530 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht und Antrag
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die
Regierungsvorlage (505 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das
Saatgutgesetz 1997, das Weingesetz 1999 und das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz - GESG geändert werden, mit dem ein Bundesgesetz
über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten
erlassen wird, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald,
Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das
Bundesamt für Wald eingerichtet wird - BFWG, und mit dem das
Forstgesetz 1975 geändert wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2004), hat
der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft am 8. Juni 2004 auf Antrag der
Abgeordneten Nikolaus Prinz, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen,
dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen
Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über das Bundesamt für Wasserwirtschaft geändert wird, zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Aufgrund der
Errichtung eines neuen Institutes durch die Eingliederung der Ökostation
Waldviertel ist die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Absicherung der
diesbezüglichen Bestimmungen erforderlich. Weitere Bestimmungen betreffen
redaktionelle Anpassungen. Der Entwurf enthält lediglich kostenneutrale
Vorschriften. In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das vorliegende
Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 16 B-VG („Einrichtung der
Bundesbehörden und sonstigen Bundesämter“).
Zu
Z 1:
Diese Vorschrift
dient der Anpassung an die Neufassung des Bundesministeriengesetzes.
Zu Z 2:
Im Interesse der
Rechtsklarheit hätte die missverständliche Formulierung zu entfallen.
Zu Z 3:
Aufgrund der
Ersetzung der Kanzleiordnung durch eine für das gesamte Ressort gültige
Büroordnung für den ELAK ist die bisherige Bestimmung obsolet.
Zu Z 4:
Es erfolgt eine
Anpassung der Aufgabenbereiche der Institute. Der Rückzug aus der
Routineanalytik führte zur Schließung von Labors und es ergab sich eine
verstärkte Verlagerung der Aufgaben in den Bereich der wasserwirtschaftlichen
Planung , Kontrolle und Evaluierung.
Zu Z 5:
2003 wurde das
Bundesamt für Wasserwirtschaft um die ökologische Station Waldviertel
erweitert, die durch die fachliche Schwerpunktsetzung im Aquakulturbereich neue
Akzente im Rahmen der Aufgabenstellungen, die sich durch die EU- Osterweiterung
ergeben, setzt.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten
Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Nikolaus Prinz,
Jakob Auer, Franz Eßl,
Klaus Wittauer, Rainer Wimmer,
Gerhard Reheis, Karl Freund,
Ing. Josef Winkler, Heidrun Walther,
Christian Faul, Dipl.-Ing. Werner
Kummerer, Heidemarie Rest-Hinterseer,
Gabriele Binder, Notburga Schiefermair,
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Mag. Ulrike Sima und Mag.
Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde
Abgeordneter Nikolaus Prinz gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt
der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 06 08
Nikolaus
Prinz Fritz Grillitsch
Berichterstatter Obmann