529 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (505 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Weingesetz 1999 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG geändert werden, mit dem ein Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten erlassen wird, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für Wald eingerichtet wird  - BFWG, und mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2004)

Bei der Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes 1995, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Probenahmen, bestehen Unklarheiten, die durch den vorliegenden Entwurf beseitigt werden sollen. Weiters ist das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 an die Richtlinien 1999/45/EG und 2003/82/EG anzupassen. Im Bereich des Saatgutgesetzes 1997 ist aufgrund des Ablaufs der Übergangsfrist.für das In-Verkehr-Bringen von Saatgutmischungen eine Anpassung an Rechtsvorschriften der Europäischen Union vorzunehmen. Durch Änderungen des Weingesetzes 1999 sollen für die österreichische Weinwirtschaft gesetzliche Vorgaben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit geschaffen werden, die dem Umstand Rechnung tragen, dass „Übersee-Weine“ zunehmend zu äußerst niedrigen Preisen auf den heimischen Markt gelangen. Durch Änderungen im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG sollen Klarstellungen hinsichtlich Kostentragung und Probenuntersuchung erfolgen.

 

Überdies erscheint die Neufassung des Bundesgesetzes über die Bundesämter für Land- und Forstwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten aufgrund mehrfacher Novellierungen und daraus resultierender Unübersichtlichkeit zielführend. Durch die Erlassung eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für Wald eingerichtet wird  - BFWG, wird das Bundesamt  und Forschungszentrum für Wald von einer nachgeordneten Dienststelle in eine vollrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt. Dadurch soll eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Qualität als kompetente Forschungseinrichtung erreicht und gleichzeitig die Voraussetzungen für die Einwerbung von Drittmitteln geschaffen werden.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 8. Juni 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Dipl.-Ing. Günther Hütl die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Nikolaus Prinz, Jakob Auer, Franz Eßl, Klaus Wittauer, Rainer Wimmer, Gerhard Reheis, Karl Freund, Ing. Josef Winkler, Heidrun Walther, Christian Faul, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Heidemarie Rest-Hinterseer, Gabriele Binder, Notburga Schiefermair, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Mag. Ulrike Sima und Mag. Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Nikolaus Prinz und Klaus Wittauer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Artikel 2:

Im Interesse der Rechtssicherheit erscheint die vorliegende Präzisierung erforderlich.

Zu Artikel 7:

Es erfolgt eine grammatikalische Richtigstellung.“

 

 

Bei der Abstimmung wurde der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen. Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 06 08

               Dipl.-Ing. Günther Hütl    Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann