529 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über die Regierungsvorlage (505 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das
Weingesetz 1999 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz -
GESG geändert werden, mit dem ein Bundesgesetz über die Bundesämter für
Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten erlassen wird, mit
dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und
Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für Wald
eingerichtet wird - BFWG, und mit
dem das Forstgesetz 1975 geändert wird
(Agrarrechtsänderungsgesetz 2004)
Bei der Vollziehung des
Pflanzenschutzgesetzes 1995, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von
Probenahmen, bestehen Unklarheiten, die durch den vorliegenden Entwurf
beseitigt werden sollen. Weiters ist das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 an die
Richtlinien 1999/45/EG und 2003/82/EG anzupassen. Im Bereich des
Saatgutgesetzes 1997 ist aufgrund des Ablaufs der Übergangsfrist.für das In-Verkehr-Bringen
von Saatgutmischungen eine Anpassung an Rechtsvorschriften der Europäischen
Union vorzunehmen. Durch Änderungen des Weingesetzes 1999 sollen für die
österreichische Weinwirtschaft gesetzliche Vorgaben zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit geschaffen werden, die dem Umstand Rechnung tragen, dass
„Übersee-Weine“ zunehmend zu äußerst niedrigen Preisen auf den heimischen Markt
gelangen. Durch Änderungen im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz –
GESG sollen Klarstellungen hinsichtlich Kostentragung und Probenuntersuchung
erfolgen.
Überdies erscheint die Neufassung des
Bundesgesetzes über die Bundesämter für Land- und Forstwirtschaft und die
landwirtschaftlichen Bundesanstalten aufgrund mehrfacher Novellierungen und
daraus resultierender Unübersichtlichkeit zielführend. Durch die Erlassung
eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für
Wald, Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet
und das Bundesamt für Wald eingerichtet wird - BFWG, wird das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald von einer nachgeordneten
Dienststelle in eine vollrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt.
Dadurch soll eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Qualität als
kompetente Forschungseinrichtung erreicht und gleichzeitig die Voraussetzungen
für die Einwerbung von Drittmitteln geschaffen werden.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft
hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 8. Juni 2004 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich nach der
Berichterstattung durch den Abgeordneten Dipl.-Ing. Günther Hütl die Abgeordneten Heinz Gradwohl,
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Nikolaus Prinz, Jakob Auer, Franz Eßl, Klaus Wittauer, Rainer Wimmer, Gerhard Reheis, Karl Freund, Ing. Josef Winkler, Heidrun Walther,
Christian Faul, Dipl.-Ing. Werner
Kummerer, Heidemarie Rest-Hinterseer,
Gabriele Binder, Notburga Schiefermair,
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Mag. Ulrike Sima und Mag.
Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten
Nikolaus Prinz und Klaus Wittauer
einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Zu Artikel 2:
Im Interesse der Rechtssicherheit erscheint
die vorliegende Präzisierung erforderlich.
Zu Artikel 7:
Es erfolgt eine grammatikalische
Richtigstellung.“
Bei der Abstimmung wurde der von der
Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des erwähnten
Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen. Als Berichterstatter für
das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl
gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 06 08
Dipl.-Ing.
Günther Hütl Fritz
Grillitsch
Berichterstatter Obmann