530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (505 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Weingesetz 1999 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG geändert werden, mit dem ein Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten erlassen wird, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für Wald eingerichtet wird - BFWG, und mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2004), hat der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft am 8. Juni 2004 auf Antrag der Abgeordneten Nikolaus Prinz, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft geändert wird, zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Aufgrund der Errichtung eines neuen Institutes durch die Eingliederung der Ökostation Waldviertel ist die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Absicherung der diesbezüglichen Bestimmungen erforderlich. Weitere Bestimmungen betreffen redaktionelle Anpassungen. Der Entwurf enthält lediglich kostenneutrale Vorschriften. In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 16 B-VG („Einrichtung der Bundesbehörden und sonstigen Bundesämter“).

 

Zu Z 1:

Diese Vorschrift dient der Anpassung an die Neufassung des Bundesministeriengesetzes.

Zu Z 2:

Im Interesse der Rechtsklarheit hätte die missverständliche Formulierung zu entfallen.

Zu Z 3:

Aufgrund der Ersetzung der Kanzleiordnung durch eine für das gesamte Ressort gültige Büroordnung für den ELAK ist die bisherige Bestimmung obsolet.

Zu Z 4:

Es erfolgt eine Anpassung der Aufgabenbereiche der Institute. Der Rückzug aus der Routineanalytik führte zur Schließung von Labors und es ergab sich eine verstärkte Verlagerung der Aufgaben in den Bereich der wasserwirtschaftlichen Planung , Kontrolle und Evaluierung.

Zu Z 5:

2003 wurde das Bundesamt für Wasserwirtschaft um die ökologische Station Waldviertel erweitert, die durch die fachliche Schwerpunktsetzung im Aquakulturbereich neue Akzente im Rahmen der Aufgabenstellungen, die sich durch die EU- Osterweiterung ergeben, setzt.

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Nikolaus Prinz, Jakob Auer, Franz Eßl, Klaus Wittauer, Rainer Wimmer, Gerhard Reheis, Karl Freund, Ing. Josef Winkler, Heidrun Walther, Christian Faul, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Heidemarie Rest-Hinterseer, Gabriele Binder, Notburga Schiefermair, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Mag. Ulrike Sima und Mag. Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Nikolaus Prinz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 06 08

Nikolaus Prinz    Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann