526 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (480 der
Beilagen): Bundesgesetz zur
Bereinigung von Bundeshaftungsgesetzen (Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz)
. Mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Rechtsbereinigung auf dem Gebiet der
Bundesgesetze betreffend die Übernahme von Bundeshaftungen durch den
Bundesminister für Finanzen vorgenommen werden.
Die
Rechtsgrundlage für die Übernahme von Bundeshaftungen durch den Bundesminister
für Finanzen findet sich grundsätzlich in § 66 Bundeshaushaltsgesetz,
BGBl. Nr. 213/1986, sowie in den jährlichen Bundesfinanzgesetzen. Vor
allem in der Vergangenheit wurde jedoch auch in einer großen Anzahl von
sondergesetzlichen Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Übernahme von
Bundeshaftungen vor allem für Kreditoperationen diverser Sondergesellschaften
und Treuhandgesellschaften des Bundes geschaffen.
Sämtliche
aufzuhebenden Bundesgesetze werden in Zukunft für die Übernahme neuer
Bundeshaftungen nicht mehr benötigt. Durch die vorgesehene Rechtsbereinigung
erfolgt kein Eingriff in bestehende Bundeshaftungen.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 8. Juni 2004 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die
Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler,
Mag. Johann Moser und Jakob Auer
sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und der Staatssekretär im Bundesministerium für
Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Finanzausschuss somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (480
der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004-06-08
Mag. Hans
Langreiter Dipl.-Kfm. Dr. Günter
Stummvoll
Berichterstatter Obmann