die steuerlichen Beziehungen zwischen
Österreich und Polen werden gegenwärtig durch das Abkommen vom 2. Oktober 1974,
BGBl. Nr. 384/1975, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geregelt.
Polen ist seit November 1996 Mitgliedstaat
der OECD. Die Neuregelung der steuerlichen Vertragsbeziehungen zwischen
Österreich und Polen gibt die Gelegenheit, der eingetretenen internationalen
Rechtsentwicklung auf dem Gebiete des internationalen Steuerrechts Rechnung zu
tragen.
Am 4. Oktober 2000 sind daher in Wien
Verhandlungen mit Polen aufgenommen worden. Die Verhandlungen wurden im Mai
2001 in Warschau fortgesetzt. Die endgültige Einigung über den Abkommenstext
erfolgte mit Notenwechsel vom 27.12.2002/20.11.2003.
Das Abkommen folgt im größtmöglichen
Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen
Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des
OECD-Musterabkommens (im Folgenden: OECD-MA) idF 1997.
Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages
werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen
verbunden sein.
Der Finanzausschuss hat den
gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 8.
Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und
Mag. Werner Kogler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium
für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig
beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses
Staatsvertrages zu empfehlen.
Ein von den Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und Mag. Werner Kogler
gestellter Entschließungsantrag betreffend Gleichbehandlung aller
Steuerpflichtigen fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen samt Protokoll (454 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2004 06 08
Mag. Hans
Langreiter Dipl.-Kfm. Dr. Günter
Stummvoll
Berichterstatter Obmann